Ordnungsgeld gemäß §335 HGB und der

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Thomas Hardt

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Dec 27, 2011, 8:42:21 AM12/27/11
to buerger-gegen-b...@googlegroups.com

Seit dem 24.8.2008 wird im Wordpress Blog FRGzchn blOg

http://frgzchn.wordpress.com/2008/04/24/

fleißig geschrieben, am häufigsten von Geschäftsführern kleiner veröffentlichungspflichtiger Unternehmen, die sich bitter beklagen darüber, dass völlig unverhältnismäßig hohes Ordnungsgeld festgesetzt wurde -  oft völlig unerwartet, weil bis heute das Bundesamt für Justiz die Informationspflicht nicht beachtet.

 Zu Beginn des Jahres 2011 war dieser Blog nur dann mit Google zu finden, wenn tagelang gesucht wurde und sehr spezielle Suchbegriffe eingegeben wurden, wie z.B. so seltsame Wordschöpfungen des Bundesamtes für Justiz wie „Androhungsverfügung“. Etwa ab August 2011 änderte sich das. Seither ist dieser Blog ebenso wie die EHUG Facebook-Gruppe  

 http://de-de.facebook.com/EHUG335HGB

regelmäßig auf der ersten Seite der Google Rangliste zu finden, wenn zentrale Suchbegriffe eingegeben werden wie „§335 HGB“ oder „Ordnungsgeldverfahren, Bundesamt für Justiz“. 

 Nur in letzter Zeit sehe ich die Gefahr, dass im Blog zuviel Unsinn erzählt wird, die Möglichkeit anonym zu schreiben, missbraucht werden kann und die Blogschreiber die Netiquette verletzen (pfleglich miteinander umgehen, den politischen Gegner nicht mit dem in ähnlicher Weise betroffenen Blogteilnehmer verwechseln). Da ich nicht weiß, in welche Richtung sich dieser Blog entwickelt, werde ich meine Beiträge zu diesem Thema Ordnungsgeld gemäß §335 HGB vorwiegend hier posten. Denn auch wenn ich mir für Blogeinträge keine Sekretärin zum Korrekturlesen leisten kann, so sind doch meine Beiträge sorgfältig recherchiert und durchdacht – zu schade, um im allgemeinen Gelaber unter zu gehen!

 Hier nun mein heutiger Beitrag mit aktuellen Infos:

Vor Weihnachten war der Blog FRGzchn blOg an erster Stelle bei Google bei mehr als 8000 Ergebnissen, wenn so zentrale Suchbegriffe wie

"Ordnungsgeldverfahren und Bundesamt für Justiz“eingegeben wurden. Wenn aber in diesem Blog von der „Revolution mit erhobener Faust“ die Rede ist, nur geschwafelt wird (hat Frau Stahlmann schon vor einem halben Jahr kritisiert) oder die gebeutelten Geschäftsführer sich dann auch noch selbst anpinkeln - dann ist verständlich, dass dieses Forum nicht mehr ernst genommen wird. So haben sich jetzt das Bundesamt für Justiz und Bundesjustizministerium den Rang 1 und 2 bei Google wiedergeholt. Das ist schade!

 Lieber Willi, den Turm zu Babel (von dem Du gerade geschrieben hast in FRGzchn blOg ) baut das Bundesamt für Justiz, weil es wichtige Verfahrensfragen nicht beantwortet. Deshalb hat Gott jetzt die Sprachen im Amt verwirrt. Obwohl das Amt Ermessensspielräume großzügig zugunsten größerer Unternehmen nutzt (die die Veröffentlichung möglichst lange hinaus zögern wollen), schreibt es den kleinen Unternehmen, es habe keinerlei Ermessensspielraum. Auf den Gesetzgeber kann sich das Amt da nicht berufen, denn in §335 HGB steht ausdrücklich der Verweis auf § 390 Abs. 4 FamFG (vor dem 1.9.2009: § 135 Abs. 2 FGG). Dort steht:

 „Wenn die Umstände es rechtfertigen, kann von der Festsetzung eines Zwangsgelds absehen“ werden „oder ein geringeres als das angedrohte wangsgeld“ festgesetzt werden!

