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Gesetzestexte betreffend: 'Parkieren am Strassenrand'

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Benoit Panizzon

unread,
Aug 25, 2020, 9:25:46 AM8/25/20
to
Hallo zusammen

Ich habe ein Thema zu welchem mir die Polizei bisher keine schlüssige
Antwort geben konnte und bisher auch nicht auf die gesetzlichen Texte
verweisen konnte, wo dies geregelt ist.

Es geht um das leidige Thema: Wann ist es erlaubt am Strassenrand zu
parkieren.

Hier ein paar Beispiele welche ich erlebt habe:

Stadt Bern: Parkieren in einer 'Ausbuchung' ich nenne es Packlücke, am
Strassenrand mitten in der Stadt, zwischen anderen dort parkierten
Autos. => Busse wegen parieren im 'Parkverbot'.

Ich mache eine Einsprache, weil dort kein Parkverbot-Schild zu sehen
ist und aus der Situation davon ausgegangen werden kann, dass dies ein
Parkplatz ist.

* Antwort: In der Stadt Bern ist parkieren am Strassenrand nur zulässig,
wenn auf dem Boden mit Farbe ein Parkfeld markiert ist. Wenn kein
Parkfeld markiert ist, sei parkieren grundsätzlich verboten, es muss
nicht mit einem Parkverbot Schild extra darauf hingewiesen werden.

Bei der Polizei nach dem Gesetz gefragt wo dies so steht. Busse wird
zurückgezogen, mit Begründung, es sei der falsche Grund darauf
vermerkt gewesen.

Stadt Wallisellen:

* Parkieren am Strassenrand, auf Quartierstrassen, ausdrücklich
erlaubt auch dort wo keine Parkfelder markiert sind. Trottoir muss
frei blieben. Anwohner welche ständig so parkieren müssen eine
'Laternengebühr' entrichten, alle auswärtigen Besucher dürfen bei
Besuchen gratis parkieren.

Pratteln:

* An der Hauptstrasse und diversen anderen Strassen, gibt es mehrere
'Einbuchtungen' welche seit Jahren als Parkplätze benutzt werden. Am
Boden sind dabei nicht mit Farbe Parkplätze markiert. Ich habe nie
gehört dass jemand dort eine Busse erhalten habe.

Wettingen:

* Ausserorts auf einer Nebenstrasse, Fahrverbot 'Zubringerdienst
gestattet': Im Zusammenhang mit dem Transport von Kindern, die noch
zu jung sind um die Strecke selber zu bewältigen zu einem Vereinslokal
an der Strasse: Am Strassenrand anhalten und Personen aus- einsteigen
lassen ist erlaubt. Steigt der Fahrer aus: Fr. 100.- Busse! Zwei
Polizisten machen grosse Kasse und verteilen unter Protest der
Anwesenden Eltern ein halbes dutzend Bussen. Ein paar Meter davon
entfernt, eine Hundeschule. Die Teilnehmer an den Kursen parkieren
ihre Autos am Strassenrand, dann ist es offenbar erlaubt! Polizei
per Email um eine Stellungsnahme und Nennung der Rechtsgrundlage
gebeten: Das Verteilen der Bussen sei im ermessen der Polizisten
welche dies vor Ort gemacht hätten. Diese lassen aber offenbar nicht
mit sich reden. (Mittlerweile wurden alle verteilten Bussen
annulliert, mit dem Hinweis, dass Parkieren nach wie vor verboten ist
und nur Zufahrt, ein- aussteigen lassen erlaubt ist, ohne jedoch die
Gesetze zu nennen welche dies regeln).

Kann mir jemand einen Pointer zu den Gesetzen geben, der die Situation
'Parkieren am Strassenrand' regeln?

Gruss
-Böni-

Luigi Rotta

unread,
Aug 25, 2020, 10:19:22 AM8/25/20
to

Regeln zum Parkieren sind Sache der Gemeinde. Du musst also in jeder
Gemeinde einzeln nachfragen.

Die Signalisation (nicht die Bekanntmachung z.B. eines allgemeinen
Parkverbots) wie Streifen und Tafeln sind vom Bund vorgegeben.



--

Gruss

Luigi

"What's considered trashy if you're poor, but classy if you're rich?"

"Getting money from the government."

Benoit Panizzon

unread,
Aug 25, 2020, 10:38:08 AM8/25/20
to
Hallo Luigi

> Regeln zum Parkieren sind Sache der Gemeinde. Du musst also in jeder
> Gemeinde einzeln nachfragen.

Oha, und wo fragt man da an einem Samstag nach, wenn die
Gemeindekanzlei geschlossen hat?

