Ordnungsgeld des Bundesamtes für Justiz, Fallbeispiel Anna

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Agnes für BgB

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Feb 18, 2012, 3:45:42 PM2/18/12
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 Über Annas Leidensweg mit dem Bundesamt für Justiz gibt es schon Buch (50 Seiten). Wer es lesen möchte, kann es schon jetzt für 10 €  im Entwurf zur Korrektur bekommen (von der TiSt GmbH, Kontaktformular auf www.tist.de Wer sich besonders engagieren möchte, kann aktuell auch noch Koautor werden. Das Buch hat den Titel 

Annas Kampf gegen das Bundesamt für Justiz.

 Es beginnt folgendermaßen

 „Klein und klug ist Anna. Dass sie nur 164 cm Körpergröße hat, war für sie ein besonders Problem auf dem Gymnasium in der Wallfahrtsstadt, das von Nonnen geleitet wird. Dort mussten sich die Schülerinnen häufig der Größe nach aufstellen und dabei stand Anna dann immer ganz am Schluss. Gerade für Anna war das sehr schmerzhaft, denn Anna steht viel lieber ganz weit vorn. So blieb ihr nicht viel anderes übrig, als immer fleißig zu lernen und ihr logisches Denken zu schulen – damit sie nicht immer nur „Gartenzwerg“ genannt wurde, sondern hin- und wieder auch einmal ein Lob erhaschte…..“

 Das war jetzt erst einmal der „Aufreißer“ um Interesse für das Buch zu wecken und auch für den hier weiter folgenden Text. Hier interessiert wohl erst einmal weniger das Buch als vielmehr das, was Anna mit ihrer GmbH beim Ordnungsgeldverfahren erlebte. Hier nachfolgend dann also die entsprechenden Auszüge aus dem Buch konkreter zu diesem Thema:

„…Mit logischem Denken aber konnte Anna die Betonmauern aus Machtarroganz im Bundesamt für Justiz bis heute (28.12.2011) nicht durchbrechen. Vielmehr hat sie sich bei den zahllosen erfolglosen Versuchen, mit sachlichen Argumenten vernünftige Lösungen zu erreichen (für ihre eigene GmbH, wie auch für andere kleine GmbHs), viele schlecht heilende Wunden zugezogen…

 …Sie soll nun (Ende 2011) rund 8000 € Ordnungsgeld an das Bundesamt für Justiz bezahlen, weil sie die Jahresabschlüsse 2006, 2007, 2008 und 2009 Ihrer GmbH (sie ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin) zu spät ins Internet gestellt hat. Zweimal schon wurde der Herr Obergerichtsvollzieher aus dem Nachbarort, den Anna gut kennt, mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Beide Aufträge wurden vorerst wieder zurück gezogen. Kurz vor Weihnachten verlangt das Bundesamt aber von Anna, dass sie Banken nach Krediten fragen muss, mit denen sie das Ordnungsgeld bezahlen könnte. Das ist Anna vollends zuwider. Noch niemals in ihrem Leben wollte sie einen teuren Bankkredit. Es war ein eherner Grundsatz in Ihrem Leben, nur das Geld auszugeben, das sie hatte. Und nun einen Kredit aufnehmen, um ein Ordnungsgeld zu bezahlen, das sie für völlig ungerechtfertigt hält? Es gibt kaum etwas, das Anna mehr zuwider wäre...Zwangshaft - um sich endlich einmal auszuschlafen - in der schönen Arrestzelle für Jugendliche im nahe gelegenen zuständigen Amtsgericht – das würde Anna viel besser gefallen. Aber außer einer kurzen Auszeit würde ihr das keinerlei Lösung des Problems mit dem Ordnungsgeld bringen. . . .“

 Sicher fragen hier jetzt viele, wie es denn dazu kam, dass das Amt drei Androhungsverfügungen schicken musste, damit Anna endlich mit der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse begann. Deshalb hier noch der Textausschnitt, in dem diese Frage weitgehend beantwortet wird:

