WG: {BSVB-INFO} Pressemitteilung: Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Menschenrechtsinstitut fordert stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit

0 views
Skip to first unread message

Marco Retzlaff

unread,
Dec 2, 2025, 7:53:02 AM (9 days ago) Dec 2
to bb-j...@googlegroups.com

 

 

 

Möchten Sie mehr über mich und mein Unternehmen erfahren? Dann schauen Sie sich den Beitrag in Galileo über uns an:

https://www.youtube.com/watch?v=9Xnn4WSyJrc&t=3s

--

SehNix® – Computer- und Beratungsservice

Dipl.-Inf (FH) Marco Retzlaff

Fischreiherstraße 1

01968 Senftenberg

Telefon: +49 (0) 3573 – 9396011

E-Mail: Sup...@SehNix.de

Internet: www.SehNix.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE293609258

Kein Umsatzsteuerausweis nach § 4 Nr. 19a UStG

 

Öffnungszeiten:

Mo-Do: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

   Fr: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Sie finden uns auch auf Facebook:

http://www.facebook.com/sehnix.de

 

Unser Impressum finden Sie unter:

https://sehnix.de/_menu/impressum.php

 

Möchten Sie sich zu unserem Newsletter anmelden? Keine Sorge, wir werden Sie nicht täglich zuspammen. Dann nutzen Sie den folgenden Link. Natürlich können Sie sich, was wir selbstverständlich nicht verstehen können, dort auch vom Newsletter abmelden.

https://sehnix.de/_menu/newsletter.php

 

Diese Mail enthält möglicherweise vertrauliche Daten. Sollte diese Mail nicht für Sie bestimmt sein, informieren Sie bitte den Absender und löschen Sie diese Mail von allen Ihren Systemen.

 

Von: BSVB-INFO <bsvb-inf...@as-2.de> Im Auftrag von h.dr...@bsvb.de
Gesendet: Dienstag, 2. Dezember 2025 13:46
An: 'bsvb-info - die geschlossene Mailingliste nur für Mitglieder des BSVB e. V. (BSVB)' <bsvb...@as-2.de>
Betreff: {BSVB-INFO} Pressemitteilung: Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Menschenrechtsinstitut fordert stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit

 

Logo: Deutsches Institut für Menschenrechte

Pressemitteilung I 02.12.2025

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Menschenrechtsinstitut fordert stärkere Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit

Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte ein stärkeres Engagement der Privatwirtschaft für Barrierefreiheit und drängt die Bundesregierung, den derzeit vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) entsprechend zu überarbeiten.

"Wir brauchen in Deutschland endlich Gesetze, die unser Land barrierefreier machen. Angesichts des demografischen Wandels dürfen wir Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen nicht länger durch Zugangsbarrieren von Dienstleistungen ausschließen. Der vorliegende Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes droht jedoch genau das zu bewirken. Das ist nicht nur menschenrechtswidrig, sondern auch schlicht unwirtschaftlich", sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

"Der Entwurf bleibt in vielen Punkten hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention an eine inklusive und moderne Gesellschaft zurück", erklärt Leander Palleit, Co-Leiter der Monitoring-Stelle. Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall müssen Maßnahmen ergriffen werden. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. "Das Benachteiligungsverbot wird damit in der Privatwirtschaft nahezu wirkungslos, und das geplante Gesetz bringt aus Sicht des Instituts kaum Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger", so Palleit.

"Es ist entscheidend, den Gesetzentwurf so nachzubessern, dass er die Privatwirtschaft zu schrittweiser Barrierefreiheit verpflichtet. Es müssen außerdem wirksame Sanktionsmöglichkeiten geschaffen und die Klagemöglichkeiten gestärkt werden, damit eine Missachtung der Verpflichtungen auch Konsequenzen hat", ergänzt Schlegel.

Zum Hintergrund: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf am 19. November in die Verbändeanhörung gegeben. Die Stellungnahmefrist läuft noch bis zum 8. Dezember. Das Kabinett soll am 17. Dezember über den Gesetzentwurf entscheiden.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2025): Eckpunktepapier "Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen endlich verbessern. Formulierungsvorschläge für ein reformiertes BGG und AGG"

Deutsches Institut für Menschenrechte
Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung
Zimmerstr. 26/27 | 10969 Berlin
Tel.: +49 30 259359-450 | Fax: +49 30 259359-59
un-...@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de

+++

Wenn Sie künftig keine Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte mehr erhalten möchten, können Sie über diesen Link Ihren Widerspruch hinterlegen.

Ihre Daten sind falsch oder Sie möchten anders angesprochen werden? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an adressve...@dimr.de

Datenschutz: Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/datenschutz/

 

 

Bildzeichen des Blinden-und-Sehbehinderten-Verbands Brandenburg (BSVB): Ein stilisiertes purpurfarbenes Auge, dessen linke Hälfte klar konturiert ist, während die rechte mit unterschiedlich großen Rasterpunkten unscharf dargestellt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Holger Dreher 

Mitglied im Landesvorstand

und Vorsitzender der 

Bezirksgruppe Oberhavel 

Blinden- und Sehbehindertenverband

Brandenburg e. V. (BSVB) 

Friedrich-Engels-Straße 10 E

16515 Oranienburg

Mobil:   0152 22616879

E-Mail:    h.dr...@bsvb.de

Internet: www.bsvb-oberhavel.de

 

Beratungs- und Geschäftsstelle: 

 

Blinden- und Sehbehindertenverband
Brandenburg e.V. (BSVB)

Straße der Jugend 114

03046 Cottbus

Telefon: 0355 2 25 49

E-Mai:     bs...@bsvb.de

Internet: www.bsvb.de

 

Vorsitzender: Adreas Beinert

stellv. Vorsitzender: Holger Dreher

 

Vereinsregister beim Amtsgericht Cottbus Nr. 1253 CB

Steuernummer beim Finanzamt Cottbus: 056/140/04330

Der Verein ist steuerbefreit, gemeinnützig und mildtätig 

 

 

 

 

 

image001.png
image003.png
Unbenannte Anlage 01094.txt
Reply all
Reply to author
Forward
0 new messages