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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
bounce-dbsv-d...@kbx.de <
bounce-dbsv-d...@kbx.de>
Im Auftrag von Anna Hinc
Gesendet: Mittwoch, 3. Dezember 2025 10:00
An: Aktuelle Informationen des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) <
dbsv-...@kbx.de>
Betreff: [dbsv-direkt] Nr. 62-25 BGG-Reformentwurf bremst Teilhabe aus und
braucht dringend Nachbesserungen
Liebe Leserinnen und Leser,
anlässlich des heutigen Welttags der Menschen mit Behinderungen macht der
DBSV auf den dringenden Handlungsbedarf bei der geplanten Reform des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) aufmerksam. Erfahren Sie mehr in
der folgenden Pressemitteilung, die gerade verschickt wurde.
BGG-Reformentwurf bremst Teilhabe aus und braucht dringend Nachbesserungen
Berlin, 3. Dezember 2025. Anlässlich des heutigen Welttags der Menschen mit
Behinderungen fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
deutliche Nachbesserungen am aktuell veröffentlichten Gesetzentwurf zur
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). "Die gute Absicht, das
Benachteiligungsverbot endlich auf die Privatwirtschaft auszuweiten, ist
völlig misslungen. Der Alltag behinderter Menschen wird sich durch die neuen
Regelungen nicht verbessern. Es drohen sogar Verschlechterungen", sagt
Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV.
Problematisch ist aus Sicht des Verbandes unter anderem,
- dass die Pflicht zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen, die der
Überwindung noch bestehender Barrieren dienen sollen, zwar theoretisch
eingeführt, praktisch aber für die meisten Fälle ausgeschlossen wird,
- dass das Benachteiligungsverbot durch jeden sachlichen Grund einschränkbar
sein soll,
- dass Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen
ausgeschlossen werden und
- dass ein effektiver Rechtsschutz zur Beseitigung von gesetzlich verbotenen
Barrieren fehlt.
Der DBSV übt auch massive Kritik an der Botschaft, die der Gesetzentwurf
ausstrahlt: "Das Gesetz erklärt alle nötigen baulichen Veränderungen und
Änderungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als unverhältnismäßige
und unbillige Belastungen für die Wirtschaft. Das bedeutet, dass ein Alltag
ohne Barrieren nicht angestrebt wird und im Grunde auch, dass Menschen mit
Behinderungen als Belastung angesehen werden.", so Bethke.
Er ergänzt: "Das ist mit Blick auf eine älter werdende Gesellschaft, die
zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen ist, völlig rückwärtsgewandt und
wirtschaftsschädigend. Abgesehen davon wird mit einer solchen Haltung das
Recht auf Teilhabe behinderter Menschen missachtet und der dringend
notwendige gesellschaftliche Zusammenhalt wird so auch nicht gefördert. Was
wir stattdessen brauchen, ist ein Gesetz, das Barrierefreiheit voranbringt
und damit echte Verbesserungen für den Alltag von Menschen mit Behinderung
enthält."
Der DBSV wird seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 8. Dezember
einreichen und auf seiner Webseite veröffentlichen.
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen
Die Vereinten Nationen haben den 3. Dezember zum Internationalen Tag der
Menschen mit Behinderungen erklärt. An diesem Tag finden überall auf der
Welt Aktionen und Veranstaltungen statt, die das Bewusstsein für die Belange
von Menschen mit Behinderungen schärfen sollen.
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