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Von: BSVB-INFO <bsvb-inf...@as-2.de> Im Auftrag von h.dr...@bsvb.de
Gesendet: Dienstag, 2. Dezember 2025 13:41
An: 'bsvb-info - die geschlossene Mailingliste nur für Mitglieder des BSVB e. V. (BSVB)' <bsvb...@as-2.de>
Betreff: {BSVB-INFO} E-Scooter-Novelle: Offener Brief für mehr Sicherheit und BarrierefreiheitGemeinsam mit sieben weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen appelliert der Paritätische Gesamtverband an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und So
Gemeinsam mit sieben weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen appelliert der Paritätische Gesamtverband an die Landesminister und -ministerinnen für Verkehr und Soziales, den aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sowie zur Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Bußgeldkatalog (BKatV) abzulehnen.
Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Nutzung von E-Scootern und wird derzeit überarbeitet. Die geplanten Änderungen gehen jedoch nicht weit genug. Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken.
Vor den jeweiligen Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat am 3. und 4. Dezember 2025 appelliert der Paritätische Gesamtverband deshalb mit einem Verbände-Bündnis an die Länder, die geplanten E-Scooter-Regelungen grundlegend zu überarbeiten – für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder sind durch herumliegende E-Scooter gefährdet. Diese stellen weiterhin gefährliche Stolperfallen dar. Das Bündnis fordert daher, dass Sicherheit und Barrierefreiheit oberste Priorität in der Novelle haben müssen.
Die Verbände kritsieren, dass Städte bei Leih-E-Scootern weiterhin selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das freie Abstellen auf Gehwegen („free floating“) erlauben. Zudem soll das Fahren von E-Scootern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden, wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind - dies wird zu noch mehr Konflikten im ohnehin knappen Fußverkehrsraum führen.
Besonders alarmierend ist die geplante Ausnahme von der bestehenden Überholabstandsregel: Künftig sollen E-Scooter beim Überholen von Zufußgehenden nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen.
Die Kernforderungen des Bündnisses:
• Sicherheit des Fußverkehrs hat Vorrang.
• Verbindliche Abstellflächen für Leih-E-Scooter einführen.
• Keine Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr.
• Keine Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter.
• Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands.
• Deutlich höhere Bußgelder für Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden.
Gezeichnet haben den Offenen Brief:
• BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
• Changing Cities e. V.
• Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
• Der Paritätische Gesamtverband
• FUSS e. V.
• Gewerkschaft der Polizei – Bundesvorstand
• Sozialverband VdK Deutschland e. V.
• Verkehrsclub Deutschland e. V.
Dokumente zum Download
Offener Brief zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung PDF 241 KB
Quell: Newsletter des Paritätischen Gesamtverbandes

Mit freundlichen Grüßen
Holger Dreher
Mitglied im Landesvorstand
und Vorsitzender der
Bezirksgruppe Oberhavel
Blinden- und Sehbehindertenverband
Brandenburg e. V. (BSVB)
Friedrich-Engels-Straße 10 E
16515 Oranienburg
Mobil: 0152 22616879
E-Mail: h.dr...@bsvb.de
Internet: www.bsvb-oberhavel.de
Beratungs- und Geschäftsstelle:
Blinden- und Sehbehindertenverband
Brandenburg e.V. (BSVB)
Straße der Jugend 114
03046 Cottbus
Telefon: 0355 2 25 49
E-Mai: bs...@bsvb.de
Internet: www.bsvb.de
Vorsitzender: Adreas Beinert
stellv. Vorsitzender: Holger Dreher
Vereinsregister beim Amtsgericht Cottbus Nr. 1253 CB
Steuernummer beim Finanzamt Cottbus: 056/140/04330
Der Verein ist steuerbefreit, gemeinnützig und mildtätig