Gibt es eigentlich eine genaue Definition für den Begriff "Ziel- u.
Quellverkehr"?
Neuerlich sind ja diese Zusatztafeln i.V. m. LKW-Fahrverboten wie Schwammerl
aus den Boden geschossen. Nur ist mir schon aufgefallen, daß LKW, die
irgendwo innerhalb dieser Fahrverbotstrecken laden oder abladen, trotzdem
immer wieder in solche Fahrverbote geraten, weil die Straßen derart von
diesen Verboten "zubetoniert" wurden.
Wie sieht's denn da auch mit Ausländern aus? Oder mit nicht Einheimischen?
Wie soll denn ein Engländer zum Beispiel wissen, daß er z.B. nach Altenmarkt
nicht über Eisenerz fahren darf? Er sieht sich die Landkarte an, sieht, daß
man nach Altenmarkt NATÜRLICH geradlinig über den Präbichl fährt, und stößt
bereits in Leoben auf die Fahrverbotstafel.
Wie und woher soll er denn wissen, daß er hunderte Kilometer Umweg über
Liezen fahren muß, um nach Altenmarkt zu gelangen? Er dürfte doch zu Recht
der Annahme sein, daß Altenmarkt ja "Ziel- u. Quellverkehr" ist, oder?
Gibt's denn einen Link, wo man nun definitiv erfahren kann, wo man überhaupt
fahren darf, und wo nicht?
Ich meine, es kann doch nicht sein, daß LKW-Fahrer diskriminiert und als
"Verbrecher" abgestempelt werden, nur weil sie irgendwo abladen oder laden
müssen, jedoch gar keine Möglichkeit haben zu erfahren, wo sie überhaupt
fahren dürfen.
Besser gelöst ist die Situation mit dem Nachtfahrverbot über den Perchauer
Sattel, wo die Ausnahmen in Form von Zustellbezirken an den Tafeln
angebracht sind.
Über einen Link über die genauere gesetzliche Lage würde ich mich sehr
freuen,
und wünsche Euch noch einen schönen Sonntag und allzeit
GUTE FAHRT!
Otto
> Gibt es eigentlich eine genaue Definition für den Begriff "Ziel- u.
> Quellverkehr"?
> Gibt's denn einen Link, wo man nun definitiv erfahren kann, wo man überhaupt
> fahren darf, und wo nicht?
Eine Website mit gesammelten Fahrverboten wäre sicherlich sehr
hilfreich. Diesen Service könnte der Gesetzgeber anbieten, aber
vielleicht gibt es das eh schon.
> Ich meine, es kann doch nicht sein, daß LKW-Fahrer diskriminiert und als
> "Verbrecher" abgestempelt werden, nur weil sie irgendwo abladen oder laden
> müssen, jedoch gar keine Möglichkeit haben zu erfahren, wo sie überhaupt
> fahren dürfen.
Niemand wird diskriminiert, noch weniger als "Verbrecher" abgestempelt.
Unter den Frächtern sollte es sich inzwischen herumgesprochen haben,
dass es in Österreich Beschränkungen im LKW-Transportwesen gibt, auch
unter den ausländischen. Die Frächter müssen ihre Fahrer halt mit
entsprechenden Informationen versorgen.
Information ist eine Holschuld, keine Bringschuld.
Gruß,
Horst
Bin kein Querulant.
>
> Oder kommt das nur mir so vor, entgeht nur mir in dieser Kampfschrift
> jeder genauere Hinweis auf Routen und Alternativstrecken, ja, sogar
> die Frage "welches Altenmarkt" wird nur indirekt beantwortet,
> geschweige denn die Herkunft des Fahrers.
Ich meine das Altenmarkt, welches zwischen Hieflau und Steyr liegt. Dort
befindet sich eine größere Firma, deren Namen ich jetzt nicht genau weiß
(ist ja auch nur ein Beispiel, das mir eingefallen ist).
Die gesetzlich (derzeit) vorgeschriebene Ausweichroute ist über Liezen,
Admont, St. Gallen -> Altenmarkt, was sich mit einem Umweg über 30 km zu
Buche steht (Berechnung lt. Routenplaner), wobei für 80 km die Maut in der
Höhe von 27 Cent/km (21,6 EURO) zu berappen ist. Und das nur, um über den
Buchauer Sattel fahren zu dürfen, der noch steiler und gefährlicher ist, als
der Präbichl...
