Christof Buergi <
chri...@buergi.lugs.ch> wrote:
> Felix Rauch schrieb:
> > Du verstoesst beim herunterladen von YouTube-Videos gegen Punkt 6K der
> > YouTube Nutzungsbedingungen [1]. Das kann sich fuer dich nachteilig
> > auswirken.
> Nicht wirklich. Der Punkt ?berschreitet gem?ss URG[1] Art. 19 die
> Schranken dessen, was f?r Multimediadienste in Nutzungsbedingungen
> festgelegt werden kann, und ist somit gem?ss OR[2] Art. 19 und 20 nichtig
> (also juristisch nicht existent). Zudem kann man die Videos ja anschauen,
> ohne den Nutzungsbedingungen zuzustimmen (oder auch nur von ihnen zu
> wissen), womit sie rechtlich sowieso nicht relevant sind.
> Kurz: Juristisch ist der Fall klar. YouTube kann allenfalls auf
> technischem Weg gegen solche Tools vorgehen. Was sie ?brigens auch tun:
> L?dt man zuviel herunter erh?lt man witzigerweise einen Fehler 402
> (payment required).
> Ach ja, und moralisch hat man sich auch nichts vorzuwerfen. Die
> Urheberrechtsabgabe auf Harddisks und Flashspeichern deckt genau diese
> Nutzung ab.
> Ein wenig heikler sieht die Sache aus, wenn das Streaming ?ber Adobes
> verschl?sseltes RTMP mit DRM erfolgt, da dies als Kopierschutz im Sinne
> von URG[1] Art. 39a interpretiert werden kann. Diese kann youtube-dl aber
> auch nicht runterladen, sondern nur an ein anderes Tool delegieren.
> Allerdings glaube ich pers?nlich nicht, dass Adobes DRM die Anforderungen
> an einen gesetzlich gesch?tzten Kopierschutz erf?llt. Selbst wenn, so
> ist die Installation und Verwendung des anderen Tools immer noch legal,
> solange es ausschliesslich f?r Privatkopien verwendet wird.
Interessante Ausfuehrungen und du magst sogar Recht haben, aber das
muss YouTube nicht davon abhalten, dir wegen Verstosses gegen ihre AGB
ihren Service zu verweigern -- wie du ja sogar selber festgestellt hast.
Davor wollte ich einfach warnen.
- Felix