Liebe DBSV-Familie,
im Jahr 2019 wurde in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
festgelegt, welche Regeln für E-Scooter gelten. Die Verordnung wird seit
geraumer Zeit überarbeitet, der DBSV hatte zuletzt im August 2024 an einer
Anhörung dazu teilgenommen. Jetzt die böse Überraschung: Das
Bundesverkehrsministerium präsentiert auf seiner Internetseite einen
überarbeiteten Referentenentwurf, der in vielen Punkten noch
fußgängerfeindlicher ist als die derzeit geltende Regelung. Die berechtigten
Kritikpunkte des DBSV und anderer Verbände aus der Anhörung 2024 wurden
geflissentlich ignoriert. Aber damit nicht genug: Die neue Fassung soll nach
der Sommerpause direkt ins Kabinett und in den Bundesrat gehen, eine erneute
Anhörung der Verbände dazu ist nicht geplant. Umso mehr Grund, sich Gehör zu
verschaffen. Christiane Möller, in der Geschäftsführung des DBSV zuständig
für Barrierefreiheit, berichtet:
"Der DBSV hat sich an das Bundesverkehrsministerium und die
Landesverkehrsministerien gewandt und auf die eklatanten Mängel des neuen
Referentenentwurfs hingewiesen.
Ein Beispiel ist das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern aus
Verleihsystemen auf Gehwegen. Der Rechtsprechung folgend soll dieses als
,Sondernutzung' eingestuft werden. Es bleibt demnach weiterhin den Städten
überlassen, wie sie das dann ausgestalten - ob sie feste Abstellflächen
einführen oder das Abstellen irgendwo auf dem Gehweg erlauben. Faktisch
ändert sich damit für blinde und sehbehinderte Menschen rein gar nichts: Der
Flickenteppich bleibt weiter bestehen und damit auch das Abstellchaos. Der
DBSV fordert, dass Leih-E-Scooter und -Fahrräder sowie privat genutzte
E-Scooter und Lastenräder von den Gehwegen verwiesen werden und auf speziell
für sie geschaffenen Flächen abgestellt werden müssen.
Wenn es nach dem vorliegenden Entwurf der Verordnung geht, sollen private
Fahrräder und E-Scooter zukünftig auf Gehwegen parken dürfen, wenn dadurch
andere nicht gefährdet oder behindert werden. Wir fordern, dass in der
Straßenverkehrsordnung definiert wird, wo es gefährlich wird oder eine
Behinderung vorliegt - nämlich insbesondere an Treppen, Eingängen,
Engstellen und vor allem an und auf Blindenleitsystemen. Dass Fahrräder und
E-Scooter dort nichts zu suchen haben, muss unmissverständlich klargestellt
werden.
Massive Auswirkungen auf die Sicherheit des Fußverkehrs würde auch der
Wegfall geltender Überholabstände haben. Bisher müssen E-Scooter beim
Überholen mindestens eineinhalb Meter Abstand halten. Der Wegfall dieser
Regelung würde die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen und blinde und
sehbeeinträchtigte Menschen in ihrer alltäglichen Mobilität noch mehr
verunsichern und gefährden.
Wer gegen die Regeln für E-Scooter verstößt, muss übrigens keine Angst vor
Sanktionen haben, denn Bußgelder mit abschreckender Wirkung sind weiterhin
nicht geplant. So soll beispielsweise das Fahren auf einer nicht zulässigen
Verkehrsfläche mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender lediglich mit 35
Euro bestraft werden.
Der letzte Mangel im neuen Entwurf, den ich nennen möchte: Auch in Zukunft
soll es blinden und sehbehinderten Menschen, die über einen Leih-Scooter
fallen, unmöglich gemacht werden, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen -
denn nach wie vor ist nicht vorgesehen, dass die Halter, also die
Verleihunternehmen, für ihre E-Scooter haften.
Aus all diesen genannten Gründen darf der Bundesrat die Vorschläge aus dem
Bundesverkehrsministerium nicht einfach durchwinken, sondern muss vielmehr
energisch auf Nachbesserung bestehen. Die Sicherheit des Fußverkehrs und
insbesondere die von blinden und sehbehinderten Menschen dürfen nicht weiter
gefährdet werden. Das Abstell-Chaos auf den Gehwegen muss ein Ende haben."
Die Stellungnahme mit weiteren Mängeln des Referentenentwurfes zur
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung finden Sie unter:
https://www.dbsv.org/stellungnahme/Aenderung-eKFV.html
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www.dbsv.org/neuigkeiten.html
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