Natürlich ergibt sich jetzt die nächste Frage: Wie dürfen die LKW nach
Altenmarkt dann fahren, wenn auch für die B117 ein Fahrverbot verhängt wird?
Muß man dann über Wien - Amstetten - Steyr dort hin fahren (380 km, anstatt
über den Präbichl mit 70 km!!!!), wovon ca. 350 km Autobahn- Maut-km sind
(Preis: 94 EURO!!!)?
Aber was ist, wenn auch von Steyr -> Altenmarkt ein Fahrverbot verhängt wird
(vielleicht gibt's ja auch das schon), wie darf der LKW denn dann nach
Altenmarkt fahren?
Also, dies sind meine Fragen. Offensichtlich hat sich der Gesetzgeber nicht
viel mit diesem nicht näher definierbaren Ausruck "ausgenommen Ziel- u.
Quellverkehr" befasst. Denn auch Schweden ist ein Zielverkehr.
Wundern tut's mich jedenfalls nicht mehr, wenn die Betriebe (z.B.
Altenmarkt) in den Osten abzuwandern überlegen, weil die hiesigen
Transportkosten untragbar sind und eigentlich gar niemand mehr weiß, welche
Strecke er nun wirklich fahren darf. Gibt's dazu etwa einen Link?
LG, Otto!
> Wie weit gilt das Fahrverbot auf der B115 eigentlich?
Von Leoben-Donawitz bis zum Ortsende von Hieflau (Richtung Steyr)
>
> >Die gesetzlich (derzeit) vorgeschriebene Ausweichroute ist über Liezen,
>
> Wo steht diese Vorschrift?
Diese Vorschrift(?) ergibt sich daraus, daß die B 117 die einzige Straße
(außer aus Steyr kommend) ist, wo kein LKW-Fahrverbot in Richtung Altenmarkt
ausgeschildert ist.
>
> >Natürlich ergibt sich jetzt die nächste Frage: Wie dürfen die LKW nach
> >Altenmarkt dann fahren, wenn auch für die B117 ein Fahrverbot verhängt
wird?
>
> Ein grundsätzliches oder eines ausgenommen Quell- und Zielverkehr?
Ein ausgenommen Ziel- u. Quellverkehr.
>
> >Also, dies sind meine Fragen. Offensichtlich hat sich der Gesetzgeber
nicht
> >viel mit diesem nicht näher definierbaren Ausruck "ausgenommen Ziel- u.
> >Quellverkehr" befasst. Denn auch Schweden ist ein Zielverkehr.
>
> Schweden ist grundsätzlich mal ein Land.
Ja, ich weiß. Ein ganz schöne Land sogar, wo ein LKW-Fahrer als Solcher in
der Gesellschaft anerkannt ist. Im Gegensatz zu AT.
LG, Otto
Was heißt, dich überrascht nicht, daß ich die Frage "übersprungen" habe?
Habe ich Dir nicht vorhin schon mitgeteilt, daß es sich lediglich um eine
Beispielsfirma handelt? Ich pflege keine weiteren Beziehungen mit dieser
Firma, daher würde es mir schwer fallen, wie diese Firma mit diesem Problem
umgeht. Oder findet sich dort einfach ein Ansprechpartner?
Diese Firma ist mir lediglich vom "Vorbeifahren" bekannt, sie ist ein
metall- od. eisenverarbeitender Betrieb. Ich weiß aber echt nicht, wie sie
heißt. Aber aufgrund ihrer Lage ist sie ein Paradebeispiel von unüberlegten
Vorschriften, die eher mehr als Wählerköderei als auf Sinnhaftigkeit
abzielen. Denn kontrollieren tut diesen "Ziel- u. Quellverkehr" sowieso
niemand, wie denn auch?
LG, Otto, der davon gehört hat, daß für einen leeren LKW __immer__
Altenmarkt das Ziel ist - auch wenn's nach Steyr geht!
