um die ab 1. April 2016 gültigen Konditionen zu nutzen, darf die Antragstellung nicht vor dem 1. April 2016 erfolgen, bis dahin darf allerdings die Planung und Baueingabe erfolgt sein, ebenso der Kontakt zur Bank, so dass alles vorbereitet ist und der Antrag zum 1.04 abgesendet werden kann.
Quelle für die oben genannten Infos ist folgende, über Google auffindbare Präsentation: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCIQFjAAahUKEwiCjpuOlcbHAhUCWBQKHTvUD14&url=https%3A%2F%2Fwww.kfw.de%2FPDF%2FDownload-Center%2FF%25C3%25B6rderprogramme-(Inlandsf%25C3%25B6rderung)%2FPDF-Dokumente%2FWohnungsunternehmen%2FRegionalkonferenz_Pr%25C3%25A4si_Merzbach.pdf&ei=mWLdVcLdLoKwUbuov_AF&usg=AFQjCNHYO4auZaCCZ24jNlCZfrIgITff6w
Fazit: Wer ohnehin erst den Baubeginn im Frühjahr 2016 plant, sollte die obige Neuerung aus meiner Sicht mitnehmen. Allen anderen kann ich leider keine pauschale Empfehlung geben, da es zu viele Variablen gibt, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen (bleiben die Zinsen konstant, wie eng ist der bisherige Wohnraum, etc.).
bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden, ich stehe Euch natürlich gern ganz offiziell als Finanzierungsberater (unabhängiger Marktvergleich) zur Seite, beantworte aber auch alle anderen Fragen, wenn Ihr über andere Kanäle finanzieren möchtet.
Viele Grüße
Marc Weißmann
Finanz- und Versicherungsmakler
Tel.: 09131-612403
Mail: in...@fpmw.de