“ . . . Anna war davon ausgegangen, dass eine Androhungsverfügung wirklich nur eine Androhung ist (wie beim Finanzamt). Dass aber Androhungsverfügungen des Bundesamtes einen Rattenschwanz juristischer Konsequenzen nach sich ziehen – das konnte Anna erst im Spätsommer 2010 in Erfahrung bringen. Da hatte sie schon 3 solche Androhungsverfügungen in gelben Briefen bekommen. Der Inhalt dieser 3 Briefe ist fast identisch. Und beim ersten flüchtigen Lesen, hatte Anna den Eindruck, es ginge um ein- und dasselbe Anliegen – eben nur in der jeweils aktualisierten Form. Eine Information mit Aufforderung und Drohung, dann eine Mahnung und schließlich noch die zweite Mahnung. Also genau die drei Briefe, dies sie selbst regelmäßigen den Kunden schreiben muss: nach der Rechnung, die erste und die zweite Mahnung.  Wiederholt las Anna alles noch einmal durch und kam zu dem Schluss, dass in allen gelben Briefen exakt dasselbe stände: verständlich formuliert eben nur, dass sie endlich anfangen solle mit dem Veröffentlichen Ihrer Bilanzen, weil das Amt ansonsten wirklich irgendwann Ernst machen werde mit einem angemessenen Ordnungsgeld. Sie war extrem unsicher, wie ausführlich denn ihre Bilanz veröffentlicht werden sollte. Und dann gab es noch das Problem, dass nach ihrer Unterlagen übereinstimmend mit der Auffassung des Finanzamtes keinerlei Steuer aus den vorangegangenen Jahren mehr zu erstatten sei – das Finanzamt alle überzahlten Steuern zurück gezahlt hatte. Trotzdem standen in der Bilanz des Steuerberaters aber immer noch 1000 € Körperschaftssteuer, die die GmbH noch zu bekommen habe. Sollte Sie diesen offensichtlichen Fehler nun auch noch im Internet veröffentlichen? So schien es ihr, nur die Wahl  zwischen Pest und Cholera zu haben und schob die Entscheidung so lange wie möglich hinaus. Schließlich blieb ihr nichts anderes übrig, als 10 Jahre Buchführung zu überprüfen, bis sie den ursprünglichen Fehler endlich gefunden hatte und korrigieren konnte. Danach begann sie unverzüglich mit dem Veröffentlichen - im Herbst 2010, schon zu dem Zeitpunkt als noch keine einzige schriftliche Antwort vorlag vom Bundesamt für Justiz auf ihre Einsprüche, Beschwerden Fragen. Und danach stellte sich ihr dann noch die Frage, was denn bei einer kleinen GmbH mit wenigen Geschäftsvorfällen alles in dem Anhang stehen muss, der ebenfalls im Internet zu veröffentlichen sei.

Erst im Sommer 2010 kam eine Mahnung über Gebühren und Auslagen in Höhe von insgesamt 53,50 €, die Anna selbstverständlich bezahlte. Vier Wochen später kam noch einmal exakt dieselbe Mahnung. Anna schickte ein Fax mit dem Hinweis, dass hier ein Fehler vorliege: die 53,50 € seien doch gerade bezahlt worden. Und weil sie zwischenzeitlich schon eine große Angst vor dem Bundesamt hatte, verfasste sie den Brief mit großer Sorgfalt und schickte auch eine Kopie des Überweisungsbeleges mit. Noch einmal vier Wochen später kam ein Brief vom Obergerichtsvollzieher, der ganz in der Nähe wohnt. Darin stand, dass das Bundesamt eine ausstehende Forderung von 53,50 € habe, die er jetzt zwangsvollstrecken müsse. Sofort rief Anna ihn an, informierte ihn, dass es sich um einen Irrtum handeln müsse, denn die 53,50 €  seien ja schon überwiesen worden. Es können sich nur um einen Fehler bei dem ach so wichtigen Kassenzeichen handeln. Es war ja auch so klein gedruckt, dass es schwer zu lesen war. Der Herr  Obergerichtsvollzieher riet ihr, alles genauestens zu überprüfen und sich unverzüglich mit dem Bundesamt in Verbindung zu setzen.  Es war im Spätsommer 2010 als Anna dann 6 Stunden mit Telefongesprächen zum Bundesamt verbrachte, um vom Bundesamt nähere Auskunft zu erhalten. Immer wieder wurde verbunden, aufgelegt, nach Kassenzeichen und EHUG-Nummern gefragt, die Anna dann manchmal erst heraus suchen musste. Beim Rückruf dauerte es dann wieder sehr lange, bis Anna wieder jemanden telefonisch erreichen konnte. Die grobe Auskunft am Ende war erschütternd für Anna. Sie erfuhr nun zum ersten Mal, dass sie nicht nur 53,50 € noch zweimal zu zahlen habe, sondern zusätzlich 7500 € Ordnungsgeld.

