Kurz vor Weihnachten eine nachdenkliche Nachricht:
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Aus dem Polizeiticker: Gestern Abend wurde ein 18-jähriger aus
Köpenick in einem Bus der Linie 167 niedergestochen. Er war mit einer
Freundin unterwegs, die von drei Jugendlichen angepöbelt wurde.
Dieses führte zu einem Wortgefecht zwischen dem Schüler und den
drei Unbekannten. Als diese den Bus gegen 21 Uhr am S-Bahnhof
Spindlersfeld verließen, versetzte einer der Jugendlichen dem
18-Jährigen beim Aussteigen aus der hinteren Tür einen Messerstich in
die Brust.
Der 18-jährige verstarb im Krankenhaus.
Ich bin entsetzt. Erst wird man angepöbelt, dann niedergestochen.
Brutale Gewalt, kurz vor Weihnachten. Froh wird das Fest auf keinen
Fall für die Angehörigen des Opfers. Diese Tat kann man nicht
verstehen.
http://www.hauptstadtblog.de/article/1045/erschuetternd-fahrgast-im-bus-niedergestochen
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/33557/index.html
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Inzwischen wird im Hauptstadtblog diskutiert, ob den Fahrer eine Schuld
trifft...
>Ich bin entsetzt. Erst wird man angepöbelt, dann niedergestochen.
>Brutale Gewalt, kurz vor Weihnachten. Froh wird das Fest auf keinen
>Fall für die Angehörigen des Opfers.
Nicht nur dieses Weihnachtsfest, sondern auch viele kommende. :(
Hatte ich heute nachmittag schon gelesen - fand ich sehr bedrückend.
Was mich interessiert:
Wie sieht das aus mit der Benutzung der Notbremse bei Gewalt in
fahrenden Schienenfahrzeugen? Das hier war ja nun ein Bus, aber wie
ist das bei Tram/S-/U-Bahn??
Darf man die Notbremse ziehen? Und ist das Ziehen der Notbremse
sinnvoll? (auch als Ziel, eine Tätergruppe erstmal von ihrer weiteren
Ausführung abzubringen, da die sich dann vermutlich erstmal Gedanken
um Flucht, etc. machen würden. Das kleinere Übel quasi)
> was bewirkt eine Fahrgast-Notbremse? Der Zug hält im nächsten Bahnhof und
> die/der Täter machen sich davon. Notbremse zum Hilferuf macht Sinn,
> Rettungswagen/Notarzt. Abschrecken wird das Niemanden.
Bis dahin kann aber der Tf schon jemanden informieren. Abschrecken wird das
niemenden, aber vielleicht schnellere Aufklärung.
> Darf man die Notbremse ziehen?
Bei Gefahr darf man die immer ziehen. Dafür ist sie da, hier sollte
niemand falsche Hemmungen haben.
> Und ist das Ziehen der Notbremse
> sinnvoll? (auch als Ziel, eine Tätergruppe erstmal von ihrer weiteren
> Ausführung abzubringen, da die sich dann vermutlich erstmal Gedanken
> um Flucht, etc. machen würden. Das kleinere Übel quasi)
Auf jeden Fall würde es sie erst mal ablenken.
Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
http://www.greulich.de/gallery/KA2004/KA04_077
Naja, meistens geht der Messerattacke ja noch eine Auseinandersetzung
voraus. Und wenn irgendjemand in der Bahn bedroht wird und die Täter
flüchten, bevor sie zustechen, ist doch schon viel gewonnen. Im Übrigen
zwingt der Stillstand des Zuges auch die unbeteiligten Personen dazu,
sich mit der Situation irgendwie auseinanderzusetzen.
Viele Grüße,
Dominik
BTW, Du solltest Dir angewöhnen, /unter/ den zitierten Text zu
schreiben. Es macht nicht viel Sinn, wenn die Antwort vor der Frage steht...
--
>>>> Hier ist eins!
>>> Hast Du ein Beispiel?
>> Weil dann der Zusammenhang klar wird und
>> die Antwort nicht vor der Frage steht.
> Warum ist es sinnvoll, eigenen Text HINTER
> die zitierte Nachricht zu schreiben?
Ich verstehe, dass Dich das nachdenklich macht. Man könnte jetzt sagen: "Ja,
das ist halt Berlin..." Doch das wäre grundfalsch. Wir haben hier in einer
Nachbargemeinde ein Riesenproblem mit einer Romafamilie, die unser Gastrecht
für Asylsuchende so missbraucht, dass jetzt sogar der zuständige Bundesrat
Christoph Blocher tätig werden musste! Deren Tochter (14) ist schwerst
kriminell, zur Zeit auch noch schwanger, der Vater sitzt im Knast, weil er
seine Frau brutal vermöbelt hat und - deswegen schreibe ich - ein Sohn hat
nun sogar an unserem Bahnhof Horgen / See einen jungen Mann brutal
niedergestochen und schwer verletzt. Aber - sie dürfen bleiben... Sie wohnen
in einem so schönen Haus, wie ich mir das nie leisten könnte, der Staat
bezahlt ihren Unterhalt, dafür sind aber offenbar noch nicht einmal die
Fahrgäste unserer Bundesbahnen vor ihren kriminellen Taten sicher, so lange
die Lahmärsche der Asyl-Rekurskommission noch nicht entschieden haben.
"Fährt der Kluge wirklich noch im Zuge?"
Das Thema im Tages-Anzeiger:
Romafamilie: Probleme wachsen
Die Romafamilie von Rüschlikon stellt sich und ihr Umfeld vor kaum lösbare
Schwierigkeiten.
Von den vier noch schulpflichtigen Kindern der Romafamilie besucht nur noch
die Zweitjüngste - die zwölfjährige Tochter - die öffentliche Primarschule
in Rüschlikon. Neben ihren beiden als «Problemmädchen» bekannten 14- und
15-jährigen Schwestern hat auch die Jüngste seit den Herbstferien aus
disziplinarischen Gründen in der Schule ein Hausverbot erhalten. Das
elfjährige Mädchen hat Mitschülerinnen verbal bedroht und eingeschüchtert.
Es wird mit ihren beiden älteren Schwestern zu Hause unterrichtet.
Der Vater der Familie, der wegen häuslicher Gewalt seit rund einem Monat in
Untersuchungshaft sitzt, ist gemäss TA-Recherchen von der eigenen Ehefrau
bei der Polizei angezeigt worden. Staatsanwalt Pascal Gossner bestätigte auf
Anfrage, dass die Anzeige aus dem Bereich des Wohnortes stammte. Dem
Vernehmen nach hatte der Mann in der Vergangenheit nicht nur seine Frau,
sondern auch seine Kinder immer wieder verprügelt. Gossner sagte dazu, dass
sich die Untersuchung wegen Körperverletzung nicht allein auf die
Gewaltanwendung gegenüber seiner Ehefrau beschränken würde. Was mit dem Mann
passiert, wenn er wieder freigelassen wird, ist noch offen. Eine Entlassung
sei zum jetzigen Zeitpunkt aber kein Thema. Gemäss Gossner müssten
allfällige Massnahmen geprüft werden. Das könnten Rayonverbote oder
Kontaktverbote sein. Der Antrag auf Untersuchungshaft ist mit
Kollusionsgefahr (so genannte Verdunklungsgefahr oder Zeugenbeeinflussung)
und Fluchtgefahr begründet worden. Gossner bestätigt auch, dass er gegenüber
der Asylrekurskommission einen Antrag auf prioritäre Behandlung des Falles
gestellt habe.
Kein Fall von Jugendliebe
Gegen den erwachsenen Mann, der das 14-jährige Mädchen der Romafamilie
geschwängert hat, läuft ein Verfahren wegen sexueller Handlungen mit
Kindern. Denn beim Fall handelt es sich nicht um eine «Jugendliebe». Bei
dieser bleibt gemäss Strafgesetzbuch ein Täter straffrei, wenn der
Altersunterschied bei maximal drei Jahren liegt. Der Mann ist Mitte 20. Das
Mädchen wird im Januar sein Kind bekommen. (hoh)
Mit herzlichen Grüssen:
Hans-Peter
X X X X X
"Matthias Schlecker" <schl...@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:1135101075.3...@g14g2000cwa.googlegroups.com...
Aha. Interessant. Die Welt ist furchtbar gemein zu Dir. Ist Blocher
nicht so eine Art Schweizer Haider? Paßt ja zu Deinem Text.
Viele Grüße,
Dominik
> Wir haben hier in einer
> Nachbargemeinde ein Riesenproblem mit einer Romafamilie, die unser Gastrecht
> für Asylsuchende so missbraucht, dass jetzt sogar der zuständige Bundesrat
> Christoph Blocher tätig werden musste!
