Tilgungszuschuss KfW Haus 40 ab 04/2016

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Konrad Wölfel Umweltamt

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Jul 23, 2015, 10:27:01 AM7/23/15
to Baugebiet 411 in Erlangen
Liebe Baufamilien,

laut Auskunft der KfW ist bislang nicht entschieden, ob der Tilgungszuschuss für Programm 153, bislang 10%, also 5.000 €, ab 04/2016 bei 10% bleiben, also auf 10.000 € ansteigen wird oder bei den bisherigen 5.000 € bleiben wird. Sobald eine Entscheidung getroffen ist, werde ich Sie aktuell informieren.

Natalia

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Jul 23, 2015, 3:10:40 PM7/23/15
to Baugebiet 411 in Erlangen, konrad....@stadt.erlangen.de
was würde es für die heißen, die aktuell einen KfW-Antrag stellen?

Natalia

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Jul 27, 2015, 6:55:31 AM7/27/15
to Baugebiet 411 in Erlangen, konrad....@stadt.erlangen.de
Hier die Antwort von Herrn Wölfel:


um die ab 1. April 2016 gültigen Konditionen zu nutzen, darf die Antragstellung nicht vor dem 1. April 2016 erfolgen, bis dahin darf allerdings die Planung und Baueingabe erfolgt sein, ebenso der Kontakt zur Bank, so dass alles vorbereitet ist und der Antrag zum 1.04 abgesendet werden kann.

 

jorda...@googlemail.com

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Aug 26, 2015, 3:47:59 AM8/26/15
to Baugebiet 411 in Erlangen
Hallo Nachbarn,

zur Änderung des KfW-Programms 153 (Energieeffizient Bauen) noch ein paar Anmerkungen:
  • Ab 01.04.2016 steigt der Höchstbetrag des Programms auf 100.000€ (bislang 50.000€), somit können weitere 50.000€ sehr zinsgünstig finanziert werden.
  • Bereits fest steht, dass es zusätzlich auch eine 20jährige Zinsbindungsfrist geben wird, was bei der aktuellen Zinslage sehr attraktiv ist.
  • Ebenfalls neu: Auch das Programm 431 (Baubegleitungszuschuss) wird mit dem Programm 153 kombinierbar sein! Die KfW bezuschusst hier Maßnahmen mit 50% bis zu einem Höchstbeitrag von 4.000€ . Grob gesagt ist hier alles förderfähig, was mit der Konzeption eines förderfähigen Effizienzhauses zusammenhängt (eine Liste der Maßnahmen findet man hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Service/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf.)-(D-EN)/Barrierefreie-Dokumente/Energieeffizient-Sanieren-Baubegleitung-(431)-Anlage-Liste-der-f%C3%B6rderf%C3%A4higen-Leistungen/
  • Das bisherige KfW-Effizienzhaus 70 entfällt, hierfür wird dann neu die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 40Plus eingeführt. Da es bislang für das EffHaus 40 den Zuschuss in Höhe von 5.000€ (bzw. 10% des Kreditbetrags) gab, ist zu vermuten (Vorsicht, Glaskugel :)), dass er eher nicht sinken wird, sondern wenigstens auf diesem Niveau verharrt.
  • Wie Herr Wölfel schon dargelegt hat, muss - um die neuen Konditionen nutzen zu können - sowohl der Antrag als auch der Vorhabensbeginn frühestens am 01.04.2016 erfolgen. Den Vorhabensbeginn definiert die KfW wie folgt: "Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Beginn der Bauarbeiten (der erste Spatenstich) oder der Abschluss eines Liefervertrages. Die Vergabe von Planungs- und Projektierungsaufträgen gilt nicht als Vorhabensbeginn. Mit dem Vorhaben bzw. Bauabschnitt sollte innerhalb von 6 Monaten nach Kreditzusage begonnen werden." (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Technische-Seiten/Tabs-Programm/Tab-Programm-H%C3%A4ufige-Fragen_960.html)