Nach gründlicher Prüfung des gesamten Schriftverkehres sah Anna aber auch im Jahr 2010 noch keinen Anlass eine Rückstellung oder eine Forderung in der Größenordnung von 8000€ mit in ihre Jahresrechnung auf zu nehmen, was sie auch dem Bundesamt ausführlich und schriftlich mitteilte. Darüber dachte sie erst Anfang 2011 nach, als die erste Beschwerde vom Landgericht abgewiesen wurde – ohne materiell rechtliche Begründung – nur mit Erläuterungen zum allgemeinen Verfahren. Wie kann denn das Landgericht Bonn mir 2500 € Ordnungsgeld auferlegen, wenn ich nicht einmal weiß, dass ein Landgericht in irgendeiner Angelegenheit von mir überhaupt befasst ist, fragte sie immer wieder - bis heute ohne eine einzige verständliche Antwort. In jedem Brief hatte Anna darauf hingewiesen, dass ihre GmbH ein hohes Ordnungsgeld nicht bezahlen könne, weil diese nur rund 2000 € Eigenkapital habe.

Anna ist sehr gründlich und bemüht sich auch sehr, schwer verständliche juristische Texte eben doch verstehen zu lernen. Deshalb hat sie die Briefe des Bundesamtes und alle Urteile des Landgerichtes, die sie bekommen konnte, immer gründlich studiert – so bald sie sich jeweils erholt hatte von dem  ersten Schock - immer dann wenn der Briefträger ihr wieder einen gelben Brief vom Bundesamt für Justiz nach persönlicher Unterschrift mit minutengenauer Aufzeichnung der Uhrzeit überreichte oder sie einen Beschluss des Landgerichtes Bonn in einem unscheinbaren weißen oder grauen Brief im Briefkasten fand. Seltsamerweise gab es am Ende auch gelbe Briefe, die einfach in den Briefkasten geworfen wurden. Einmal gleich zwei auf einmal mit identischer Uhrzeit. Zuerst glaubte sie, der Absender der gelben Briefes wäre das Bundesministerium für Justiz. Sie versuchte Ihre Angst vor dem Inhalt des gelben Briefes damit zu dämpfen, dass ein Bundesministerium ihr sicher nichts Ungerechtfertigtes antun werde und auch nichts von ihr fordern würde, was sie überfordern könnte….es waren eben die Ideale aus der Nonnenschule, die sie ausfüllten – auch wenn die kommunalpolitische Arbeit in der erzkonservativen Stadt, in der sie jetzt lebte, sie eigentlich schon längst etwas ganz anderes gelehrt haben sollte. Sehr früh schon lernte Anna, dass die gelben Briefe, die sie sehr unregelmäßig bekam, von einem 2007 neu gegründeten Bundesamt für Justiz kamen, was aber telefonisch auch von anderen Geschäftsführern zuerst gar nicht zu erreichen war...

 Nach gründlichem Studium der Ende 20011 insgesamt 8 gelben Briefe, deren Bausteine jeweils identisch waren, wuchs ein immer größeres Misstrauen in Anna gegen die geforderten Veröffentlichungen. Sie schreib sich die Finger wund mit Einsprüchen, Beschwerden, Internet Blog- und Socialmedia-Einträgen. Schließlich lachten auch Ihre Geschäftspartner, ihr Steuerberater und angeblich gute Bekannte sie aus: Sich weniger Gedanken machen, unverzüglich erledigen, was das Amt will, auch zahlen, was das Amt haben will, das sei immer noch billiger und einfacher als gegen das Amt anzuschreiben. Das bekam sie schließlich immer häufiger zu hören. Anna aber entschloss sich trotzdem , sich weiter zu wehren, sich weiter die Finger wund zu schreiben. . . ."