Du beschreibst ein - zugegeben - extremes Missbrauchsverhalten, das
leider Leuten wie dem von Dir genannten Politiker die Vorwände
liefert, um die Rechtsgrundlagen so zu verändern, dass darunter alle
zu leiden haben, die ihr Recht nicht missbrauchen, sondern froh sind,
dass ihnen geholfen wird. Dabei werden Leute, die es aktiv auf
Missbrauch anlegen, immer wieder ihr Hintertürchen finden und sie sind
sogar nötig für die politischen Spiele der Herren Blocher, Haider und
wie sie gerade heißen (in Deutschland haben wir im Moment keine so
richtigen Scharfmacher, aber wir hatten schon Schill und Konsorten und
es kommt bestimmt wieder irgendwer aus der Versenkung).
Passt zu Weihnachten, das Thema.
> http://www.hauptstadtblog.de/article/1045/erschuetternd-fahrgast-im-bus-niedergestochen
> http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/33557/index.html
Der Tagesspiegel vom 22.12.2005 berichtet weiter:
Nach Mord im Bus: Videokontrolle soll ausgeweitet werden
Bilder vom Angriff auf 18-Jährigen wurden gelöscht
Senat und BVG wollen Aufnahmen länger speichern
Nach dem Mord an dem 18-jährigen [...] in einem BVG-Bus
sollen Videoaufnahmen von Sicherheitskameras künftig
länger gespeichert werden. Dieser seit langem erhobenen
Forderung von BVG und Senat schloss sich gestern im
Prinzip auch der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix
an, wenngleich mit Vorbehalten.
Der Mord in einem Bus in Köpenick war am Montagabend
von einer Videokamera aufgezeichnet worden - doch die
Bilder wurden wenige Minuten nach der Tat wieder
überspielt. Weil der Busfahrer von dem tödlichen Streit
im hinteren Teil des Gelenkbusses anfangs nichts mitbekam,
aktivierte er auch nicht per Knopfdruck die dauerhafte
Speicherung der Bilder, sagte ein BVG-Sprecher gestern.
[...] Die Polizei setzte 5000 Euro Belohnung aus und
veröffentlichte ein Phantombild des Täters. Gesucht
werden Fahrgäste des 167er Busses, der am Montag,
20.36 Uhr an der Zittauer Straße in Rudow abfuhr.
Hinweise unter 4664 911 701. Der Halbbruder des Opfers,
der Schauspieler Lenn Kudrjawizki, bat die Medien, die
Kripo zu unterstützen.
Am Dienstagabend wurde an einer Haltestelle im Märkischen
Viertel ein Busfahrer der Linie 221 von einem einsteigenden
Jugendlichen geschlagen. Er erlitt leichte Verletzungen,
der Täter flüchtete.
Jörn Hasselmann und Lars von Törne
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.12.2005/2250427.asp>
Busfahrer angegriffen
(21.12.2005, 09:33 Uhr) - Ein Unbekannter schlug gestern
gegen 17 Uhr 10 einen [...]-jährigen BVG-Busfahrer, der
mit seinem Bus der Linie 221 an der Haltestelle
Dannenwalder Weg / Tramper Weg gehalten hatte. Der Täter
betrat den Wagen und schlug wortlos auf den Fahrer ein.
Anschließend flüchtete er unerkannt zusammen mit einem
zweiten Jugendlichen. Zeugenaussagen zufolge hatte der
Schläger bereits zuvor an der Bushaltestelle im Gespräch
mit seinem Begleiter angekündigt, auf den nächsten
eintreffenden Busfahrer einzuschlagen. Dabei soll der
Begleiter versucht haben, ihn von dem Vorhaben
abzubringen. Der Fahrer trat leicht verletzt vom Dienst
ab.
Der Polizeipräsident in Berlin - Stab des Polizeipräsidenten
Pressestelle
<http://www.meinberlin.de/Polizeiticker/index.php?id=20616>
Darf ein Busfahrer eigentlich zurückschlagen, sofern er
dazu noch in der Lage ist? Und dürfen (oder sollten) ihm
andere Fahrgäste zur Hilfe kommen?
Gruß, Thomas
--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, <mailto:use...@krickstadt.de>
> Darf ein Busfahrer eigentlich zurückschlagen, sofern er
> dazu noch in der Lage ist? Und dürfen (oder sollten) ihm
> andere Fahrgäste zur Hilfe kommen?
IMHO ja, ja und ja, sie müssen. Notwehr, Nothilfe, unterlassene
Hilfeleistung (letztere gilt aber als erfüllt, wenn man die Polizei
benachrichtigt).
Gruß - Reinhard.
--
de.etc.bahn.* Wintertreffen 2006
am 7. Januar 2006, Bahnhofsgaststätte Altenbeken,
Beginn: 13 Uhr. Mehr: http://www.debx.de
Nichts ist so alt wie die Zeitung am morgen ;-)
Festnahme nach Mord an 18-Jährigem in Bus
<http://morgenpost.berlin1.de/z/newsticker/message.php?channel=beb&nid=429307>
viele Grüße
axel
Das ist natürlich nicht nur ein Verkehrsproblem, sondern vor allem ein
Problem der absolut zunehmenden und beängstigenden Verrohung der Jugend
... Darum setze ich mal ein F'up nach de.talk.tagesgeschehen
Was sagt ihr denn dazu? Wie kommt es dazu? Ich meine, so ein Hirni
(anders kann man ihn ja nicht mehr nennen) kann doch absolut nichts mehr
im Kopf haben außer seinen dummen, überschäumenden Hass.
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/33613/index.html
http://www.berlin.de/imperia/md/images/polizei/cvd/mord/33613/phantom_messerstecher_bvg_bus_k_penick_600.jpg
Thomas
> Nichts ist so alt wie die Zeitung am morgen ;-)
>
> Festnahme nach Mord an 18-Jährigem in Bus
> <http://morgenpost.berlin1.de/z/newsticker/message.php?channel=beb&nid=429307>
Und soeben meldet die Polizei: Täter ist geständig.
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/33647/index.html
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
> Und soeben meldet die Polizei: Täter ist geständig.
>
> http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/33647/index.html
Weiß jemand, wie man an die Gerichtstermine herankommt, wenn man sie
nicht zufällig in der Zeitung liest, oder überhaupt dort veröffentlicht
werden?
Im Internet habe ich nichts gefunden (eigentlich auch gar nicht erwartet,
dort etwas zu finden). Die Pressestelle in Moabit nerven? Ich denke mal,
dort werden dann auch nur Informationen an Journalisten herausgegeben.
Es geht mir auch gar nicht um diesen speziellen Fall, sondern ganz
allgemein interessante Verhandlungen mitzubekommen..
tschüssi
Norbert
Die treffgenaue Festnahme inkl. polizeierfahrenem Weichkochen war nach
diesem überdeutlichem Phantombild eigentlich zu erwarten.
Thomas
> Es geht mir auch gar nicht um diesen speziellen Fall, sondern ganz
> allgemein interessante Verhandlungen mitzubekommen..
Dieser Fall würde mich ganz speziell interessieren. Falls jemand
mitkriegt, wo das "läuft", wäre eine Mitteilung hier ganz nett.
Thomas
Bei dem Täter handelt es sich um einen ebenfalls 18-jährigen arbeitslosen
Mann aus Neukölln. Er wurde gestern Abend in der elterlichen Wohnung
vorläufig festgenommen. Nach anfänglichem Leugnen legte er bei den Beamten
der 7. Mordkommission ein umfassendes Geständnis ab. Danach fuhr er am
Tatabend mit zwei Freunden mit einem BVG-Bus ziellos umher. Einer seiner
Freunde hat im Bus ein Mädchen "angemacht", woraus sich zwischen dem
Begleiter des Mädchens und dem Freund des Täters eine Auseinandersetzung
entwickelte. Als die drei am S-Bahnhof Spindlersfeld ausstiegen, stieß der
Täter seinem Opfer ein mitgeführtes Küchenmesser ohne Vorwarnung in den
Oberkörper. Anschließend flüchteten sie zu Fuß. Das Messer will der Täter
weggeworfen haben.
Der Beschuldigte wird heute einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls wegen
Totschlags vorgeführt. Die Ermittlungen dauern an."
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/33647/index.html
Olaf Baumann schrieb:
> Bei dem Täter handelt es sich um einen ebenfalls 18-jährigen arbeitslosen
> Mann aus Neukölln. Er wurde gestern Abend in der elterlichen Wohnung
> vorläufig festgenommen. Nach anfänglichem Leugnen legte er bei den Beamten
> der 7. Mordkommission ein umfassendes Geständnis ab. Danach fuhr er am
> Tatabend mit zwei Freunden mit einem BVG-Bus ziellos umher. Einer seiner
> Freunde hat im Bus ein Mädchen "angemacht", woraus sich zwischen dem
> Begleiter des Mädchens und dem Freund des Täters eine Auseinandersetzung
> entwickelte. Als die drei am S-Bahnhof Spindlersfeld ausstiegen, stieß der
> Täter seinem Opfer ein mitgeführtes Küchenmesser ohne Vorwarnung in den
> Oberkörper. Anschließend flüchteten sie zu Fuß. Das Messer will der Täter
> weggeworfen haben.
