Abmelden für BR-Arbeit in bestimmter Form?

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Jo.B.

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Sep 20, 2007, 10:32:10 AM9/20/07
to Betriebsraete - Personalraete - Interessenvertretung
Ein nicht voll freigestelltes Betriebsratmitglisd muss sich für BR-
Arbeit ab- und wieder anmelden.

Es schadet nicht, den Vorgesetzten zu informieren. Meines Wissens
reicht dafür aber auch ein Wort an den Kollegen: "Ich bin mal für 1
Stunde betriebsrätlich tätig." Das gilt besonders dann, wenn ich eine
dringende BR-Arbeit machen muss, aber meinen Vorgesetzten nicht
erreichen kann.

Kann es vorgeschrieben werden, dass ich mich per eMail bei meinem
Fachvorgesetzten UND meinem Disziplinarvorgesetzten abmelden muss,
wenn ich für Betriebsratarbeit den Arbeitsplatz verlasse?

Gruß
Jo.B.

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