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Rufschaedigung durch Swisscom - Rechtslage?

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Rene

unread,
Oct 12, 1998, 3:00:00 AM10/12/98
to
Kann mir jemand mitteilen, was ich unternehmen kann: seit Tagen bin ich
telefonisch nicht mehr erreichbar, weil die Swisscom einen Schaltungsfehler
gemacht hat. Stattdessen kommt ein Spruch: 'Dieser Anschluss ist
vorübergehend unterbrochen'. Das klingt ja, wie wenn ich meinen Anschluss
nicht bezahlt hätte....

In meinen Ohren klingt das nach Rufschädigung höchsten Grades! Was kann
rechtlich gegen den Riesen unternommen werden?

Gruss,

René


Thomas Gantner

unread,
Oct 12, 1998, 3:00:00 AM10/12/98
to
Hi Rene

Rene schrieb:


>
> Kann mir jemand mitteilen, was ich unternehmen kann: seit Tagen bin ich
> telefonisch nicht mehr erreichbar, weil die Swisscom einen Schaltungsfehler
> gemacht hat. Stattdessen kommt ein Spruch: 'Dieser Anschluss ist
> vorübergehend unterbrochen'. Das klingt ja, wie wenn ich meinen Anschluss
> nicht bezahlt hätte....

Woher weisst Du denn, welche Meldung erklingt, wenn Du Deine Rechnung
nicht bezahlt hast ? ;-)

> In meinen Ohren klingt das nach Rufschädigung höchsten Grades! Was kann
> rechtlich gegen den Riesen unternommen werden?

Ich hab mal von jemandem gehoert, dessen kurz vorher eroeffnetes
Geschaeft in der Neuauflage des Telefonbuches nicht eingetragen worden
ist und der damit waehrend ueber einem Jahr von potentiellen Kunden
auch nicht gefunden werden konnte. Via einen Anwalt hat er daraufhin
von der Swisscom Schadenersatz (für nicht zustande gekommenen
Geschaeftskontakte und damit entgangenen Gewinn) verlangt und auch
erhalten.

Gruesse
-Thomas

--
Thomas Gantner mailto:tgan...@datacomm.ch
<sig. under construction>


Peter Moeckli

unread,
Oct 12, 1998, 3:00:00 AM10/12/98
to
soz...@interconnect.ch (Rene) schrieb:

> Kann mir jemand mitteilen, was ich unternehmen kann: seit Tagen bin ich
> telefonisch nicht mehr erreichbar, weil die Swisscom einen Schaltungsfehler
> gemacht hat. Stattdessen kommt ein Spruch: 'Dieser Anschluss ist
> vorübergehend unterbrochen'. Das klingt ja, wie wenn ich meinen Anschluss
> nicht bezahlt hätte....

Der Spruch ginge anders. Ausserdem: Wer die Rechnung nicht bezahlt, kann nicht
hinaustelefonieren. Anrufe entgegennehmen klappt einwandfrei. Wenn Dir also
jemand anzurufen versucht und obigen Spruch hört, denkt er nicht an unbezahlte
Rechnungen, sondern an technische Probleme.

> In meinen Ohren klingt das nach Rufschädigung höchsten Grades! Was kann
> rechtlich gegen den Riesen unternommen werden?

Rufschädigung? Wohl kaum.

CU
Peter

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Somewhere in time

T.Scheer

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
Salli Rene

Kommt sehr auf den Schaden an den Du dadurch erlitten hast.
Natürlich spielt auch Deine eigene Finanzielle Lage eine Rolle, sowohl bei
der Rechtsbeuhrteilung als auch bei der Wahl Deines Anwaltes.
Vergewissere Dich bei der Auswahl eines Anwaltes, dass sein Fachgebiet zu
Deinem Fall passt !

Rene schrieb in Nachricht <6vt6vg$e...@dino.active.ch>...


>Kann mir jemand mitteilen, was ich unternehmen kann: seit Tagen bin ich
>telefonisch nicht mehr erreichbar, weil die Swisscom einen Schaltungsfehler
>gemacht hat. Stattdessen kommt ein Spruch: 'Dieser Anschluss ist
>vorübergehend unterbrochen'. Das klingt ja, wie wenn ich meinen Anschluss
>nicht bezahlt hätte....
>

>In meinen Ohren klingt das nach Rufschädigung höchsten Grades! Was kann
>rechtlich gegen den Riesen unternommen werden?
>

>Gruss,
>
>René
>
>
>

Thomas Jäggi

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
Wenn Du deine Rechnung nicht bezahlt hättest, wärst Du immer noch erreichbar.
Nur Du kannst nicht telefonieren, ausser die Notrufnummern. (118 usw.)

