Jo.B.BR schrieb:
Gruß
PS: Habt Ihr einen Kommentar zu BetrVG? Steht Euch als BR zu!!!
Ich präzisiere mal die Frage:
Gibt es bestimmte Informationen, die dem WA mitgeteilt werden, die der
WA nur in allgemeiner Form weitergeben darf?
Vorstellbar wäre ein Detail (eine bestimmte Zahl oder eine bestimmte
Erläuterung), das zu einer allgemeinen Einschätzung führt.
Die Geschäftsführung klassifiziert diese Detailinformation als so
vertraulich, dass sie "diesen Kreis nicht verlassen" darf.
Ist der WA dann daran gebunden, nur die allgemeinere Einschätzung an
den BR zu berichten - ohne die Details?
On Aug 24, 9:14 am, kleinfirma-in-der-it <s...@anders-hamburg.de>
wrote:
Innerhalb der Gremien gibt es keinen gestezlichen Geheimnisschutz!
Das würde dem Sinn des Wirtschaftsausschusses (WA) widersprechen.
Dieser ist ein "Expertengremium", das den Betriebsrat zu beraten hat.
Im Falle von Unternehmensdaten über den GBR har der WA seine
Informationen auch den örtlichen BR's zu übermitteln.
Sinn und Zweck der WA-Regelung ist, dass sich nicht alle BR-Mitglieder
mit dem Gesamtumfang der wirtschaftlichen Daten befassen müssen.
Es kann aber problematisch sein, alle Einzelinformationen an den BR zu
geben. Sowohl aufgrund der möglichen Prisanz, als auch wegen der
Komplexheit der wirtschaftlichen Daten.
Es ist also sinnvoller, wenn der WA seine Informationen gebündelt und
bewertet an den BR weiter gibt.
Ich versu he mal ein Beispiel:
WA erfährt über die Budgetzahlen, dass in einer bestimmten Abteilung
eine Reduzierung der Personalkosten im Vergleich zum laufenden Jahr
geplant ist.
Gleichzeitig wird aber für die Abteilung eine Investitionsrücklage aus
den laufenden Jahr erstellt.
In dem beschrieben Fall ist für den BR weniger bedeutsam, wie hoch die
Rücklage ist, sondern vielmehr, dass es eine Investition geben und
Personalkosten abgebaut werden sollen. Hier sollte der WA nachhaken
und sich den Personalschlüssel zeigen lassen, um dem BR Instrumente an
die Hand zu geben, Kündigungen zu verhindern.
Es macht nicht immer Sinn, alle Zahlen ungefiltert und unbewertet an
den BR zu geben. Dafür bräuchte man kein Expertengremium!
Wichtig ist, dass der WA die erhaltenen Daten so aufbereitet, dass der
BR mit der Information seine eigentlichen Aufgaben besser bewältigen
kann.
Deshalb auch die Ausnhame aus dem Geheimnisschutz!
Ich hoffe, meine Anntwort hat dir geholfen :-)