>
> Der Beschuldigte wird heute einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls wegen
> Totschlags vorgeführt. Die Ermittlungen dauern an."
>
> http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/33647/index.html
Toll, ein Küchenmesser hat man als "normaler" Mensch ja auch immer am
Mann, wie andere 'nen Kugelschreiber.
Und was wird er wieder kriegen... vermutlich 2 Jahre auf Bewährung, weil
er als Kind vom Töpfchen gefallen ist. *kopfschüttel*
In diesem Sinne
Frohe Weihnachten
Olli
> Weiß jemand, wie man an die Gerichtstermine herankommt, wenn man sie
> nicht zufällig in der Zeitung liest, oder überhaupt dort veröffentlicht
> werden?
>
> Im Internet habe ich nichts gefunden (eigentlich auch gar nicht erwartet,
> dort etwas zu finden).
Einzelne besonders bedeutende Verfahren werden durch Pressemitteilung
<http://www.berlin.de/senjust/gerichte/KG/presse/index.html> angekündigt.
Das Landgericht Potsdam <http://www.lg-potsdam.brandenburg.de/> stellt im
Internet hingegen eine Presserolle mit kurzen Angaben und Terminen zu
etlichen Verfahren zur Verfügung.
> Die Pressestelle in Moabit nerven? Ich denke mal,
> dort werden dann auch nur Informationen an Journalisten herausgegeben.
Hast du es schon probiert? Wenn es dich interessiert, ruf doch einfach mal
an. Mehr als abweisen können sie dich nicht.
Robert Weemeyer, Berlin
Weiter in bln.sci.jura
der Tagesspiegel vom 23.12.2005 berichtet noch einmal
über den "Totschlag" in einem BVG-Bus, die "Geschichte"
des Täters und die Folgen auf die Überwachungspraxis:
Tödlicher Messerstich: Haftbefehl gegen 18-Jährigen
Der geständige Täter war mit dem Bus durch
Köpenick gefahren - auf der Suche nach Streit.
Er ist arbeitslos und vorbestraft
Jörn Hasselmann
[...] Wie berichtet, war der Mord im BVG-Bus
aufgezeichnet, die Bilder waren aber nach sechs
Minuten automatisch gelöscht worden. Der Fahrer
hatte in der Aufregung vergessen, den
Aufzeichnungsknopf zu drücken. Der Berliner
Datenschutzbeauftragte wurde von Polizeibeamten,
BVG und der CDU für seine harte Haltung gegen
die Aufzeichnung von Videobildern scharf
kritisiert. Gestern nun hat Alexander Dix unter
dem Eindruck der Bluttat mit dem neuen BVG-Chef
Andreas Sturmowski einen Gesprächstermin im
Januar verabredet. Dabei solle geklärt werden,
ob künftig in einigen Bussen Videoaufnahmen
gespeichert werden dürfen. Dies hatte Dix
bislang abgelehnt, weil der Fahrer bereits jetzt
im Notfall die Aufzeichnung aktivieren könne.
Dix kann sich vorstellen, Gelenkbusse künftig
rechtlich wie Straßenbahnen zu werten. Dort und
in U-Bahnen ist die Aufzeichnung wegen der Größe
des Fahrzeugs bereits erlaubt. Eine generelle
Aufzeichnung in allen Bussen lehnt Dix weiter ab.
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.12.2005/2253902.asp>
Älterer Artikel:
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.12.2005/2250427.asp>
Thomas Krickstadt schrieb:
> [...]
> Eine generelle
> Aufzeichnung in allen Bussen lehnt Dix weiter ab.
>
> <http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.12.2005/2253902.asp>
Ja, wofür auch. Der Täter ist ja gefaßt. Und nächstes Mal kucken dann
die Ermittler in die Röhre. Muß denn immer erst Schaden entstehen?
Gruß Phil.
P.S.: Sarkasmus-Smilies bitte selber setzen.
--
Gültige Adresse: vo...@vornamenachname.de
> Moin,
>
> Thomas Krickstadt schrieb:
>
>> [...]
>> Eine generelle
>> Aufzeichnung in allen Bussen lehnt Dix weiter ab.
>>
>> <http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.12.2005/2253902.asp>
>
>
> Ja, wofür auch. Der Täter ist ja gefaßt. Und nächstes Mal kucken dann
> die Ermittler in die Röhre. Muß denn immer erst Schaden entstehen?
>
Deswegen am besten jedem sofort einen RFID-Chip einpflanzen.
> P.S.: Sarkasmus-Smilies bitte selber setzen.
>
Genau.
André
> Thomas Krickstadt schrieb:
> > [...]
> > Eine generelle
> > Aufzeichnung in allen Bussen lehnt Dix weiter ab.
> >
> > <http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.12.2005/2253902.asp>
> Ja, wofür auch. Der Täter ist ja gefaßt. Und nächstes Mal kucken dann
> die Ermittler in die Röhre. Muß denn immer erst Schaden entstehen?
Ich finde, das:
| Dix kann sich vorstellen, Gelenkbusse künftig
| rechtlich wie Straßenbahnen zu werten. Dort und
| in U-Bahnen ist die Aufzeichnung wegen der Größe
| des Fahrzeugs bereits erlaubt.
wäre ein guter Kompromiß zwischen Sicherheitsbedürfnis auf der einen und
dem Bedürfnis, nicht in allen Lebenslagen vor der Kamera zu stehen[1],
auf der anderen Seite.
Griettinckx, Uwe
[1] Man ist ja schließlich kein Hollywoodstar.
--
So sind Informatiker wirklich:
<http://sushee.geekheim.de/wp-content/informatiker.jpg>
>Ja, wofür auch. Der Täter ist ja gefaßt. Und nächstes Mal kucken dann
>die Ermittler in die Röhre. Muß denn immer erst Schaden entstehen?
Ja, Video ohne ausreichendes Aufzeichnen ist irgendwie sinnlos. Nur
IMO kann Videoüberwachung solche Impuls-Taten nicht verhindern, nur
beim Aufklären helfen. Videoüberwachung ist gut gegen geplante Taten,
wie Taschendiebstahl, Autoaufbrüche, etc.
Die Morgenpost schreibt, daß einer der Kumpanen des Täters berichtete,
das Opfer hätte anscheinend noch auf die Kameraüberwachung
hingewiesen:
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/12/23/berlin/800209.html
Dazu gibt es auch einen Kommentar in der Berliner Zeitung:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/511462.html?2005-12-23
("Schluss mit der BVG-Videolüge")
Ich betrauere ja immer noch den Personalabbau in den Berliner
U-Bahn-Stationen und freu mich jedesmal bei Fahrten in Frankfurt/M.,
daß dort in IMO jeder S-Bahn des RMV ab 21 Uhr Wachpersonal mitfährt
(die meinem Eindruck nach relativ low-profile auftreten - keine
"schwarzen Sheriffs" oder so). Sowas fände ich für Berlin auch schön.
> Deswegen am besten jedem sofort einen RFID-Chip einpflanzen.
Was bedeutet/heißt RFID?
--
Mathias +++ m...@snafu.de +++ http://home.snafu.de/mat/
+++ Disclaimer: My opinions are my own +++ and mine only +++
+++ Willst Du früh zur Arbeitsstelle: +++
+++ nimm' die S-Bahn - pünktlich - schnelle! +++
> André Hercher schrieb:
>
>> Deswegen am besten jedem sofort einen RFID-Chip einpflanzen.
>
> Was bedeutet/heißt RFID?
O-oh, das Themata ist doch momentan in aller Munde!
Guckstu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rfid
Da Didi
--
Dieter Brügmann, Spandau (bei Berlin) http://www.bruhaha.de
Disclaimer: Diese Nachricht kann unsichtbare Smilies enthalten!
Hör auf zu posten, wenn Du keine Kommentare wünschst.
> O-oh, das Themata ist doch momentan in aller Munde!
> Guckstu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rfid
Danke!
> Mathias Hiller (Fri, 23 Dec 2005 17:14:54 +0100):
>
>
>>André Hercher schrieb:
>>
>>
>>>Deswegen am besten jedem sofort einen RFID-Chip einpflanzen.
>>
>>Was bedeutet/heißt RFID?
>
>
> O-oh, das Themata ist doch momentan in aller Munde!
>
> Guckstu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rfid
>
Man beachte auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisepass#Elektronischer_Reisepass_mit_biometrischen_Daten_.28ePass.29
André
der Tagesspiegel vom 29.12.2005 berichtet über ein
"Machtwort" von Berlins Innensenator Erhart Körting:
Videoaufzeichnung: Körting stoppt Datenschützer
BVG darf Aufnahmen in Bussen dauerhaft speichern
Kameras sollen noch im Januar umgerüstet werden
Die BVG will ihre Videoüberwachung in Bussen schon
in den kommenden Tagen massiv ausweiten. Derzeit
werden die Computer umgestellt, damit eine
16-stündige Speicherung aufgenommener Bilder möglich
ist, dies soll bereits im Januar abgeschlossen sein.
