Liebe Leserinnen und Leser,
die aktuelle Überarbeitung der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge, die
die Nutzung von E-Scootern regelt, geht nach Ansicht mehrerer Verbände nicht
weit genug. Sie fordern daher Nachbesserungen, um die Verkehrssicherheit und
Barrierefreiheit nachhaltig zu gewährleisten. Erfahren Sie mehr in der
folgenden Pressemitteilung, die heute verschickt wurde.
E-Scooter-Novelle: Verbände fordern deutliche Nachbesserungen für mehr
Sicherheit und Barrierefreiheit
Berlin, 26. November 2025. Acht zivilgesellschaftliche Organisationen haben
sich mit einem offenen Brief an die Landesminister und -ministerinnen für
Verkehr und Soziales gewandt. Sie fordern, den aktuellen Regierungsentwurf
zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sowie zur
Straßenverkehrsordnung (StVO) und zum Bußgeldkatalog (BKatV) abzulehnen. Vor
den jeweiligen Sitzungen des Verkehrs- und Sozialausschusses im Bundesrat am
3. und 4. Dezember 2025 appellieren sie an die Länder, die geplanten
Regelungen grundlegend zu überarbeiten - für mehr Sicherheit und
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt die Nutzung von E-Scootern
und wird derzeit überarbeitet. Nach Einschätzung der Verbände gehen die
geplanten Änderungen jedoch nicht weit genug:
"Die im aktuellen Entwurf vorgesehenen Regelungen sind nicht geeignet, die
durch E-Scooter verursachten massiven Gefahren für Zufußgehende zu
beseitigen. Sie würden weder das aktuelle Abstell-Chaos auf den Gehwegen
beheben, noch würden sie die steigenden Unfallzahlen senken", heißt es im
offenen Brief.
Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern in Gefahr
Insbesondere Menschen mit Behinderungen, Ältere und Kinder sind durch
herumliegende E-Scooter gefährdet. Diese stellen weiterhin gefährliche
Stolperfallen dar. Die Verbände fordern daher, dass Sicherheit und
Barrierefreiheit oberste Priorität in der Novelle haben müssen.
Kritisch sehen die Organisationen, dass Städte bei Leih-E-Scootern weiterhin
selbst entscheiden, ob sie feste Abstellflächen einführen oder das freie
Abstellen auf Gehwegen ("free floating") erlauben. Zudem soll das Fahren von
E-Scootern künftig auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt werden,
wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind. Nach Ansicht der
Unterzeichnenden wird dies zu noch mehr Konflikten im ohnehin knappen
Fußverkehrsraum führen.
Gefährliche Lockerungen und zu milde Sanktionen
Besonders alarmierend ist die geplante Ausnahme von der bestehenden
Überholabstandsregel: Künftig sollen E-Scooter beim Überholen von
Zufußgehenden nicht mehr den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern
einhalten müssen.
Auch die Erhöhung des Bußgeldes für das Fahren auf Gehwegen auf lediglich 25
Euro sei nicht ansatzweise abschreckend und damit wirkungslos.
Kernforderungen der Verbände
Die unterzeichnenden Organisationen fordern:
- Sicherheit des Fußverkehrs hat Vorrang.
- Verbindliche Abstellflächen für Leih-E-Scooter einführen.
- Keine Gleichstellung von E-Scootern mit dem Radverkehr.
- Keine Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter.
- Beibehaltung des 1,5-Meter-Überholabstands.
- Deutlich höhere Bußgelder für Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrenden.
Den offenen Brief finden Sie unter:
www.dbsv.org/offener-brief-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung.html
Unterzeichnende Organisationen
- BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.
- Changing Cities e. V.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
- Der Paritätische Gesamtverband
- FUSS e. V.
- Gewerkschaft der Polizei - Bundesvorstand
- Sozialverband VdK Deutschland e. V.
- Verkehrsclub Deutschland e. V.
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