ich weiß gar nicht ob ich hier richtig bin? Aber ich habe mal eine frage ich
habe ja im Jahr 31 Tage Urlaub und jetzt möchte ich gerne fünf Wochen, also
25 Tage auf einmal nehmen, kann mir mein Arbeitgeber das verbieten??
Da kann ich ja gleich meinen Urlaubsantrag dem Arbeitgeber geben,oder?
Ich wäre über Infos sehr dankbar.
'Verbieten' [scheiss Wort] kann sie/er das nicht, allerdings waere es
moeglich Dir nahezulegen den 'Urlaub' anders zu gestalten wenn, z.B.
die Fa. gefaehrdet waer, weil Du nicht da bist.
(Also weil Du nich da bist geht nix mehr)
Frag den doch einfach.
-rasp
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Mitdenken, kosten senken.
-Siemens
> ich weiß gar nicht ob ich hier richtig bin? Aber ich habe mal eine
> frage ich habe ja im Jahr 31 Tage Urlaub und jetzt möchte ich gerne
> fünf Wochen, also 25 Tage auf einmal nehmen, kann mir mein
> Arbeitgeber das verbieten??
Zunaechst mal kannst Du als Arbeitnehmer rechtlich gesehen nicht
"Urlaub nehmen", sondern nur einen Wunsch aeussern, dem der
Arbeitgeber entsprechen kann oder nicht.
Das Bundesurlaubsgesetz[1] sieht vor, dass der Urlaub am Stueck
gewaehrt wird und dass die Urlaubswuensche des Arbeitnehmers zu
beruecksichtigen sind. Das begruendet *im Prinzip* einen Anspruch.
"Dringende betriebliche Belange" koennen aber dagegen stehen.
Das Verlangen nach 25 Tagen Urlaub auf einmal ist also erstmal
gerechtfertigt. Der Arbeitgeber kann das allerdings ablehnen, wenn
er ausreichenden Grund dafuer hat, auch wenn es eigentlich seine
Aufgabe ist, dafuer zu sorgen, dass eine Vertretung oder
entsprechendes gewaehrleistet werden kann.
Das ist natuerlich alles eine Frage der konkreten Umstaende. Zum
Beispiel wird kein Vertriebler davon ausgehen koennen, waehrend der
wichtigsten Fachmesse des Jahres Urlaub zu bekommen.
Letzten Endes bleibt es doch immer eine Frage der Macht oder des
guten Willens, denn vermutlich willst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber
nicht gerichtlich auseinandersetzen, ob seine Gruende zur
Verweigerung eines Urlaubswunsches ausreichend sind. Manchmal kann
vielleicht der Betriebsrat (bzw. Personalrat) helfen, wenn es einen
gibt.
Meine persoenliche Vorgehensweise ist, moeglichst am Anfang des
Jahres allen Urlaub zu planen, wenn noch keine Termine festliegen,
die dem im Weg stehen, und das in Absprache mit den Kollegen, die
mich vertreten koennen. Wenn der Urlaub dann einmal vom Arbeitgeber
genehmigt ist, ist das schon mal ein starkes Argument. Will ich
selbst den Urlaub spaeter verschieben, sollte das nicht schwerer
sein, als wenn ich ihn noch gar nicht geplant und genehmigt bekommen
haette.
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
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"Juergen Nickelsen" <n...@jnickelsen.de> schrieb im Newsbeitrag
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