The Kurdish Centre of INTERNATIONAL P E N
A World Association of Writers
NAVENDA PEN A KURD
Kurdisches PEN – Zentrum e.V.
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Germany, Moustafa Rechid, Vice President – Entenmühlstr. 2, D -
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D - 51124 Köln / Germany, Kakshar Oremar, Member – Gustav-Poensgen-Str.
37, D - 40215 Düssedorf / Germany,
[...]
Köln, den 23. Juni 2008
*Karl Mays terroristische Literatur*
*und die EU-Kandidatin Türkei vor der Frankfurter Buchmesse*
Seit dem die Türkei als EU-Kandidatenland (1999) gekürt wurde sind
inzwischen neun Jahre vergangen. Im Dezember 2004 bescheinigte die
Brüsseler EU-Kommission der Türkei, dass sie die Kopenhagener
Kriterien, insbesondere eine intakte und funktionierende Demokratie,
Achtung und Gewährung der Minderheiten- und Menschenrechte erfüllt
habe und führt seit Oktober 2005 offiziell Verhandlungsgespräche mit
der Türkei.
Die Erfüllung dieser Kopenhagener Kriterien sieht in der Tat bezogen
allein auf die kulturellen Freiheiten aber folgendermaßen aus:
*Karl Mays terroristische Literatur*
Karl May, Reiseschriftsteller zählte über Jahrzehnte hin zu den
meistgelesenen Schriftstellern Deutschlands. Seine Bücher wurden in
etwa 40 Sprachen übersetzt und erreichten eine Gesamtauflage von
mehr als 200 Millionen. In der Türkei aber stehen die Bücher von
Karl May von sofort an auf dem Index. Und es wurde eine komplette
Lieferung mit Karl-May-Büchern beschlagnahmt.
Der Grund: Karl May hatte ein Buch „Durchs wilde Kurdistan“ genannt
– und das Wort Kurdistan ist in der Türkei offiziell verboten. Aus
türkischer Sichtweise gibt es Kurdistan gar nicht. Und wer das Wort
»Kurdistan« dennoch gebraucht, der ist ein »Terrorist«. So steht
also nun einer der größten deutschen Reiseschriftsteller in der
Türkei auf dem Index. (Freie Presse 9.6.08; mesop, 9.6.08; Freie
Presse Glauchau, 10.6.08)
*Haftstrafe für kurdischen Chefredakteur*
Vedat Kursun, Chefredakteur der einzigen kurdischsprachigen
Tageszeitung in der Türkei, ist in Diyarbakir zu einer Haftstrafe
von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Kursun wurde zur
Last gelegt, in der Tageszeitung "Azadiya Welat" Werbung für eine
terroristische Organisation betrieben zu haben, weil er u.a. den
Begriff "Kurdistan" verwendet habe. (ANF, 10.6.08, ISKU)
*Telefonat auf Kurdisch unter Strafe*
Am 23. Mai riefen Mahmut Özkiliç und Ziya Athan in Konya bei ihren
Familien in Diyarbakir an und unterhielten per Handy in kurdischer
Sprache. Ein türkischer Polizist schaltete sich ein und
kontrollierte die Personalien. Daraufhin wurden die beiden
kurdischen Männer in das Polizeiauto gezerrt und beschimpft.
Laut Informationen des Vorsitzenden des Menschenrechtsvereins in
Diyarbakir (IHD), Muharrem Erbey, wurden die beiden Kurden aufgrund
eines Telefongesprächs in kurdischer Sprache zu einer Geldstrafe von
62 YTL verurteilt. (ANF und Aktuel Bakis, 6.6.08)
*Rückweisung eines Siebenjährigen aufgrund seines Namens*
Ein sieben jähriges Kind namens Walter darf ohne weiteres in die
Türkei einreisen. Ein in Deutschland geborenes gleichaltriges
kurdisches Kind namens Welat (Heimat) darf nicht in die Türkei
einreisen und wird aus dem Istanbuler Flughafen allein nach
Düsseldorf zurückgewiesen, weil er einen kurdischen Namen trägt.
