BerlLadÖffG2010:
| §5 Besondere Verkaufsstellen
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| 3. Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, auf Verkehrsflughäfen und in
| Reisebusterminals für das Anbieten von Reisebedarf. Auf Fernbahnhöfen
| dürfen darüber hinaus Waren des täglichen Verbrauchs, insbesondere
| Erzeugnisse für den allgemeinen Lebens- und Haushaltsbedarf und
| Reisegepäck, Reisetaschen, Fan- und Geschenkartikel sowie Sehhilfen
| angeboten werden. Auf dem Flughafen Berlin-Tegel dürfen darüber hinaus
| Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere Erzeugnisse für den
| allgemeinen Lebens- und Haushaltsbedarf, Textilien, Sportartikel, sowie
| Geschenkartikel angeboten werden.
Jetzt lässt sich natürlich darüber streiten, ob der Bahnhof Zoo ein
Fernbahnhof ist, aber der IRE nach Hamburg hält z.B. dort.
Ralph
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His goal in life was to be an echo