Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Wenn zwei Vorfahrtsregeln sich gegenseitig blockieren...

43 views
Skip to first unread message

Thomas Willerich

unread,
Mar 12, 2000, 3:00:00 AM3/12/00
to
Hallo,

nun habe ich schon einige Mal folgende Situation
erlebt, bei der ich nicht weiß, wer Vorfahrt hat.
An einer Kreuzung kommen mehr oder wenig gleichzeitig
drei Fahrzeuge an. Die Autos links und in der Mitte
wollen geradeaus fahren, das Auto rechts will links
abbiegen.

Das linke und mittlere Auto können nicht fahren,
da sie die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" beachten
müssen. Das rechte Fahrzeug darf nicht abbiegen, da
es als Linksabbieger zunächst den Gegenverkehr abwarten
muß.

In meinen (zehn Jahre alten) Fahrerlaubnisprüfungs-
unterlagen konnte ich keine Aussage finden, welche
Vorfahrtsregel Priorität hat. Lediglich aus einem
Beispiel konnte ich herauslesen, daß zunächst das
rechte Auto in die Mitte der Kreuzung vorfahren soll,
so daß das mittlere Fahrzeug geradeaus fahren kann.
Anschließend kann das linke Auto fahren, und zum Schluß
darf das mitten auf der Kreuzung stehende Auto links
abbiegen.

Aber: Wie sieht's aus, wenn die Kreuzung so eng ist,
daß das in die Kreuzung gefahrene Fahrzeug das mittlere
Fahrzeug am Geradeausfahren hindert? Oder wenn dieses
gar links abbiegen will?

Mir ist klar, daß man diese Situation natürlich am
besten im gegenseitigen Einvernehmen löst (so war's bei
mir auch immer). Aber trotzdem sei die Frage gestellt:
Gibt es eine Priorität bzgl. der Vorfahrtsregeln "Rechts
vor Links" und "Linksabbieger muß warten"? Wenn nein,
warum nicht? Und wie sieht's damit im Ausland aus?

Gruß
Thomas


Wolfgang.Zogalla

unread,
Mar 12, 2000, 3:00:00 AM3/12/00
to
Thomas Willerich wrote:
> An einer Kreuzung kommen mehr oder wenig gleichzeitig
> drei Fahrzeuge an. Die Autos links und in der Mitte
> wollen geradeaus fahren, das Auto rechts will links
> abbiegen.
Anderes Beispiel: Du folgst als Linksabbieger einer abknickenden
Vorfahrtsstraße. Jemand kommt entgegen. Muß du den durchlassen? Nein.
Als Linksabbieger muß man nur Vorfahrsgleichberechtigte durchlassen.


> Das linke und mittlere Auto können nicht fahren,
> da sie die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" beachten
> müssen. Das rechte Fahrzeug darf nicht abbiegen, da
> es als Linksabbieger zunächst den Gegenverkehr abwarten
> muß.
Warum? Ist der Gegenverkehr in der Vorfahrt gleichberechtigt? Er ist der
am weitesten links stehende. Du bist der ab weitesten rechtsstehende.
Rechts vor links.

Wolfgang Z.

Michael Pronay

unread,
Mar 12, 2000, 3:00:00 AM3/12/00
to
Thomas Willerich schrieb

>
>nun habe ich schon einige Mal folgende Situation
>erlebt, bei der ich nicht weiß, wer Vorfahrt hat.

Der Begriff "Vorfahrt" weist Dich als Teilnehmer
am deutschen Straßenverkehr aus. Die Newsgruppen
der at.*-Hierarchie sind solche mit Österreich-
Bezug. Willst Du tatsächlich wissen, wie die
Regelung in Österreich ist?

>An einer Kreuzung kommen mehr oder wenig gleichzeitig
>drei Fahrzeuge an. Die Autos links und in der Mitte
>wollen geradeaus fahren, das Auto rechts will links
>abbiegen.

>Das linke und mittlere Auto können nicht fahren,
>da sie die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" beachten
>müssen. Das rechte Fahrzeug darf nicht abbiegen, da
>es als Linksabbieger zunächst den Gegenverkehr abwarten
>muß.

Jaja, ein altes Beispiel. Nur halt ein bissel plausibler
als jenes, bei dem alle vier gleichzeitig zu einer
Kreuzung kommen.