In einem zweiten Schritt sollen die technischen
Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Speicherung
geschaffen werden. Derzeit dürfen die Bilder der
Kameras in Bussen nur sechs Minuten aufgezeichnet
werden - mehr hatte der Datenschutzbeauftragte
Alexander Dix nicht erlaubt. Nun aber sprach
Innensenator Erhart Körting (SPD) ein Machtwort:
"Ich habe die BVG ermuntert, nicht länger zu
berücksichtigen, was der Datenschutzbeauftragte
sagt."
Körting erklärte, er habe keine Probleme mit einer
flächendeckenden Videoüberwachung in öffentlichen
Verkehrsmitteln. Die BVG reagierte erfreut: "Wir
sind Herrn Körting für die Unterstützung
ausgesprochen dankbar." In einem Telefonat mit dem
BVG-Vorstand habe der Innensenator das Unternehmen
ermutigt, "das Hausrecht knallhart durchzusetzen",
berichtete BVG-Sprecherin Petra Reetz. Verärgert
reagierte der Datenschutz: "Dann soll die BVG das
machen", sagte Sprecherin Anja-Maria Gardain. Die
Behörde werde eine schriftliche Bewertung abgeben,
bisher sei man aber noch nicht einmal informiert
worden.
[...] Nun stellte Körting klar: "Die BVG hat das
letzte Wort. Der Datenschutzbeauftragte hat nur
beratende Funktion." Die BVG habe in der
Vergangenheit schon "sehr viel Rücksicht" auf ihn
genommen."
[...] Körting kritisierte diese Unterscheidung
gestern als "künstlich". "Der Fahrer muss sich auf
den Verkehr konzentrieren." In entscheidenden Fällen
hätten die Fahrer auch deshalb vergessen, die
Speicherung zu aktivieren, so die BVG. [...]
Jörn Hasselmann
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.12.2005/2260868.asp>
Kommentar von Gerd Nowakowski
Neben der Spur [...]
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.12.2005/2260348.asp>
Zum Bericht passt auch diese Kurzmeldung:
Schwarzfahrer schoss auf Kontrolleure
Wegen 2,10 Euro hat ein ertappter Schwarzfahrer
gestern erst auf zwei Kontrolleure eingetreten und
dann eine Schusswaffe gezogen. Aus etwa zwei Metern
Entfernung zielte er auf dem Bahnhof Blaschkoallee
auf einen der zivilen Kontrolleure, schoss - aber
es war nur ein Klicken zu hören, worauf der
Kontrolleur davonlief. Der Täter lud die Waffe
sofort durch und richtete sie nun auf den [...]
Kollegen, der ebenfalls bereits wegrannte. Mit
gezogener Waffe verfolgte er den Kontrolleur,
verließ den Bahnhof und entkam in unbekannte
Richtung.
Zuvor hatten die Kontrolleure den [...] Mann im
Zug nach dem Fahrschein gefragt. Statt ein Ticket
zu zeigen, schlug und trat der Mann auf die
Kontrolleure ein. Obwohl ein couragierter Zeuge
laut rief, dass er die Polizei informieren werde,
prügelte der Mann weiter. Nach Angaben von BVG-
Sprecherin Reetz hat die Gewaltbereitschaft extrem
zugenommen. Bis November wurden in diesem Jahr
40 schwere Angriffe auf Kontrolleure gezählt. Ha
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.12.2005/2261920.asp>
Ältere Artikel:
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.12.2005/2250427.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.12.2005/2253902.asp>
André Loop schrieb:
> Thomas Krickstadt schrieb:
>
>> Nun aber sprach
>> Innensenator Erhart Körting (SPD) ein Machtwort:
>> "Ich habe die BVG ermuntert, nicht länger zu
>> berücksichtigen, was der Datenschutzbeauftragte
>> sagt."
>
> Geil!
> Das wurde aber auch Zeit.
>
Full ACK.
Gruß Phil.
--
Gültige Adresse: vo...@vornamenachname.de
> Videoaufzeichnung: Körting stoppt Datenschützer
>
> [...] Nun stellte Körting klar: "Die BVG hat das
> letzte Wort. Der Datenschutzbeauftragte hat nur
> beratende Funktion." Die BVG habe in der
> Vergangenheit schon "sehr viel Rücksicht" auf ihn
> genommen."
>
Na wenn der Innensenator das sagt, wird es schon seine Richtigkeit haben.
(Wüßte nicht, daß der Innensenator eine besondere Kompetenz hat, über
Datenschutz zu sprechen)
> [...] Körting kritisierte diese Unterscheidung
> gestern als "künstlich". "Der Fahrer muss sich auf
> den Verkehr konzentrieren."
Ach? Fällt das jetzt plötzlich auch auf?
Wie sollte denn dann die Überwachung das Mehr an Sicherheit bewirken?
André
> Daß der Datenschutz jetzt aber wieder einmal komplett ausgehebelt
> wird, kann irgendwie auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Wenn der Datenschutz mit offensichtlich oder auch nur gefühlt
überzogenen Forderungen auftritt, ist das Aushebeln bei erster sich
bietender Gelegenheit vorprogrammiert und am Ende ist gerade dem
Datenschutz kein Dienst erwiesen.
> Eine 24h-Speicherung schafft die technischen Vorraussetzungen für eine
> dauerhafte Vorratsspeicherung, da innerhalb dieser Frist wohl jedes
> Fahrzeug einmal einen Betriebshof aufsucht, wo die Möglichkeit
> besteht, die Speicherinhalte (auf eine einfache Dienstanweisung hin
> und unbemerkt von der Öffentlichkeit und dem Datenschutz) auch
> dauerhaft zu archivieren.
Technische Voraussetzungen sind für alles nur Denkbare gegeben, denn
die Technik ist in der Welt und kann nicht wegdiskutiert werden. Gegen
Missbrauch helfen nur öffentliche Kontrolle, Transparenz bei der
Durchführung und Gesetze, die über den vorgesehenen Zweck hinaus
gehende Nutzung gewonnener Daten ausschließen. Solche Gesetze haben
wir und sie sind gültig. Sollte irgendein Finsterling allerdings
vorsätzlich darüber hinaus gehen wollen, kann man dies nur verhindern,
wenn die Sache rechtzeitig öffentlich wird, so dass dann die
bestehenden Gesetze greifen können.
Gruß - Reinhard.
--
~=@=~ 70086 (52°22,726'N - 009°48,775'E)
"Keine Pfeife sondern die Glocke benutzen."
http://www.greulich.de/gallery/KA2004/KA04_077
> (Wüßte nicht, daß der Innensenator eine besondere Kompetenz hat, über
> Datenschutz zu sprechen)
Fällt nicht der Datenschutz in seinen Zuständigkeitsbereich? Falls ja,
sollte er vielleicht nicht mit so dummen Sprüchen den
Datenschutzbeauftragten in den Rücken fallen.
Man kann das auch sachlich lösen und ich bin überzeugt, dass die BVG
dafür den Ratschlag des Innensenators nicht braucht.
Nicht ausgeschlossen. Allerdings wird der Datenschutzbeauftragte direkt
vom Parlament gewählt, soweit ich mich erinnere. Seine Behörde mag aus
organisatorischen Gründen irgendwo an der Innenverwaltung angedockt
sein, für Datenschutz ist aber der Datenschutzbeauftragte zuständig.
> Falls ja,
> sollte er vielleicht nicht mit so dummen Sprüchen den
> Datenschutzbeauftragten in den Rücken fallen.
Vielleicht ist dem Herrn ja aufgefallen, daß bald Wahlen sind und das
man deswegen ja versuchen könnte, mit den Themen, die man bisher an der
Öffentlichkeit vorbei beschlossen hatte, zu punkten.
André
> nationales Recht umgesetzt, da will Frau Zypries bereits die offiziell
> nur für die Verfolgung "schwerster Straftaten" erfassten Daten auch
> der Unterhaltungsindustrie zugänglich machen.
Mir entgangen.
Hast Du eine URL dazu?
Mt
> http://www.golem.de/0512/42144.html
Ist doch richtig so - wo ist Dein Problem?
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
> [Hergen:]
>
>
>>http://www.golem.de/0512/42144.html
>
>
> Ist doch richtig so - wo ist Dein Problem?
>
Leute, die relativ wenig mit der Auseinandersetzung von 2 Streitparteien
zu tun haben, werden zwangsverpflichtet.
Wie so üblich, ist auch nichts von einer Mißbrauchsregelung zu hören -
also wenn jemand Adressen einsammeln läßt, obwohl er nicht der
Rechteinhaber von irgendwas ist.
André
> Matthias Koehler <nutz...@koehler-film.info> wrote:
>
>
>>>http://www.golem.de/0512/42144.html
>>
>>Ist doch richtig so -
>
>
> Bitte? Du findest es RICHTIG, daß
>
> 1. Die elektronische Kommunikation aller EU-Bürger verdachtsunabhängig
> auf Vorrat archiviert werden soll.