> Was hat es für Aussenstehende Sinn, sich über Probleme Gedanken zu
> machen, von denen "wir" kaum genaueres wissen? Wie z.B. lautet der
> genaue Verordnungstext? Wie handhaben diese Firmen das Problem, falls
> es eines ist?
>
Unlängst habe ich eine solche Verordnung gesehen (weiß aber leider nicht
mehr den Link), die schlicht aus 1 Seite Text bestand. Darin hieß es, daß
eben verordnet wird, daß das Befahren der B 116 (bei Niklasdorf) für LKW
verboten ist, ausgenommen "Ziel- u. Quellverkehr".
Wie die Firmen das Problem handhaben, weiß ich nicht. Offensichtlich weiß
niemand - bzw. steht auch nirgends geschrieben - ob und unter welchen
Umständen man nun wirklich fahren darf.
LG, Otto
> Unlängst habe ich eine solche Verordnung gesehen (weiß aber leider nicht
> mehr den Link), die schlicht aus 1 Seite Text bestand. Darin hieß es, daß
> eben verordnet wird, daß das Befahren der B 116 (bei Niklasdorf) für LKW
> verboten ist, ausgenommen "Ziel- u. Quellverkehr".
>
> Wie die Firmen das Problem handhaben, weiß ich nicht. Offensichtlich weiß
> niemand - bzw. steht auch nirgends geschrieben - ob und unter welchen
> Umständen man nun wirklich fahren darf.
Wenn sich die Firmen im Bereich der Verordnung befinden, dann fällt
jeder Verkehr von und zur Firma unter Ziel- oder Quellverkehr.
Wo ist das Problem?
Gruß,
Horst
> Also, dies sind meine Fragen. Offensichtlich hat sich der
> Gesetzgeber nicht viel mit diesem nicht näher definierbaren
> Ausruck "ausgenommen Ziel- u. Quellverkehr" befasst. Denn auch
> Schweden ist ein Zielverkehr.
Es ist wohl so, dass eh "jeder" der das will, eine moeglichkeit
finden wird, das fahrverbot zu ignorieren. Ein packerl mit passender
aufschrift im wagen wird das schon richten.
Ein LKW-fahrer erklaerte mir mal, warum immer mehr LKW das
wochenendfahrverbot ignorieren duerfen:
Ein (kleines) packerl "luftfracht" an bord - schon ist es ein
wichitiger transport von luftfracht und man kann mit seinem 40-tonner
am sonntag dahinfahren.
Alles augenauswischerei.
mfg
otto - road pricing ist bloed!
Welches Gesetz ist das, das konkret diese Route vorschreibt?
> Offensichtlich hat sich der Gesetzgeber nicht
> viel mit diesem nicht näher definierbaren Ausruck "ausgenommen Ziel- u.
> Quellverkehr" befasst.
Also "Ziel- und Quellverkehr" finde ich in keinem Gesetz. Also hat sich
der Gesetzgeber damit offensichtlich ueberhaupt nicht befasst.
Der Gesetzgeber hat nur die Behoerde durch Gesetze wie zum Beispiel
die StVO ermoeglicht, Fahrverbote zu erlassen. Und der Wirkungbereich
einer Behoerde ist eher lokal. Also: Buergermeister xy von xz an
der Ausweichroute zur mautpflichtigen Ayz will Ruhe - zustaendige
lokale Behoerde erlaesst Fahrverbot fuer diese Strecke.
Was aber am urspruengliche Problem nichts aendert.
Clemens
Du kannst Luftfracht geladen haben soviel Du willst, wenn Du keine
Sondergenehmigung hast, stehst Du wie alle anderen auch.
Und eine SG kriegst man in NÖ zum Beispiel im Moment gar nicht.
So schauts aus.
Bernhard
"Otto Adam" <spambox.l...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:2sur6aF...@uni-berlin.de...
Bernhard Wrabitz wrote:
> Otto Adam schrieb:
>> Ein (kleines) packerl "luftfracht" an bord - schon ist es ein
>> wichitiger transport von luftfracht und man kann mit seinem
>> 40-tonner am sonntag dahinfahren.
> Keine Ahnung haben und quasseln, na toll.
Unguten ton anschlagen, aber keine ahnung haben, wie man ein reply
verfasst [1].