 Das aktuellste aus dem Buch dann hier:

". . . Anna hat jetzt an den Präsidenten des Bundesamtes für Justiz geschrieben. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz ist bei den Informationen über die Leitung zu finden, dass das Bundesamt für Justiz  durch einen Präsidenten geleitet wird. Nach dem Link zu diesem Präsidenten ist aber nur N. N. zu finden. Bei Wikipedia findet Anna zwar den Namen Gerhard Fieberg für den Präsidenten, aber auch Wikipedia traut Anna beim Thema Ordnungsgeld nicht uneingeschränkt. . . .“

 Das Ende des Buches über Annas Kampf ist noch offen. Wir werden die Internetgemeinde schnellst möglichst informieren über die Antwort des Präsidenten des Amtes an Anna, insbesondere über all das, was darin irgendwie zu finden sein könnte, um anderen Mut zu machen, sich ebenfalls immer noch zu wehren gegen unverhältnismäßige Ordnungsgeldforderungen.

Wir werden hier im Internet darüber berichten, wie das Buch über Anna enden wird, ob das Ende noch halbwegs ermutigend sein wird oder so bedrückend, dass jeder intelligente Mensch nur noch davor gewarnt werden muss, die Funktion der Geschäftsführung für eine kleine GmbH zu übernehmen. Auch wenn heute ist das Ende von Annas Buch noch offen ist, ist es vielleicht sinnvoll, das unfertige Buch schon jetzt zu kaufen (Aufruf an all, die überhaupt noch Interesse an einem Buch haben): zum einen, weil es sich gerade jetzt so spannend wie ein Krimi liest, zum anderen weil es vielleicht die ersten Leser sind, die mit eigenen kleinen Puzzlesteinchen noch zu einem guten Ende der Geschichte beitragen können. Das Ende des Buches wird übrigens kostenlos nachgeliefert, sobald die reale Geschichte, um die es in dem Buch geht, ein vorläufiges Ende gefunden hat.

P.S. Anna ist der Codename für mindestens eine der uns persönlich bekannten realen Personen und Firmen, die aber im Internet und in dem Buch mit dem realen Namen nicht genannt werden möchte. Persönliche Daten (die Körpergröße zum Beispiel oder die Nonnenschule) sind frei erfunden. Nur die Vorgänge rund um das Ordnungsgeldverfahren sind korrekt., Weitere Geschichten werden wir unter Codenamen zeitnah veröffentlichen, zuerst kommen in Kürze die Geschichten von Rudi und Ernst, von denen ja schon im Bericht über das Interview mit R. Diesem die Rede war. 

Agnes für BgB

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Aug 24, 2012, 6:18:46 AM8/24/12
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Versprochen war, hier schnellst möglichst zu informieren über die Antwort des Präsidenten des Bundessamtes für Justiz an Anna, insbesondere über all das, was darin irgendwie zu finden sein könnte, um anderen Mut zu machen, sich ebenfalls immer noch zu wehren gegen unverhältnismäßig hohe Ordnungsgeldforderungen.

Leider gab es bis Anfang dieser Woche nichts Nennenswertes zu berichten. Von dem neuen Präsidenten hat Anna bis heute noch nichts gehört – auch keinen Brief bekommen, in dem etwas von seinem Auftrag gestanden hätte.

Aber am Dienstag (21.8.2012) bekam Anna einen Anruf von einer Referatsleiterin des Bundesamtes und am Mittwoch konnte sie mit einem Sachgebietsleiter der Vollstreckungsstelle des Bundesamtes für Justiz telefonieren. Sehr schnell war dann ein  Vollstreckungsvergleich ausgehandelt, mit dem Anna leben kann und den sie nun noch schriftlich bestätigen muss:

das Amt behält die bereits gezahlten gut 1000 €, verzichtet aber auf die Vollstreckung der weiteren 7000 €, von denen das Amt glaubt, dass auch diese bestandkräftig seien.

So steht nun seit Mittwoch fest, dass das Buch über Annas Kampf gegen das Bundesamt ein Happyend haben wird. Damit kann das Buch ganz schnell fertig geschrieben werden.