>
> 2. Entgegen den Beteuerungen von EU-Rat und -Kommission neben den
> Strafverfolgern auch Interessenträger aus der Privatwirtschaft
> praktisch unbeschränkten Zugang zu diesen Daten erhalten sollen, und
> zwar ohne richterliche Anordnung.
>
Der Auskunftsanspruch bezieht sich doch auf den Provider und soll direkt
an diesen zu gerichtet werden. Daß die Polizei dafür in den
Datenbeständen wühlt, auf die sie dann Zugriff hat, ist doch eigentlich
nicht vorgesehen -?.
André
> Jedenfalls nicht, ohne daß die Hardware noch einmal für viel Geld
> aufgerüstet wird, was der Öffentlichkeit und den Kontrollinstanzen
> dann hoffentlich doch auffällt.
Wer so, wie Du es beschreibst, auf Datenmissbrauch aus ist und dafür
auch das Recht beugen will, lässt das Schaffen der technischen
Voraussetzungen ganz sicher nicht am Geld scheitern - Beispiele dafür
gibt es genug aus dem Geheimdienstbereich, und selbst in der DDR hat
man trotz knappster Devisen die im Ostblock nicht verfügbare Technik
halt zu überteuerten Preisen im Westen eingekauft. So grundsätzlich
richtig Deine Argumentation hinsichtlich der nötigen Sensibilität
gegen Datenmissbrauch ist, so trügerisch ist die Erwartung, man könne
an den technischen Voraussetzungen irgendwas eingrenzen, genau das
schafft falsche Sicherheit. So lange wir einen demokratischen
Rechtsstaat haben, geht dies *nur* durch das Recht und dessen
öffentliche Kontrolle. Wenn Du der Ansicht bist, wir hätten einen
solchen nicht, erübrigt sich mangels gemeinsamer Basis die weitere
Diskussion.
> So lange wir einen demokratischen
> Rechtsstaat haben, geht dies *nur* durch das Recht und dessen
> öffentliche Kontrolle. Wenn Du der Ansicht bist, wir hätten einen
> solchen nicht,
Dank der Europäischen Union, den Pauschalermächtigungen und der
Selbstlegitimierung der Entscheidungen in Brüssel ist es jedenfalls
schwierig, das gegenwärtige System noch als lupenreinen Rechtsstaat
anzusehen.
Oder aus aktuellen Anlaß das hier:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/1224/lokales/0046/index.html
Wenn sich Deutschland verpflichtet hat, solche Listen folgen, dann ist
der Rechststaat schon recht weit erodiert.
André
> Dank der Europäischen Union, den Pauschalermächtigungen und der
> Selbstlegitimierung der Entscheidungen in Brüssel ist es jedenfalls
> schwierig, das gegenwärtige System noch als lupenreinen Rechtsstaat
> anzusehen.
Der von Dir angegebene Link zeigt aber auch, dass diese Entscheidungen
nicht hingenommen werden müssen.
> André Hercher schrieb am Thu, 29 Dec 2005 20:26:18 +0100:
>
>
>>Dank der Europäischen Union, den Pauschalermächtigungen und der
>>Selbstlegitimierung der Entscheidungen in Brüssel ist es jedenfalls
>>schwierig, das gegenwärtige System noch als lupenreinen Rechtsstaat
>>anzusehen.
>
>
> Der von Dir angegebene Link zeigt aber auch, dass diese Entscheidungen
> nicht hingenommen werden müssen.
Das verdankt man dann aber eher dem gesunden Menschenverstand der
handelnden Beamten, als dem Rechtssystem.
Würde allerdings zugern wissen, wie die Leute vom Arbeitsamt am Ende
doch auschließen, daß jemand Terrorist ist.
Zudem
André
Beispiele dafür
> gibt es genug aus dem Geheimdienstbereich, und selbst in der DDR hat
> man trotz knappster Devisen die im Ostblock nicht verfügbare Technik
> halt zu überteuerten Preisen im Westen eingekauft. So grundsätzlich
> richtig Deine Argumentation hinsichtlich der nötigen Sensibilität
> gegen Datenmissbrauch ist, so trügerisch ist die Erwartung, man könne
> an den technischen Voraussetzungen irgendwas eingrenzen, genau das
> schafft falsche Sicherheit.
Durch eine reine technische Aufrüstung wird aber nicht wirklich viel
mehr Sicherheit produziert. Für mehr Sicherheit benötigt es meistens
andere Maßnahmen, als eine möglichst flächendeckende Überwachung und
Erfassung von Bewegungen und Daten der Bürger.
In Gegensatz dazu steht jedoch eine viel größere Gefahr von Missbrauch
der Daten für andere Zwecke. (Stellenweise werden ja von der Politik
gerade entsprechende Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen unter dem
Vorwand einer Kriminalitäts- oder Terrorbekämpfung u.s.w. eingeforfert
und durchgesetzt). Und das auch in hochentwickelten Demokratien.
Und selbst wenn es moment keinen Datenmissbracuh gibt - ein schon
leichter politischer Wechsel kann zu einem sehr schnellen Wandel führen.
Dann kann man die gesamte Infratsruktur und die vorhandenen Daten
wunderbar für Unterdrückung und Überwachung nutzen.
Denn auch in unseren Demokratien sind wir nicht automatisch geschützt
vor Populismus, Rassismus, Ausgrenzung etc.
So lange wir einen demokratischen
> Rechtsstaat haben, geht dies *nur* durch das Recht und dessen
> öffentliche Kontrolle. Wenn Du der Ansicht bist, wir hätten einen
> solchen nicht, erübrigt sich mangels gemeinsamer Basis die weitere
> Diskussion.
Jede Kritik an der gegenwärtigen Demokratie ist verboten ????
Ich sehe aber unser demokratisches System bei weitem nicht so stabil,
dass es in der Lage ist jetzt und in Zukunft Datenmissbrauch zur
Durchsetzung bestimmter politischer oder wirtschaftlicher Interessen zu
verhindern. Und daher bin ich sehr skeptisch gegenüber jeder technischen
Aufrüstung in dieser Richtung.
Viele Grüße
Ingolf
> Wenn eine Technologie von vornherein so
> konzipiert ist, daß sie nur für einen sehr eng abgegrenzten Einsatz-
> zweck taugt, ist das eine wissenschaftlich verifizierbar Vorgabe, die
> durch eine breite installierte Hardwarebasis mittelfristig als Status
> Quo festgeschrieben ist. Änderungen sind möglich, aber kostenintensiv
> und langwierig.
So weit einverstanden. Die Abgrenzung des Einsatzzweckes und die
Festlegung der dafür zu verwendenden Technologie kann aber doch nicht
anders als durch einen Rechtsakt erfolgen, wenn man nicht auf den
guten Willen aller Beteiligten hoffen will. Und das ist genauso gut
wie die Verwendung gewonnener Daten durch einen Rechtsakt zu
beschränken.
> Rechtliche Schranken dagegen können sich bei veränderter politischer
> Interessenlage praktisch über Nacht ändern. Ganz abgesehen davon, daß
> Verstöße überhaupt erst einmal erkannt und geahnet werden müssen - was
> oft Jahre dauert. Der Missbrauch als Solcher kann mit Gesetzen
> prinzipbedingt nicht verhindert werden.
Gesetze können niemals Rechtsbrüche oder, allgemeiner gesagt,
asoziales Verhalten verhindern, aber sie geben die Handhabe, dagegen
einzuschreiten. Das gilt für Eigentumsdelikte genau so wie für den
Datenschutz. Ich bin aber schon der Ansicht, dass es über die Wirkung
rechtlicher Grenzen einen Grundkonsens geben muss, sonst sehe ich als
Alternative nur das Faustrecht, in dem jeder individuell meint, zu
wissen, was für alle gut ist.
> Durch eine reine technische Aufrüstung wird aber nicht wirklich viel
> mehr Sicherheit produziert. Für mehr Sicherheit benötigt es meistens
> andere Maßnahmen, als eine möglichst flächendeckende Überwachung und
> Erfassung von Bewegungen und Daten der Bürger.
Das steht außer Diskussion.
> In Gegensatz dazu steht jedoch eine viel größere Gefahr von Missbrauch
> der Daten für andere Zwecke. (Stellenweise werden ja von der Politik
> gerade entsprechende Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen unter dem
> Vorwand einer Kriminalitäts- oder Terrorbekämpfung u.s.w. eingeforfert
> und durchgesetzt). Und das auch in hochentwickelten Demokratien.
Dagegen helfen nur klare rechtliche Regelungen und wirksame
Kontrollmechanismen, die Transparenz schaffen. Die Technik ist
jederzeit nach Belieben austauschbar, wenn bestimmte Ergebnisse
gewünscht sind - daran sollte man sich nicht festbeißen.
> Und selbst wenn es moment keinen Datenmissbracuh gibt - ein schon
> leichter politischer Wechsel kann zu einem sehr schnellen Wandel führen.
Das ist eben völlig unbestritten.
> Dann kann man die gesamte Infratsruktur und die vorhandenen Daten
> wunderbar für Unterdrückung und Überwachung nutzen.
