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Anatomie des Verbrechens

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Geist der Wahrheit

unread,
May 4, 2009, 8:05:25 AM5/4/09
to
Strafanzeige
gegen Vorsitzenden Richter des Sozialgerichts Darmstadt Herrn Sch�ler,
Oberstaatsanwalt beim Landgericht Darmstadt Herrn Siebecker und
Einzelstrafrichter beim Amtsgericht Darmstadt Herrn Siebertz, welchen
folgende Straftaten in Amt vorgeworfen werden:
1. Bildung eines verbrecherischen Vereins und Verschw�rung gegen
Rechtsstaat Deutschland und der Gerechtigkeit.
2. Rechtsbeugung gem�� � 339 StGB
3. Falsche uneidliche Aussage gem�� � 153 StGB
4. Falsche Verd�chtigung gem�� � 164 StGB
5. Verweigerung des Rechtes auf rechtliches Geh�r
6. Missbrauch der Macht und des Amtes, welche zur Verurteilung am
29.04.2009 eines unschuldigen Menschen gef�hrt hat.
7. Versto�en gegen Pr�sumtion der Unschuld, wie es in der Konvention
f�r Menschenrechte Artikel 6.2 ausgef�hrt ist.
8. Versto�en gegen Artikel 7 der Konvention f�r Menschenrechte � Keine
Strafe ohne Gesetz.
9. Versto�en gegen Artikel 6 � Recht auf ein faires Verfahren, der
Konvention f�r Menschenrechte

