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Ferienanspruch und Ueberzeit

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Paul Ammann

unread,
Mar 10, 2004, 2:40:00 AM3/10/04
to
Hallo NG
 
hab da zwei Fragen, vieleicht kann jemand helfen.
 
Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt, mein Feriensaldo beträgt 20 Tage, Ueberzeit habe ich 100 Stunden.
 
Mein Chef sagt nun dass der Arbeitgeber die Ferien ausbezahlen kann wenn er will, dies weil ich gekündigt habe!
Ueberzeit kann ich auch nicht kompensieren, er will sie mir 1:1 ausbezahlen, nicht wie üblich mit 25% Zuschlag.
 
OR 329d 2 sagt
Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden.
Kennst Ihr einen Artikel der sagt dass mein Boss recht hat?
 
OR 321c 3 sagt
dass Ueberstunden mit einem Zuschlag von mindestens 25% ausbezahlt werden müssen! Gibt es einen speziellen Artikel
der bei Kündigung in Kraft tritt?
 
Danke für Eure Hilfe
P

Hanspeter 'Happl' Oberlin

unread,
Mar 10, 2004, 4:12:42 AM3/10/04
to
In article <c2mgns$8cd$1...@newshispeed.ch>, "Paul Ammann" <p...@gmx.ch> wrote:

>Ich habe meine Arbeitsstelle gekündigt, mein Feriensaldo beträgt 20 Tage, Ueberzeit habe ich 100 Stunden.
>Mein Chef sagt nun dass der Arbeitgeber die Ferien ausbezahlen kann wenn er will, dies weil ich gekündigt habe!
>Ueberzeit kann ich auch nicht kompensieren, er will sie mir 1:1 ausbezahlen, nicht wie üblich mit 25% Zuschlag.
>
>OR 329d 2 sagt
>Die Ferien dürfen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen oder andere Vergünstigungen abgegolten werden.
>Kennst Ihr einen Artikel der sagt dass mein Boss recht hat?

Du hast gekündigt, das Arbeitsverhältnis dauert also nicht mehr an. Kannst du
nicht mehr alle Ferien beziehen (z.B. weil du noch Arbeiten fertig machen musst),
darf dir das Ferienguthaben ausbezahlt werden.


>OR 321c 3 sagt
>dass Ueberstunden mit einem Zuschlag von mindestens 25% ausbezahlt werden müssen! Gibt es einen speziellen Artikel
>der bei Kündigung in Kraft tritt?

ARG (Arbetisgesetz) Art 13 1:
|Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern für die Überzeitarbeit einen Lohnzuschlag von
|wenigstens 25 Prozent auszurichten, dem Büropersonal sowie den technischen und andern
|Angestellten, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels,
|jedoch nur für Überzeitarbeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr übersteigt.


OR: <http://www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html>
ARG: <http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html>

Tschü-hüüüss!
Happl

s. maeder

unread,
Mar 10, 2004, 7:54:37 AM3/10/04
to
On Wed, 10 Mar 2004 08:40:00 +0100, "Paul Ammann" <p...@gmx.ch> wrote:

>Mein Chef sagt nun dass der Arbeitgeber die Ferien ausbezahlen kann wenn er will, dies weil ich gekündigt habe!
>Ueberzeit kann ich auch nicht kompensieren, er will sie mir 1:1 ausbezahlen, nicht wie üblich mit 25% Zuschlag.

Was hast Du fuer einen Vertrag:

- Einzelarbeitsvertrag
- GAV
- Oeffentlich-rechtlich

Je nach Situation sieht der Teil Ueberstunden wieder anders aus.

Susanne

P.S.
Wurde Dir mal Ueberzeit mit 25% Zuschlag ausbezahlt?
--

Das Senden von unbestellter Werbung an diese E-Mail-Adresse ist
gegen eine Umtriebsentschaedigung von Fr. 250.-- pro erhaltenes
E-Mail gestattet. Rabatte auf Anfrage.
Die Beweislast der Bestellung liegt bei der Werbung versendenen Firma.

