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Warum hält sich die BZ eigentlich nicht an die Verordnung?

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Bernd Ohm

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Sep 15, 2022, 3:15:01 PM9/15/22
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Die riesige sogenannte LED-NewsWall am Verlagsgebäude des BZV
an der Langen Straße leuchtet nach wie vor Tag und Nacht.

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§ 11
Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen
ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt
nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich
ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.pdf

--
bis denn, BEN

Meyer

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Sep 18, 2022, 5:50:26 AM9/18/22
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Diese Neuigkeiten sind noch nicht bei der Redaktion angekommen.

Helmut Grahners

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Sep 21, 2022, 11:36:57 AM9/21/22
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Am 15.09.2022 um 21:14 schrieb Bernd Ohm:
> Die riesige sogenannte LED-NewsWall am Verlagsgebäude des BZV
> an der Langen Straße leuchtet nach wie vor Tag und Nacht.

Schon mal eine Mail an die BZ geschickt?

Helmut


Bernd Ohm

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Oct 13, 2022, 6:37:24 AM10/13/22
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Die BZ hat auf meine E-Mail geantwortet:

"Ich kann Ihnen dazu folgende Auskunft unserer Konzerngeschäftsführung
in Essen weitergeben: Die FUNKE Mediengruppe vertritt den Standpunkt,
dass es sich bei den Newswalls nicht um Werbeanlagen handelt, da diese
mit mindestens 50 Prozent Nachrichten bespielt werden."

Jeder denke sich seinen Teil!

--
bis denn, BEN


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