 Wichtig wäre hier somit, weniger zu klagen, vielmehr auch  von positiven Erfahrungen und erfolgreich versprechenden Klagen oder Aktionen zu berichten- insbesondere die angebliche „Bagatellgrenze“ von 2500 € pro Jahr betreffend! Vielleicht finden ja einige Geschäftsführer mit ermutigenden Erlebnissen den Weg zu dieser Google Gruppe? 

Wenn es um die zweite Festsetzung über 5.000 € Ordnungsgeld geht, stellt übrigens der Markt-Intern-Verlag per Entgelt Musterklagebriefe zur Verfügung. Diese sind für die Abwehr der Beitreibung von weiteren Ordnungsgeldern nach § 767 ZPO gedacht.

Thomas Hardt

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Jul 30, 2012, 3:43:52 PM7/30/12
to buerger-gegen-b...@googlegroups.com
Am 26.7.2012 schreibt Andreas Pesel in FRGzchn blOg:
"Die anfänglichen 50-Euro Briefe stellen schon eine ungewohnte, unübliche Art der Ansprache des Staates dar – erste Mahnungen und administrative Handlungsaufforderungen von Finanzamt und anderen Behörden sind dagegen immer frei von solchen Kosten. Das bedeutet also eine klare Ungleichbehandlung gleichartiger Vorgänge. Damit ist das erste Schreiben schon nicht rechtens, und die Folgeschreiben dann eben auch nicht..."

Darauf habe ich heute folgendermaßen geantwortet:

Vollkommen recht gebe ich Ihnen Herr Pesel darin, dass schon die erste „Androhungsverfügung“ für die kleinen Unternehmen nicht in Ordnung war, und deshalb schon die erste Ordnungsgeldfestsetzung ungültig ist. Eine Jahreszahl, aus der entnommen werden konnte, um welche Jahresbilanz es ging, war in den ersten gelben Briefen nur auf Seite 2 zu finden – in folgendem Zusammenhang zum Beispiel:

„…Ihr Unternehmen ist dieser Offenlegungspflicht zum Abschlussstichtag 31.Dezember 2007 leider noch nicht nachgekommen. Dies hat der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers dem Bundesamt für Justiz gemäß §329 Abs. 4 HGB mitgeteilt…“

Mit gesundem Menschenverstand gelesen bedeutet das: die Jahresbilanz 2006 des Unternehmens ist zum Abschlussstichtag des Bundesanzeigers 31.12.2007 noch nicht veröffentlicht worden.

Das Bundesamt und das Landgericht wollen das aber anders gelesen haben. Bei ihnen geht es um die Jahresbilanz 2007 und den Abschlussstichtag des Bundesanzeigers 31.12.2008. Das versteht nur, wer sehr viele Kenntnisse über die internen Verwaltungsabläufe des Bundesamtes erworben hat. Das kann nur von großen Unternehmen erwartet werden.

Die missverständlichen Formulierungen des Bundesamtes – zum Beispiel die Jahreszahl betreffend – sind ein wesentlicher Grund für die vielen verspäteten Veröffentlichungen bei kleinen Unternehmen.

Bis heute sind die Androhungsverfügungen nicht wesentlich besser verständlicher- auch wenn es einige wenige Verbesserungen gab. Zwar taucht die Jahreszahl jetzt auch noch ein zweites Mal auf, und zwar in der Überschrift. Aber immer noch kann diese Zahl als der Abschlussstichtag des Bundesanzeigers verstanden werden und nicht als Abschlussstichtag der eigenen Bilanz.

Vor allem aber ist für viele kleine Unternehmen völlig unverständlich, dass sie nicht erst einmal mit dem Verdacht einer Pflichtverletzung konfrontiert werden, zu dem sie Stellung nehmen dürfen

- bevor ein Ordnungsgeldverfahren mit Strafcharakter eingeleitet wird.

Erläuternd sei hinzugefügt, dass bereits der erste gelbe Brief die Information über ein bereits eingeleitetes Ordnungsgeldverfahren mit Strafcharakter ist. Das verstehen viele kleine Unternehmen bis heute noch nicht.

Das Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz ist somit für viele kleine Unternehmen ein Verstoß gegen die Unschuldvermutung, die ansonsten in Deutschland sehr ernst genommen wird.

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