Paul Ammann

unread,
Mar 11, 2004, 1:57:20 AM3/11/04
to
Ich habe einen Einzelarbeitsvertrag. Bis jetzt wurden Ueberstunden mit 25%
Zuschlag ausbezahlt.
Habe im Mitarbeiterhandbuch nun gesehen dass Ueberstunden bei
aufgelöstem Arbeitsverhltnis 1:1 ausbezahlt werden! Da kann ich wohl nichts
machen.

Zu den Ferien, da geht es darum dass er mich zwingen will die Ferien
ausbezahlt zu haben.
Er sagt, wenn ich kündige habe er das Recht die Ferien auszubezahlen, auch
gegen meinem Einverständnis!
Ich möchte drei Wochen beziehen, er will mir nur eine geben.

Danke
Paul


"s. maeder" <sma...@swissinfo.org> schrieb im Newsbeitrag
news:cp3u40h1riafc6ve7...@4ax.com...

Hanspeter 'Happl' Oberlin

unread,
Mar 11, 2004, 6:33:22 AM3/11/04
to
In article <c2p2jn$p8o$1...@newshispeed.ch>, "Paul Ammann" <p...@gmx.ch> wrote:

>Ich habe einen Einzelarbeitsvertrag. Bis jetzt wurden Ueberstunden mit 25%
>Zuschlag ausbezahlt.
>Habe im Mitarbeiterhandbuch nun gesehen dass Ueberstunden bei
>aufgelöstem Arbeitsverhltnis 1:1 ausbezahlt werden! Da kann ich wohl nichts
>machen.

Sieht ganz so aus.


>Zu den Ferien, da geht es darum dass er mich zwingen will die Ferien
>ausbezahlt zu haben.
>Er sagt, wenn ich kündige habe er das Recht die Ferien auszubezahlen, auch
>gegen meinem Einverständnis!
>Ich möchte drei Wochen beziehen, er will mir nur eine geben.

OR Art. 329c 1
|Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei
|auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den
|Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbar ist.

Ich weiss nicht, was du arbeitest. Aber falls du noch irgendwelche
Projekte abschliessen oder jemanden einarbeiten musst, sieht's für
dich schlecht aus.

Tschü-hüüüss!
Happl

s. maeder

unread,
Mar 12, 2004, 7:25:03 AM3/12/04
to
On Thu, 11 Mar 2004 07:57:20 +0100, "Paul Ammann" <p...@gmx.ch> wrote:

>Ich habe einen Einzelarbeitsvertrag. Bis jetzt wurden Ueberstunden mit 25%
>Zuschlag ausbezahlt.
>Habe im Mitarbeiterhandbuch nun gesehen dass Ueberstunden bei
>aufgelöstem Arbeitsverhltnis 1:1 ausbezahlt werden! Da kann ich wohl nichts
>machen.

Da wuerde ich ein Fragezeichen dahinter setzen, ob das auch gueltig
ist. Schliesslich haettest Du Dir die Ueberstunden auch kurz vor der
Kuendigung auszahlen lassen koennen mit dem Zuschlag.

Der groesste Teil im OR was das Arbeitsrecht betrifft, ist nicht
dispositiv, d.h. das OR gibt das Minimum vor und die Arbeitgeberin
kann mehr geben, weniger jedoch nicht.

Diesen Punkt wuerde ich allenfalls mit einer Rechtsberatungsstelle
abklaeren lassen.


>Zu den Ferien, da geht es darum dass er mich zwingen will die Ferien
>ausbezahlt zu haben.
>Er sagt, wenn ich kündige habe er das Recht die Ferien auszubezahlen, auch
>gegen meinem Einverständnis!

Das ist schon richtig so, was dein Chef sagt. Doch ob es das Klima des
Arbeitsverhaeltnis verbessert, duenkt mich sehr fraglich...

Susanne

Paul Ammann

unread,
Mar 12, 2004, 1:12:32 PM3/12/04
to
Danke vielmals für die Infos

Ich werde das mit den Ueberstunden mal mit einem Rechtsberater anschauen.
Bei den Ferien werd eich wohl den Boss gewinnen lassen, es geht ja noch um
das Arbeitszeugnis.

Danke und Gruss
Paolo


"s. maeder" <sma...@swissinfo.org> schrieb im Newsbeitrag

news:2s93501kdacqkss1j...@4ax.com...

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