>In meinen (zehn Jahre alten) Fahrerlaubnisprüfungs-
>unterlagen konnte ich keine Aussage finden, welche
>Vorfahrtsregel Priorität hat.

Soweit in mit der deutschen Rechtslage vertraut bin -
die diesbezüglich von der österreichischen gar nicht
so verschieden ist -, gibt's _keine_ Prioriät bei den
Vorrang- bzw. Vorfahrtregeln, mit der Ausnahme (in
Österreich), dass bei Einsatzfahrzeugen die Rettung
(= Krankenwagen in .de) vor Feuerwehr und Polizei
fährt.

>Lediglich aus einem Beispiel konnte ich herauslesen,
>daß zunächst das rechte Auto in die Mitte der Kreuzung
>vorfahren soll, so daß das mittlere Fahrzeug geradeaus
>fahren kann. Anschließend kann das linke Auto fahren,
>und zum Schluß darf das mitten auf der Kreuzung stehende
>Auto links abbiegen.

Wenn genug Platz ist, ist das die Lösung, in D wie
in A.

>Aber: Wie sieht's aus, wenn die Kreuzung so eng ist,
>daß das in die Kreuzung gefahrene Fahrzeug das mittlere
>Fahrzeug am Geradeausfahren hindert? Oder wenn dieses
>gar links abbiegen will?
>Mir ist klar, daß man diese Situation natürlich am
>besten im gegenseitigen Einvernehmen löst (so war's bei
>mir auch immer).

So sagt's auch der (österreichische) Oberste Gerichtshof:
Bei Unklarheiten wie im vorliegenden Fall ist die
gegenseitige Verständigung Pflicht.

>Aber trotzdem sei die Frage gestellt: Gibt es eine
>Priorität bzgl. der Vorfahrtsregeln "Rechts
>vor Links" und "Linksabbieger muß warten"?

In D vermutlich nicht. In A sicher nicht.

>Wenn nein, warum nicht?

Wozu auch? Es muss beileibe nicht alles ins
Klitzekleinste geregelt werden. Scheint mir ein wenig
eine deutsche Krankheit zu sein.

>Und wie sieht's damit im Ausland aus[?]

Da würd ich mich noch viel mehr auf die Verständigung
untereinander verlassen. Prioritäten der Vorrang-/
Vorfahrt-Regelung, wie Du sie gerne hättest, sind mir
weltweit keine bekannt.

Michael


Helmut Reininger

unread,
Mar 12, 2000, 3:00:00 AM3/12/00
to
Thomas Willerich <thomas.w...@t-online.de> wrote:

> Und wie sieht's damit im Ausland aus?

In Großbritannien gibt es AFAIK kein Pendant zu der Rechtsregel (dort
wäre es dann eine Linksregel *g*). Auf ungeregelten Kreuzungen haben die
Verkehrsteilnehmer die Vorrangssituation durch gegenseitiges
Einvernehmen zu regeln. Ein Relikt aus der Zeit der "gentleman drivers".
--
Helmut "Dalmet" Reininger
http://dalmet.cjb.net
PGP key id: 0x25D65442

Message has been deleted

Gerhard 'H' Wrodnigg

unread,
Mar 13, 2000, 3:00:00 AM3/13/00
to
[xp&f'up]

On Sun, 12 Mar 2000 20:09:37 +0100, Helmut Reininger wrote:

>In Großbritannien gibt es AFAIK kein Pendant zu der Rechtsregel (dort
>wäre es dann eine Linksregel *g*).

Des is a Irrtum!

Im Commonwealth hat man sehr wohl die Rechtregel. Das ist auch
wesentlich sinnvoller, da man als Rechs-sitzer den Rechtskommenden
wesentlich besser sehen kann. Auch auf Kreuzungen ist die Rechtsregel
viel sinnvoller (bei Linksverkehr)

So gesehen müssten wir eigentlich die Linksregel haben.

>Auf ungeregelten Kreuzungen haben die
>Verkehrsteilnehmer die Vorrangssituation durch gegenseitiges
>Einvernehmen zu regeln. Ein Relikt aus der Zeit der "gentleman drivers".