Und die Mitteilung das der Anschluss unterbrochen ist entspricht nun mal den
Tatsachen.
Sonst empfehle ich Dir einmal eine Telefonzentrale zu besichtigen. Die sehen
genau ob die Leitung unterbrochen ist oder nicht
Könnte aber auch sein, dass bei deiner "eigenen selbstinstallierten?"
Hausinstallation plötzlich ein Fehler ist. Hast Du schon mal dem Störungsdienst
telefoniert? Der ist besser als sein Ruf!

Rene schrieb:

> Kann mir jemand mitteilen, was ich unternehmen kann: seit Tagen bin ich
> telefonisch nicht mehr erreichbar, weil die Swisscom einen Schaltungsfehler
> gemacht hat. Stattdessen kommt ein Spruch: 'Dieser Anschluss ist
> vorübergehend unterbrochen'. Das klingt ja, wie wenn ich meinen Anschluss
> nicht bezahlt hätte....
>
> In meinen Ohren klingt das nach Rufschädigung höchsten Grades! Was kann
> rechtlich gegen den Riesen unternommen werden?
>
> Gruss,
>
> René

--
***************************************
Thomas Jäggi

mailto:t.ja...@datacomm.ch
http://www.datacomm.ch/t.jaeggi
***************************************

tbx

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
Vorneweg: ich bin kein Jurist. Ich würde aber aus dem Gefühl heraus sagen, dass
man von der Telefongesellschaft gründsätzlich einen Anspruch auf eine
Telefonleitung, eine Nummer und einen Eintrag im Telefonbuch hat. Aber eine
Garantie auf absolute Fehlerlosigkeit hat man natürlich nicht! Und da das
Telefonbuch nicht in erster Linie ein "Werbeprospekt" ist, würde ich meinen,
dass man Schadenersatz in diesem Sinne nicht fordern kann. Für die
Rufschädigung würde ich meinen, müsstest Du sogar klare Beweise haben - d.h.
einer, der ein Motiv und eine Gelegenheit hat. Die Gelegenheit ist klar, aber
das Motiv?

Ich hatte auch schon eine private Nummer, die erst im übernächsten Telefonbuch
eingetragen war - zu jenem Zeitpunkt hatte ich aber schon wieder eine neue
Wohnung!

Was ist es denn für ein Geschäf? Vielleicht lässt sich noch etwas machen in
Bezug auf Werbung?


Mike Pfaff

unread,
Oct 13, 1998, 3:00:00 AM10/13/98
to
>Kann mir jemand mitteilen, was ich unternehmen kann: seit Tagen bin ich
>telefonisch nicht mehr erreichbar, weil die Swisscom einen
Schaltungsfehler
>gemacht hat. Stattdessen kommt ein Spruch: 'Dieser Anschluss ist
>vorübergehend unterbrochen'. Das klingt ja, wie wenn ich meinen
Anschluss
>nicht bezahlt hätte....
>In meinen Ohren klingt das nach Rufschädigung höchsten Grades! Was kann
>rechtlich gegen den Riesen unternommen werden?


Hier mal meine Ansicht: Eine Rufschaedigung liegt nicht vor, sie haben
ja nichts unwahres gesagt(Der Anschluss ist doch unterbrochen, oder?).
Was Du IMO tun kannst, ist, für die unterbrochenen Tage die
Anschluss-Gebühr nicht zu bezahlen, da die Pisscom die Leistung nicht
erbracht hat. Also pro unterbrochenen Tag(24h):
"(1/AnzahlTagedesMonats) * AnschlussgebührproMonat" von der Rechnung
abziehen.

CU

Mike


Christian Gloor

unread,
Oct 14, 1998, 3:00:00 AM10/14/98
to

Rene wrote in message <6vt6vg$e...@dino.active.ch>...

>Kann mir jemand mitteilen, was ich unternehmen kann: seit Tagen bin ich
>telefonisch nicht mehr erreichbar, weil die Swisscom einen Schaltungsfehler
>gemacht hat. [snip]

>In meinen Ohren klingt das nach Rufschädigung höchsten Grades! Was kann
>rechtlich gegen den Riesen unternommen werden?


Ich denke da kannst Du gar nichts machen. Im Vertrag zum Telfonanschluss
steht (sinngemäss zitiert), dass Du bei längeren Unterbrüchen Anspruch auf
Rückerstattung des Abonnentspreises hast, nicht aber auf eine Entschädigung
für entgangene Gewinne. Wie weit das rechlich hält, kann ich nicht sagen.

Gruss christian

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