> Du kannst Luftfracht geladen haben soviel Du willst, wenn Du
> keine Sondergenehmigung hast, stehst Du wie alle anderen auch.
> Und eine SG kriegst man in NÖ zum Beispiel im Moment gar nicht.
Scheinbar bekommt man sie in OOE recht einfach, wenn man wirklich so
eine braucht. Es fahren auf jeden fall hier immer mehr LKW auch
sonntags durch die gegend - getraenkeversorgung in ausflugsgebieten
kann es wohl nicht in dem umfang sein, im muehlviertel.
Dass mich der LKW-fahrer, den ich schon lange kenne anluegen wuerde,
kann ich praktisch ausschliessen - ich glaube eher ihm als Dir.
> So schauts aus.
Ueberleg Dir das nochmal. Lies zumindestens den link da unten.
Ansonsten waere eine weitergehende unterhaltung zu langweilig fuer
mich.
mfg
otto
[1] TOFU - siehe http://learn.to/quote/
PS: Ueberleg' Dir das mit Deiner mailadresse nochmal, Du willst
vielleicht nicht *jedem* Deine aon-kundennummer mitteilen.
schau mal bei http://www.noe.gv.at/service/ru/ru6/wochenendfahrverbot.htm
nach.
vielleicht glaubst mir dann.
ansonsten will ich nicht stänkern, aber ich mags halt nicht, wenn immer über
die ach so
bösen LKW?s hergezogen wird.
bernhard
"Otto Adam" <spambox.l...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:2t79quF...@uni-berlin.de...
> Otto Adam schrieb:
[TOFU - http://learn.to/quote]
>> Lies zumindestens den link da unten. Ansonsten waere eine
>> weitergehende unterhaltung zu langweilig fuer mich.
> mein reply ist wie ich es will :-)
[1]
> schau mal bei http://www.noe.gv.at/service/ru/ru6/wochenendfahrverbot.htm
> nach.
Schau...
Steht nicht viel interessantes dort.
> vielleicht glaubst mir dann.
Nein.
> ansonsten will ich nicht stänkern, aber ich mags halt nicht, wenn immer über
> die ach so
> bösen LKW?s hergezogen wird.
Tut das wer? Ich auf jeden fall nicht.
Ich bin fuer eine massive reduktion des LKW-verkehrs, aber ich ziehe
nicht ueber die LKWs her.
mfg
otto
[1] baba, und fall net.
> mein reply ist wie ich es will :-)
Und ich lese, wen ich will.
Welcome to the filter.
M.
Und mein Killfile ist gleich so, wie ich es will.
PLONK
Kathi (die sich sowas sicher nicht antut)
>Also hat sich
>der Gesetzgeber damit offensichtlich ueberhaupt nicht befasst.
Braucht "er" doch auch nicht.
>Der Gesetzgeber hat nur die Behoerde durch Gesetze wie zum Beispiel
>die StVO ermoeglicht, Fahrverbote zu erlassen. Und der Wirkungbereich
>einer Behoerde ist eher lokal. Also: Buergermeister xy von xz an
>der Ausweichroute zur mautpflichtigen Ayz will Ruhe - zustaendige
>lokale Behoerde erlaesst Fahrverbot fuer diese Strecke.
Eben.
>Was aber am urspruengliche Problem nichts aendert.
An der Mautflucht?
~ghw
--
Apostrophiti's is't anstecken'd'!
Schütz't euc'h, bevo'r e's z'u spä't is't'!
http://www.beepworld.de/members25/apostrophitis/
>Richtig. Ich als Laie würde Ziel und Quellverkehr so verstehen das
>es um Verkehr handelt dessen Quelle bzw. Ziel innerhalb der verordneten
>Strecke liegt. Wenn jetzt auf der Strecke A-B eine solche Verordnung
>besteht, es aber über C auch eine Möglichkeit gibt, dann muss man
>den Umweg fahren, auch wenn man 10x solange braucht.
Warum so kompliziert?
Konkretes Beispiel: Wenn du eine Lieferung für Eisenstadt hast, darfst
du nicht von Wien auf der Bundesstraße runterfahren, sondern mußt die
Autobahn nehmen.
