Hallo!
Anordnen kann ein Betriebsrat generell nichts...er kann immer nur fordern
und manchmal auch durchsetzen.
Deine Frage lässt sich nicht ohne weitere Informationen beantworten. In
manchen Betrieben ist das Tragen von Sicherheitsschuhen Vorschrift, in
anderen nur empfohlen, in wiederum anderen nicht einmal empfohlen.
Wenn es aber schon Unfälle wegen fehlender Sicherheitsschuhe gegeben hat,
hat der Betriebsrat eine wunderbare Anatzmöglichkeit über § 87 Abs. 1 Ziffer
7 (Gesundheitsschutz).
Lasst Euch doch mal die Zahlen geben für die Kosten, die aufgrund
solchartiger Unfälle aufgelaufen sind (Entgeltfortzahlung incl.
Arbeitgeberbeiträge, eventuell angehobener BG-Beitrag.
Unter Umständen sind schon die bisher entstandenen Kosten höher als die
Kosten für Sicherheitsschuhe.
Immerhin kann man sie auch nach und nach einführen...
Letztlich eine Frage der Durchsetzung einer entsprechenden
Betriebsvereinbarung.
Viel Erfolg!