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Re: Beschleunigungsstreifen / Verzögerungsstreifen

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Johann Mayerwieser

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Dec 20, 2013, 9:59:26 AM12/20/13
to
Am Fri, 20 Dec 2013 09:44:59 +0000 schrieb Thomas Koller:

> Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
>> Am Fri, 20 Dec 2013 10:11:12 +0100 schrieb Armin Wolf:
>>
>>> Ein Vollgas- Geben, wenn ein Anderer zum Überholen ansetzt ist ein
>>> schwerer Verkehrsverstoß!
>>
>> Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt überholt nicht bzw. darf
>> rechts überholen (je nachdem, wie man die Bestimmung auslegt, bleibt
>> aber das gleiche)
>
> Das darf er aber nicht auf einem Ausfädelungsstreifen.

ER fuhr auf *seinem* Einfädel- oder Beschleunigungsstreifen. Wie schon in
dem von mir geposteten kombinierten Streifen Österreich, A2, Föhrenberg
FR Wien: Der geneigte und ortsunkundige Autofahrer kommt erst nach
längerer STrecke drauf, dass im die ASFINAG nicht einen
steigungskonformen, luxuriösen Beschleunigunsstreifen hingemalt hat,
sondern dass dieser nach mehreren hundert Metern in einen
Verzögerungsstreifen übergeht.

Abgesehen davon:
In .at wird als Grund dafür, dass man am Beschleunigungsstreifen
schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
Überholen sei.
Warum gilt gleiches ARgument nicht für den Verzögerungsstreifen?

Xpost at.verkehr.strasse
f'up bitte je nach reply setzen



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Thomas Koller

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Dec 20, 2013, 11:07:52 AM12/20/13
to
In at.verkehr.strasse Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
> Am Fri, 20 Dec 2013 09:44:59 +0000 schrieb Thomas Koller:
>> Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
>>> Am Fri, 20 Dec 2013 10:11:12 +0100 schrieb Armin Wolf:
>>>
>>>> Ein Vollgas- Geben, wenn ein Anderer zum �berholen ansetzt ist ein
>>>> schwerer Verkehrsversto�!
>>>
>>> Wer auf dem Beschleunigungsstreifen f�hrt �berholt nicht bzw. darf
>>> rechts �berholen (je nachdem, wie man die Bestimmung auslegt, bleibt
>>> aber das gleiche)
>>
>> Das darf er aber nicht auf einem Ausf�delungsstreifen.
>
> ER fuhr auf *seinem* Einf�del- oder Beschleunigungsstreifen. Wie schon in
> dem von mir geposteten kombinierten Streifen �sterreich, A2, F�hrenberg
> FR Wien: Der geneigte und ortsunkundige Autofahrer kommt erst nach
> l�ngerer STrecke drauf, dass im die ASFINAG nicht einen
> steigungskonformen, luxuri�sen Beschleunigunsstreifen hingemalt hat,
> sondern dass dieser nach mehreren hundert Metern in einen
> Verz�gerungsstreifen �bergeht.
>
> Abgesehen davon:
> In .at wird als Grund daf�r, dass man am Beschleunigungsstreifen
> schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
> anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
> �berholen sei.
> Warum gilt gleiches ARgument nicht f�r den Verz�gerungsstreifen?

Es geht hier um die Rechtslage in Deutschland, nicht um �sterreich.
Und da gibt es in Deutschland einen explizite Aussage wie man sich
auf einem Auff�delungsstreifen zu verhalten hat.

Tom

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 20, 2013, 2:14:05 PM12/20/13
to
Am Fri, 20 Dec 2013 16:07:52 +0000 schrieb Thomas Koller:

>> Abgesehen davon:
>> In .at wird als Grund dafür, dass man am Beschleunigungsstreifen
>> schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
>> anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
>> Überholen sei.
>> Warum gilt gleiches ARgument nicht für den Verzögerungsstreifen?
>
> Es geht hier um die Rechtslage in Deutschland, nicht um Österreich. Und
> da gibt es in Deutschland einen explizite Aussage wie man sich auf einem
> Auffädelungsstreifen zu verhalten hat.


