Clemens Zauner wrote:
> IMO Kunden von ISPs die ihre EDV 'zentral' von einem Standort
> != at haben. Hᅵngt natᅵrlich vom Standort ab, inwieweit dort
> VDS (noch) gilt.
Eben - _noch_ (!) ist das entscheidende Wᅵrtchen
<Zitat>
8 April, 2014 - 10:27
In einem historischen Urteil hat der Europᅵische Gerichtshof (EuGH)
heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form
fᅵr ungᅵltig erklᅵrt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der
Bᅵrgerinnen und Bᅵrger der Europᅵischen Union und verstᅵsst insbesondere
gegen Artikel 7 und 8 der EU Grundrechtecharta.
http://akvorrat.at
</Zitat>
> Nimm einfach EMail: angenommen du bist Kunde bei einem international
> tᅵtigen ISP, und dessen Mailserver stehen z.B. in den Niederlande.
> Dort gilt die VDS, und somit wird dort auch nach dortigen Recht
> gespeichert.
> ᅵhnliches dᅵrfte fᅵr Radiusserverlogs u.v.a.m gelten.
>
> Das bringt jetzt zwar den hiesigen Ermittlungsbehᅵrden nicht direkt
> was, da sie kaum Zugriff haben. Allerdings dem Kunden auch nicht, weil
> seine Daten trotzdem erfasst (und mᅵglicherweise weiterverabeitet)
> werden. Halt durch die Behᅵrden anderer Staaten.
>
> IANAL, aber ich sehe nicht, wie das Urteil des ᅵsterreichischen VfGH
> hier auswirkungen auf etwaige Speicherpflichten in anderen Staaten
> haben sollte.
Umgekehrt wird ein Schuh draus - das Urteil des EuGH hatte Auswirkungen
auf das Urteil des VfGH
Aus einem Infomail von
akvorrat.at:
<Zitat>
Der VfGH hat mit diesem Urteil dem Konzept einer anlasslosen und
unifferenzierten prᅵventiven Massenᅵberwachung eine Absage erteilt,
nachdem bereits im April 2014 der Gerichtshof der Europᅵischen Union
(EuGH) die zugrunde liegende EU Richtlinie als mit den EU-Grundrechten
unvereinbar aufgehoben hat. Dieses "Zwischenverfahren" auf europᅵischer
Ebene wurde zuvor durch den VfGH - den AntragstellerInnen folgend -
initiiert und in Luxemburg mit einer ᅵhnlichen Vorlage des irischen
"Highcourt" verbunden. "ᅵsterreich ist nun der erste EU Mitgliedsstaat,
der als unmittelbare Konsequenz auch die nationale Umsetzung der VDS
Richtlinie aufgehoben hat und entfaltet damit zweifellos Vorbildwirkung
fᅵr andere EU Staaten", sagt AKVorrat Sprecher Thomas Lohninger.
</Zitat>
Ich finde, das ist das erste Mal, daᅵ man dem "EU Musterschᅵler-Getue"
bei uns auch einmal was positives abgewinnen kann.
Ich glaube auch nicht, daᅵ es sich die anderen EU-Mitgliedslᅵnder auf
lᅵngere Sicht leisten kᅵnnen/wollen, die Entscheidung des EuGH zu
ignorieren und auf der Grundlage einer aufgehobenen EU-Richtlinie
erlassene Gesetze weiter in Kraft zu lassen.
Daᅵ sie allesamt jetzt ganz sicher fieberhaft nach Mᅵglichkeiten suchen
werden, dieses Urteil mit irgendeinem neuen Dreh auszuhebeln, ist eine
andere Geschichte.