> Denn auch in unseren Demokratien sind wir nicht automatisch geschützt
> vor Populismus, Rassismus, Ausgrenzung etc.
Bei den Innovationszyklen bei der Telekommunikation und der
Datenverarbeitung bringt aber eine heute gültige Beschränkung genau
nichts im Hinblick auf Leute, die sowas in Zukunft vorhaben und die
Mittel respektive die politische Macht haben, das durchzusetzen.
> So lange wir einen demokratischen
> > Rechtsstaat haben, geht dies *nur* durch das Recht und dessen
> > öffentliche Kontrolle. Wenn Du der Ansicht bist, wir hätten einen
> > solchen nicht, erübrigt sich mangels gemeinsamer Basis die weitere
> > Diskussion.
> Jede Kritik an der gegenwärtigen Demokratie ist verboten ????
Wo steht das denn? Ich sehe allerdings keine Alternative zu den
rechtsstaatlich vorgesehenen Wegen, den Datenschutz zu regeln und hier
hat auch noch niemand einen anderen Weg genannt. Natürlich schließt
das die Möglichkeiten der Einflussnahme, die es in der Demokratie
gibt, mit ein, und damit meine ich keineswegs, das nur alle vier oder
fünf Jahre durch Wahlen zu tun.
> Ich sehe aber unser demokratisches System bei weitem nicht so stabil,
> dass es in der Lage ist jetzt und in Zukunft Datenmissbrauch zur
> Durchsetzung bestimmter politischer oder wirtschaftlicher Interessen zu
> verhindern. Und daher bin ich sehr skeptisch gegenüber jeder technischen
> Aufrüstung in dieser Richtung.
Mit Skepsis allein wird freilich auch nichts zu bewegen sein.
> Gerade beim Datenschutz ist eine nachträgliche Verurteilung allerdings
> wenig zielführend.
Gerade hier halte ich (anders als im Zusammenhang mit
Gewaltkriminalität, wo das immer IMHO sinnloserweise gefordert wird)
abschreckende Strafmaße für wirksam im Sinne der Prävention. Wenn ein
Schreibtischtäter die Aussicht hat, einige Wochen oder Monate im Knast
verbringen zu müssen und dies nicht durch finanzielle Leistungen
ablösen kann, dürfte das im gewünschten Sinne wirksam sein.
Anderenfalls wird eine kühle Rechnung aufgestellt, die den möglichen
Gewinn in der Zeit bis zur an sich sicheren Entdeckung der zu
erwartenden Geldstrafe gegenüberstellt und danach wird entschieden,
was man macht.
Das Problem bei der Verurteilung von Schreibtischtätern ist leider, daß
vermutlich eher irgendwelche armen Beschäftigten belangt würden und
nicht deren Chefs. Insofern würde ich hier /beides/ vorschlagen: Strafen
für die Täter und erhebliche Geldstrafen für beteiligte Firmen. Und hier
könnten vielleicht auch die Auftraggeber haftbar gemacht werden, wenn
die Daten illegal beschafft wurden - damit die Drecksarbeit nicht von
irgendwelchen Scheinfirmen mit geringem Kapital erledigt wird. Dürfte
aber auch hier juristisch nicht leicht sein, leider.
Viele Grüße,
Dominik
Reinhard Greulich schrieb:
>
> Dagegen helfen nur klare rechtliche Regelungen und wirksame
> Kontrollmechanismen, die Transparenz schaffen.
Dagegen habe ich ja nichts gesagt.
Die Technik ist
> jederzeit nach Belieben austauschbar, wenn bestimmte Ergebnisse
> gewünscht sind - daran sollte man sich nicht festbeißen.
Warum soll ich dann den Einsatz einer Technolgie, die enstprechenden
Missbrauch in verstärktem Maße erst ermöglicht dann auch noch fördern?
Vor allem, wenn ihr Nutzen für andere Zwecke - in diesem Fall
Kriminalitätsbekämpfung - eher gering ist.
Die Kontrolle eines existierenden Überwachungssystems ist doch um
einiges aufwändiger, als eines gar nicht erst vorhandenen.
Oder anders:
Ich finde es durchaus sinnvoll und unterstützenswert, wenn öffentliche
Kontrolle und Protest schon die Einrichtung eines Systems, welches
Missbrauch erleichtert (und dessen Nutzen nur recht gering ist) verhindern.
Warum soll Kontrolle erst stattfinden, wenn man ein solches System
installiert hat und nicht schon vorher?
>
>>Dann kann man die gesamte Infratsruktur und die vorhandenen Daten
>>wunderbar für Unterdrückung und Überwachung nutzen.
>>Denn auch in unseren Demokratien sind wir nicht automatisch geschützt
>>vor Populismus, Rassismus, Ausgrenzung etc.
>
>
> Bei den Innovationszyklen bei der Telekommunikation und der
> Datenverarbeitung bringt aber eine heute gültige Beschränkung genau
> nichts im Hinblick auf Leute, die sowas in Zukunft vorhaben und die
> Mittel respektive die politische Macht haben, das durchzusetzen.
Es ist immer einfacher auf ein bestehendes System zurückzugreifen, als
ein neues einzurichten. Und bereits erfasste Daten sind für den Bürger
im Falle eines "Machtwechsels" noch gefährlicher, als dann eine neu
eingeführte Überwachung. Denn dies ermöglicht auch eine rückwirkende
Auswertung bezüglich bestimmter dann "missliebiger Verhaltensweisen" etc.
Nur mal ein (aus meiner Sicht leider nicht ganz unmögliches)
Schreckensszenario:
Wir "bekommen" rechtsgerichtete oder "nur" rechtspopulistische
(womöglich mit einem "Schuss" christlichen Fundamentalismus) Machthaber,
die dann wieder mal versuchen, auf Kosten von Minderheiten ihre Macht zu
stabilisieren. Besonders "beliebt" ist dann Diskriminierung von
Ausländern, Homosexuellen, Andersdenkenden etc.
Wie schnell könnte man dann z.B. Schwule und Lesben (die heute zumindest
in Großstädten auch "zusammen" sich relativ frei im öffentlichenb Raum
bewegen können und sich keine große Sorgen um Sanktionen machen müssen)
identifizieren - und zwar rückwirkend. Und schon hat man entsprechende
Daten...
Das so etwas gar nicht so unmöglich ist, zeigt ein Blick zu unserem
östlichen Nachbarn, wo seit dem Regierungswechsel im Herbst die
Übergriffe jeglicher Art gegenüber dieser Gruppe stark zugenommen haben.
Bestimmte Polkitiker haben dort sogar zu einem öffentlichen
Zwangsoutuing und dann öffentlicher Diskriminierung von Homosexuellen
aufgefordert. Das passiert gerade mal 80km von Berlin entfernt...
Aber jetzt verlassen wir kangsam endgültig das Thema Verkehr...
>>So lange wir einen demokratischen
>>
>>>Rechtsstaat haben, geht dies *nur* durch das Recht und dessen
>>>öffentliche Kontrolle. Wenn Du der Ansicht bist, wir hätten einen
>>>solchen nicht, erübrigt sich mangels gemeinsamer Basis die weitere
>>>Diskussion.
>>
>
>>Jede Kritik an der gegenwärtigen Demokratie ist verboten ????
>
>
> Wo steht das denn? Ich sehe allerdings keine Alternative zu den
> rechtsstaatlich vorgesehenen Wegen, den Datenschutz zu regeln und hier
> hat auch noch niemand einen anderen Weg genannt. Natürlich schließt
> das die Möglichkeiten der Einflussnahme, die es in der Demokratie
> gibt, mit ein, und damit meine ich keineswegs, das nur alle vier oder
> fünf Jahre durch Wahlen zu tun.
Dann fand ich das vorher etwas missverständlich formuliert.
>
> Mit Skepsis allein wird freilich auch nichts zu bewegen sein.
Mit einer Akzeptanz (oder gar Unterstützung) einer technischen
Aufrüstung - und einer nachträglichen Einforderung von Kontrolle aber
auch nicht.
Lieber vorher etwas verhindern, als nachdem das Kind in den Brunnen
gefallen ist...
Viele Grüße
Ingolf
> Hallo,
>
> der Tagesspiegel vom 29.12.2005 berichtet über ein
> "Machtwort" von Berlins Innensenator Erhart Körting:
>
> Videoaufzeichnung: Körting stoppt Datenschützer
>
Herr Dix antwortet:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/513013.html
Man beachte speziell:
"Diese Vereinbarung ändert nichts daran, dass die Kontrolle der
Datenverarbeitung dem Datenschutzbeauftragten obliegt, nicht dem
Innensenator", entgegnete Dix. "Für diese Aufgabe bin ich vom
Abgeordnetenhaus gewählt worden. Ein Fachmann, der jahrelang dem
Berliner Verfassungsgerichtshof angehört hat, sollte das wissen."
André
> André Hercher schrieb:
>
>
>>dass die Kontrolle der
>>Datenverarbeitung dem Datenschutzbeauftragten obliegt
>
>
> Kontrollieren kann er, was er will, aber er bestimmt nicht länger, ob
> und wie lange aufgezeichnet wird.