Annas Kampf gegen das Amt hat vier Jahre gedauert, und sie hat sehr viel Schreibarbeit investiert. Um Umsätze für ihre GmbH zu erwirtschaften blieb immer weniger Zeit. Erfolgversprechende Projekte, die sie gemeinsam mit anderen entwickelt hatte, musste sie abgeben, denn ihre Geschäftspartner waren nicht damit einverstanden, dass sie öffentlich gegen das Ordnungsgeld protestierte. Denn das war ja auch mit dem öffentlichen Eingeständnis verbunden, dass ihre Firma eine beträchtliche Ordnungsgeldforderung auf dem Tisch hatte.


Im März 2008 hatte Anna den ersten gelben Brief vom Bundesamt für Justiz erhalten und sich seitdem immer die Finger wund geschrieben – alle Einsprüche und Beschwerden an das Amt geschrieben, Stellungnahmen an das Landgericht, Briefe an das Bundesministerium der Justiz, die Bundeskanzlerin und verschiedene Presseorgane.

Anna hatte Anhörungsrüge erhoben, alles gelesen, was sie zum Thema Ordnungsgeld finden konnte und sich im Internet in Selbsthilfeforen engagiert. Trotzdem hatte sie bis Dienstag dieser Woche noch vollstreckbare Forderungen des Bundesamtes für Justiz in Höhe von fast 8000 € auf dem Schreibtisch für ihre GmbH liegen, die in den letzten Jahren maximal 2000 € Eigenkapital hatte (ohne Berücksichtigung irgendeiner Rückstellung oder Forderung des Bundesamtes). Kurz nach Weihnachten 2011 hatte sie an den Präsidenten des Bundesamtes geschrieben, sogar relativ schnell im neuen Jahr eine Antwort erhalten – aber ohne irgendeine Information zu Ihren Fragen und Bitten, die ihr irgendwie weiter geholfen hätte. Im Laufe des Jahres 2012 schrieb sie abermals an den Präsidenten des Amtes, an die Bundeskanzlerin - und auch mit dem Bundesministerium der Justiz telefonierte sie zweimal.

Schon Ende 2011 hatte Anna die vom Amt angeforderten Kontoauszüge ihrer GmbH vorgelegt und auch eine Bescheinigung darüber, dass die GmbH keinen Kredit mehr erhalten kann. Zweimal hatte sie mit großer Sorgfalt die Formblätter des Amtes für Zahlungserleichterungen ausgefüllt. Alle Jahresabschlüsse ihrer GmbH stehen wie gefordert im Internet (jeweils nur etwas verspätet). All das war Voraussetzung dafür, dass jetzt ein Vollstreckungsvergleich für Anna erzielt werden konnte.

Erst Anfang dieses Jahres hatte Anna zum ersten Mal davon erfahren, dass es so etwas wie einen Vollstreckungsvergleich mit dem Amt tatsächlich gibt. Darauf hatte sie eine Mitarbeiterin des Petitionsausschuss des Bundestages am Telefon hingewiesen. Selbstverständlich käme ein teilweiser Verzicht des Amtes auf bestandskräftige Ordnungsgeldforderungen nur in ganz seltenen Fällen in Frage, und die Nachweispflichten seien sehr umfangreich, das hatte sie auch schon vom Petitionsausschuss erfahren.


In der Begründung des Urteiles vom 2.3.2012, Landgericht Bonn, Aktenzeichen 35 T 1121/11 liest Anna zum ersten Mal, dass das Amt einem Vollstreckungsvergleich in Höhe von nur 300 € zugestimmt hat - zur Abgeltung mehrerer vorangegangener Ordnungsgeldfestsetzungen. Ein derart niedriger Betrag komme höchstens dann in Frage, wenn es sich  zum Beispiel um einen gemeinnützige GmbH handele, die nachweislich sehr geringes Verschulden an den Verspätungen der Veröffentlichungen habe und wirklich keinerlei Möglichkeit mehr habe, irgendetwas mehr zu zahlen, das erfuhr Anna auf Nachfrage am Telefon am vergangenen Mittwoch vom Bundesamt.
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