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Rechtslage zum Kabelanschluss

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Thorsten Klein

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Mar 19, 2021, 12:44:22 PM3/19/21
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Hallo

In naher Zukunft werde ich mir ein Eigenheim zulegen. Habe nun schon
zwei Wohnungen besichtigt, wo der Kabelanschluss vorhanden aber
plombiert war. In den früheren Nebenkostenabrechnungen konnte ich
gelegentlich auch Postionen wie "Entplombierung" feststellen, was etwa
gleich teuer war als das plombieren.
Eigentlich müsste man dazu doch nur die Plombe entfernen, reicht da
nicht ein Anruf "Hallo, ich möchte ab sofort den Kabelanschluss wieder
nutzen"? Da muss man doch keine dreistellige Summe verrechnen.
Ob ich die Entplombierung wirklich möchte, ist noch nicht definiert.

Darüber hinaus: Da ich elektrotechnisch ausgebildet bin, würde sich auf
jeden Fall in der Elektroinstallation nach dem Kauf etwas ändern (sofern
es kein Neubau wird, wo man das im Vorfeld ändern kann). Muss ich da
etwas beachten, wenn ich auch den Kabelanschluss umlegen will (an einen
anderen Ort, aus einem Zimmer ganz weg, etc.) aber die Plombierung im
Prinzip beibehalten?

In meiner letzten (Miet-) Wohnung wurden schon gar keine Plomben mehr
physikalisch montiert. Vor 10 Jahren kam noch einer vorbei und hat da
einen Deckel drauf gesetzt mit einem netten Kleberli "Entfernung=Straftat".

Danke & Gruss,
Thorsten

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