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elektrotechnisch unterwiesene Person?

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Tobias Deichmann

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Dec 2, 2004, 11:25:52 AM12/2/04
to
Hi Newsgroup,
ich hab gerade angefangen Technische Informatik zu studieren (bin also
Erstsemester) und hab
jetzt mal ne Frage zum Studiengang TI:
Der Studiengang TI besteht ja aus Elementen der Studiengänge Elektrotechnik
und Informatik.
Bin ich eigentlich, wenn ich mit dem Studium fertig bin eine
elektrotechnisch unterwiesene Person? Falls ja, ab wann genau (im Studium)
eigentlich? Nach dem Grundstudium?

MfG
Tobias


Felix Schwarz

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Dec 4, 2004, 6:05:53 AM12/4/04
to
Tobias Deichmann wrote:
> Bin ich eigentlich, wenn ich mit dem Studium fertig bin eine
> elektrotechnisch unterwiesene Person?

Was ist für dich eine "elektrotechnisch unterwiesene Person"? Nach
meinem Verständnis solltest du als TIler natürlich ein recht gutes
Verständnis der ET haben. Doch selbt ein ETler wird sich auf Bereiche
innerhalb der ET spezialisieren, ein Digitaltechniker hat vielleicht
nicht unbedingt Ahnung von Lichttechnik oder Analogelektronik...

> Falls ja, ab wann genau (im Studium) eigentlich? Nach dem
> Grundstudium?

Ich denke, dass kann man so nicht sagen: Zwischen den unterschiedlichen
Kenntnisstufen der Studis liegen Größenordnungen, selbst bei formal
gleicher Semesterzahl. Und ab wann du z.B. sinnvoll bei Firmen arbeiten
kannst, hängt wohl von Job als auch von deinem Engagement im Studium ab.

fs

Tobias Deichmann

unread,
Dec 4, 2004, 9:54:11 AM12/4/04
to
Als elektrotechnisch unterwiesene Person versteht sich (lt.
http://www.uk-bund.de/faq/faq_elektroperson.htm):
" Eine Person ist elektrotechnisch unterwiesen, wenn sie durch eine
Elektrofachkraft über ihre Aufgaben und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem
Verhalten unterrichtet, wenn nötig angelernt und über notwendige
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Elektrotechnisch
unterwiesene Personen können für Arbeiten an elektrischen Anlagen und
Betriebsmitteln eingesetzt werden, sofern diese Arbeiten unter der Leitung
und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Der Umfang der
Leitung und Aufsicht richtet sich dabei nach dem Kenntnisstand und der
Erfahrung der elektotechnisch unterwiesenen Person."


Tobias Küster

unread,
Dec 4, 2004, 10:18:54 AM12/4/04
to
Dann hat das doch überhaupt nichts mit dem Studium zu tun!
Hier geht es IMHO um irgendwelche Arbeiten an gefährlichen Geräten u.ä.,
für die man halt ne kurze Einführung braucht, die viel zu speziell ist,
als dass man sie im Studium vermitteln könnte ("Heute lernen wir, wie
man mit dem VNURF223 arbeitet, ohne sich einen Arm abzureißen. Nächste
Woche ist dann der VNURF224 dran"). Nach dieser kurzen Einführung (von
ein paar Minuten, nicht ein paar Semestern) ist man dann für diese
Situation (und keine andere) eine "elektroperson".
Wieso fragst du eigentlich?

Tobias Deichmann

unread,
Dec 4, 2004, 10:43:51 AM12/4/04
to
"Tobias Küster" schrieb
> Wieso fragst du eigentlich?

Ich hab mich schon mal ein bisschen bzgl. eines Praktikums umgesehen (da
ich/mein Vater ein paar Leute kenne, die mir ein paar interessante
Praktikumsplätze vermitteln können).
Bei ein paar Unterredungen bin ich dann auch auf die Frage getroffen, ob ich
denn z.B. nach dem Grundstudium eine elektrotechnisch unterwiesene Person
bin (da ich ja ansonsten an "Schaltungen", die später unter Strom gesetzt
werden, nicht "rumfummeln" darf).

> Elektrotechnisch unterwiesene Personen können für Arbeiten an elektrischen
> Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden, sofern diese Arbeiten unter
> der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.

Als ganz einfach, ich muss vorher über
> Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
elektrischer Schaltungen und Anlagen belehrt worden sein (also keine
spezielle Einführung in die jeweilige Maschine, dafür ist ja die
Elektrofachkraft dabei).
Siehe auch http://www2.vde.de/file/48945.pdfdatei1/Seiten_35.pdf
und
http://www.transistornet.de/viewtopic.php?t=832

MfG
Tobias


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