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Mini-Zoo in Wohnquartier

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Börni Gallus

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Aug 31, 2008, 4:24:04 AM8/31/08
to
Im sozio-kulturellen Zentrum, das mitten in unserm Wohnquartier steht,
ist man auf die tolle Idee verfallen, einen kleinen Zoo einzurichten,
mit je einem halben Dutzend Zwerggeissen und Gänsen. Diese leben nun
praktisch neben/unter unsern Schlafzimmern (mittelgrosser Wohnblock),
stinken bis in unsere Wohnungen hinein und die Gänse verkürzen die
Nächte mit lautstarkem Protest, wenn der Marder (oder der Fuchs)
vorbeikommt, um zu schauen, ob er nicht doch ein Loch im Gitter findet,
um ihnen näher zu kommen - eine Inspektion, die sich jede Nacht in
kurzweiligen Abständen von eins, zwei Stunden wiederholt.

Gibt es juristische Grundlagen, die hier in ein Gespräch (oder in ein
Schreiben der Anwohner an die Verwaltung) einfliessen könnten?

Pascal Meister

unread,
Aug 31, 2008, 5:03:38 AM8/31/08
to
"Börni Gallus" <n...@guggstdusignatur.xy> schrieb im Newsbeitrag
news:g9dkf5$u5e$1...@registered.motzarella.org...

Ja, beispielsweise das immer noch relevante Bundesgerichtsurteil von 1975 zu
nächtlichem Kuhglocken-Geläut in Wohngebieten.
(BGE 101 II 248)
http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=BGE-101-II-248&lang=de&zoom=OUT&system=clir

Die darin getroffenen Feststellungen dürften auch für nicht zonenkonforme
Tierhaltung mit Geräusch-Immissionen gelten. Nach meiner Erinnerung wurde in
einem ähnlichen Fall dem Tierhalter richterlich befohlen, die Gänse nachts
einzuschliessen.

Im Übrigen hast Du als Mieter eine zweite Möglichkeit: Dem Vermieter einen
Brief zu schreiben, wonach er dafür zu sorgen hat, dass die nächtliche
Ruhestörung endet - und Du andernfalls eine Mietzinssenkung erstreiten
willst. Das dürfte wirken.

Der Vermieter wird sich dann schon aus Eigeninteresse um die Sache kümmern,
da er für den gebrauchsfähigen Zustand der Wohnung (inkl. zonengemässe
Nachtruhe) verantwortlich ist, auch wenn die Ursache ausserhalb seines
Einflussbereichs liegt.

Gruss Pascal


Walter Hediger

unread,
Aug 31, 2008, 8:37:08 AM8/31/08
to

Pascal Meister schrieb:


> Ja, beispielsweise das immer noch relevante Bundesgerichtsurteil von 1975 zu
> nächtlichem Kuhglocken-Geläut in Wohngebieten.

^^^^^^^^^^^^^
Gilt das Urteil auch für Lärm am _Tag_?

Gruss,
Walter

Börni Gallus

unread,
Aug 31, 2008, 8:48:45 AM8/31/08
to
Pascal Meister schrieb:

(..)

Danke. Damit müsste sich etwas ausrichten lassen.
Ich schliesse dich ins Abendgebet ein :-)


Felix Holdener

unread,
Aug 31, 2008, 8:51:17 AM8/31/08
to
Walter Hediger <w.he...@bluewin.ch> schrieb:

>> Ja, beispielsweise das immer noch relevante Bundesgerichtsurteil von 1975 zu
>> nächtlichem Kuhglocken-Geläut in Wohngebieten.
> ^^^^^^^^^^^^^
>Gilt das Urteil auch für Lärm am _Tag_?

Wie wärs mit selber lesen? Oder ist das zwischen 20.00 und 07.00
untersagt? Wenn du dich beeilst, wirst du vor 20.00 noch fertig...

Sorry. DFDA!

Felix

Walter Hediger

unread,
Aug 31, 2008, 4:25:35 PM8/31/08
to
Mit "Tag" meinte ich wohl eher die Zeit von 07 bis 20 Uhr...

Felix Holdener

unread,
Aug 31, 2008, 5:28:32 PM8/31/08
to
Walter Hediger <w.he...@bluewin.ch> schrieb:

>Mit "Tag" meinte ich wohl eher die Zeit von 07 bis 20 Uhr...

Sicher. Ich auch. Jetzt ist Nacht. Also Ruhe bitte.

Felix

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