OK - wie ist es aber in Österreich? Stimmt da meine Auffassung?

Armin Wolf

unread,
Dec 20, 2013, 3:04:41 PM12/20/13
to
"Johann Mayerwieser" <johann.ma...@gmail.com> schrieb

> Abgesehen davon:
> In .at wird als Grund dafür, dass man am Beschleunigungsstreifen
> schneller fahren darf als die auf der Autobahn genannt, dass das ein
> anderer Fahrbahnteil oder eine andere Fahrbahn ist und es daher kein
> Überholen sei.
> Warum gilt gleiches ARgument nicht für den Verzögerungsstreifen?

Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verzögerungsstrei-
fen wechselt, damit rechnet, daß er gleichzeitig rechts überholt wird.

Stell Dir vor, Du möchtest mit dem LKW abfahren, und dann drängelt
sich rechts von Dir ein kleiner PKW vorbei. Das muß Mus geben :-((

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 20, 2013, 5:05:42 PM12/20/13
to
Wenn es um die Unfallgefahr ginge, dann dürfte es auch keine Radwege
geben. Stell dir vor, ein LKW biegt rechts ab und da kommt ein noch
kleineres Fahrrad vorbei.

Manfred Floh

unread,
Dec 21, 2013, 1:16:31 AM12/21/13
to
Am 20.12.2013 23:05, schrieb Johann Mayerwieser:

> Wenn es um die Unfallgefahr ginge, dann dürfte es auch keine Radwege
> geben. Stell dir vor, ein LKW biegt rechts ab und da kommt ein noch
> kleineres Fahrrad vorbei.

Dürfte es eh nicht. *fg*

LG
Manfred

HC Ahlmann

unread,
Dec 21, 2013, 10:23:36 AM12/21/13
to
Armin Wolf <AW...@mail.lv> wrote:

> Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verz�gerungsstrei-
> fen wechselt, damit rechnet, da� er gleichzeitig rechts �berholt wird.

Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechts�berholen ist unter in der
StVO aufgez�hlten Umst�nden erlaubt, sodass der Wechselwillige mit
aufkommenden Fahrzeugen rechnen muss, Spurwechsel ist jedoch nur bei
Gef�hrdungsausschluss erlaubt, sodass niemand damit rechnen muss, dass
jemand vor ihm einschert.

> Stell Dir vor, Du m�chtest mit dem LKW abfahren, und dann dr�ngelt
> sich rechts von Dir ein kleiner PKW vorbei. Das mu� Mus geben :-((

Man k�nnte am Anfang eines Verz�gerungsstreifen darauf wechseln, aber
dann zieht bestimmt jemand die Standspur-Stau-Passanten aus dem Hut,
worauf es wieder Fahrfehler des Spurwechselnden hei�t...
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, T�rnberichte

Franz Glaser

unread,
Dec 21, 2013, 10:50:49 AM12/21/13
to
Am 21.12.2013 16:23, schrieb HC Ahlmann:

>> Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verz�gerungsstrei-
>> fen wechselt, damit rechnet, da� er gleichzeitig rechts �berholt wird.

> Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechts�berholen ist unter in der
> StVO aufgez�hlten Umst�nden erlaubt, sodass der Wechselwillige mit
> aufkommenden Fahrzeugen rechnen muss, Spurwechsel ist jedoch nur bei
> Gef�hrdungsausschluss erlaubt, sodass niemand damit rechnen muss, dass
> jemand vor ihm einschert.


Das ist so ein typischer Fall von Deppenvorschrift f�r die Anw�lte. Wer
hat denn schon einen RECHTSHINTENSPIEGEL. Aber vorn links sieht jeder
sowieso.


