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Marco Retzlaff

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Dec 2, 2025, 7:53:11 AM (9 days ago) Dec 2
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Von: BSVB-INFO <bsvb-inf...@as-2.de> Im Auftrag von h.dr...@bsvb.de
Gesendet: Dienstag, 2. Dezember 2025 13:41
An: 'bsvb-info - die geschlossene Mailingliste nur für Mitglieder des BSVB e. V. (BSVB)' <bsvb...@as-2.de>
Betreff: {BSVB-INFO} E-Scooter-Novelle: Offener Brief für mehr Sicherheit und BarrierefreiheitGemeinsam mit sieben weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen appelliert der Paritätische Gesamtverband an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und So

 

Gemeinsam mit sieben weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen appelliert der Paritätische Gesamtverband an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und Soziales, den aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sowie zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Bußgeldkatalog (BKatV) abzulehnen.

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Nutzung von E-Scootern und wird derzeit überarbeitet. Die geplanten Änderungen gehen jedoch nicht weit genug. Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken.

Vor den jeweiligen Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat am 3. und 4. Dezember 2025 appelliert der Paritätische Gesamtverband deshalb mit einem Verbände-Bündnis an die Länder, die geplanten E-Scooter-Regelungen grundlegend zu überarbeiten – für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder sind durch herumliegende E-Scooter gefährdet. Diese stellen weiterhin gefährliche Stolperfallen dar. Das Bündnis fordert daher, dass Sicherheit und Barrierefreiheit oberste Priorität in der Novelle haben müssen.

Die Verbände kritsieren, dass Städte bei Leih-E-Scootern weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Zudem soll das Fahren von E-Scootern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind - dies wird zu noch mehr Konflikten im ohnehin knappen Fußverkehrsraum führen.

Besonders alarmierend ist die geplante Ausnahme von der bestehenden Überholabstandsregel: Künftig sollen E-Scooter beim Überholen von Zufußgehenden nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen.

Die Kernforderungen des Bündnisses: 

•    Sicherheit des Fußverkehrs hat Vorrang.
•    Verbindliche Abstellflächen für Leih-E-Scooter einführen.
•    Keine Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr.
•    Keine Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter.
•    Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands.
•    Deutlich höhere Bußgelder für Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden.
 

Gezeichnet haben den Offenen Brief: 

•    BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
•    Changing Cities e. V.
•    Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
•    Der Paritätische Gesamtverband
•    FUSS e. V.
•    Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
•    Sozialverband VdK Deutschland e. V.
•    Verkehrsclub Deutschland e. V.

 

Dokumente zum Download

 Offener Brief zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung PDF 241 KB

 

 

Quell: Newsletter des Paritätischen Gesamtverbandes

 

 

 

Bildzeichen des Blinden-und-Sehbehinderten-Verbands Brandenburg (BSVB): Ein stilisiertes purpurfarbenes Auge, dessen linke Hälfte klar konturiert ist, während die rechte mit unterschiedlich großen Rasterpunkten unscharf dargestellt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Holger Dreher 

Mitglied im Landesvorstand

und Vorsitzender der 

Bezirksgruppe Oberhavel 

Blinden- und Sehbehindertenverband

Brandenburg e. V. (BSVB) 

Friedrich-Engels-Straße 10 E

16515 Oranienburg

Mobil:   0152 22616879

E-Mail:    h.dr...@bsvb.de

Internet: www.bsvb-oberhavel.de

 

Beratungs- und Geschäftsstelle: 

 

Blinden- und Sehbehindertenverband
Brandenburg e.V. (BSVB)

Straße der Jugend 114

03046 Cottbus

Telefon: 0355 2 25 49

E-Mai:     bs...@bsvb.de

Internet: www.bsvb.de

 

Vorsitzender: Adreas Beinert

stellv. Vorsitzender: Holger Dreher

 

Vereinsregister beim Amtsgericht Cottbus Nr. 1253 CB

Steuernummer beim Finanzamt Cottbus: 056/140/04330

Der Verein ist steuerbefreit, gemeinnützig und mildtätig 

 

 

 

 

 

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