> Die Signalisation (nicht die Bekanntmachung z.B. eines allgemeinen
> Parkverbots) wie Streifen und Tafeln sind vom Bund vorgegeben.

Dann kann also eine Gemeinde für sich bestimmen, dass es an einer
Strasse ein Parkverbot gibt und dieses nicht mittels Parkverbotstafel
signalisiert werden muss?

-Böni-

Luigi Rotta

unread,
Aug 26, 2020, 9:03:58 AM8/26/20
to
Am Tue, 25 Aug 2020 16:38:07 +0200 schrieb Benoit Panizzon
<pani...@woody.ch>:

>Oha, und wo fragt man da an einem Samstag nach, wenn die
>Gemeindekanzlei geschlossen hat?

Internet? ;-)

>Dann kann also eine Gemeinde für sich bestimmen, dass es an einer
>Strasse ein Parkverbot gibt und dieses nicht mittels Parkverbotstafel
>signalisiert werden muss?

Nicht an einer Strasse. Überall.

Das kenne ich, weil die Flughafengemeinden mit Valet-Parking zugestellt
wurden. Jetzt haben die meisten Gemeinden ein allgemeines Parkverbot, wo
nicht explizit erlaubt, zB.:

https://www.oberglatt.ch/files/oberglatt/images/Verwaltung%20-%20Politik%20Dokumente/Reglemente%20und%20Verordnungen/Parkierungsreglement%202017.pdf


Flenne nicht. Zahle.

Benoit Panizzon

unread,
Aug 27, 2020, 4:34:21 AM8/27/20
to Luigi Rotta
> Internet? ;-)

Ak, bin fündig geworden :-)

Jetzt wird es erst richtig interessant. Es gibt verschiedene Zonen
betreffend parkieren.

Die betroffene Strasse ist Gemeindegrenze + Kantonsgrenze und in KEINER
Zone.

Heisst dies, es gelten auf der 'linken' Strassenseite andere Regeln als
auf der 'rechten' Strassenseite?

Ich lese mich mal durch.

-Böni-

Benoit Panizzon

unread,
Aug 27, 2020, 4:52:49 AM8/27/20
to Benoit Panizzon
> Ich lese mich mal durch.

Ok, irgendwie habe ich wohl einen 'Gesetzlosen' Zustand gefunden :-)

Im Gemeindereglement sind Zonen definiert. In diesen Zonen ist das
Parkieren und deren Gebühren etc. geregelt.

Was ausserhalb der Zonen gilt, steht mit keinem Wort. Ich hatte erwähnt
es ist eine Nebenstrasse 'Ausserorts' diese ist tatsächlich in keiner
Zone.

Die Polizei welche die Bussen verteilt, verweist auf das Nationale
Strassenverkehrsgesetz. Dieses wiederum verweist bezüglich Parkieren
auf die Reglemente der Gemeinde und die Zuständigkeit der Gemeinde.

Also bei der Gemeinde angerufen. Diese wiederum verweist auf die
Polizei, welche diese Reglemente umsetze, diese solle erklären, welches
Reglement angewendet wurde.

Ich habe nun die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass die Polizei
mich mehr oder weniger an die Gemeinde verweist und in dem Reglement
nicht definiert ist, was ausserhalb der im Reglement definierten Zonen
gilt.

Auch bei der Gemeinde scheint mittlerweile ziemliche Ratlosigkeit zu
herrschen. Man wolle dies mit der Polizei nun abklären.

Ad-Hoc herauszufinden, ob man irgendwo parkieren darf oder nicht,
scheint also mehrere Tage in Anspruch zu nehmen :-)

Gruss
-Böni-

Benoit Panizzon

unread,
Aug 28, 2020, 4:30:44 AM8/28/20
to
Hallo

Ich glaube langsam benötige ich Popcorn, oder die Unterstützung eines
Juristen.

Im Gemeindereglement ist das Parkieren ausserhalb der darin definierten
Zonen nicht definiert, also nicht geregelt.

Die Polizei bezieht sich also auf SR 741.01 Strassenverkehrsgesetz (SVG)
und SR 741.21 Signalisationsverordnung (SSV).

Es geht darum herauszufinden, ob man an einer Strasse mit allgemeinem
Fahrverbot und Ausnahmen 'Zubrigerdienst gestattet' parkieren darf.

Die Polizei stellt sich auf den Standpunkt: Zufahrt ist im Verkehr mit
einem Vereinslokal an dieser Strasse erlaubt, aber das Gesetz sieht
parkieren nicht vor, also ist dies Verboten und wird mit Fr. 100.-
gebüsst.