GL
--
Zwar wei� ich viel, doch m�cht ich alles wissen.
(Wagner, Gstudierter)

Otto A d a m

unread,
Dec 21, 2013, 4:52:46 PM12/21/13
to
Am 21/12/13 16:50, schrieb Franz Glaser:
> Am 21.12.2013 16:23, schrieb HC Ahlmann:

>>> Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verz�gerungsstrei-
>>> fen wechselt, damit rechnet, da� er gleichzeitig rechts �berholt wird.

>> Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechts�berholen ist unter in der
>> StVO aufgez�hlten Umst�nden erlaubt, sodass der Wechselwillige mit
>> aufkommenden Fahrzeugen rechnen muss, Spurwechsel ist jedoch nur bei
>> Gef�hrdungsausschluss erlaubt, sodass niemand damit rechnen muss, dass
>> jemand vor ihm einschert.

> Das ist so ein typischer Fall von Deppenvorschrift f�r die Anw�lte. Wer
> hat denn schon einen RECHTSHINTENSPIEGEL. Aber vorn links sieht jeder
> sowieso.

Was isn da wieder so schwierig dran?
Ziel ist, dass keiner schneller sein kann als man selber, dann eruebrigt
sich das Geseire!

mfg
otto

Erich Klecka

unread,
Dec 21, 2013, 6:19:07 PM12/21/13
to
Am 2013-12-21 16:23, schrieb HC Ahlmann:
> Armin Wolf <AW...@mail.lv> wrote:
>
>> Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den Verz�gerungsstrei-
>> fen wechselt, damit rechnet, da� er gleichzeitig rechts �berholt wird.
>
> Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechts�berholen ist unter in der
> StVO aufgez�hlten Umst�nden erlaubt, sodass der Wechselwillige mit
> aufkommenden Fahrzeugen rechnen muss, Spurwechsel ist jedoch nur bei
> Gef�hrdungsausschluss erlaubt, sodass niemand damit rechnen muss, dass
> jemand vor ihm einschert.

ACK.

�2 StVO:
(1)29
�berholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben
Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als
�berholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verz�gerungs- oder
Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem
Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von
Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf
Fahrbahnen mit mehr als einem Fahrstreifen f�r die betreffende
Fahrtrichtung und das Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher
Geschwindigkeit, im Sinne des � 7 Abs. 3a.

�11 StVO
(1)
Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur �ndern oder den
Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon �berzeugt hat, da� dies
ohne Gef�hrdung oder Behinderung anderer Stra�enben�tzer m�glich ist.

Dazu auch zwei OGH-Entscheidungen (2Ob6/94 und 2Ob12/92):

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19920429_OGH0002_0020OB00012_9200000_000

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19940428_OGH0002_0020OB00006_9400000_000


Ein Fahrzeug, da� die Spur auf den Verz�gerungsstreifen wechseln m�chte,
darf also dies erst tun, wenn es sich �berzeugt hat, da� es rechts
niemand behindert.

Erich Klecka

unread,
Dec 21, 2013, 6:42:54 PM12/21/13
to
Am 2013-12-20 15:59, schrieb Johann Mayerwieser:
> Am Fri, 20 Dec 2013 09:44:59 +0000 schrieb Thomas Koller:
>
>> Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
>>> Am Fri, 20 Dec 2013 10:11:12 +0100 schrieb Armin Wolf:
>>>
>>>> Ein Vollgas- Geben, wenn ein Anderer zum Überholen ansetzt ist ein
>>>> schwerer Verkehrsverstoß!
>>>
>>> Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt überholt nicht bzw. darf
>>> rechts überholen (je nachdem, wie man die Bestimmung auslegt, bleibt
>>> aber das gleiche)
>>
>> Das darf er aber nicht auf einem Ausfädelungsstreifen.
>
>

In A schon.
Siehe OGH Rechtssatz:
http://alturl.com/aaffh

Stefan Froehlich

unread,
Dec 22, 2013, 3:03:09 AM12/22/13
to
On Sun, 22 Dec 2013 00:19:07 Erich Klecka wrote:
> >> Unfallgefahr, da niemand, der nach rechts auf den
> >> Verzögerungsstreifen wechselt, damit rechnet, daß er
> >> gleichzeitig rechts überholt wird.

> > Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechtsüberholen ist unter
> > in der StVO aufgezählten Umständen erlaubt, [...]

> §2 StVO:
> (1)29
> Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf
> derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug;
> nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem
> Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug
> [...]

Hm. Wenn jemand auf der ersten Spur sich an jemand auf dem
Verzoegerungs- oder Beschleunigungsstreifen vorbeibewegt, ist das
also per Definition kein Ueberholen. Fein, aber in 90% der Faelle
relativ egal, da ohnehin kein Ueberholverbot bestuende.

Aber: ueber den umgekehrten Fall, also das Vorbeibewegen eines
Fahrzeugs *auf* dem Beschleunigungsstreifen *an* einem Fahrzeug
auf der ersten (echten) Spur derselben Fahrbahn sagt der Paragraph
ja nun eigentlich nichts aus. Oder?

(Im Zusammenhang mit "Ueberholen" scheint mir "vorbeibewegen" ganz
klar als "des schnelleren Fahrzeugs" gemeint zu sein. Man kann dem,
der ueberholt wird, ja kaum die Uebertretung eines Ueberholverbots
zur Last legen)

> §11 StVO (1)
> Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder
> den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat,
> daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer
> möglich ist.

> Ein Fahrzeug, daß die Spur auf den Verzögerungsstreifen wechseln möchte,
> darf also dies erst tun, wenn es sich überzeugt hat, daß es rechts
> niemand behindert.

Das ist richtig, impliziert IMHO aber noch laengst nicht die Erlaubnis
zum Rechtsueberholen.

Servus,
Stefan

--
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Stefan Froehlich

unread,
Dec 22, 2013, 3:26:51 AM12/22/13
to
On Sun, 22 Dec 2013 09:03:09 Stefan Froehlich wrote:
> On Sun, 22 Dec 2013 00:19:07 Erich Klecka wrote:
> > > Fahrfehler des Spurwechselnden, denn Rechtsüberholen ist unter
> > > in der StVO aufgezählten Umständen erlaubt, [...]

> > §2 StVO:
> > (1)29
> > Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf
> > derselben Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug;
> > nicht als Überholen gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem
> > Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug
> > [...]

> Hm. Wenn jemand auf der ersten Spur sich an jemand auf dem
> Verzoegerungs- oder Beschleunigungsstreifen vorbeibewegt, ist das
> also per Definition kein Ueberholen. Fein, aber in 90% der Faelle
> relativ egal, da ohnehin kein Ueberholverbot bestuende.

> Aber: ueber den umgekehrten Fall, also das Vorbeibewegen eines
> Fahrzeugs *auf* dem Beschleunigungsstreifen *an* einem Fahrzeug
> auf der ersten (echten) Spur derselben Fahrbahn sagt der Paragraph
> ja nun eigentlich nichts aus. Oder?

> (Im Zusammenhang mit "Ueberholen" scheint mir "vorbeibewegen" ganz
> klar als "des schnelleren Fahrzeugs" gemeint zu sein. Man kann dem,
> der ueberholt wird, ja kaum die Uebertretung eines Ueberholverbots
> zur Last legen)

Ok, der OGH sieht das (momentan) offenbar anders, habe ich nach
Abschicken des Postings im von Dir verlinkten Entscheidungssatz
gelesen. Aber immerhin:

| Eine rein wörtliche Auslegung könnte dazu führen, daß der auf einem
| Fahrstreifen der Autobahn befindliche Verkehrsteilnehmer Fahrzeuge,
| die sich auf dem Verzögerungs- oder Beschleunigungsstreifen
| befinden, nicht überholen würde, das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges
| auf einem derartigen Streifen gegenüber einem auf einem Fahrstreifen
| der Autobahn fahrenden Fahrzeug jedoch ein Überholen darstellen
| würde (diese Ansicht vertreten Benes-Messiner in Anm 31 zu § 2 StVO
| in MGA StVO8). Eine derartige Regelung erschiene jedoch kaum
| sinnvoll, weshalb schon aufgrund des Wortlautes des Gesetzes
| bezweifelt werden müßte, ob dies tatsächlich die Absicht des
| Gesetzgebers gewesen ist.