Er hat noch nie bestimmt, allerdings die Behörden auf die geltende
Rechtslage hingewiesen. Wenn der Chef einer anderen Behörde glaubt, sich
darüber hinwegsetzen zu können, könnte er bald Probleme mit seinem
Amtseid bekommen.
> Man könnte ihn schon fast einen
> Strafvereiteler nennen.
Wieso fast? Seine Beratung verhindert Gesetzesverstöße im
Datenschutzbereich.
André
>
Eigentlich müssen diejenigen geschützt werden, die unschuldig in
Verdacht geraten.
Grüße
Marc, der oft im langen Mantel mit einem Rucksack voller Technik zur
Bahn eilt - in London ist sowas lebensgefährlich
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
> André Hercher schrieb:
>
>
>>Seine Beratung verhindert Gesetzesverstöße im
>>Datenschutzbereich.
>
>
> Ja, die Täter müssen geschützt werden.
>
Nö, es verhindert, daß Behörden zu Tätern werden.
André
im Tagesspiegel von heute gibt es ein Interview mit dem Berliner
Datenschutzbeauftragen Alexander Dix. Darin geht er u.a. auch nochmal
auf die im Zusammenhang mit dem Mordfall in Spindlersfeld (auch hier in
bln.verkehr) geäußerte Kritik an der Videoaufzeichnungspraxis der BVG
ein:
| [...]
| Tsp: Kommen wir zu einem aktuellen Streitthema: Was haben Sie gegen die
| Aufbewahrung von Daten aus Videokameras der BVG, die der Sicherheit der
| Fahrgäste dienen soll? Ist es in Berlin jemals zu einem Missbrauch von
| Videoaufzeichnungen gekommen?
|
| Dix: Nein, bisher nicht. Aber damit können wir uns nicht zufrieden
| geben. In Großbritannien sind Videomitschnitte aus solchen Kameras im
| Privatfernsehen gezeigt worden. Deswegen muss man auch in die Zukunft
| schauen, welche Gefahren drohen.
|
| Tsp: Für die BVG und den Innensenator sind Sie der Blockierer, der einen
| besseren Schutz der Bürger im Nahverkehr verhindert?
|
| Dix: Das stimmt nicht. Wir sind nicht diejenigen, die für die Sicherheit
| im Nahverkehr verantwortlich sind. Die Verantwortung dafür und auch für
| die Datenverarbeitung liegt bei der BVG. Wir beraten nur und können
| Gesetzesverstöße beanstanden. Die BVG kann sich nicht aus der
| Verantwortung stehlen, sondern muss die Initiative übernehmen. Wie auch
| bei jenem Pilotprojekt, dem ich vergangenes Jahr zugestimmt habe, bei
| dem in den U-Bahnen Videoaufnahmen länger aufgezeichnet werden. Aber was
| den Mord im Bus im Dezember angeht, bin ich der festen Überzeugung, der
| wäre auch durch eine Videoaufzeichnung nicht verhindert worden.
|
| Tsp: Aber die Fahndung nach dem Täter wäre vielleicht einfacher gewesen.
|
| Dix: Auch das bezweifle ich. Der Täter hatte eine Kapuze tief ins
| Gesicht gezogen. Die Phantomzeichnung, mit deren Hilfe der Mann
| ergriffen wurde, konnte man nur anfertigen, weil die Freundin des Opfers
| dem Täter ins Gesicht schauen konnte. Kameraaufzeichnungen wären hier
| sinnlos gewesen.
|
| Tsp: Dennoch gibt es auch andere Fälle, in denen Straftäter anhand von
| Kameraaufzeichnungen identifiziert werden konnten.
|
| Dix: Das will ich ja auch nicht ausschließen. Aber man muss auch
| beachten, dass eine flächendeckende Einführung von Videoüberwachung die
| Unkultur des Wegsehens fördern würde. Das heißt, die Leute würden sich
| darauf verlassen: Die BVG hat das alles auf Film, da muss ich mich um
| meinen Nachbarn nicht mehr kümmern. Aber so ein technisches System führt
| ja nicht dazu, dass in Sekundenschnelle eingegriffen wird, sondern kann
| höchstens einen Strafanspruch durchsetzen.
|
| [...]
| Tsp: Innensenator Ehrhart Körting hat nach dem Mord in dem Bus zusammen
| mit der BVG über Ihren Kopf hinweg durchgesetzt, dass die Videoaufnahmen
| in Bussen länger gespeichert werden. Hat Körtings Vorpreschen Sie
| verärgert?
|
| Dix: Ich war erstaunt, weil ich den Eindruck hatte, Herr Körting wolle
| meine Arbeit übernehmen. Er hat mir aber jetzt versichert, dass er das
| nicht vorhat.
Die Kennzeichnungen ("Tsp:" und "Dix:") sind von mir. Das vollständige
Interview: <http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.01.2006/2279463.asp>
Griettinckx, Uwe
--
"Mein Name ist so ungewöhnlich, daß ich kein Pseudonym brauche."
(Arnim Sommer in de.alt.fan.konsumterror)
> im Tagesspiegel von heute gibt es ein Interview mit dem
> Berliner Datenschutzbeauftragen Alexander Dix. [...]
> <http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.01.2006/2279463.asp>
Im Tagesspiegel vom 10.1.2005 wird über die Reaktionen auf
dieses Interview berichtet:
Kameras in BVG-Bussen bald umgestellt
Lob und Tadel für These von Datenschützer Dix
Die BVG will bis Ende Februar die etwa 400 mit Kameras
ausgestatteten Busse so umgerüstet haben, dass die
Anlagen die Aufnahmen 16 Stunden lang aufzeichnen.
Derzeit werden die Bilder nach jeweils sechs Minuten
gelöscht. Von dem Argument des Datenschutzbeauftragten
Alexander Dix, der Einsatz von Kameras fördere die
"Unkultur des Wegsehens" bei Vorfällen, hält der
Verkehrsbetrieb nichts. "Die Leute sehen doch heute
schon weg, auch bei Angriffen auf unser Personal",
sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Wo es keine Kameras
gebe, werde auch keine "Kultur des Hinsehens" gefördert.
Die BVG benötige die Anlagen, sonst würde das Unternehmen
nicht viel Geld für den Einbau ausgeben, so Reetz.
Unterschiedlich fallen die Reaktionen auf das gestern
im Tagesspiegel erschienene Interview mit Dix auf der
politischen Ebene aus. Während die Sicherheitsexperten
der SPD, der CDU und der PDS die Pro-Kamera-Position
der BVG unterstützen, hält die FDP die Ansicht von Dix
für richtig. Kameras suggerierten den Eindruck, der
Staat kümmere sich um alles, sagte Alexander Ritzmann
von der FDP. Die Menschen sähen dann weg. Auch sein
Kollege Volker Ratzmann (Grüne) sieht diese Gefahr.
Frank Henkel von der CDU kennt dafür keinen Beleg. Der
Datenschutzbeauftragte eröffne mit diesem "Scheingefecht"
nur ein neues Feld.
Auch Fritz Felgentreu (SPD) hält die Wegseh-These für
unwahrscheinlich. Wie sich die Menschen verhalten, hinge
von ihrem Charakter ab. Marion Seelig (PDS) ist überzeugt,
dass es inzwischen so viele Videokameras in der Stadt gebe,
dass deren Einsatz kaum noch bewusst wahrgenommen werde.
Das Wegseh-Argument sei zudem "psychologisch nur schwer
nachzuvollziehen". kt
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/10.01.2006/2282343.asp>
Gruß, Thomas (Fortsetzung folgt bestimmt ...)
--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, <mailto:use...@krickstadt.de>
im Tagesspiegel vom 24.1.2006 wird über ein mangelhaftes
Datenschutzkonzept der BVG berichtet:
Datenschützer lässt Überwachungsplan der BVG durchfallen
Videokontrollen auf U-Bahnlinien 2, 6 und 8 geplant
Dix lehnt Konzept wegen rechtlicher Mängel ab
Erst stritten sie sich. Dann einigten sich die BVG und
Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix, auf drei
U-Bahnlinien eine 24-Stunden-Aufzeichnung von
Videoaufnahmen zu erproben, um die Sicherheit der
Fahrgäste zu erhöhen. Das war vor einem halben Jahr.
Die BVG hat nun ein elfseitiges Datenschutzkonzept dafür
erarbeitet. Doch dem erteilt Dix jetzt eine harsche
Abfuhr. Widersprüchlich, mangelhaft und ohne System sei
die Vorlage der Verkehrsbetriebe, schrieb Dix vergangene
Woche in einem Brief an BVG-Vorstand Thomas Necker, der
dem Tagesspiegel vorliegt. Der Hauptvorwurf des vom
Parlament gewählten Datenschützers: Die BVG habe bei
ihrem Konzept das Datenschutzgesetz ignoriert.
