WG: {BSVB-INFO} Fachinfo: Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen - Gemeinsame Eckpunkte veröffentlicht

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Marco Retzlaff

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Nov 24, 2025, 3:33:58 AMNov 24
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Von: BSVB-INFO <bsvb-inf...@as-2.de> Im Auftrag von h.dr...@bsvb.de
Gesendet: Montag, 24. November 2025 08:56
An: 'bsvb-info - die geschlossene Mailingliste nur für Mitglieder des BSVB e. V. (BSVB)' <bsvb...@as-2.de>
Betreff: {BSVB-INFO} Fachinfo: Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen - Gemeinsame Eckpunkte veröffentlicht

 

Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen - Gemeinsame Eckpunkte veröffentlicht

Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat, der Liga Selbstvertretung und den Fachverbänden für Menschen mit Behinderung appelliert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege an die Gesetzgeber von Bund und Ländern sowie die Träger der Eingliederungshilfe, ihrem Auftrag aus der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, gemeinsam mit Ländern und Kommunen auf Grundlage der Evaluationen zum Bundesteilhabegesetzes dessen Umsetzung und Ausgestaltung zu beraten. Dieses Vorhaben wird im sog. "Dialogprozess Eingliederungshilfe" nun umgesetzt. Verbände sind an diesem Prozess bisher nicht beteiligt. Gleichzeitig liegt der Schwerpunkt der Debatte um die Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes öffentlich immer stärker auf den Probleme der Finanzierung von Teilhabeleistungen.

Mit einem gemeinsamen Papier bringen BAGFW, DBR, Liga Selbstvertretung und Fachverbände nun gemeinsame Eckpunkte in die Debatte ein:

  1. Das Ziel, Leistungen der Eingliederungshilfe bedarfsgerecht, individuell und personenzentriert zu erbringen, muss weiterverfolgt werden.
  2. Den individuell festgestellten Bedarfen müssen passgenaue Angebote gegenüberstehen.
  3. Die selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Wohnort darf nicht eingeschränkt werden.
  4. Der Gleichrang von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe muss erhalten bleiben.
  5. Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung sind voranzutreiben.
  6. Tarifvertragliche Vergütung darf nicht in Frage gestellt werden.
  7. Das Vertragsgeschehen ist effizienter zu gestalten.

Die gemeinsamen Eckpunkte sind im Papier weiter ausgeführt. Sie wurden den Mitgliedern des Dialogprozess Eingliederungshilfe übermittelt.

Dokumente zum Download

Selbstbestimmung und Teilhabe sicherstellen! (391 KB)

 

 

Bildzeichen des Blinden-und-Sehbehinderten-Verbands Brandenburg (BSVB): Ein stilisiertes purpurfarbenes Auge, dessen linke Hälfte klar konturiert ist, während die rechte mit unterschiedlich großen Rasterpunkten unscharf dargestellt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Holger Dreher 

Mitglied im Landesvorstand

und Vorsitzender der 

Bezirksgruppe Oberhavel 

Blinden- und Sehbehindertenverband

Brandenburg e. V. (BSVB) 

Friedrich-Engels-Straße 10 E

16515 Oranienburg

Mobil:   0152 22616879

E-Mail:    h.dr...@bsvb.de

Internet: www.bsvb-oberhavel.de

 

Beratungs- und Geschäftsstelle: 

 

Blinden- und Sehbehindertenverband
Brandenburg e.V. (BSVB)

Straße der Jugend 114

03046 Cottbus

Telefon: 0355 2 25 49

E-Mai:     bs...@bsvb.de

Internet: www.bsvb.de

 

Vorsitzender: Adreas Beinert

stellv. Vorsitzender: Holger Dreher

 

Vereinsregister beim Amtsgericht Cottbus Nr. 1253 CB

Steuernummer beim Finanzamt Cottbus: 056/140/04330

Der Verein ist steuerbefreit, gemeinnützig und mildtätig 

 

 

 

 

 

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