>Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt, mein Feriensaldo beträgt 20 Tage, Ueberzeit habe ich 100 Stunden.
>Mein Chef sagt nun dass der Arbeitgeber die Ferien ausbezahlen kann wenn er will, dies weil ich gekündigt habe!
>Ueberzeit kann ich auch nicht kompensieren, er will sie mir 1:1 ausbezahlen, nicht wie üblich mit 25% Zuschlag.
>
>OR 329d 2 sagt
>Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden.
>Kennst Ihr einen Artikel der sagt dass mein Boss recht hat?
Du hast gekündigt, das Arbeitsverhältnis dauert also nicht mehr an. Kannst du
nicht mehr alle Ferien beziehen (z.B. weil du noch Arbeiten fertig machen musst),
darf dir das Ferienguthaben ausbezahlt werden.
>OR 321c 3 sagt
>dass Ueberstunden mit einem Zuschlag von mindestens 25% ausbezahlt werden müssen! Gibt es einen speziellen Artikel
>der bei Kündigung in Kraft tritt?
ARG (Arbetisgesetz) Art 13 1:
|Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern für die Überzeitarbeit einen Lohnzuschlag von
|wenigstens 25 Prozent auszurichten, dem Büropersonal sowie den technischen und andern
|Angestellten, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels,
|jedoch nur für Überzeitarbeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt.
OR: <http://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html>
ARG: <http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html>
Tschü-hüüüss!
Happl
>Mein Chef sagt nun dass der Arbeitgeber die Ferien ausbezahlen kann wenn er will, dies weil ich gekündigt habe!
>Ueberzeit kann ich auch nicht kompensieren, er will sie mir 1:1 ausbezahlen, nicht wie üblich mit 25% Zuschlag.
Was hast Du fuer einen Vertrag:
- Einzelarbeitsvertrag
- GAV
- Oeffentlich-rechtlich
Je nach Situation sieht der Teil Ueberstunden wieder anders aus.
Susanne
P.S.
Wurde Dir mal Ueberzeit mit 25% Zuschlag ausbezahlt?
--
Das Senden von unbestellter Werbung an diese E-Mail-Adresse ist
gegen eine Umtriebsentschaedigung von Fr. 250.-- pro erhaltenes
E-Mail gestattet. Rabatte auf Anfrage.
Die Beweislast der Bestellung liegt bei der Werbung versendenen Firma.
Zu den Ferien, da geht es darum dass er mich zwingen will die Ferien
ausbezahlt zu haben.
Er sagt, wenn ich kündige habe er das Recht die Ferien auszubezahlen, auch
gegen meinem Einverständnis!
Ich möchte drei Wochen beziehen, er will mir nur eine geben.
Danke
Paul
"s. maeder" <sma...@swissinfo.org> schrieb im Newsbeitrag
news:cp3u40h1riafc6ve7...@4ax.com...
>Ich habe einen Einzelarbeitsvertrag. Bis jetzt wurden Ueberstunden mit 25%
>Zuschlag ausbezahlt.
>Habe im Mitarbeiterhandbuch nun gesehen dass Ueberstunden bei
>aufgelöstem Arbeitsverhltnis 1:1 ausbezahlt werden! Da kann ich wohl nichts
>machen.
Sieht ganz so aus.
>Zu den Ferien, da geht es darum dass er mich zwingen will die Ferien
>ausbezahlt zu haben.
>Er sagt, wenn ich kündige habe er das Recht die Ferien auszubezahlen, auch
>gegen meinem Einverständnis!
>Ich möchte drei Wochen beziehen, er will mir nur eine geben.
OR Art. 329c 1
|Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei
|auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den
|Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist.
Ich weiss nicht, was du arbeitest. Aber falls du noch irgendwelche
Projekte abschliessen oder jemanden einarbeiten musst, sieht's für
dich schlecht aus.
Tschü-hüüüss!
Happl
>Ich habe einen Einzelarbeitsvertrag. Bis jetzt wurden Ueberstunden mit 25%
>Zuschlag ausbezahlt.
>Habe im Mitarbeiterhandbuch nun gesehen dass Ueberstunden bei
>aufgelöstem Arbeitsverhltnis 1:1 ausbezahlt werden! Da kann ich wohl nichts
>machen.
Da wuerde ich ein Fragezeichen dahinter setzen, ob das auch gueltig
ist. Schliesslich haettest Du Dir die Ueberstunden auch kurz vor der
Kuendigung auszahlen lassen koennen mit dem Zuschlag.
Der groesste Teil im OR was das Arbeitsrecht betrifft, ist nicht
dispositiv, d.h. das OR gibt das Minimum vor und die Arbeitgeberin
kann mehr geben, weniger jedoch nicht.
Diesen Punkt wuerde ich allenfalls mit einer Rechtsberatungsstelle
abklaeren lassen.
>Zu den Ferien, da geht es darum dass er mich zwingen will die Ferien
>ausbezahlt zu haben.
>Er sagt, wenn ich kündige habe er das Recht die Ferien auszubezahlen, auch
>gegen meinem Einverständnis!
Das ist schon richtig so, was dein Chef sagt. Doch ob es das Klima des
Arbeitsverhaeltnis verbessert, duenkt mich sehr fraglich...
Susanne
Ich werde das mit den Ueberstunden mal mit einem Rechtsberater anschauen.
Bei den Ferien werd eich wohl den Boss gewinnen lassen, es geht ja noch um
das Arbeitszeugnis.
Danke und Gruss
Paolo
"s. maeder" <sma...@swissinfo.org> schrieb im Newsbeitrag
news:2s93501kdacqkss1j...@4ax.com...