Hallo alle zusammen,
nun gebe ich auch mal einen Beitrag hierzu:
Meines Erachtens hat die Mu'tazila fünf Prinzipien, die sich in den
neueren Forschungen finden lassen. Demnach erkennen nahezu alle
Mu'taziliten folgende Prinzipien an und handeln ihnen gemäß:
1) Gemäß dem Prinzip der göttlichen Gerechtigkeit ('adl) will Gott für
den Menschen das Gute. Alles Böse in der Welt - menschlicher
Ungehorsam gegenüber den göttlichen Geboten, Lüge und Ungerechtigkeit
- ist von ihm weder gewollt, noch geschaffen. [Besonders bei dem Sufi
al-Makki ist auch dies wieder zu finden. Bei anderen natürlich auch].
Folglich ist der Mensch Herr seiner Handlunge. Er kann wählen zwischen
Glauben und Unglauben und ist in seinem Handeln keinem Zwang
unterworfen. [Auch hierin besteht ein Zusammenhang zur Sufi-Tradition.
Denn der Sufi handelt ganz in seinem Interesse, wenn er sich Gott
unterwirft]. Außerdem auferlegt ihm Gott keine moralischen
Verpflichtungen, die er nicht erfüllen könnte.
2) Gemäß dem Prinzip von Verheißung und Drohung (al-wa'd wa-l-wa'id,
الوعيد و الواعد) halten die Mutaziliten daran fest, dass Gott Seine
Verheißung für die Gläubigen und Gehorsamen und Seine Androhungen für
die Ungläubigen und die schweren unreuigen Sünder unbedingt erfüllen
wird. Es widerspräche dem Prinzip der göttlichen Gerechtigkeit, wenn
Er die Übertretung der göttlichen Gebote mit der Höllenstrafe
bedrohen, die Sanktionen dann aber nicht verwirklichen würde. [Auch
hier erinnere ich gerne an den "Urbund Gottes" mit den "zu dem
Zeitpunkt" noch nicht existierenden Menschen, an den insbesondere auch
die Sufis festhalten].
3) Die Lehre von der Zwischenstellung (al-manzila bain al-manzilatain)
betrifft die Position des schweren Sünders, der weder den Gläubigen
noch den Ungläubigen zuzurechnen ist. Hiermit grenzten sich die
Mu'taziliten einerseits gegenüber der Lehre der Kharijiten (die, die
sich von Ali, dem 4. Kalifen, lossagten) ab, nach deren Auffassung ein
sündiger Muslim einem Ungläubigen gleichzusetzen sei, und andererseits
gegenüber der Position der Murji'iten, die jeden Muslim - also auch
den schweren unreuigen Sünder - einem Gläubigen gleichsetzten. [Der
Zusammenhang zum Sufismus ist hier ganz offen gegeben. Auch er
entzieht sich dem Urteil, Gläubige mit Ungläubigen - und vice versa -
gleichzusetzen].
4) Das vom Qur'an gebotene "Auffordern zum Billigen und Abhalten vom
Verwerflichen" (al-amr bi-l-ma'ruf wa-n-nahy 'an al-munkar) meint die
Aufforderung zur Verteidigung und Verbreitung des wahren Glaubens und
den Aufruf zur Bekehrung sowie zur aktiven, auch gewaltsamen,
Durchsetzung des Rechtes. [Hier besteht definitv kein Zusammenhang zum
Sufismus, mag es auch in späterer Zeit gewaltbereite Sufis gegeben
haben].
5) Nach der mu'tazilitischen Auffassung von der Einheit Gottes
(tawhid) - von der Du schon schreibst Ulla - ist Gott allein
unendlich. Bzgl. Seiner Wesensattribute ist Gott von Ewigkeit her
lebendig, mächtig, wissend, sehend und hörend durch sich selbst -
nicht durch selbständige Attribute des Lebens, der Macht, des Wissens,
des Gesichts und des Gehörs, die wie Gott selbst von Ewigkeit her
bestehen. Übrigens liegt in dieser Auffassung von der Einheit Gottes
auch die mu'tazilitische Lehre von der Erschaffenheit des Qur'ans
begründet.
Ulla, Du hast in sofern recht mit der Erwähnung der beiden Prinzipien
von der Einheit Gottes und von der göttlichen Gerechtigkeit als
"Hauptargument", als dass sie zu den wichtigsten Lehrstücken der
Mu'tazila gehören: deswegen bezeichneten sie sich häufig selbst als
ahl al-'adl wa-t-tauhid (also als diejenigen, die Gerechtigkeit walten
lassen und die Einheit Gottes bezeugen).
Die Bedeutung der einzelnen Grundprinzipien hat sich für die Mu'tazila
im Laufe ihrer Geschichte verändert. Nicht eindeutig klar ist, ob
bereits die erste Generation der Mu'taziliten alle fünf genannten
Prinzipien formuliert und vertreten hatte. Die Forschung ist hierzu
geteilter Auffassung.
So, ich gehe jetzt mal duschen und komme gleich mit einem weiteren
Beitrag zurück.
Bis dahin...
Caner