Quelle für die oben genannten Infos ist folgende, über Google auffindbare Präsentation: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCIQFjAAahUKEwiCjpuOlcbHAhUCWBQKHTvUD14&url=https%3A%2F%2Fwww.kfw.de%2FPDF%2FDownload-Center%2FF%25C3%25B6rderprogramme-(Inlandsf%25C3%25B6rderung)%2FPDF-Dokumente%2FWohnungsunternehmen%2FRegionalkonferenz_Pr%25C3%25A4si_Merzbach.pdf&ei=mWLdVcLdLoKwUbuov_AF&usg=AFQjCNHYO4auZaCCZ24jNlCZfrIgITff6w


Fazit: Wer ohnehin erst den Baubeginn im Frühjahr 2016 plant, sollte die obige Neuerung aus meiner Sicht mitnehmen. Allen anderen kann ich leider keine pauschale Empfehlung geben, da es zu viele Variablen gibt, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen (bleiben die Zinsen konstant, wie eng ist der bisherige Wohnraum, etc.).


bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden, ich stehe Euch natürlich gern ganz offiziell als Finanzierungsberater (unabhängiger Marktvergleich) zur Seite, beantworte aber auch alle anderen Fragen, wenn Ihr über andere Kanäle finanzieren möchtet.


Viele Grüße

Marc Weißmann

Finanz- und Versicherungsmakler

Tel.: 09131-612403

Mail: in...@fpmw.de

jorda...@googlemail.com

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Aug 26, 2015, 3:59:31 AM8/26/15
to Baugebiet 411 in Erlangen
Kleine Ergänzung zum Programm 431 (Baubegleitungszuschuss): Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000€, d.h. es werden entsprechende Leistungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 8.000€ mit 50% gefördert. Dies ist aus meiner ersten Formulierung nicht direkt ersichtlich.

Cemal Ay

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Aug 27, 2015, 3:24:16 AM8/27/15
to Baugebiet 411 in Erlangen
Hallo Herr Weißmann,

könnte man dadurch auch Architekten Leistungen wie z.B. die HOI absetzen ?

und Danke für den Tipp!!!

Marc Weißmann

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Aug 27, 2015, 5:04:43 AM8/27/15
to Baugebiet 411 in Erlangen
Hallo,

die von mir gepostete Liste enthält schon einige Leistungen, die sicherlich auch im Leistungsspektrum des Architekten liegen. Allerdings ist diese Liste noch auf die aktuelle Situation gemünzt, bei der das Programm 431 lediglich für energetische Sanierung gedacht ist - also Umbau eines Altbaus zu einem EffHaus. D.h. sie wird sicherlich noch angepasst werden, wenn dann auch Neubauten hierüber bezuschusst werden können.

Bereits jetzt enthält die Homepage den Zusatz "Die nachfolgende Tabelle der förderfähigen Leistungen enthält sowohl optionale als auch verpflichtende Leistungen und ist nicht abschließend" - daher denke ich, dass letztlich alle Leistungen, die für die Konzeption entscheidend sind (Lüftungsplanung, Wärempumpenkonzeption, Beleuchtungsplanung, etc.), förderfähig sein werden.

Grüße, Marc

famille....@gmail.com

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Aug 27, 2015, 6:35:48 AM8/27/15
to Baugebiet 411 in Erlangen
Hallo Marc
vielen Dank für diese Infos.
woher bekommt man Informationen über diese Zuschüsse?
bis heute versuche ich über Interhyp eine Finanzierung zu bekommen. Uns wurde solche Informationen nicht gegeben. Es wurde immer ledig kurz nach Datenaufnahme schnell ein Angebot gemacht mit Zinsen und Konditionen. Ob alternative gäben, wissen wir nicht.
bis jetzt wurde uns das beste Angebot von Ing DiBa. ICh finde die Bank auch gut und vielen in meinem Bekanntenkreis berichten nur positiv vorallen unbürokratisch in vielen Fällen z.B. Auszahlung von Rechnungen usw. Die flexibilität bzw. Einlenkung ist hier viEl mehr besser als bei der DB oder anderen Sparkassen.
aber ich verstehe nicht warum DiBa sich nur auf KfW70 beschränkt, wenn man auch unter Beispiel KfW40 bauen möchte. Das ist definitiv so. Habe ich auch direkt bei DiBa erfahren.
worauf sollte man achten.