> Quoting Thomas Koller <tko...@gmx.at>:
>
>>Richtig. Ich als Laie würde Ziel und Quellverkehr so verstehen das
>>es um Verkehr handelt dessen Quelle bzw. Ziel innerhalb der
>>verordneten Strecke liegt. Wenn jetzt auf der Strecke A-B eine solche
>>Verordnung besteht, es aber über C auch eine Möglichkeit gibt, dann
>>muss man den Umweg fahren, auch wenn man 10x solange braucht.
>
> Warum so kompliziert?
>
> Konkretes Beispiel: Wenn du eine Lieferung für Eisenstadt hast, darfst
> du nicht von Wien auf der Bundesstraße runterfahren, sondern mußt die
> Autobahn nehmen.
Tja, wenn man davon ausgeht, daß alle Firmen direkt an der Autobahn
liegen, ist natürlich die ganze Situation ein Kinderspiel. Das war aber
nicht die Fragestellung.
Abgesehen davon: Sind wirklich alle Bundesstraßen zwischen Wien und
Eisenstadt mit einem Durchfahrtsverbot belegt?
>
> ~ghw
luke
--
Da ich lauter solche unsinnichen kommentare bekomme wer ich mich jetzt
na den verwalter der news wenden und eine untersuchung einleiten lassen
wiel hier man nur noch solchen unsin an atworten bekommt und ich setze
dem jezt ein enden --J.Daub in <b04dcl$ne$1...@news.online.de>
>In welchem Gesetz oder welcher Verordnung ist das festgeschrieben?
>(Das man die Autobahn nehmen _muss_)
Muss man ja nicht, man kann auch über Feldwege fahren (wo es eben kein
LKW-Fahrverbot gibt).
>Was macht man bei einem Unfall und nachfolgender Sperre der Autobahn?
Abwarten, du wirst es nicht glauben, aber es gibt öfters Umleitungen
nur für PKW.
>Tja, wenn man davon ausgeht, daß alle Firmen direkt an der Autobahn
>liegen, ist natürlich die ganze Situation ein Kinderspiel. Das war aber
>nicht die Fragestellung.
Warum so kompliziert? Dass durch diese Fahrverbote verhindert werden
soll, dass Lieferungen von Wien nach Gleisdorf über Bundesstraßen (=
!Auto(bahn(straßen) transportiert werden.
>Abgesehen davon: Sind wirklich alle Bundesstraßen zwischen Wien und
>Eisenstadt mit einem Durchfahrtsverbot belegt?
Das war ein theoretisches Beispiel. Und vermutlich kannst auch über
Feldwege fahren...
> Quoting Lukas Schratz <exklusivfuersp...@aon.at>:
>
>>Tja, wenn man davon ausgeht, daß alle Firmen direkt an der Autobahn
>>liegen, ist natürlich die ganze Situation ein Kinderspiel. Das war
>>aber nicht die Fragestellung.
>
> Warum so kompliziert? Dass durch diese Fahrverbote verhindert werden
Weil das Leben nicht einfach ist. Jetzt keine böse Vermutung, aber kann
es sein, daß du Physiker oder Mathematiker bist, und immer vom
theoretischen Modell ausgehst? ;-)
> soll, dass Lieferungen von Wien nach Gleisdorf über Bundesstraßen (=
> !Auto(bahn(straßen) transportiert werden.
>
Das ist mir schon klar. Aber wenn man fast da ist: Wo darf man dann
fahren?
Okay, ich weiß nicht, wieviele Leute sich dort auskennen, ich kenne mich
dort recht gut aus, daher ein paar konkrete Beispiele:
Wenn man von Wien aus "Böhlerwerk" (bei Sollenau, vor Blumau) z.B. die
dortige Großbäckerei) beliefert: Wie darf ich fahren? Darf ich bereits,
wie es kilometermäßig am günstigsten ist, in Traiskirchen abfahren,
durch Günselsdorf bis Sollenau und dann links ab? Nein. Denn ich darf
maximal bis Günselsdorf. Gut, also bis Leobersdorf fahren, und dann auf
die Hainburger (B18) bis zur B17 und dann abbiegen. Oder doch nicht?