(YÖP, 18.6.08)
Zwei Tage später meldete die Nachrichtenagentur ANF, dass sich in
Stuttgart ein ähnlicher Fall ereignet habe. Die Familie Ay --
deutsche Staatsbürger -- wollte mit ihren drei Kindern Ciya, Berfin
und Beritan in die Türkei fliegen. Am Flughafen Stuttgart wurden sie
bei der Ticketkontrolle von Angestellten der Turkish Airways
zurückgewiesen. Als Begründung wurde ihnen nach Angaben des Vaters
Nurettin Ay genannt, sie seien keine türkischen Staatsbürger. (ANF,
20.6.08, ISKU)
*Mitglieder eines Kinderchor stehen vor Kadi*
amnesty international hat am 18. Juni 2008 eine Presseerklärung zu
dem Verfahren gegen drei Jugendliche herausgegeben, deren
Gerichtsverfahren am 19. Juni vor einem Gericht für Erwachsene
beginnt. Sie sind Mitglieder eines Jugendchores, der im Oktober 2007
an einem Musik-Festival in San Francisco teilgenommen hat. Der Chor
hat Lieder in mehreren Sprachen gesungen, darunter auch ein altes
kurdisches Lied mit dem Titel "Ey Reqib / Hey Feind" - wegen dem sie
nach dem Anti-Terror-Gesetz (Art. 7/2) wegen "Propaganda für eine
illegale Organisation" angeklagt worden sind. Sechs Chormitglieder,
die jünger als 15 Jahre alt sind, stehen mit der gleichen Anklage
vor einem Kindergericht. (ai, Türkei-Koordinationsgruppe, 18.6.08)
*Verleger Zarakolu zu fünf Monaten Haft verurteilt*
Der engagierte Menschenrechtler und Verleger Ragip Zarakolu wurde am
17. Juni 2008 wegen der Veröffentlichung der türkischen Ausgabe des
Buches „The Truth will set us Free“ (2004) des armenisch-britischen
Autors George Jerjian nach § 301 „Herabwürdigung des Türkentums“ zu
fünf Monaten Haft verurteilt. Zwar wurde das Verfahren mit Rücksicht
auf die Novellierung des umstrittenen Strafrechtsartikels 301
ausgesetzt, doch die Entscheidung belegt die schlimmsten
Befürchtungen von Bürger- und Menschenrechtlern im In- und Ausland,
die die Novelle als reine Kosmetik betrachten.
Nach Angaben des türkischen Justizministeriums sind allein im Jahr
2006 über 1.700 Personen nach § 301 gerichtlich verurteilt worden.
(http://www.aga-online.org/de/aktionen/detail.php?newsId=272,
20.6.08)
Dies sind einige Beispiele der letzten zwei Wochen und widerspiegeln
den Umgang der Türkei mit anderen Ethnien und Minderheiten.
Der türkische Staat, die türkische Nation, die türkische Sprache,
die türkische Fahne und der türkisierte und somit missbrauchte Islam
bilden seit über 85 Jahren die Stützpfeiler der Türkischen
Republik, die heute als "türkisch-islamische Synthese" bezeichnet
wird. Was nicht diesem Schema passt, ist zum Unglück, Assimilierung
und Verfolgung verurteilt.
Während z.B. in Istanbul, Ankara oder Izmir die Kinder der Eliten in
die englischen, deutschen oder französischen Schulen gehen können
und in diesen Sprachen unterrichtet werden, dürfen Kinder der 20
Millionen Kurden ihre eigene Muttersprache auch im Jahre 2008 nicht
lernen.
In einem Land, in dem z.B. ein TV-Sender Namens „Show-TV“ seit über
10 Jahren sendet, in dem an fast jeder Toiletten Tür „WC“-Schild
gehängt ist, an den bunten Vitrinen „Boutique XY“ und an
Schaufenstern „Café Broadway“ steht; in dem auf jeder türkischen
Schreibmaschine und PC-Tastatur die Buchstaben „W, Q, X“ vorhanden
sind und die Herrschaften mit „www“ ins Internet gehen und surfen,
werden die Anwendung dieser Buchstaben den Kurden vorenthalten und
kurdische Namen mit „W, Q, und X“ verboten und nicht eingetragen.
Kurdische Bürgermeister werden suspendiert und schikaniert, weil sie
z.B. in den Neujahrskarten Kurdisch anwenden und die Buchstabe „W“
benutzen. Die Benutzung des Buchstabens „W“ im englischen Text ist
erlaubt, aber im Kurdischen verboten.
Der weltbekannte kurdischstämmige Romancier Yasar Kemal sagte
bezüglich der Kurdenfrage folgendes: „Vor vielen Jahren habe ich
gesagt, dass Demokratie von der kurdischen Frage abhängt. Verbiete
die Sprache von Millionen von Mitbürgern, verbiete Schulen, in denen
die eigene Sprache gesprochen und geschrieben wird, verbiete auch
Universitäten, die die eigene Sprache erforschen… Es ist fast nichts
übrig, was den Kurden nicht verboten worden ist. Entweder eine wahre
Demokratie oder nichts…“ (Yasar Kemal, Ankara, 13. Januar 2007)
Es darf nicht sein, dass in dem EU-Kandidatenland Türkei, die
Sprache von 20 Millionen Menschen immer noch verboten ist, dass die
Anwendung der Muttersprache geahndet wird, dass Menschen aufgrund
ihrer Sprache in Gefängnisse gesteckt, Kinder aufgrund eines Liedes
angeklagt und Bücher von einem Weltbekannten Schriftsteller, wie
Karl May, beschlagnahmt werden.
Die deutsche und europäische Öffentlichkeit ist eingeladen, gegen
die Machenschaften des türkischen Staates einen kleinen Beitrag zu
leisten und gemeinsam mit Yasar Kemal und uns fordern: „Entweder
eine wahre Demokratie oder nichts!“
Die Freiheit des Wortes muss auch für Kurdisch gelten!
V.i.S.d.P: M. Sahin, Köln
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