Guten Abend zusammen,
ich möchte hiermit ausdrücklich an alle appellieren, diese Einladung zu einer Informationsveranstaltung am 06.04. mit Vorsicht zu genießen.
Vor allen für diejenige, die am Donnerstag vor haben, im Rathaus zu erscheinen.
"Antrag auf Nachprüfung sowie Antrag auf Aussetzung des Beschlusses und Informationsveranstaltung mit den betroffenen Bürgerinnen/Bürgern; hier: UVPA vom 26. Januar 2016, TOP 15 1.Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 411 der Stadt Erlangen - Goeschelstraße Nord- mit integriertem Grünordnungsplan hier: Aufstellungsbeschluss CSU-Antrag Nr. 007/2016 vom 02.02.2016"
Das ist die alle letzte Chance diesen Beschluss auszusetzen, wie die CSU-Fraktion formuliert hat.
Nach meiner Information aus internem Kreis im Rathaus ist diese Informationsveranstaltung nur von formalem Charakter.
Es liegt hier die Vermutung nah, dass die Stadtverwaltung mit höchster Wahrscheinlichkeit vor hat, den Beschluss schon am kommenden Donnerstag endgültig zu verabschieden und hinterher uns darüber zu informieren.
Wenn das beschlossen ist, dann haben wir keine Chance mehr, etwas dagegen zu unternehmen. Darum müssen wir am Donnerstag um 17:45 zahlreich erscheinen.
Hier ist für mich einen Beweis mehr, dass die Stadt uns von dieser gesamten Änderung keine Interesse zeigt, uns Information rechtzeitig und vor allem uns eine aktive Beteiligung zu gewähren. Das ist ein Verstoß gegen §2 und §4 des BauGBs. Ich bin zwar kein Jurist und hasse juristische Texten (als Deutsche mit Migrationshintergrund ist das mir sehr schwierig).
Warum spreche ich von Verstoßen:
1) Widerspruch zwischen dem Inhalt der Beschlussvorlage und dem Vorgang der Stadtverwaltung:
"Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Das 1. Deckblatt wird daher
ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. "
Der letzte Satz "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen" ist hier entscheidend.
Meine Fragen:
Wurden wir frühzeitig informiert?
hat die Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden?
Meiner Meinung nach NEIN!.
Daher kann die Änderung rechtlich nicht mehr nach § 13 a BauGB stattfinden. Hier muss eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB stattfinden.
2) Verstoß gegen § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit
"(1) Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich
unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1."
Das sind für mich zwei wesentliche Punkte warum wir diese Aktion unternehmen sollen und am Donnerstag zahlreich erscheinen müssen.
Danke & Gruß,
Michel