Weil es besteht zwar ein Durchfahrverbot, aber man weiß nicht, bis
wohin. Oder muß ich dann bis Wiener Neustadt? Wenn ich dort abfahre und
Richtung B17, bekomme ich wieder ein Durchfahrverbot. Diesmal bis
nördlich der Hainburger Bahn (hä?), wenn ich über Felixdorf fahre. Wo
ist die? (Ja, ich weiß das) Wie ist es, wenn ich über Trumau,
Oberwaltersdorf und Tattendorf abfahre und dann nach Neurißhof abbiege?
Darf ich dort (Als ich dort im September fuhr, hat mich ein
Zählkommando exaktestens abgefragt- ich hatte allerdings auch in
Oberwaltersdorf geliefert) fahren oder nicht?
Und jetzt denk dir das Ganze für einen spanischen Transit-LKW-Fahrer
durch.
Und dann überdenke bitte deine Frage.
Denn bis der herausfindet, welches Kuhkaff als Endpunkt einer
Durchfahrbeschränkung gilt, ist er mittelmäßig verzweifelt.
Übrigens: Eine der häufigsten Fragen, die mir in letzter Zeit von
Kollegen (in- und ausländisch) gestellt wurde war: "Darf man dort
fahren?"
> ~ghw
luke
--
Systemadministrator: Der wo macht, dass das Internet geht, den man aber
nix wegen Word fragen darf, weil sonst ist er sauer und dann geht das
Internet wieder nicht.
--unbekannt, gefunden bei Peter J.Holzer
>Weil das Leben nicht einfach ist. Jetzt keine böse Vermutung, aber kann
>es sein, daß du Physiker oder Mathematiker bist, und immer vom
>theoretischen Modell ausgehst? ;-)
Mein, ich sehe mich als Pragmatiker
>> soll, dass Lieferungen von Wien nach Gleisdorf über Bundesstraßen (=
>> !Auto(bahn(straßen) transportiert werden.
>>
>Das ist mir schon klar.
Na offensichtlich nicht, denn sonst würdest ja nicht fragen...
> Aber wenn man fast da ist: Wo darf man dann fahren?
Na dorthin, wo man hin will/muss.
>Okay, ich weiß nicht, wieviele Leute sich dort auskennen, ich kenne mich
>dort recht gut aus, daher ein paar konkrete Beispiele:
Na wie bist denn bisher gefahren?
>Darf ich dort (Als ich dort im September fuhr, hat mich ein
>Zählkommando exaktestens abgefragt- ich hatte allerdings auch in
>Oberwaltersdorf geliefert) fahren oder nicht?
Dann frag einmal einen Routenplaner, wennst Hilfe brauchst.
>Und jetzt denk dir das Ganze für einen spanischen Transit-LKW-Fahrer
>durch.
Irgendwie kommt mir vor, als wüßten zigtausende Leute plötzlich
nimmer, wie man von A nach B kommt...
>Und dann überdenke bitte deine Frage.
>Denn bis der herausfindet, welches Kuhkaff als Endpunkt einer
>Durchfahrbeschränkung gilt, ist er mittelmäßig verzweifelt.
Das ist doch irrelevant, solang "er" ein konkretes Ziel in dieser
Gegend hat. Wenn er allerdings bei Guntramsdorf auf der 16er oder 17er
rumgurkt und eine Lieferung für Gleisdorf hat, kanns das wohl nicht
sein...
>Übrigens: Eine der häufigsten Fragen, die mir in letzter Zeit von
>Kollegen (in- und ausländisch) gestellt wurde war: "Darf man dort
>fahren?"
Du siehst das alles viel zu theoretisch.
>Wenn sich die Firmen im Bereich der Verordnung befinden, dann fällt
>jeder Verkehr von und zur Firma unter Ziel- oder Quellverkehr.
>Wo ist das Problem?
Ja, das kann ich irgendwie auch nicht ganz nachvollziehen. Es scheint,
als hätten plötzlich tausende LKW Fahrer vergessen, wie man einen
Zielort findet.
>>Das ist mir schon klar.
>
> Na offensichtlich nicht, denn sonst würdest ja nicht fragen...
Ich habe eine Frage gestellt? Das glaube ich nicht, Tim.
