In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob Motorradfahrer
auf Autobahnen, den zwischen den Autokolonnen entstehenden Zwischenraum
befahren dürfen, um so schneller durch den Stau zu kommen.
Aus juristischer Sicht ist die Sachlage klar: Das Hindurchschlängeln gilt
als Überholvorgang und ist damit verboten.
Aktuell wird heftig darüber diskutiert Motorradfahrern das Verlassen der
Autobahn bei Stau zu ermöglichen. Dabei wird unter anderem gefordert, die
Rettungsgasse für Motorradfahrer freizugeben, um so ein Vorbeifahren an
den Kolonnen zu ermöglichen. Für diese Lösung spricht, nach Meinung der
Befürworter, dass den Motorradfahrern ein ganzer Fahrstreifen zur Verfügung
stünde. Dadurch soll das Unfallrisiko minimiert werden, da die Autofahrer
mit den Motorräder immer in der gleichen Spur rechnen würden. Alternativ
wird vorgeschlagen, die Standspur für Motorradfahrer im Stau bis zur nächsten
Ausfahrt freizugeben. Ob und wenn ja wie der Gesetzgeber diesen Änderungsvorschlägen
folgt ist momentan nicht absehbar.
Neben dem unzulässigen rechts Überholen bleibt jedoch die generell zulässige
Variante des Linksüberholens. In den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer
jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur
Fahrzeugkolonne einzuhalten, ohne gleichzeitig in unzulässiger Weise die
äußerst linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Da auch das Sicherheitsrisiko
bei einem solchen Überholvorgang sehr hoch ist, wird Motorradfahrern von
derartigem Verhalten generell abgeraten.