WG: [SBV-Info] Schwerbehinderte haben ein Anrecht auf Homeoffice

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Marco Retzlaff

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Feb 11, 2026, 7:30:26 AM (14 days ago) Feb 11
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Hallo zusammen,

hier ein interessantes Urteil, auf das ich im "horus aktuell 2026-01" von
heute aufmerksam wurde.

Schwerbehinderte haben ein Anrecht auf Homeoffice „Ein Wiesbadener Urteil
eröffnet schwerbehinderten Menschen neue Möglichkeiten. Ein
schwerbehinderter Arbeitnehmer kämpfte erfolgreich für das Recht, dauerhaft
von zu Hause aus zu arbeiten. Das Arbeitsgericht Wiesbaden stellte sich klar
an seine Seite. (3 Ca 216/22).
Arbeit muss sich den Menschen anpassen – nicht umgekehrt. Besonders für
Schwerbehinderte bedeutet dies einen großen Schritt zu mehr Selbstbestimmung
und Teilhabe. Das Urteil zeigt, dass individuelle Bedürfnisse endlich ernst
genommen werden.“, heißt es in einer Besprechung eines Urteils im Portal
www.gegen-hartz.de. Die komplette Besprechung finden Sie online.

Oder gleich hier nachfolgend:

Veröffentlicht am02.12.2025 von Dr. Utz Anhalt

Schwerbehinderte haben ein Anrecht auf HomeOffice

Ein Wiesbadener Urteil eröffnet schwerbehinderten Menschen neue
Möglichkeiten. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer kämpfte erfolgreich für
das Recht, dauerhaft von zu Hause aus zu arbeiten. Das Arbeitsgericht
Wiesbaden stellte sich klar an seine Seite. (3 Ca 216/22).
Arbeit muss sich den Menschen anpassen – nicht umgekehrt. Besonders für
Schwerbehindertebedeutet dies einen großen Schritt zu mehr Selbstbestimmung
und Teilhabe. Das Urteil zeigt, dass individuelle Bedürfnisse endlich ernst
genommen werden.

Warum Home-Office für schwerbehinderte Menschen mehr ist als ein Arbeitsort

Der Kläger, mit einem GdB von 50 und einem chronischen Schmerzsyndrom,
arbeitete während der Pandemie zwei Jahre im Home-Office. In dieser Zeit
konnte er flexibel seine Arbeitsposition ändern und seine
Medikamenteneinnahme reduzieren. Dadurch blieb seine Leistungsfähigkeit
stabil.
Nach der Pandemie verlangte sein Arbeitgeber jedoch die Rückkehr ins Büro,
ohne einen leidensgerechten Arbeitsplatz bereitzustellen. Für viele
schwerbehinderte Menschen wäre dies eine massive Belastung oder sogar ein
Gesundheitsrisiko. Der Kläger entschied sich deshalb, sein Recht auf eine
passende Arbeitsform einzufordern.

Das Gericht stärkt Selbstbestimmung und Teilhabe

Das Arbeitsgericht Wiesbaden entschied zugunsten des Klägers und erkannte
Home-Office als Form der behinderungsgerechten Beschäftigung an. Es verwies
auf § 164 Abs. 4 SGB IX, der schwerbehinderten Menschen eine angepasste
Arbeitsumgebung zusichert. Auch der Arbeitsort fällt nach Auffassung des
Gerichts darunter.

Behindertengerechter Arbeitsplatz: Arbeitgeber muss für Homeoffice zahlen

Die Richter stellten fest, dass der Kläger seine Aufgaben im Home-Office
ohne Leistungseinbußen erbringt. Zudem konnte die Arbeitgeberin keine
unzumutbare Belastung oder zwingende betriebliche Gründe vorweisen. Die
Pandemiezeit diente als klarer Beweis, dass Home-Office dauerhaft
praktikabel ist.

Was dieses Urteil für andere Betroffene bedeutet

Die Entscheidung knüpft an frühere Urteile der Landesarbeitsgerichte
Niedersachsen und Köln an. Beide Gerichte bestätigten, dass ein Anspruch auf
behinderungsgerechte Beschäftigung auch den Arbeitsort umfassen kann.
Voraussetzung ist, dass dadurch kein völlig neuer Arbeitsplatz entsteht.
Für betroffene Arbeitnehmerinnen bedeutet das Urteil zusätzlichen
Handlungsspielraum. Wer im Home-Office nachweislich besser arbeiten kann und
keinen geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb erhält, kann einen entsprechenden
Anspruch geltend machen. Damit wächst die Chance auf eine langfristige,
gesundheitsverträgliche Beschäftigung.

FAQ – Die fünf wichtigsten Fragen zum Home-Office-Anspruch für
schwerbehinderte Menschen

1. Habe ich als schwerbehinderter Arbeitnehmerin einen Anspruch auf
Home-Office?
Ja, wenn Home-Office notwendig ist, um Ihre Arbeit behinderungsgerecht zu
gestalten. § 164 Abs. 4 SGB IX bildet dafür die rechtliche Grundlage.
2. Muss mein Arbeitgeber nachweisen, warum Home-Office nicht möglich ist?
Ja, der Arbeitgeber muss konkrete und nachvollziehbare Gründe liefern.
Pauschale Aussagen reichen rechtlich nicht aus.
3. Reicht es, wenn ich erfolgreich im Home-Office gearbeitet habe?
Das ist ein starkes Argument. Bewährte Praxis gilt als wichtiger Hinweis auf
die langfristige Umsetzbarkeit.
4. Muss mein Arbeitgeber die technische Ausstattung bereitstellen?
Ja, wenn Home-Office erforderlich ist, gehört die Bereitstellung der
Arbeitsmittel zu den Pflichten des Arbeitgebers. Dazu zählen etwa Laptop,
Software oder sichere Zugänge.
5. Kann der Anspruch entfallen?
Ja, wenn im Home-Office wesentliche Aufgaben nicht mehr erledigt werden
können. Auch wenn dadurch ein völlig neuer Arbeitsplatz entstehen würde,
entfällt der Anspruch.

Home-Office als Baustein für selbstbestimmtes Arbeiten

Das Urteil aus Wiesbaden stärkt die Rechte schwerbehinderter Menschen
deutlich. Es zeigt, dass individuelle Bedürfnisse ernst genommen werden
müssen und Home-Office ein entscheidender Baustein für gesundes und
selbstbestimmtes Arbeiten sein kann.
Für Betroffene schafft die Entscheidung klare Perspektiven – und fordert
Arbeitgeber dazu auf, Barrieren aktiv abzubauen.

Dr. Utz Anhalt( Sozialrechtsexperte )
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker.
2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der
Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und
Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für
ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.
de.wikipedia.org/wiki/Utz_Anhalt

Quelle:
<https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderte-haben-ein-anrecht-auf-h
omeoffice#google_vignette>

Gruß

Udo

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