>
>> Aber wenn man fast da ist: Wo darf man dann fahren?
>
> Na dorthin, wo man hin will/muss.
Bist du jetzt lustig?
>
>>Okay, ich weiß nicht, wieviele Leute sich dort auskennen, ich kenne
>>mich dort recht gut aus, daher ein paar konkrete Beispiele:
>
> Na wie bist denn bisher gefahren?
Es geht nicht darum, wie ich fahre. Du verstehst offenbar nicht, was ein
Beispiel ist. So ist es relativ sinnlos zu diskutieren.
>
>>Darf ich dort (Als ich dort im September fuhr, hat mich ein
>>Zählkommando exaktestens abgefragt- ich hatte allerdings auch in
>>Oberwaltersdorf geliefert) fahren oder nicht?
>
> Dann frag einmal einen Routenplaner, wennst Hilfe brauchst.
Was hat ein Routenplaner mit Durchfahrverboten zu tun?
>
>>Und jetzt denk dir das Ganze für einen spanischen Transit-LKW-Fahrer
>>durch.
>
> Irgendwie kommt mir vor, als wüßten zigtausende Leute plötzlich
> nimmer, wie man von A nach B kommt...
Irgendwie kommt mir vor, du hast einfach keinen blassen Schimmer von der
Materie und machst dich hier wichtig. Das ist ärgerlich.
>
>>Und dann überdenke bitte deine Frage.
>>Denn bis der herausfindet, welches Kuhkaff als Endpunkt einer
>>Durchfahrbeschränkung gilt, ist er mittelmäßig verzweifelt.
>
> Das ist doch irrelevant, solang "er" ein konkretes Ziel in dieser
> Gegend hat. Wenn er allerdings bei Guntramsdorf auf der 16er oder 17er
Nein, ist es nicht. Du hast _wirklich_ keine Ahnung von
Durchfahrverboten.
Und offenbar ist dir auch neu, daß diese geografische Begrenzungen
aufweisen, die auch dann einzuhalten sind, wenn man ein "konkretes Ziel
in der Gegend" hat.
> rumgurkt und eine Lieferung für Gleisdorf hat, kanns das wohl nicht
> sein...
Warum du immer mit Gleisdorf daher kommst, ist mir unverständlich.
Außer, du willst die Tatsache kaschieren, daß du keine Ahnung hast,
worum es in meinem Beispiel geht und einfach nur wieder einen Extremfall
hernimmst, den es in der Praxis schlicht nicht gibt.
>>Übrigens: Eine der häufigsten Fragen, die mir in letzter Zeit von
>>Kollegen (in- und ausländisch) gestellt wurde war: "Darf man dort
>>fahren?"
>
> Du siehst das alles viel zu theoretisch.
Oh, gut. Du wirst mich bezüglich der gelebten Praxis sicher erleuchten
können. Ich nehme an, du bist auch LKW-Fahrer?
>
> ~ghw
luke
--
Kinder... Hier ist Handwerk. Pfusch am Bau ist drüben in microsoft.ALL,
ja? Danke.
-- Robin Socha in dcoulm
> Wenn einem da ein paar nette Herren so einen Zettel zum zahlen
> anbieten ist das nicht wirklich sehr theoretisch.
Wirklich _praktisch_ ist das aber auch nicht. ;-)
>
> Tom
luke, CNR
--
Naja, aber der Sinn von Diskussionsforen ist sicher nicht, dass man sich
einen sucht, der angestrengt irgendan Schas schreibt, damit man selber
dann die intelligenten Antworten geben kann, oder?
--Robert Riesenberger in a.f.a
>Woher der plötzliche Sinneswandel? Im letzten posting hast noch geschrieben
>man muss. Wobei ich bei Eisenstadt nicht ganz glauben kann das für
>alle Bundesstrassen Fahrverbote verordnet wurden und nur Autobahn und
>Feldweg übrigbleibt.
Du kannst so gesehen auch von Wien über Bischofshofen nach Graz
fahren... (vermutlich wirds etwas länger dauern...
Wie das Subject schon sagt, die Fahrverbote sollen den
Durchzugsverkeehr (aufgrund der Mautflucht) beschränken.
