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Haftung auch nach 13 Jahren bei schweren Mängeln bei Balkon?

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Jonas Hoppe

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Aug 2, 2021, 9:02:43 AM8/2/21
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Hallo

Kann für schwere Mängel, die sich erst 13 Jahre nach Bauabnahme zeigen,
trotz Auflauf entsprechender Fristen noch die Baufirma haftbar gemacht
werden?

Meine Mutter hat 2008 ein Haus umbauen lassen und hatte ein
Architekturbüro damit beauftragt (inkl. Koordinierung und Überwachung
der Handwerker).

Unter anderem wurde ein Balkon abgebrochen und neu erstellt. Dieser wird
von vier Stützen getragen. Der Balkon ist mit einer Betonplatte gleicher
Grösse überdacht, die wiederum von vier Stützen gehalten wird. Alle acht
Stützen haben eine quadratische Form und sind, was wir bis heute nicht
wussten, innen hohl.

Nun hat sich eine den Balkon tragende Stütze abgesenkt und von der
Balkonplatte gelöst. Die Abklärung betr. Fundament ist noch pendent.
Weiter ist ein langer, vertikaler Riss in der gleich darüber liegenden,
das Betondach tragende Stütze sichtbar. Offenbar hat der Beton der Decke
an einer Stelle gebröckelt und so konnte Wasser in die Stütze eintreten;
dieses ist im Winter gefroren und hat durch Auftauen die Stütze leicht
gesprengt (Riss). Die Stütze muss ersetzt werden. Was mit dem
gebröckelten Betondach passiert, wird noch abgeklärt.

Vielen Dank.


--
Grüsse, Jonas
---

Jonas Hoppe

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Aug 2, 2021, 10:14:07 AM8/2/21
to
Also sprach Jonas Hoppe am 02.08.2021 um 15:02:

> trotz Auflauf entsprechender Fristen noch die Baufirma haftbar gemacht

...trotz *Ablauf* entsprechender...

> ... Was mit dem
> gebröckelten Betondach passiert, wird noch abgeklärt.

Präzisierung: Vorschlag der Baufirma: Chromplatte auf dem Betondach
aufbringen zwecks Stabilisierung. (Spricht imho nicht für die Qualität
des damals verwendeten Betons, wenn der nur 13 Jahre hält.)


--
Grüsse, Jonas
---

Daniel Rueegg

unread,
Sep 12, 2021, 4:00:04 PM9/12/21
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Jonas Hoppe <maus...@gmx.net> wrote:
>
> Kann für schwere Mängel, die sich erst 13 Jahre nach Bauabnahme zeigen,
> trotz Auflauf entsprechender Fristen noch die Baufirma haftbar gemacht
> werden?
>
Das dürfte etwas knifflik werden. Normalerweise, habe ich im Hinterkopf, sind das 10 Jahre.
Damit geht Ihr am besten zum entsprechenden Fachanwalt. In wie fern da auch noch kantonal
Relegln dazu kommen ist das weitere.

Gruss Daniel

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