WG: [dbsv-direkt] Nr. 65-25 E-Roller auf Gehwegen - dreimal Neues zum Dauerthema

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Marco Retzlaff

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Dec 17, 2025, 7:28:50 AM12/17/25
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Liebe DBSV-Familie,

politisch, mit Öffentlichkeitsarbeit und juristisch sind in diesem Jahr der
DBSV und seine Mitgliedsvereine gegen die Probleme vorgegangen, die E-Roller
auf Gehwegen verursachen. Da passt es, dass wir im letzten Newsletter des
Jahres zum E-Roller-Thema aus drei völlig verschiedenen Blickwinkeln über
diese Dauerbaustelle berichten.

1. Am Freitag, dem 19. Dezember, wird es spannend im Bundesrat, denn dann
soll über die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
entschieden werden. Der DBSV hat den Entwurf der Bundesregierung scharf
kritisiert und sich starke Partner gesucht, wie unser Newsletter am 26.
November berichtete. E-Roller verursachen massive Gefahren für alle, die zu
Fuß unterwegs sind, und die vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet,
daran etwas zu ändern. Der Entwurf würde vielmehr bedeuten, das aktuelle
Abstellchaos auf Dauer beizubehalten, denn die Städte könnten weiterhin
selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen für Leih-Roller einführen
oder das freie Abstellen auf Gehwegen ("free floating") erlauben. Bei
Fehlverhalten von E-Roller-Fahrenden sollen weiterhin nur milde Bußgelder
drohen. Zudem soll das Fahren von E-Rollern künftig auch auf Gehwegen und in
Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn diese für den Radverkehr freigegeben
sind. Konflikte mit Zufußgehenden sind dadurch vorprogrammiert.

Der Bundesrat hatte die Änderung der eKFV eigentlich schon im November auf
der Agenda, verwies die Sache aber zurück in die Fachausschüsse. Diese
kommen zu unterschiedlichen Bewertungen: Während Verkehrs- und
Innenausschuss die Vorschläge der Bundesregierung weitgehend unterstützen,
hat der Ausschuss für Soziales die Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger
betont, die mit den geplanten Regelungen verbunden sind. Drücken wir also
die Daumen, dass der Bundesrat die Priorität auf Sicherheit und
Barrierefreiheit legt und kräftige Nachbesserungen der vorgesehenen
Regelungen einfordert.

2. Eine gute Nachricht kommt derweil vom Bundesjustizministerium. Dieses hat
einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit
Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr vorgelegt. Damit wird der
langjährigen Forderung des DBSV Rechnung getragen, Unfallopfer besser zu
schützen. Bislang ist es für Menschen, die über einen herumliegenden
E-Roller fallen und sich verletzen, sehr schwer bis unmöglich, Schadenersatz
zu erhalten. Das soll sich nun ändern, denn die bisherige Ausnahme für
Elektrokleinstfahrzeuge wird aufgehoben. Für diese gelten damit künftig die
"verschuldensunabhängige Halterhaftung" und die "Haftung der
fahrzeugführenden Person aus vermutetem Verschulden", was im Klartext
bedeutet: Im Zweifel haftet auch die Verleihfirma.

3. Um den juristischen Kampf gegen das Abstellchaos geht es im neuen
Sichtweisen-Podcast. Unser Berliner Landesverein ABSV hatte mit
Unterstützung der Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen"
(rbm) eine Verbandsklage eingereicht. Im Podcast sprechen Bedia Kunz, die
stellvertretende Vorsitzende des ABSV, Dr. Michael Richter von der rbm und
DBSV-Justiziarin Christiane Möller über die Hintergründe der Klage. Dabei
wird deutlich, warum das Verfahren trotz der Rücknahme der Klage ein großer
Erfolg und wichtiger Schritt auf dem Weg zu hindernisfreien Gehwegen in der
Hauptstadt ist. Hören Sie gleich mal rein unter:

https://sichtweisen.podigee.io/85-e-roller-verbandsklage



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