Du bist ein Troll und solltest dieses Forum meiden. Denn Du hast nicht den
geringsten Beitrag zur Sachlichkeit zu diesem Thema geleistet, sondern nur
gestänkert, provoziert und blöd dahergeschrieben.
Tschüß, ab und babali, hoffentlich sehen wir dich hier nie wieder...
Otto.
>> Du kannst so gesehen auch von Wien über Bischofshofen nach Graz
>> fahren... (vermutlich wirds etwas länger dauern...
>
>Genau um solche Fälle gehts.
Aha, _das_ verstehst du also unter "Praxis". Sorry, das ist mir zu
hoch...
>Es geht nicht darum was diese Fahrverbote beschränken _sollen_, sondern
>was diese Verbote tatsächlich bewirken. Also nicht dein theoretischer
>Ansatz interessiert mich, sondern eher die Praxis.
Da unser Verständnis der Bedeutung von "Praxis" dermaßen divergiert,
sollt mas bleiben lassen...
>Da du nichts zur Praxis beitragen kannst [...]
Blah blah blah, nur feste Phrasen dreschen, gell?
>Deine Beispiele haben sich ja leider
>alle als Schall und Rauch erwiesen
Na bin ich dein Lotsendienst?
Dein Interesse ist es, möglichst weit auf Bundesstraßen durchzukommen,
mein Interesse ist es, dass genau dieser LKW-Durchzugsverkehr _nicht_
an meiner Haustüre vorbeiführt.
>bisher warte ich noch immer auf konkrete Beispiele zu
>eurem Dialog.
Welche Art konkreter Beispiele willst denn haben?
A'l: wenn du von A nach B musst und bis zur Abfahrt C fährst und dann
über die Bxyz, dann bekommst sicher kein Ticket?
Damit kann niemand dienen, aber nachdem dein Kollege seiner Aussage
nach bereits praktische Erfahrungen mit der Rennleitung gesammelt hat,
wäre es mal eine Idee, dass _er_ mal mit mehr Infos dauzu rausrückt.
Und die von ihm zitierten "übertriebenen Härtefälle" sind traurige
Einzelschicksale, die jeden von uns treffen können. Abgesehen davon
gibts in Verfwaltungsverfahren immer noch eine Reihe von
Rechtsmitteln...
>bisher warte ich noch immer auf konkrete Beispiele zu
>eurem Dialog.
Welche Art konkreter Beispiele willst denn haben?
A'la: Wenn du von A nach B musst und bis zur Abfahrt C fährst und dann
über die Lxyz, dann bekommst sicher kein Ticket?
Und nachdem dein Kollege in <417e...@e-post.inode.at> bereits
praktische Erfahrungen mit der Rennleitung andeutett, wäre es mal eine
Idee, dass _er_ mal mit mehr Infos dauzu rausrückt.
Abgesehen davon erweckt der p.t. Kollege in <416f...@e-post.inode.at>
den Eindruck, dass es nunmehr _praktisch_ ein Ding der Unmöglichkleit
ist, abseits der AB mit einem LKW zu fahren, da überalle diese bösen
Fahrverbote aufgestellt sind, und man sich deswegen mit dem LKW nur
mehr auf Feldwagen ohne solche fortbewegen kann... (ich frag mich
ehrlich, wie er ein Ziel vor der Maut gefunden hat).
Und das war es auch, was mich dazu bewogen hat, hier mitzudiskutieren,
denn die Ansicht, die er in siesem Posting vertreten hat, ist -
gelinde gesagt - praxisfremd.
>Wobei die ursprpüngliche Frage ja leider noch unbeantwortet blieb, was denn
>nun der Unterschied zwischen "Ziel- und Quellverkehr" und beispielsweise
>"Anrainerverkehr" ist.
Ist das wirklich _so_ schwer zu kapieren?
Anrainer ist jemand, der dort wohnt (oder seinen eigenen
Firmanstandort dort hat),
beim Quell- und Zielverkehr sind zusätzlich noch private oder
gewerbliche Fahrtziele (z.B. zum Laden) mit inbegriffen (also alles,
was als Ziel oder Ausgangspunkt einer Fahrt ist).