Das is auch bei uns so. Wann immer auf Kreuzungen eine unklare
Situation entsteht muß man sich über die Vorfahrt (z.B. durch
Handzeichen) einigen.

-mfg-ghw-
--
In a world without walls and fences, who needs windows and gates?
Linux-Driver petition: http://www.libranet.com/petition.html

Guenther Lazelsberger

unread,
Mar 13, 2000, 3:00:00 AM3/13/00
to
Gerhard 'H' Wrodnigg schrieb:

> Auch auf Kreuzungen ist die Rechtsregel
> viel sinnvoller (bei Linksverkehr)
>

und auch beim Kreisverkehr (der fährt dan im Uhrzeigersinn)
recht praktisch, weil automatisch das im Kreisverkehr
befindliche Auto vor dem einfahrenden Fahrzeug Vorrang hat.

--
Pfiat Di!
Günther
www.hagmair.at


Thomas Willerich

unread,
Mar 14, 2000, 3:00:00 AM3/14/00
to
Wolfgang.Zogalla <Wolfgang...@t-online.de> wrote:

> Anderes Beispiel: Du folgst als Linksabbieger einer abknickenden
> Vorfahrtsstraße. Jemand kommt entgegen. Muß du den durchlassen? Nein.
> Als Linksabbieger muß man nur Vorfahrsgleichberechtigte durchlassen.

Das ist plausibel...

> Warum? Ist der Gegenverkehr in der Vorfahrt gleichberechtigt? Er ist der
> am weitesten links stehende. Du bist der ab weitesten rechtsstehende.
> Rechts vor links.

...wobei ich aber nicht weiß, ob das auch so in der StVO steht.

(Um es nochmal zu erwähnen: Ich bin niemand, der alles gesetzlich
geregelt haben will, aber manchmal macht Diskutieren einfach nur
Spaß...)

Gruß und Danke für Deine Antwort
Thomas

Friedhelm Waitzmann =

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to

"Wolfgang.Zogalla" <Wolfgang...@t-online.de> in
<38CB8A9E...@t-online.de>:

>Anderes Beispiel: Du folgst als Linksabbieger einer abknickenden
>Vorfahrtsstraße. Jemand kommt entgegen. Muß du den durchlassen? Nein.
>Als Linksabbieger muß man nur Vorfahrsgleichberechtigte durchlassen.

Erscheint auf den ersten Blick plausibel, jedoch: Bei einer
abknickenden Vorfahrt ist die "Hauptrichtung" des Verkehrs das
Abbiegen im Zuge der Vorfahrtsstraße. Folglich wird durch dieses
Abbiegen der Verkehr in der "Hauptrichtung" nicht behindert.

Helmut Reininger

unread,
Mar 15, 2000, 3:00:00 AM3/15/00
to
Gerhard 'H' Wrodnigg <g...@gmx.net> wrote:

> Des is a Irrtum!

Das mag gut sein, aber ich habe nachgeschlagen. Die Info entspringt
einer Broschüre, die ich an Bord der Fähre erhalten habe.

> So gesehen müssten wir eigentlich die Linksregel haben.

Oder mit Rechtslenkern durch die Gegen fahren. ;^)

> Das is auch bei uns so. Wann immer auf Kreuzungen eine unklare
> Situation entsteht muß man sich über die Vorfahrt (z.B. durch
> Handzeichen) einigen.

Was bei Linksverkehr bei mir ohnehin öfters eintrat...

Arno Felsch

unread,
Mar 18, 2000, 3:00:00 AM3/18/00
to
Das mit dem Kreisverkehr könnt Ihr vergessen. Es gibt den Kreisverkehr
(damals noch mit eigenem Verkehrszeichen) als solchen schon lange nicht
mehr. Was Du, lieber Gerhard meinst, sind kreisförmige Verkehre (so der
Jurist) und bedarf der Regelung durch Verkehrzeichen wie
"Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" und "Vorfahrt gewähren". Ohne
Vorfahrt regelnde Zeichen gilt "Rechts vor Links", also hat nicht
automatisch der im Kreis Fahrende Vorfahrt. Also Vorsicht sonst wird´s
teuer.

Moin Moin
Arno

Guenther Lazelsberger schrieb:

felsch.vcf
0 new messages