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Gesprächskosten bei Nichtabheben zulässig?

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Pascal Le Bail

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Sep 10, 2017, 8:37:12 AM9/10/17
to
Nehmen wir an, ein Netzbetreiber verkauft mir einen VoIP-Telefonanschluss
mit SIP-Zugang und geografischer Rufnummer.

Dieser Anschluss hat ein eher unerwartetes "Feature": Bei hereinkommenden
Anrufen nimmt das System des Netzbetreibers (ein Asterisk-Server) den
Anruf sofort an und spielt ein "künstliches" Freizeichen ein. Der Anrufer
muss also auch bezahlen, wenn ich gar nicht abhebe.

Ich ging eigentlich fest davon aus, das so etwas verboten wäre (laut TKG
oder so). Ich konnte aber auch nach längerer Recherche keine
diesbezügliche Bestimmung finden.

Ist das vielleicht doch nicht verboten, oder kennt jemand eine passende
Bestimmung?

Vielen Dank!

--
Grüße,
Pascal Le Bail, Wien

Werner Tann

unread,
Sep 11, 2017, 5:42:57 AM9/11/17
to
Pascal Le Bail <net...@pascal.at> schrieb:

>Ist das vielleicht doch nicht verboten, oder kennt jemand eine passende
>Bestimmung?

Kein Ahnung, aber.

Ich sehe keinen wesentlichen Unterschied, ob der Anrufer bei einem
Anrufbeantworter landet oder ihm irgendein System ein "künstliches"
Freizeichen vorspielt. In beiden Fällen kam kein Gespräch zustande.
Allenfalls könnte man sagen, beim Anrufbeantworter oder der Box kann
wenigstens eine Nachricht hinterlassen werden (die Funktion kann der
Angerufene aber deaktivieren).

Deswegen, denke ich, trügt Dich die Erinnerung, es gebe ein
einschlägiges Verbot.

Pascal Le Bail

unread,
Sep 11, 2017, 2:42:34 PM9/11/17
to
Werner Tann wrote:

> Ich sehe keinen wesentlichen Unterschied, ob der Anrufer bei einem
> Anrufbeantworter landet oder ihm irgendein System ein "künstliches"
> Freizeichen vorspielt.

Stimmt, da ist schon etwas dran.

Allerdings geht z.B. in meinem Fall die Sprachbox erst nach 25 Sekunden
dran, und für diese Zeit muss der Anrufer bereits bezahlen. Auch wenn
"besetzt" wäre (und es keine Sprachbox gäbe), müsste er für das
Besetztzeichen bezahlen.

Aber es stimmt schon; sowas ist zwar unüblich - aber wohl nicht verboten
(und bringt dem Netzbetreiber ein kleines Körberlgeld).

Schließlich gibt es Firmen, wo man sofort in die Warteschleife (oder ein
IVR-System - "Drücken Sie 1, wenn Sie blabla wollen ...") kommt, und das
kostet dann auch.
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