Das Bundesamt für Justiz und die EU-Knöllchen-wieder eine Aufblähung des bürokratischen Monsters und neue Systemfehler?

103 views
Skip to first unread message

Tanja Esser

unread,
Nov 29, 2011, 9:14:35 AM11/29/11
to Bürger gegen Behördenarroganz
Etwa 100 neue Stellen habe das Bundesamt für Justiz geschaffen,
berichtet das Bankingportal24 am 11.1.2011 (http://
www.bankingportal24.de/finanzredaktion/743/eu-knoellchen-bundesamt-fuer-justiz-stuetzt-den-arbeitsmarkt/)
Die neuen Mitarbeiter sollen Bußgelder für Verkehrsvergehen deutscher
Autofahrer im EU-Ausland eintreiben.

Seit dem 1.1. 2011 können Bußgeldbescheide anderer EU-Länder auch in
Deutschland durchgesetzt und zwangsvollstreckt werden – vom Bundesamt
für Justiz.

Auf jeden Fall ist damit eine weitere Aufblähung des
Verwaltungsapparates verbunden. Denn die die ausländische Behörde muss
z.B. ein 9 Seiten langes Dokument in deutscher Sprache ausfüllen.
Wichtig ist für die Verkehrssünder gegebenenfalls fristgerecht
Einspruch einzulegen – und zwar bei der ausländischen Behörde in der
ausländischen Sprache. Im Einzelfall ist möglich, dass das Bußgeld nur
im Ausland vollstreckt werden darf (beim nächsten Verkehrsverstoß im
nächsten Urlaub), aber nicht in Deutschland.

Ergänzend hierzu ist im Artikelmagazin am 25.3.2011 zu lesen, dass
Bußgelder unter 70 Euro in Deutschland erfreulicherweise nicht
verfolgt werden (http://www.artikelmagazin.de/lifestyle/reisen/
bussgeldbescheid-knoellchen-und-strafzettel-aus-dem-ausland-wann-
muessen-sie-zahlen.html).

Ein Verkehrsdelikt im Ausland, das mit Führerscheinentzug geahndet
wurde, wird aber dem Bundesamt für Justiz zur Weiterverfolgung auch
nicht übertragen (es ist sind nur für die kleinen Fische zuständig und
für Geldeinzug).

Und das MDR Fernsehen (http://www.mdr.de/umschau/strafzettel-
ausland100.html )
meldet am 20. 9. 2011, dass ab 2013 die Ermittlung der ausländischen
Verkehrssünder einfacher werde, weil ein EU-weiter zentraler
Datenaustausch eingeführt werde. Ob es dann tatsächlich einfacher wird
für das Bundesamt für Justiz, bezweifeln wir allerdings nach unseren
Erfahrungen mit der elektronischen Aktenführung im Rahmen des
Ordnungsgeldverfahrens nach § 335 Handelsgesetzbuch.

Thomas Hardt

unread,
Nov 29, 2011, 7:19:21 PM11/29/11
to Bürger gegen Behördenarroganz
Bei den Parkknöllchen aus dem Ausland beachtet das Bundesamt für
Justiz dem Grundsatz der Unschuldsvermutung (keine Halterhaftung für
falsches Parken des Fahrers). Bei dem Ordnungsgeld gemäß § 335 HGB,
das sie selbst festsetzt, aber nicht! (Allgemeines Verschulden der
GmbH wird vorausgesetzt, wenn ein Geschäftsführer die Bilanz zu spät
einreicht.)
http://www.rp-online.de/auto/ratgeber/eu-knoellchen-was-autofahrern-wirklich-droht-1.2410194


On 29 Nov., 15:14, Tanja Esser <tagne...@aol.com> wrote:
> Etwa 100 neue Stellen habe das Bundesamt für Justiz geschaffen,

> berichtet das Bankingportal24 am 11.1.2011 (http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/743/eu-knoellchen-bundesamt-fu...)

Message has been deleted

Agnes für BgB

unread,
Dec 1, 2011, 6:16:20 PM12/1/11
to buerger-gegen-b...@googlegroups.com

Bitte auch die Süddeutsche Zeitung zitieren! Dazu hier meine Zitate:

Die Halterhaftung ist in Deutschland ein Verstoß gegen den "ordre public", also einem Grundpfeiler der deutschen Rechtsordnung. "Es ist nach wie vor das Verschuldensprinzip maßgeblich" Zitat Ulrich Staudigl Bundesjustizministerium (Süddeutsche Zeitung 2.2.2010)

Für den "fließenden Verkehr" könnte der Gesetzgeber die Halterhaftung selbst dann nicht einführen, wenn er wollte - weil eine Strafe eben nur bei persönlicher Schuld verhängt werden darf. Ein eherner Grundsatz der deutschen Verfassung, den nicht einmal die EU umstoßen könnte, meint der Jenaer Rechtsprofessor Michael Brenner. (Süddeutsche Zeitung 2.2.2010)

Tanja Esser

unread,
Dec 2, 2011, 6:48:46 AM12/2/11
to Bürger gegen Behördenarroganz
Lieber Thomas, Dir fehlt wohl Deine Sekretärin zum Korrekturlesen?
Wenn es um falsches Parken geht, gibt es meist ein kleines
Verwarnungsgeld, 5 oder 35 €. Bei Halt- und Parkverstößen im ruhenden
Verkehr, bei denen der Fahrzeugführer als Täter nicht ermittelt werden
kann, besteht auch in Deutschland eine Halterhaftung. In meinem
Beitrag um die EU Knöllchen geht es um Bußgeld ab 70€ aufwärts
(fließender Verkehr).

On 30 Nov., 01:19, Thomas Hardt <toffyhe...@gmx.de> wrote:
> Bei den Parkknöllchen aus dem Ausland beachtet das Bundesamt für
> Justiz dem Grundsatz der Unschuldsvermutung (keine Halterhaftung für
> falsches Parken des Fahrers). Bei dem Ordnungsgeld gemäß § 335 HGB,
> das sie selbst festsetzt, aber nicht! (Allgemeines Verschulden der
> GmbH wird vorausgesetzt, wenn ein Geschäftsführer die Bilanz zu spät

> einreicht.)http://www.rp-online.de/auto/ratgeber/eu-knoellchen-was-autofahrern-w...


>
> On 29 Nov., 15:14, Tanja Esser <tagne...@aol.com> wrote:
>
>
>
>
>
>
>
> > Etwa 100 neue Stellen habe das Bundesamt für Justiz geschaffen,

> > berichtet das Bankingportal24 am 11.1.2011 (http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/743/eu-knoellchen-bunde......)

Reply all
Reply to author
Forward
0 new messages