Begr�ndung
Pr�ambel

Es geht hier um gesetzwidrige Strafverfolgung eines bettelarmen j�dischen
Mitb�rger, welche nur wollte, sein Recht beim Sozialgericht Darmstadt in
Sache von ALG II gegen Kreis Offenbach, welche zu Unrecht die Leistung
�Kosten der Unterkunft� seit drei Jahren nicht in vollem Unfang auszahlt,
durchsetzen. Ist es ein Gefahr f�r Gesellschaft, dass ein am Boden
zerst�rte bettelarme aus der Gesellschaft ausgesto�ene 60 j�hrige Diplom
Mathematiker, super erfahrene IT Fachkraft, ein Philosoph und
Schriftsteller, ein Mensch mit enzyklop�dischem Wissen gegen Hungersnot
k�mpft? Er hat beim Sozialgericht glaubw�rdig bewiesen, dass Kreis
Offenbach seine gemietete Wohnung zu Unrecht f�r unangemessen gem�� � 22
SGB II h�lt. Unangemessenheit der Wohnung kann auch nicht bewiesen
werden, weil der Kl�ger eine Sozialwohnung 36mq mietet, wobei f�r eine
Person eine Wohnung bis 45mq angemessen ist. In Hessen ist es in der
Richtlinien zur Sozialen Wohnraumf�rderung vom 20. Februar 2003 (StAnz.
S. 1346) in der ge�nderten Fassung vom 19. Januar 2004 (StAnz. S. 628)
geregelt. Die Regelwohnfl�che betr�gt hiernach bei Wohnungen f�r eine
Person bis 45qm, bei Wohnungen f�r zwei Personen bis 60qm und f�r jede
weitere Person 12qm mehr. Die Wahrheit besteht darin, dass die Richter
des Sozialgericht Darmstadt so oder so gegen Kreis Offenbach entscheiden
m�ssen. Und das genau wollen sie nicht. Es geht dabei um falsche
Solidarit�t der Staatsbeamten. Es gibt kein Pr�zedenzfall, welche besage,
dass eine gerichtliche Entscheidung gegen Staatsbeh�rden getroffen wurde.
Gerichte und Staatsbeh�rden essen Suppe aus gleichem Essteller. Sie
halten sich f�r Br�der, Kameraden und gleich Gesinnten. Sie werden es
nicht zulassen, dass durch irgendwelchen Gerichtsurteil diese heilige
Br�derschaft beschadet werden konnte. Alle stehen f�r einen und einer
steht f�r alle. Sie sind falsche Musketiere, welche sich �ber der
Gesellschaft gestellt haben. Richter, welche sich gegen staatliche
Beh�rden 100% gesetzkonform entschieden h�tten, werden 100% als Juristen
zu Nichte gemacht. Eigene aus juristischen und beh�rdlichen Reihen werden
diesen Opportunisten aus Gesellschaft der Verschw�renden aussto�en.
Deshalb k�mpfen drei Richter auf Leben und Tod, um ihre Kariere und Recht
auf juristischen Beruf zu retten. Der zu unrecht Verurteilte kann es gut
verstehen. Das ist nur ein klarer Beweis daf�r, dass richterliche
Freiheit, welche im Grundgesetz verankert ist, de facto nicht existiert.
Richter haben keine Chance frei zu sein, weil sie gegen Intrigen und
Mobbing der eigenen Kollegen und Vorgesetzten, gegen Unterdr�ckung von
den Staatsbeh�rden, welche anderen Machthabenden Gefallen tun, und gegen
Benachteiligung im beruflichen Widergang nicht gesch�tzt sind. Das ist
gesunde Verstand vernichtende Realit�t. Deshalb habe ich nichts
Pers�nliches gegen falsch agierenden Richtern des Sozialgerichts
Darmstadt. Diese Richter, genauso wie der zu Unrecht Verurteilter, sind
Opfer der falschen Priorit�ten und des falschen Aufbau der Gesellschaft.
Die nicht freien Richter des Sozialgerichts Darmstadt haben sich
entschlossen, den am Boden Zerst�rten noch mal am Boden zu zerst�ren, um
sich selbst zu retten, in dem sie gegen diesen unschuldigen Menschen eine
gesetzwidrige und unbegr�ndete Strafanzeige erhoben haben. Meine liebe
juristische Opfer der Gesellschaft, Richter des Sozialgerichts Darmstadt!
Es ist falsch zu denken, dass einem am Boden Zerst�rten nicht Weh tut,
wenn man ihn noch mal und noch mal am Boden zerst�rt. Glauben sie mir, es
tut jedes Mal genau so Weh, wie beim ersten Mal. W�re es nicht so, g�be
es keine Sadisten. Weshalb wehre ich mich gegen Unrecht hoch Unrecht, wie
ein Mathematiker es zum Ausdruck bringen m�ge. In der substantiierten
Darlegung werden wir sehen, dass Vorfall mit den Richtern des
Sozialgerichts Darmstadt nicht einziger ist, welche richterliche
Unfreiheit, Richtiges zu tun, und absolute Freiheit, Staatgewalt zu
missbrauchen, darstellt. Jetzt kommt zum Einsatz ein dienstlich kleineren
Wert habender Einzelrichter des Amtsgerichts Darmstadt, welche den zwei
Kollegen mit h�heren amtlichen Rang eines Vorsitzenden Richters des
Sozialgerichts Darmstadt und eines Oberstaatsanwalts einen Gefallen tun
muss: einem aufr�hrerischen und f�r Gesellschaft �u�erst gef�hrlichen
nicht vorbestraften 60 J�hrigen am Boden gest�rten Bettelarmen eine
exemplarische Lehre zu erteilen, um ihn noch Mal am Boden zu zerst�ren,
in dem man diesen wegen Straftat, welchen er nicht begangen hat,
bestraft. Der Einzelrichter ist bereit alles zu tun, um sich bei h�heren
Echelons der Staatsgewalt verdienstlich zu machen. Also, kleiner
unerfahrene Einzelrichter an die Arbeit �ber die Leichen der unschuldigen
Menschen! Unerfahrene und schlecht Ausgebildeter hat nie in seinem Leben
�ber Pr�sumtion der Unschuld geh�rt. Er wirkt total unge�bt im
Aussprechen des Begriffes �Pr�sumtion der Unschuld�. Er ist gew�hnt,
juristische Farce abzuspielen. Wer soll schon ein Laufm�dchen mit etwas
ernstem beauftragen? Es herrscht doch Kriegsrecht und Einzelsoldat darf
Befehlen der Gener�le nicht widersetzen, sondern immer bejahen. Jawohl,
mein Oberst, eine Sonderbehandlung f�r ein j�dischen Nichts! Zu Befehl!
Der zum am Boden zu zerst�ren vorgesehene Bettler bem�ht sich trotz
Pr�sumtion der Unschuld, um 10 Fachen Beweis seiner Unschuld
vorzubringen, aber alles war umsonst. Der Einzelsoldat weist nichts �ber
Pr�sumtion der Unschuld und ist nicht in der Lage 10 fache Beweis der
Unschuld wahrzunehmen. Befehl ist Befehl. Und schon gnadenlose
Leichenaugen schauen auf dich wehrend Maschinengewehr des Munds erschie�t
dich mit den Kugeln des Unrechtes. Die Unschuld f�llt am Boden zerst�rt.
Wie im Grundgesetz das Wort �Unschuld� nicht zu finden ist, so ist auch
Gerechtigkeit in deutscher Jurisprudenz kaum zu entdecken. In welchem
parallelen Universum soll Rechtstaat Deutschland existieren, wei�t
niemand.

