Liebe LeserInnen,
eilt-eilt-eilt.eilt.eitl.............
die nächsten Tage und Wochen werden entscheidend und nach dem
bisherigen Werdegang auslegend sein für sämtliche auch schon erteilte
Biopatente.
Wem gehören demnächst die Kühe, Hühner, Schweine , Fische ,
Haustiere ..... , aber auch Gemüse und Getreide auf den Äckern?
Mit der Unterschriftaktion kann jeder Bürger seinen Protest über diese
Machenschaften ausdrücken und dem Entscheidungskomitee des
Europäischen Patentamts in München Druck machen.
www.keinpatent.de/index.php?id=79
Aus dem unteren Text der Dringlichkeit wegen zur besseren Übersicht
herauskopiert:
Am Fall eines Patentes auf Brokkoli wird grundsätzlich entschieden, wo
die Grenzen der Patentierbarkeit liegen. Der Brokkoli wurde lediglich
mit Hilfe einer Gen-Diagnose auf seine natürlichen Gene untersucht,
ohne dabei diese zu verändern. Alle Brokkoli-Pflanzen, die ähnliche
Gene haben, sollen laut dem Patent als "technische Erfindung" gelten.
Ihre Verwendung zur Züchtung und die Pflanzen selbst sollen unter
Patentschutz gestellt werden. Damit wird das Verbot der Patentierung
von "im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen
und Tieren" obsolet.
Das EPA hat für ähnliche Fälle schon Patente erteilt, wie in etwa der
niederländischen Firma Enza Zaden Beheer ein Patent auf
pathogenenresistenten Salat (EP 1179089).
Sollte die Grosse Beschwerdekammer das Brokkoli-Patent bestätigen,
würde diese Entscheidung auch bindend für alle anhängigen
Patentanträge und sogar für Nutztiere und deren Nachkommen sein.
Hier der gesamte Text:
Der Brokkoli Fall (Brassica oleracea)
EP 1069819 B1 20020724 (WO 99/52345)
Dieser Brokkoli wird im im Juli 2010 europäische Patentgeschichte
schreiben.
Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Interesse der multinationalen
Konzerne die Patentierbarkeit immer stärker ausgeweitet und die
bestehenden Verbote unterlaufen. So gibt es ein Verbot der
Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten – trotzdem wurden
bereits hunderte Patente auf genmanipulierte Sorten erteilt. Unsere
Nahrungssicherheit liegt zunehmend in den Händen einiger weniger
transnationaler Chemie- und Biotechnologie-Konzerne.
Im Jahr 2002 wurde der britischen Firma Plant Bioscience Ltd. ein
Patent auf ein Verfahren, um einen speziellen Bestandteil in Brassica
Sorten zu erhöhen, also auf konventionelle Züchtungen von Brokkoli
gewährt. Das Patent beinhaltet sowohl die Züchtungsmethoden, als auch
Brokkoli-Samen und essbare Brokkolipflanzen, die durch diese
Züchtungsmethoden gewonnen wurden.
Die Pflanzenzuchtbetriebe Limagrain und Syngenta haben gegen das
Patent Beschwerde eingelegt. Die Firmen argumentieren selbst, dass
dieses Patent sich auf konventionelle Züchtung bezieht. Es ist aber
wahrscheinlich, dass die Firmen ihre Beschwerde nur deswegen
eingereicht haben, um das EPA zu zwingen, die Patentierung von
konventionellem Saatgut zu bestätigen, anstatt das Patent zu
widerrufen. Da Syngenta selbst ähnliche Patente eingereicht hat,
besteht die Gefahr, dass damit die Monopolisierung in diesem Sektor
weiter vorangetrieben werden soll.
Die so weitgehend enteigneten LandwirtInnen dürfen in der Folge ihr
Saatgut aus der Ernte nicht mehr zurückbehalten und ZüchterInnen
können mit patentiertem Saatgut nur noch sehr eingeschränkt weiter
arbeiten. Die Patentinhaber kontrollieren den Verkauf des Saatgutes
und dessen Anbau, können über den Einsatz von Spritzmitteln bestimmen
und sogar bei der Ernte abkassieren – bis hin zum verarbeiteten
Lebensmittel.
Am Fall eines Patentes auf Brokkoli wird grundsätzlich entschieden, wo
die Grenzen der Patentierbarkeit liegen. Der Brokkoli wurde lediglich
mit Hilfe einer Gen-Diagnose auf seine natürlichen Gene untersucht,
ohne dabei diese zu verändern. Alle Brokkoli-Pflanzen, die ähnliche
Gene haben, sollen laut dem Patent als "technische Erfindung" gelten.
Ihre Verwendung zur Züchtung und die Pflanzen selbst sollen unter
Patentschutz gestellt werden. Damit wird das Verbot der Patentierung
von "im wesentlichen biologischen Verfahren zur Züchtung von Pflanzen
und Tieren" obsolet.
Das EPA hat für ähnliche Fälle schon Patente erteilt, wie in etwa der
niederländischen Firma Enza Zaden Beheer ein Patent auf
pathogenenresistenten Salat (EP 1179089).
Sollte die Grosse Beschwerdekammer das Brokkoli-Patent bestätigen,
würde diese Entscheidung auch bindend für alle anhängigen
Patentanträge und sogar für Nutztiere und deren Nachkommen sein.
Bei der Verhandlung im Juli 2010 wird nicht nur das Patent auf
Brokkoli, sondern ebenfalls ein ähnliches auf Tomaten verhandelt.
Siehe dazu den Fall Tomate:
www.keinpatent.de/index.php?id=92
Quelle:
www.no-patens-on-seeds.org
Mit herzlichen Grüßen
Heiner Lohmann