"Alfred Weidlich" <
sh...@streber24.de> wrote in message
news:20120608134653...@shak.user.open-news-network.org...
> Darf man mal fragen was das soll?
> Wer hat dieses "Gesetz" denn wiederherbeigelobbyt?
Erstmal keine Panik. Alle für die das Zielnetz tarifrelevant sein kann,
haben nach wie vor das Recht auf die Ansage. Hier §14 der neuen
Nummernübertragungsverordnung:
§ 14. (1) Es ist untersagt, am Beginn des Gesprächs eine Ansage
wiederzugeben, sofern die Ansage abhängig von der Portierung eines
Anschlusses ist.
(2) Der Betreiber hat jedoch eine kostenlose Ansage auf ein gesondertes
Verlangen des Teilnehmers kostenfrei zu schalten, wenn diese tariflich
relevant ist. Die Schaltung der Ansage hat, ausgenommen der Fälle in Abs. 3,
dauerhaft zu erfolgen.
(3) Betreiber von festen Telefondiensten können hinsichtlich der Teilnehmer,
die Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG sind, der Verpflichtung gemäß Abs. 2
auch dahingehend nachkommen, dass die Aktivierung der Ansage durch Wahl
eines Präfixes vor der Zielrufnummer erfolgt.
(4) Der Kunde hat das Recht, kostenlos wieder auf die Schaltung der Ansage
zu verzichten.
Die neue Bestimmung ist meiner Meinung nach portierungsförderlicher als die
bisherige, sollte also (wenn sie überhaupt eine Auswirkung hat), zu mehr
Portierungen und daher mehr Wettbewerb führen.
Bisher scheuten sich nämlich speziell Firmenkunden (also typischerweise die,
die mit ihren alten Verträgen 0664-Nummern haben) zu portieren, da sie dann
als Schnorrer dastehen, wenn bei jedem Anruf zu ihnen eine Portierungsansage
ertönt.
Jetzt wird in den allermeisten Fällen keine Ansage kommen. Und wenn das
Zielnetz in einem Tarif wirklich wurscht ist (also auch nach Aufbrauchen der
Inklusivminuten etc.), dann hat der Kunde auch nicht das Recht auf Ansage.
Wenn es aber irgendeine Konstellation im Tarif geben kann, wo das relevant
ist (z.B. 1000 Minuten in alle Netze, danach 1000 Minuten ins eigene Netz),
dann kann der Kunde die Ansage verlangen, und zwar kostenfrei.
Er muss sie aber in einem gesonderten Vorgang verlangen. Damit wird
verhindert, dass ihm z.B. die Aufschaltung der Ansage durch ein Kreuzerl am
Anmeldeformular untergejubelt wird. Irgendwo glaube ich auch gelesen zu
haben, dass diese Ansage dann auch nicht mehr so geschwätzig wie derzeit bei
manchen Betreibern sein darf, sondern nur der Name des Zielnetzes genannt
werden darf.
Wichtig wäre halt, dass nun die Konsumentenschützer Aufklärungsarbeit
betreiben, damit diejenigen, bei denen das Zielnetz relevant ist, die Ansage
aktiv verlangen.
Würde ich jetzt ein Unternehmen gründen, würde ich mir 0664-Nummern ohne
Bindung nehmen und sogleich auf einen preiswerteren Betreiber portieren.
Dann schaue ich "seriös" aus und zahle trotzdem weniger.
Franz