WG: [dbsv-direkt] Nr. 03-26 Blindengeld steigt in zwei Bundesländern

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Marco Retzlaff

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Jan 12, 2026, 9:00:34 AMJan 12
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: bounce-dbsv-d...@kbx.de <bounce-dbsv-d...@kbx.de>
Im Auftrag von Anna Hinc
Gesendet: Montag, 12. Januar 2026 14:06
An: Aktuelle Informationen des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) <dbsv-...@kbx.de>
Betreff: [dbsv-direkt] Nr. 03-26 Blindengeld steigt in zwei Bundesländern

Liebe Leserinnen und Leser,

zum Beginn des neuen Jahres gibt es gute Nachrichten für Empfängerinnen und
Empfänger von Blindengeld im Saarland und in Schleswig-Holstein.

Eine bereits 2024 beschlossene Erhöhung des Blindengeldes im Saarland (dort
Teilhabegeld genannt) tritt im Januar in Kraft. Der Nachteilsausgleich
steigt jeweils um 10 Euro monatlich. Volljährige blinde Menschen erhalten
nun 460 Euro, minderjährige blinde Menschen 327 Euro. Für taubblinde
Menschen betragen die Leistungen 685 Euro (für Volljährige) bzw. 486 Euro
(für Minderjährige) pro Monat.

Auch in Schleswig-Holstein geht es voran: Kurz vor Jahresende 2025 hatte der
Landtag eine Erhöhung des Landesblindengeldes um 25 Euro monatlich
beschlossen. Diese wird ab dem 1. April 2026 ausgezahlt. Zusätzlich erhalten
die Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro, sodass die Erhöhung
faktisch ab Januar 2026 gilt. Das Landesblindengeld beträgt damit 350 Euro
pro Monat für erwachsene blinde Menschen, 250 Euro für minderjährige blinde
Menschen und 450 Euro für taubblinde Menschen.

"Die beiden Erhöhungen des Landesblindengeldes sind zu begrüßen und dringend
notwendig, um blinden sowie taubblinden Menschen die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu erleichtern", sagt Hans-Werner Lange, Präsident
des DBSV. Problematisch ist aber weiterhin der große Flickenteppich: "Ziel
des Verbandes ist und bleibt daher die Schaffung eines bundesweit
einheitlichen, auskömmlichen, einkommens- und vermögensunabhängigen
Blindengeldes sowie entsprechender Leistungen für taubblinde und hochgradig
sehbehinderte Menschen."

Alle aktuellen Blindengeldbeträge können Sie auf
www.dbsv.org/blindengeld.html nachlesen.



Alle Newsletter des DBSV unter:
www.dbsv.org/neuigkeiten.html

Kennen Sie blinde und sehbehinderte Menschen ohne E-Mail-Zugang? Falls ja,
bitte weitersagen: Unsere Newsletter kann man sich auch am Telefon vorlesen
lassen! Einfach das DBSV-Infotelefon unter der Nummer 030 / 2555 80808
anrufen, alles Weitere wird erklärt.

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https://sichtweisen-online.org/social-media

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Der Newsletter "dbsv-direkt" ist der Online-Informationsservice des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Anna Hinc
Volker Lenk

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) Rungestr. 19, 10179
Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:in...@dbsv.org
www.dbsv.org
Pflichtangaben: https://www.dbsv.org/impressum.html

Den Blinden- und Sehbehindertenverein in Ihrer Region erreichen Sie unter
der Telefonnummer (01805) 666 456 (0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz,
Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.)

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