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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
bounce-dbsv-d...@kbx.de <
bounce-dbsv-d...@kbx.de>
Im Auftrag von Volker Lenk
Gesendet: Donnerstag, 17. Juli 2025 13:46
An: Aktuelle Informationen des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) <
dbsv-...@kbx.de>
Betreff: [dbsv-direkt] Nr. 39-25 Blindenführhunde - bewährte Regelung für
Nebenkosten soll gekippt werden
Liebe DBSV-Familie,
gestern berichtete dbsv-direkt über die neue Folge des Podcasts "Fell &
Führbügel", in der es um die Beantragung eines Blindenführhundes geht. Heute
müssen wir aus aktuellem Anlass die Nebenkosten der Führhundhaltung
thematisieren. Der Umgang mit diesen Nebenkosten wird derzeit noch
verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt, aber nun soll das bewährte
Verfahren geändert werden - zum Nachteil der Führhundhaltenden. Lesen Sie
dazu die folgende Pressemitteilung des DBSV, die heute verschickt wurde.
Hintergrundinformationen und einen Musterbrief, mit dem Führhundhaltende
aktiv werden können, finden Sie auf einer Themenseite des DBSV unter:
https://www.dbsv.org/aktuell/bfh-nebenkosten.html
DBSV-Pressemitteilung: Blindenführhunde - bewährte Regelung für Nebenkosten
soll gekippt werden
Berlin, 17. Juli 2025. Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig
sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie
werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes
Hilfsmittel. Nur logisch also, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der
Führhundhaltung, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen,
verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt ist. Dort ist in
Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher
monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, der aktuell 218,00 Euro beträgt.
Außerordentliche Kosten - beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung -
werden auf Antrag erstattet.
Der GKV-Spitzenverband plant nun, diese klare Regelung zu streichen und
durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen.
"Dieses Vorhaben ist für uns weder nachvollziehbar noch akzeptabel", sagt
Christiane Möller, die in der Geschäftsführung des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes (DBSV) für das Thema Blindenführhunde zuständig ist.
Die Abschaffung des verbindlich festgelegten Pauschalbetrages wäre für die
Betroffenen mit massiven Nachteilen verbunden. Das Hilfsmittelverzeichnis
ist eine öffentlich zugängliche und allseits akzeptierte Informationsquelle.
Versicherte, aber auch Mitarbeitende von Krankenkassen können sich dort
schnell, ohne größeren Aufwand, verlässlich und barrierefrei orientieren,
was bei den Nebenkosten von Blindenführhunden zu beachten ist. "Ohne die
Festlegung im Hilfsmittelverzeichnis droht Rechtsunsicherheit und ein
Flickenteppich von Lösungen der verschiedenen Krankenkassen", betont
Christiane Möller. Gerade eine Einzelabrechnung der Nebenkosten müsste von
den Betroffenen mit Assistenz bewältigt werden, die zusätzliche Kosten
verursacht. Auf Seiten der Krankenkassen würde sie zu einem erheblichen
bürokratischen Aufwand führen, um Erstattungsanträge zu bearbeiten, Belege
zu kontrollieren und über die Erstattungsfähigkeit zu entscheiden.
Der DBSV wird deshalb in dieser Frage nicht lockerlassen, wie Christiane
Möller betont: "Wir fordern, die transparente und praxisgerechte Regelung zu
den Nebenkosten der Blindenführhundversorgung beizubehalten."
Alle Newsletter des DBSV unter:
www.dbsv.org/neuigkeiten.html
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