Ablauf der Farce

Die juristische Farce der Verurteilung eines unschuldigen Menschen fand
am 29.04.2009 beim Amtsgericht Darmstadt um 10:15 Saal 8 satt. Die ganze
Zeit sa� im Saal ein Wachmeister, welche demonstrativ mit Handschellen
spielte. Die Organisatoren der Farce wussten im Voraus, dass sie einen
unschuldigen Menschen am Boden zerst�ren wollen. Sie hofften, dass der zu
Unrecht Verurteilte sich vor Wut und Emp�rung ausrasten und schreien
wird, wie ein Schwein, welche beim lebendigen Leib erstochen wurde. Sie
haben umsonst gehofft. Nach Beenden der Sitzung ging der Wachmeister
entt�uscht aus dem Saal. Es ergab sich folgenden Ablauf:
1. Der Einzelstrafrichter lie� die Anklageschrift (Strafbefehl Anlage
1) vor, wo dem Angeklagten vorgeworfen wurde, den Straftat Beleidigung
gem�� � 185 und � 194 StGB begangen zu haben. Als Beweis gilt
Stellungnahme des Angeklagten zum Beschluss des Sozialgerichts in Sache
Ernst gegen Kreis Offenbach.
2. Der Angeklagte hat den Gericht darauf hingewiesen, die Rechte des
Angeklagten zu verletzen, in dem sein Antrag vom 10.04.2009 (Anlage 2)
vom Gericht ignoriert wurde, wo der Angeklagte beantragt, dass die
Anklage erst substantiierte Begr�ndung der Anklage vorbringt.
3. Der Angeklagte hat dem Gericht seine schriftliche Stellungnahme
(Anlage 3) zur gesetzwidrigen Strafverfolgung vorgebracht. Der
Einzelstrafrichter zeigend seine juristische Inkompetenz bezeichnete das
Dokument als Beweis der Unschuld des Angeklagten. Juristisches
Analphabetentum des Einzelstrafrichters besteht darauf, dass er ganz
ernst behauptet, dass jeder Mensch verpflichtet ist, seine Unschuld zu
beweisen, weil in anderem Fall er f�r schuldig gehalten wird.
4. Der Einzelstrafrichter hat Fragmente des vorgebrachten Dokuments
(Anlage 3) vorgelesen.
5. Aus dem Dokument ging unter anderem hervor, dass es kein Verbrechen
Namens Beleidigung gem�� � 185 und � 194 StGB existieren kann, weil diese
Paragraphen keine Straftat Beleidigung qualifizieren, was auf
juristisches Analphabetentum der Anklage hinweist. Auch die Tatsache,
dass dem Angeklagten vorgeworfene Straftat entspricht keinen anderen
Paragraphen von StGB, welche sich mit Beleidigung auseinandersetzen,
panzerbrechend sicher beweist, dass der Angeklagte keine Straftat
begangen hatte.
6. Die Anklage pl�dierte auf Schuld des Angeklagten und forderte 20
Tagen Sitzen f�r ihn an.
7. Der Angeklagte pl�dierte, unschuldig zu sein, was seine Schreibung
(Anlage 3) mehrere male bewiesen hat.
8. Der Einzelstrafrichter hat keine Sekunde gebraucht, um Urteil zu
verk�nden. Der Angeklagte wurde in so einem Barbarossaartigen Prozess zu
20 Tagen Sitzen verurteilt. In seiner kurzen Rede hat der
Einzelstrafrichter erw�hnt, dass es nichts macht, dass � 185 und � 194
StGB und alle andere Paragraphen im Fall des Angeklagten keinen
Verbrechen feststellen k�nnen. Der Einzelstrafrichter meinte, dass es
noch Kommentare zu den Gesetzen gibt. Und, wenn er dort nichts finden
k�nne, dann hat er vor, den Angeklagten nach seinen Augenma� zu
verurteilen, was er auch getan hat.
Fazit. Ganze Ablauf zeig, dass alles im Voraus entschlossen wurde, egal
was es sich im Hauptverhandlung ergeben k�nne. Es gibt eindeutige
Anzeichen, einer verbrecherischen Verschw�rung gegen den Angeklagten. Der
Einzelstrafrichter hat folgende Straftaten in Amt begangen:
1. Verweigerung dem Angeklagten seinen Recht auf rechtliches Geh�r:
Ignorierung des Antrages des Angeklagten vom 10.04.2009 und
Nichtber�cksichtigung seiner Argumente aus der Schreibung vom 29.04.2009.
2. Rechtsbeugung gem�� � 339 StGB: Verurteilung eines unschuldigen
Menschen nicht nach Ma� des Gesetzes, sondern gem�� eigener willk�rlichen
Meinung.
3. Er hat die Vertretung der Anklage �bernommen, Argumente des
Angeklagten vollkommen ignoriert und die Arbeit �bernommen, welche
eigentlich die Anklage verpflichtet ist zu tun: Beweis der Schuld des
Angeklagten. Das Ergebnis der gerichtlichen Farce wurde im Voraus
abgesprochen und abgestimmt, was ganz eindeutig auf eine verbrecherische
Verschw�rung hinweist.
4. Falsche Verd�chtigung gem�� � 164 StGB: Strafverfolgung eines
unschuldigen Menschen.
5. Au�erkraftsetzung der Pr�sumtion der Unschuld, wie es in der
Konvention derf�r Menschenrechte Artikel 6.2 ausgef�hrt ist, welche
dadurch verletzt wird.
6. Verletzung des Artikels 7 der Konvention f�r Menschenrechte � Keine
Strafe ohne Gesetz.
Also, gratuliere! Sie haben gewonnen! Sie haben den letzten unschuldigen
Menschen am Boden zerst�rt! Dadurch wurde gesagt, dass in Deutschland
schon keinen unschuldigen Menschen zu finden ist. Ich m�chte, dass alle
juristischen Analphabeten erinnern, dass Pr�sumtion der Unschuld ihre
Herkunft in heiligen Schriften hat. Genesis, Kapitel 18, Geschichte von
Sodom und Gomorra. Der Allmger versprach Abraham, Sodom und Gomorra nicht
zu vernichten, wenn dort mindestens ein Unschuldiger gefunden wird. Jetzt
haben sie ihre letzte Hoffnung auf Gnade des Allmgens vernichtet: sie
haben Ihm gesagt, dass in Deutschland keinen unschuldigen zu finden sei.
Diese Gesellschaft war schon seit langem Sodom und Gomorra. Aber durch
Verurteilung eines unschuldigen Menschen haben sie jetzt keinen Anspruch
auf Gnade des Allmgens. Neue Sodom und Gomorra m�ssen sich bereit machen,
den Zorn des Allmgens noch mal zu erfahren. Diesmal werden Steine, Feuer
und Schwefel nicht vom Himmel fallen. Der zu Unrecht verurteilte
bettelarme Jude kann sich f�r euch jetzt nicht einsetzen.