Artikel 17 von SSV regelt diese Ausnahmen. Und dort ist wirklich nur
von der Zufahrt die Rede, aber nicht von Parkieren.

Meine Recherchen haben ergeben, dass das SSV 1963 totalrevidiert
wurde. Vorher waren die Ausnamen im Artikel 15 geregelt und der
Wortlaut lautete:

= ZITAT =
In einer bloss dem Zubringerdienst geöffneten Strasse ist das Parkieren
nur Fahrzeugführern erlaubt, die als Zubringer die Strasse befahren
dürfen.
= ENDE =

Bis 1963 war also das Parkieren als Zubringer ausdrücklich erlaubt.
Dass dies nicht mehr erwähnt wird, scheint also nun automatisch ein
'Verbot' zu bewirken.

Wohlgemerkt, es wurden an der Strasse Eltern gebüsst, welche kurz
ausgestiegen sind um einen Schwatz zu halten, also direkt neben den
Autos standen und auf ihre Kinder warteten welche aus dem Vereinslokal
kommen.

Ich wohne auch an einer Strasse, welche komischerweise ein einseitiges
Fahrverbot mit 'Zubrigerdienst gestattet' hat.

Der Brief-Pöstler parkiert IMMER sein Elektro Dreirad (Motorfahrzeug)
wenn er Briefe einwirft. Der Paketpöstler parkiere immer seinen
Lieferwagen, wenn er an der Türe klingelt.

Darf ich in Zukunft täglich die Post anzeigen, weil sie sich nicht an
das Parkverbot hält?


Luigi Rotta

unread,
Aug 28, 2020, 5:31:45 AM8/28/20
to
Am Fri, 28 Aug 2020 10:30:42 +0200 schrieb Benoit Panizzon
<pani...@woody.ch>:

>Darf ich in Zukunft täglich die Post anzeigen, weil sie sich nicht an
>das Parkverbot hält?

Parkieren <> Halten

Benoit Panizzon

unread,
Aug 28, 2020, 6:58:25 AM8/28/20
to Luigi Rotta
> >Darf ich in Zukunft täglich die Post anzeigen, weil sie sich nicht an
> >das Parkverbot hält?
>
> Parkieren <> Halten

Richtig!

Parkieren = Man steigt aus (diese Situation hat zu den Bussen geführt)
Halten = Man bleibt im Auto sitzen.

Der Pöstler steigt aus, also parkiert er, also verstösst er gegen das
Gesetz und wird bisher nicht gebüsst?

Ich habe die Polizei nun gebeten, vermehrt die Pöstler zu kontrollieren
und diese darauf hinzuweisen, dass die vor dem Fahrverbot parkieren und
von dort die Post zu Fuss verteilen müssen.

Mal schauen, wie die Reaktion ausfällt :-)

-Böni-

Luigi Rotta

unread,
Aug 28, 2020, 12:51:48 PM8/28/20
to
Am Fri, 28 Aug 2020 12:58:24 +0200 schrieb Benoit Panizzon
<pani...@woody.ch>:

>Mal schauen, wie die Reaktion ausfällt :-)

Bist du arbeitslos oder in Rente?

Nutze deine Zeit im Internet:

Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958

Art. 19 Parkieren im Allgemeinen
1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeuges, das nicht bloss dem Ein-
und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.



1958! Hör auf, unsere Steuergelder zu verschwenden weil du nix
gescheiters zu tun hast.

Benoit Panizzon

unread,
Aug 31, 2020, 5:07:31 AM8/31/20
to
Hallo Luigi

> Bist du arbeitslos oder in Rente?

Nope, keines von Beiden.

> Nutze deine Zeit im Internet:
>
> Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.12.1958
>
> Art. 19 Parkieren im Allgemeinen
> 1 Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeuges, das nicht bloss dem Ein-
> und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.

Glaub mir, ich habe gesucht und bin nicht fündig geworden.

Die Regionalpolizei, welche für das Ausstellen der Bussen zuständigist,
kann bis jetzt nicht aufzeigen, wo in einem Gesetz oder Reglement
steht, dass man an dem Ort nicht parkieren darf. Nun zumindest sollten
heute die beiden Beamten welche die Bussen ausgestellt haben erreichbar
sein und diese Frage evtl. klären können.

Die Gemeinde, auf das Parkreglement angesprochen, verweist an die
Polizei.

> 1958! Hör auf, unsere Steuergelder zu verschwenden weil du nix
> gescheiters zu tun hast.

Ist die Frage nicht berechtigt, ob man an einem bestimmten Ort
parkieren darf? Oder warum man eine Busse kriegt, wenn man dort
parkiert?

Gruss
-Böni-

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