-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
bounce-dbsv-d...@kbx.de <
bounce-dbsv-d...@kbx.de>
Im Auftrag von Volker Lenk
Gesendet: Freitag, 13. Februar 2026 13:52
An: Aktuelle Informationen des Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) <
dbsv-...@kbx.de>
Betreff: [dbsv-direkt] Nr. 10-26 DBSV fordert ein
Behindertengleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient
Liebe DBSV-Familie,
der DBSV übt massive Kritik an dem von der Bundesregierung vorgelegten
Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
"Der Privatwirtschaft wird nun zwar formell verboten, behinderte Menschen zu
benachteiligen, aber davon können sich die Betroffenen nichts kaufen, denn
nahezu jede Benachteiligung passt durch die gesetzlichen Schlupflöcher",
stellt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke ernüchtert fest.
Sollte der Entwurf wie vorgelegt umgesetzt werden, wird sich im Alltag
behinderter Menschen kaum etwas verbessern. Dafür sorgen die folgenden
vorgesehenen Regelungen:
- Selbst kleinste Einzelfallmaßnahmen zur Überwindung von Barrieren werden
pauschal zur unverhältnismäßigen Belastung für die Wirtschaft erklärt.
- Das Benachteiligungsverbot kann durch jeden "sachlichen Grund"
eingeschränkt werden.
- Schadenersatzansprüche wegen erlittener Benachteiligungen durch private
Anbieter sind ausgeschlossen.
Was dagegen im Entwurf völlig fehlt, sind eine Pflicht zur Barrierefreiheit
und ein effektiver Rechtsschutz. Und es drohen sogar Verschlechterungen:
Bisher wird eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermutet, wenn
Verstöße gegen Vorgaben zur Barrierefreiheit nachgewiesen werden. Im
Gesetzentwurf ist diese Regel, die zumindest für öffentliche Stellen gilt,
einfach gestrichen worden. Wer aufgrund einer Behinderung eine
Diskriminierung erlitten hat, soll diese zukünftig vor Gericht vollständig
beweisen, um zu seinem Recht zu kommen. Das wird aber nur in Ausnahmefällen
gelingen.
Fatal ist zudem die Botschaft, die mit dem Gesetzentwurf einhergeht: "Alle
nötigen baulichen Veränderungen wie auch Änderungen von Gütern und
Dienstleistungen werden pauschal zur unverhältnismäßigen und unbilligen
Belastung für die Wirtschaft erklärt. Menschen mit Behinderungen sind also
eine Bürde für die Gesellschaft", kritisiert Bethke.
Der DBSV appelliert daher an die Abgeordneten im Bundestag, dafür zu sorgen,
dass Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung zum Standard werden. Der
Verband weist darauf hin, dass ca. 13 Millionen Menschen in Deutschland von
entsprechenden Änderungen im Gesetzentwurf profitieren würden und dass
Barrierefreiheit in unserer immer älter werdenden Gesellschaft weiter an
Bedeutung gewinnen wird.
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