Guten Tag
Habe folgende Frage:
Wie rechtverbindlich ist eine Online Auktion bei Ricardo? Ich will einen
Käufer betreiben. Leider konnte ich vom Kundendienst von Ricardo nicht in
Erfahrung bringen, ob eine Auktion als Rechtsöffnungstitel geltend gemacht
werden kann.
Im Weiteren ist mir nicht klar, welche Chance ich beim Friedensrichter habe,
dass der Rechtsvorschlag verworfen wird.
Klar es gibt da die AGB’s von Ricardo die alles beschreiben – aber wie ist
es real vor dem Gesetz / Gericht??
Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen gemacht.
Besten Dank für eine Auskunft schon im Vornherein.
Gruss
Hans Kobler
> Wie rechtverbindlich ist eine Online Auktion bei Ricardo? Ich will einen
> Käufer betreiben. Leider konnte ich vom Kundendienst von Ricardo nicht in
> Erfahrung bringen, ob eine Auktion als Rechtsöffnungstitel geltend gemacht
> werden kann.
Du kannst jeden Betreiben, sogar ganz ohne Grund und ganz ohne
Mahnung. Ob im Falle eines Rechtsvorschlags die Auktion für eine
Rechtsöffnung reicht, kann grundsätzlich nur der Richter entscheiden
-- den wirst du brauchen, wenn du Rechtsöffnung beantragst.
IMHO ja, denn es ist ein rechtsgültiger Vertrag. Aber IANAL.
> Im Weiteren ist mir nicht klar, welche Chance ich beim Friedensrichter habe,
> dass der Rechtsvorschlag verworfen wird.
s. oben
> Klar es gibt da die AGB’s von Ricardo die alles beschreiben – aber wie ist
> es real vor dem Gesetz / Gericht??
Das OR macht grundsätzlich ja keinen Unterschied zwischen einem
"normalen" Kaufvertrag und einer Online-Auktion. Letztlich kann aber
jeder von uns nur seine Meinung kundtun -- entscheiden kann einzig
der Richter.
Gruss
Philipp
Hallo
Besten Dank für dein Feedback.
Da du ja ein berühmter Krieger bist, solltest du wissen warum es in solchen
Schlachten geht......