Daniel Hruska
unread,May 10, 2016, 2:20:24 PM5/10/16You do not have permission to delete messages in this group
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Muss nicht eigentlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung grundsätzlich
verordnet werden? Wie verhält es sich, wenn die Polizei zwecks einer
temporären Geschwindigkeitskontrolle auf einer Bundesstraße, wo 100 km
erlaubt sind, eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung aufstellt auf
30 km runter? Der Zweck der Kontrolle wurde angegeben mit LKW-Kontrolle.
Tatsächlich stand bei den Polizisten natürlich ein PKW, der gerade
kontrolliert wurde. - Waren wohl zuwenig LKWs unterwegs.
Die Frage, die sich mir stellt ist, ob ich dann einfach mit 100kmh
durchrauschen dürfte, weil die Beschränkung ja nicht verordnet ist!?