Danke Michel

gu...@dirkes.net

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Aug 30, 2015, 2:49:15 PM8/30/15
to Baugebiet 411 in Erlangen
Das Interessante an der KfW Förderung ist, dass sie Wohneinheiten fördert. Daher haben wir unseren Architekten als Hausaufgabe mitgegeben die Möglichkeit zu prüfen, ob wir nicht einfach die Vorraussetzungen für eine Anliegerwohnung erfüllen können. Da wir unser Schafzimmer eh im Erdgeschoss planen, könnte ggf das Obergeschoss relativ einfach die Vorraussetzungen erfüllen (und ggf im Keller auch möglich da wir hier sowohl ein Gästezimmer mit Abgrabung und Bad in der Überlegung haben - aber Achtung ab drei Wohneinheiten müsste eine barrierefrei ausfallen...). Mit einer Fördersumme von 100000 € pro Wohneinheit mit 20 a Zinsbindung wäre dann ein warten auf den April eine echte Option....

Marc Weißmann

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Jan 22, 2016, 10:54:49 AM1/22/16
to Baugebiet 411 in Erlangen
Der Vollständigkeit halber die Infos auch noch einmal in diesen Thread:

Gute Neuigkeiten!!!

Ich habe eben den Partner-Newsletter einer Finanzierungsplattform erhalten, in dem die ab 01.04. gültigen Finazierungszuschüsse zum KfW-Programm 153 genannt werden:

"KfW – Energieeffizient Bauen (153) - Tilgungszuschüsse und Übergangsfrist

Die KfW führt per 01.04.2016 das "KfW-Effizienzhauses 40 Plus" ein und fördert diese Variante mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 15%.
Die Tilgungszuschüsse für das „KfW-Effizienzhaus 55“ und „KfW-Effizienzhaus 40“ bleiben in Höhe von 5 % und 10 % unverändert.
Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird ab 01.04.2016 von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben und wie bereits im Produkt „Energieeffizient Sanieren“, wird auch in "Energieeffizient Bauen" die Einsatzfrist für abgerufene Darlehensmittel von drei auf sechs Monate verlängert."

Wer also die erforderlichen Maßnahmen einhält, um aus dem ohenhin geforderten KfW40-Haus die Plus-Varinate zu machen (Batteriespiecher, visualisierendes Interface) erhält statt wie bislang einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5000€ nun künftig einen solchen über 15.000€!

Ergänzung zu Antragstellung/Baubeginn:

Ich habe eben nochmal mit der KfW telefoniert: Die bestehende Praxis bleibt bestehen, d.h. man kann auch eigenes Risiko auch schon früher mit dem Bau beginnen, es muss lediglich ein aktenkundig gemachtes Finanzierungsgespräch vor Beginn erfolgt sein. Dann gelten die hier unter den FAQs gemachten Angaben auch für die Konditionen ab 01.04.:

FAQ - wann kann ich mit dem Bau beginnen?

Dies erst einmal ohne Gewähr, da die Aussage lediglich telefonisch erfolgte. ich habe aber auch noch um eine schriftliche Bestätigung gebeten. Die Info, die Herr Wölfel zunächst erhalten hatte (er hatte dies in einem anderen Thread so kommuniziert), ist demnach nicht korrekt.

Das Batterie-Speicherprogramm soll laut telefonischer Auskunft zeitnah (Ziel noch in Q1) wieder aufgelegt werden, in Kombination mit dem Technikbaustein aus dem 10.000 Häuser-Programm (6.000€ mehr an Förderung, wenn Speicher verbaut wird) und dem Zuschuss aus KfW153 (plus 5.000€ mit Speicher) wird dies wohl sehr für eine entsprechende Nutzung sprechen. Im alten Programm wurden 30% als Zuschuss gezahlt, käme dies ähnlich wieder, so gäbe es den Speicher mehr oder weniger "geschenkt".
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