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Offerte: Schlussbetrag mximal, aber nach unten nicht gemeisselt?

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Louis Noser

unread,
May 21, 2022, 10:49:10 AM5/21/22
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Hallo

Ein Kunde kann bei einer verbindlich offerierten Arbeit davon ausgehen,
dass er höchstens den Offertbetrag zahlen muss. Er muss jedoch höchstens
den tatsächlich geleisteten Aufwand für die Arbeit bezahlen, also auch,
wenn dieser deutlich unter jenem in der Offerte ausgewiesenen liegt.

Ist das richtig?
In welcher Gesetzessammlung kann ich das nachlesen?

Vielen Dank.

Grüsse
Louis

Luigi Rotta

unread,
May 21, 2022, 2:28:15 PM5/21/22
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Am Sat, 21 May 2022 16:49:08 +0200 schrieb Louis Noser
<wegwerf...@gmx.ch>:
Es kommt darauf an, was auf der Offerte steht.

Lies sie nochmals durch.


--

Gruss

Luigi


Man muss nicht von Anfang das Perfekte machen, es genügt
wenn man beginnt es besser zu machen.(L.R.)

Louis Noser

unread,
May 21, 2022, 4:09:39 PM5/21/22
to
Also sprach Luigi Rotta am 21.05.2022 um 20:28:

> Es kommt darauf an, was auf der Offerte steht.
Angenommen, in der Offerte steht nicht drin, ob es sich auf den
Schlussbetrag auswirkt oder nicht, wenn der effektive Aufwand deutlich
kleiner ausfällt: Was gilt dann? Ist das allgemein in einem Gesetz
geregelt? Imho sagt der gesunde Menschenverstand, dass ich nur das
schulde, was effektiv geleistet wurde.

(Die Empfängerin der Offerte war meine Mutter. Der Offert-Aussteller ist
ein Handwerker, mit den verschiedenen Offert-Arten bzw. Formulierungen
dort eher nicht sehr vertraut.)

Grüsse
Louis

Patrick Rudin

unread,
May 22, 2022, 1:12:53 PM5/22/22
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Louis Noser wrote:
> Ein Kunde kann bei einer verbindlich offerierten Arbeit davon ausgehen,
> dass er höchstens den Offertbetrag zahlen muss.

Je nach Branche, Begründung und Abmachung auch ein wenig mehr.

> Er muss jedoch höchstens
> den tatsächlich geleisteten Aufwand für die Arbeit bezahlen, also auch,
> wenn dieser deutlich unter jenem in der Offerte ausgewiesenen liegt.

Dann liegt also eine detaillierte Abrechnung vor, die wie die Offerte
auf AGB verweist? Was steht denn dort dazu genau drin?

Wenn alles nur mündlich verabredet wurde, hat derjenige ein
Beweisproblem, der die Forderung stellt...

Ganz generell dazu:
https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/darf-der-handwerker-mehr-verlangen-als-in-der-offerte-steht


Gruss

Patrick
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