Dix befürchtet, dass die Videoaufnahmen zum Missbrauch
einladen, wenn man ihre Verwendung nicht streng
reglementiert. In England seien Mitschnitte aus
Überwachungskameras im Privatfernsehen gezeigt worden.
Auch könnten Aufnahmen von Fahrgästen, die nur für die
Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden, später für
andere staatliche Zwecke benutzt werden, ohne dass die
Betroffenen davon erführen. Deswegen stellt Dix hohe
Anforderungen - die das BVG-Vorhaben aus seiner Sicht
nicht erfüllt.
Das Konzept der Verkehrsbetriebe sieht vor, dass
Videoaufzeichnungen ein Jahr lang testweise auf den
U-Bahnlinien 2, 6 und 8 länger als bisher gespeichert
werden, um nach Straftaten leichter auf die Spur der
Täter zu kommen und Kriminelle abzuschrecken. Die
Aufnahmen sollen auf Computern in den U-Bahnhöfen
gespeichert werden. Kommt es zu einem Vorfall, dürfen
die verschlüsselten Videobilder nur durch sieben
ausgewählte Mitarbeiter der BVG-Sicherheitsabteilung
ausgewertet werden.
Der Datenschützer kritisiert, dass die BVG zur
Verschlüsselung der Daten widersprüchliche Angaben mache.
Auch sei die vorgeschlagene Technik zum Schutz der Daten
veraltet. Unerwähnt bleibe zudem, wie die Übergabe von
Daten an die Polizei geregelt ist. Dix' Bilanz: Von einem
Datenschutzkonzept könne bei dem Papier keine Rede sein.
Welche Folgen der neue Konflikt zwischen BVG und
Datenschützer für den ab März geplanten U-Bahn-
Modellversuch hat, ist bislang nicht abzusehen. Formal
hat der Datenschutzbeauftragte nur eine Beratungsfunktion.
Allerdings muss die BVG sich an die Gesetze halten.
Sollten die Verkehrsbetriebe gegen den Rat des
Datenschützers handeln, riskieren sie juristische
Auseinandersetzungen.
Auf der politischen Bühne wird der Streit am heutigen
Dienstag erneut zum Thema: Der Datenschutzausschuss im
Abgeordnetenhaus beschäftigt sich damit.
Lars von Törne
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/24.01.2006/2308784.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/24.01.2006/2309314.asp>
Ältere Artikel:
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.07.2005/1923447.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/10.07.2005/1925821.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.07.2005/1940878.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.07.2005/1940985.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.12.2005/2250427.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.12.2005/2253902.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.12.2005/2260868.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.01.2006/2279463.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/10.01.2006/2282343.asp>
Gruß, Thomas
[Tagesspiegel]
> Welche Folgen der neue Konflikt zwischen BVG und
> Datenschützer für den ab März geplanten U-Bahn-
> Modellversuch hat, ist bislang nicht abzusehen. Formal
> hat der Datenschutzbeauftragte nur eine Beratungsfunktion.
> Allerdings muss die BVG sich an die Gesetze halten.
Ja, natuerlich muss sie das! Aber kann sie sich denn nicht vom
Datenschutzbeaufragten beraten lassen, wie sich ihr Interesse mit
dem Datenschutzrecht vereinen laesst? Dazu isser doch da!
*kopfschuettel*
--
Love does not make the world go around, just up and down a bit.
der Tagesspiegel vom 25.1.2006 berichtet über Nachbesserungen
der BVG:
BVG ändert Konzept für Videokontrolle
Die Kritik des Datenschutzbeauftragten und von Vertretern
aller Fraktionen war harsch. Jetzt will die BVG das
Datenschutzkonzept für die geplante Ausweitung der
Videoüberwachung in ausgewählten U-Bahnhöfen überarbeiten.
Die Verkehrsbetriebe wollen klarer machen, wie die
24-Stunden-Speicherung von Videoaufnahmen aussehen soll
und wie die Daten vor Missbrauch geschützt werden sollen.
Das Modellprojekt ist ab März für die U-Bahnhöfe an drei
Linien geplant. Welche das sind, will die BVG noch nicht
bekannt geben. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix
nennt die Linien 2, 6 und 8. "Wir werden das Konzept
nachbessern", sagte BVG-Vorstand Thomas Necker. Er
verwahrte sich aber gegen Dix' Forderung, die BVG solle
stärker auf das Datenschutzgesetz eingehen. "Es kann nicht
sein, dass wir Gesetze analysieren - sonst braucht man
doch keinen Datenschutzbeauftragten mehr", sagte Necker.
Zuvor hatten Vertreter aller Parteien das BVG-Konzept im
Datenschutzausschuss des Abgeordnetenhauses als unzureichend
kritisiert. "Wer das geschrieben hat, kennt den Datenschutz
nur vom Hörensagen", sagte der FDP-Abgeordnete Alexander
Ritzmann. So fehle im BVG-Papier jeder Hinweis, wie die
Fahrgäste erfahren, dass sie im U-Bahnhof gefilmt werden.
Die BVG müsse sich mit der Kritik des Datenschutzbeauftragten
auseinandersetzen, sagte Fritz Felgentreu von der SPD. Dem
Grünen-Politiker Volker Ratzmann fehlen Angaben, wo die
Verkehrsbetriebe die Schwerpunkte für Kriminalität und
Vandalismus sehen, die die erweiterte Überwachung bekämpfen
helfen soll. Und Steffen Zillich (PDS) reicht das Konzept
nicht, um zu bewerten, ob der Datenschutz genügend
berücksichtigt wird. Die CDU forderte den Datenschutz-
beauftragten auf, sich mit der BVG an einen Tisch zu setzen,
damit der Modellversuch wie geplant starten kann. Das wollen
Dix und Necker auch tun: Mitte Februar. lvt
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/25.01.2006/2310926.asp>
Älterer Artikel:
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/24.01.2006/2308784.asp>
> Weiß jemand, wie man an die Gerichtstermine herankommt,
> wenn man sie nicht zufällig in der Zeitung liest, oder
> überhaupt dort veröffentlicht werden?
Der Tagesspiegel vom 29.4.2006 meldet kurz, dass jetzt
Anklage gegen den mutmaßlichen Messerstecher erhoben
wurde, d. h., dass der Gerichtstermin wahrscheinlich
demnächst angesetzt wird (ich versuche daran zu denken,
die Justiztermine durchzusehen).
Link zum Artikel:
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.04.2006/2500093.asp>
Google-Link zum Thread:
der Prozess um den Mord in einem BVG-Bus am 19.12.2005 scheint
heute angefangen zu haben. Der Tagesspiegel vom 12. & 13.6.2006
berichtet:
Mit dem Küchenmesser im Bus
[...] Messer machen Mörder - das ist eine Erfahrung, von der
Kriminalisten oft berichten. Und es war der 19. Dezember 2005,
als sie erneut Bestätigung fand. [...]
Jörn Hasselmann
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/12.06.2006/2588948.asp>
"Ich wollte zeigen, ich trau mich"
Tod im Linienbus: Warum ein 18-Jähriger mit einem Brotmesser
zustach [...]
Verena Mayer
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/13.06.2006/2592211.asp>
Im Tagesspiegel vom 12.6.2006 wird für Mittwoch außerdem noch
ein Prozess angekündigt, der sich mit der Schuldfrage um einen
von einem Sattelauflieger am 12.5.2005 aufgeschlitzten BVG-Bus
beschäftigt:
[...] Mittwoch: Prozess gegen die Fahrer eines Sattel-
schleppers und eines BVG-Busses, die beim Abbiegen einen
Zusammenstoß verursacht haben sollen, bei dem eine Frau
einen Arm verlor (9 Uhr, Saal 2108, Kirchstraße 6). [...]
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/12.06.2006/2589760.asp>
Ältere Artikel ...
... zum Unfall zwischen Sattelschlepper und BVG-Bus:
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/13.05.2005/1814881.asp>
... zum Mord im BVG-Bus:
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.12.2005/2250427.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.12.2005/2253902.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.12.2005/2260868.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.04.2006/2500093.asp>
Google-Link zum Thread im Dezember 2005:
der Tagesspiegel vom 4.7.2006 berichtet über das Urteil
im Prozess gegen den Messerstecher vom 19.12.2005:
Sechs Jahre Haft für Attacke im BVG-Bus
[...] Als der 18-jährige Oliver B. in dem Bus der
Linie 167 das Küchenmesser zog, hatte ihn niemand
provoziert oder bedroht. Er rammte Jan R. die
20 Zentimeter lange Klinge durch die Brust in das
Herz. Einfach so. Er wollte zeigen, dass er sich
traut. Jan R., 18, starb noch im Bus.
Gestern wurde Oliver B. wegen Totschlags zu einer
Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. [...]
Kerstin Gehrke
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/04.07.2006/2638517.asp>
Ältere Artikel:
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.12.2005/2250427.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/23.12.2005/2253902.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.12.2005/2260868.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/29.04.2006/2500093.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/12.06.2006/2588948.asp>
<http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/13.06.2006/2592211.asp>