Ich bin mit meiner Meinung also nicht alleine (und in durchaus
akzeptabler Gesellschaft). Die Begruendung des OGH fuer seine
Auslegung mit den Worten "kaum sinnvoll" finde ich spannend, denn
*gerade* so eine Auslegung erscheint mir sinnvoll: wenn auf einer
Autobahn ein lokales Ueberholverbot verordnet ist (z.B. fuer LKW),
dann waere es seltsam, muessten die Fahrzeuge auf der ersten Spur
hinter einem auffahrenden Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen
bleiben. Dass Rechtsueberholen riskant ist (und es somit keinen
logischen Grund gibt, dieses ausgerechnet auf einem
Beschleunigungsstreifen zu erlauben - was zeichnet diesen denn
gegenueber der restlichen Fahrbahn aus?), zeigt sich ja alleine
schon durch die Notwendigkeit solcher Urteile, sprich: dass Unfaelle
durch diese Praxis tatsaechlich vorkommen.

Aber gegen den OGH kommt man natuerlich nur schwer an :-)

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 22, 2013, 5:09:04 AM12/22/13
to
Am Sun, 22 Dec 2013 08:26:51 +0000 schrieb Stefan Froehlich:

> Dass Rechtsueberholen riskant ist (und es somit keinen logischen Grund
> gibt, dieses ausgerechnet auf einem Beschleunigungsstreifen zu erlauben
> - was zeichnet diesen denn gegenueber der restlichen Fahrbahn aus?),

Dass er ein anderer Fahrbahnteil ist.

> zeigt sich ja alleine schon durch die Notwendigkeit solcher Urteile,
> sprich: dass Unfaelle durch diese Praxis tatsaechlich vorkommen.
>
> Aber gegen den OGH kommt man natuerlich nur schwer an :-)

Es gibt nur wenige STellen, wo das Überholen am verzögerungsstreifen
problematisch sein kann, nämlich dort wo er kombiniert mit einem
Beschleunigungsstreifen ist, ansonst kann man gefahrlos und ohne
Schulterblick (na, nicht ganz wegen Einsatzfahrzeugen) auf den
Verzögerungsstreifen wechseln. Und solche, die im letzten Moment von der
3. Spur auf den Verzögerungsstreifen wechseln, würden auch einen
Schwertransport übersehen.

Stefan Froehlich

unread,
Dec 22, 2013, 5:44:47 AM12/22/13
to
On Sun, 22 Dec 2013 11:09:04 Johann Mayerwieser wrote:
> Es gibt nur wenige STellen, wo das Überholen am verzögerungsstreifen
> problematisch sein kann, nämlich dort wo er kombiniert mit einem
> Beschleunigungsstreifen ist, ansonst kann man gefahrlos und ohne
> Schulterblick (na, nicht ganz wegen Einsatzfahrzeugen) auf den
> Verzögerungsstreifen wechseln.

...weil die meisten Leute ja typischerweise eher am Anfang, als am
Ende wechseln, klar. Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens
in der Praxis schon? Spaetestens ein paar Meter weiter ist man sowieso
wieder langsamer als derjenige, den man gerade halbherzig ueberholt hat.
Da koennte man ohne Komforteinbussen auch gleich ganz darauf verzichten.

Servus,
Stefan

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Stefan - das entbehrlichste Versprechen, welches es je geben wird.
(Sloganizer)

Otto A d a m

unread,
Dec 22, 2013, 12:14:16 PM12/22/13
to
Am 22/12/13 11:44, schrieb Stefan Froehlich:

> Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens
> in der Praxis schon?

