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Update zu Parkiegen bei Fahrverbot, Ausnahme Zubrigenrdienst

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Benoit Panizzon

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Sep 22, 2020, 11:20:57 AM9/22/20
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Hallo zusammen

Ein kurzes Update zu dem Fall. Offenbar sind die Gesetze diesbezüglich
wirklich nicht klar. Es befassen sich mittlerweile eine Juristin und
ein angehender Jurist mit der Situation an der betroffenen Strasse.

Die Kantonspolizei hat durchblicken lassen, dass gemäss deren Praxis das
Parkieren im Verkehr mit Liegenschaften im Fahrverbot mit Ausnahme
Zubringerdienst erlaubt ist. Der Pöstler, Gärtner etc. dürfen ja auch
parkieren.

Die Regionalpolizei führt Bundesgerichtsurteile auf, welche eine
'Restriktive' Umsetzung des Verbotes bestätigen, nach welcher das
Halten zwar erlaubt, aber das Parkieren (also Aussteigen aus dem
Fahrzeug) nicht erlaubt sei.

Eine Juristin welche am selben Ort gebüsst wurde, kontert mit
Bundesgerichtsurteilen, welche das Gegenteil besagen. Dies bestätigen
die Nachforschungen eines weiteren angehenden Juristen der dies
als Lernsituation aufgegriffen hat.

Gemäss weiteren Nachforschungen in meinem Umfeld habe sich dieses
Problem mit dem massenhaften Verteilen von Bussen an der betroffenen
Strasse vor etwa 5 Jahren bereits einmal ereignet. Auch damals seien
die Betroffenen gegen die Bussen vorgegangen und die Regionalpolizei
hat diese dann aus 'Kulanz' zurückgezogen, ohne Eingeständnis diese
fälschlicherweise ausgestellt zu haben.

Da auch jetzt alle Bussen aus Kulanz zurückgezogen wurden, wird der
Fall wohl rechtlich nicht abschliessen geklärt werden können.

Ich werde mal bei der Gemeinde anfragen, ob es evtl. eine Möglichkeit
gibt die Beschilderung an der Strasse zu verbessern, so dass klarer
ist, was nun gilt.

-Böni-

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