Also sprach Luigi Rotta am 21.05.2022 um 20:28:
> Es kommt darauf an, was auf der Offerte steht.
Angenommen, in der Offerte steht nicht drin, ob es sich auf den
Schlussbetrag auswirkt oder nicht, wenn der effektive Aufwand deutlich
kleiner ausfällt: Was gilt dann? Ist das allgemein in einem Gesetz
geregelt? Imho sagt der gesunde Menschenverstand, dass ich nur das
schulde, was effektiv geleistet wurde.
(Die Empfängerin der Offerte war meine Mutter. Der Offert-Aussteller ist
ein Handwerker, mit den verschiedenen Offert-Arten bzw. Formulierungen
dort eher nicht sehr vertraut.)
Grüsse
Louis