Pressemitteilung | 23.03.202617. Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention am 26.03.Deutschland muss endlich barrierefrei werdenBerlin. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und sichert Menschen mit Behinderungen ihre Rechte zu. Doch bei der Umsetzung bleibt viel zu tun. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert deshalb von Politik und Wirtschaft mehr Einsatz für Barrierefreiheit und Inklusion. Besonders bei der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sieht das Institut dringenden Verbesserungsbedarf. „Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen zwar deutlicher ins öffentliche Bewusstsein gerückt, es hat aber keinen grundlegenden Wandel hin zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft gegeben. Deutschland muss endlich barrierefreier werden, etwa im Gesundheitswesen, beim Wohnraum oder bei Kultur- und Freizeitangeboten. Das ist nicht nur menschenrechtlich, sondern auch wirtschaftlich erforderlich. Angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, die bis Sommer 2026 abgeschlossen werden soll, bietet eine Chance für Fortschritte. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Februar 2026 erkennt erstmals an, dass auch private Unternehmen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. Das ist grundsätzlich positiv. Doch der Entwurf bleibt hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention weit zurück. Sollte er so beschlossen werden, bringt das neue Gesetz in der Praxis kaum Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“, befürchtet Schlegel. Besonders schwer wiegt, dass die Privatwirtschaft nicht ausreichend zu Barrierefreiheit verpflichtet wird, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall müssen Maßnahmen ergriffen werden. Selbst kleinste Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen werden pauschal für unzumutbar erklärt, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Auch die Rechtsschutzmöglichkeiten blieben laut Entwurf auf ein Minimum beschränkt. „Wir raten den Abgeordneten des Bundestags dringend, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu verbessern und die Privatwirtschaft schrittweise zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten. Ein Blick in andere Länder, wie die USA, zeigt: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor ist der entscheidende Hebel für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung“, so Schlegel. Zum Hintergrund: Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf am 11. Februar im Kabinett beschlossen. Bis zur Sommerpause soll das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Gesprächspartner Dr. Leander Palleit steht Ihnen für Hintergrundgespräche und Interviews gerne zur Verfügung. Terminvereinbarung über presse...@institut-fuer-menschenrechte.de. Weitere Informationen Änderungen am Gesetzentwurf zur Reform des BGG – Mindestanforderungen Interview mit Dr. Leander Palleit und Dr. Britta Schlegel: „Warum Barrierefreiheit eine Frage der Zukunft ist“ Gesetzlichen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen endlich verbessern (Stellungnahme) Themenseite Rechte von Menschen mit Behinderungen – Diskriminierungsschutz Deutsches Institut für Menschenrechte Cathrin Kameni Monkam | Assistentin der Leitung Zimmerstr. 26/27 | 10969 Berlin Tel.: +49 30 259359-450 | Fax: +49 30 259359-59 un-...@institut-fuer-menschenrechte.de www.institut-fuer-menschenrechte.de Wenn Sie künftig keine Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte mehr erhalten möchten, können Sie über diesen Link Ihren Widerspruch hinterlegen. Ihre Daten sind falsch oder Sie möchten anders angesprochen werden? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an adressve...@dimr.de Datenschutz: Hinweise zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/datenschutz/ |