Es geht schneller.

HTH
otto

Stefan Froehlich

unread,
Dec 22, 2013, 12:42:06 PM12/22/13
to
On Sun, 22 Dec 2013 18:14:16 Otto A d a m wrote:
> > Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens
> > in der Praxis schon?

> Es geht schneller.

Wieviele Sekunden Zeitgewinn bringt das konkret? Zwei? Drei?

Servus,
Stefan

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Stefan - weil kässige Liebe mitnichten hüpft.
(Sloganizer)

Otto A d a m

unread,
Dec 22, 2013, 2:07:52 PM12/22/13
to
Am 22/12/13 18:42, schrieb Stefan Froehlich:
> On Sun, 22 Dec 2013 18:14:16 Otto A d a m wrote:

>>> Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens
>>> in der Praxis schon?
>> Es geht schneller.
> Wieviele Sekunden Zeitgewinn bringt das konkret? Zwei? Drei?

Nein, nicht falsch verstehen: Mir geht es nicht um den Zeitgewinn,
sondern um den Gewinn an Geschwindigkeit. Ich vermeide grundsaetzlich,
unter Zeitdruck zu fahren. Ich fahre nur schnell, weil langsamfahren oed
ist.

mfg
otto

Stefan Froehlich

unread,
Dec 23, 2013, 4:20:31 AM12/23/13
to
On Sun, 22 Dec 2013 20:07:52 Otto A d a m wrote:
> >>> Nur: was *bringt* die Erlaubnis des Ueberholens in der Praxis
> >>> schon?
> >> Es geht schneller.
> > Wieviele Sekunden Zeitgewinn bringt das konkret? Zwei? Drei?

> Nein, nicht falsch verstehen: Mir geht es nicht um den Zeitgewinn,
> sondern um den Gewinn an Geschwindigkeit. Ich vermeide
> grundsaetzlich, unter Zeitdruck zu fahren. Ich fahre nur schnell,
> weil langsamfahren oed ist.

Na, das geht mir ja im Prinzip ganz genauso. Aber beim Abfahren von
einer Autobahn... also fuer die paar Sekunden tut mir das wirklich
nicht weh (zumal es ohnehin selten genug vorkommt, dass da gerade
jemand zum Rechtsueberholen da ist *und* man auch noch den
entsprechenden Ueberschuss an Geschwindigkeit hat).

Servus,
Stefan

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Murklig und doch ölig?! Stefan - mit Liebe gemacht.
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Johann Mayerwieser

unread,
Dec 23, 2013, 12:28:56 PM12/23/13
to
Am Mon, 23 Dec 2013 09:20:31 +0000 schrieb Stefan Froehlich:

>> Nein, nicht falsch verstehen: Mir geht es nicht um den Zeitgewinn,
>> sondern um den Gewinn an Geschwindigkeit. Ich vermeide grundsaetzlich,
>> unter Zeitdruck zu fahren. Ich fahre nur schnell, weil langsamfahren
>> oed ist.
>
> Na, das geht mir ja im Prinzip ganz genauso. Aber beim Abfahren von
> einer Autobahn... also fuer die paar Sekunden tut mir das wirklich nicht
> weh (zumal es ohnehin selten genug vorkommt, dass da gerade jemand zum
> Rechtsueberholen da ist *und* man auch noch den entsprechenden
> Ueberschuss an Geschwindigkeit hat).


Mir geht es weniger um Zeit oder um Geschwindigkeit, sondern um das
geschmeidige und elegante Abfahren von der Autobahn, wenn geht ohne mit
der Bremse zu bremsen, sondern mit Ausrollen lassen oder mit der
Motorbremse.
Wenn man jetzt mit 130 auf einen Verzögerungsstrefein einfädelt und in
der 1. Spur ist ein LKW, dann hieße das, unmittelbar auf 80 runter zu
bremsen
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