Anatomie des Unrechtes
Sachliche Betrachtung
Der ber�hmte Sigmund Freud hatte Herrn Sch�ler fragen, seit wann er sich
stets beleidigt f�hlt, obwohl daf�r keine Gr�nde geben, ob er solche
�bertriebene Empfindlichkeit schon seit Kindheit hat? Wir wagen es nicht,
Herrn Sch�ler solche Fragen zu stellen, unter Bedrohung, zus�tzlichen
Sitzen in Knast zu bekommen, und raten alle Kabarettisten ab, sich in der
N�he des Sozialgerichts Darmstadt aufzuhalten. Dort h�ngt keine Warnung,
wie, zum Beispiel: �Aufpassen! Bissiger Hund! Betreten auf eigener
Gefahr!�, und das ist auch gut so, weil es eine �ffentliche Einrichtung
ist. Uns sind nur zwei Anf�lle de solchen Krankheit bekannt. Zweiter Fall
endete mit Verurteilung eines unschuldigen Menschen, den Opfer der
kranken Galligkeit.
Erster Anfall
Gegen Richterin beim Sozialgericht Darmstadt M�llerSteinwachs wurde
Antrag auf Befangenheitsgesuch (Anlage 4) am 10.10.2008 gestellt.
Zitat. �Es wird beantragt, Richterin Dr. M�llerSteinwachs aus dem
Verfahren auf Grund der Befangenheit, mangelnde Qualifikation und
Berufsunf�higkeit auszuschlie�en.

Begr�ndung.

1. Sie ist unf�hig, gerichtliche Aktenf�hrung ordentlich auszu�ben. Sie
hat dem Kl�ger ein Beweisst�ck des Beklagten, welche in Einzelnausf�hrung
vorhanden war, zugeschickt. Danach schickte Sie dem Kl�ger eine
Anforderung, das Beweisst�ck umgehend zur�ck zu schicken.
2. Sie versteht Grundprinzipien der Jurisprudenz nicht. Eine Putzkraft,
welche bei einem Gericht arbeitet, kann mehr Ahnung �ber Jura als sie
haben. Sie wei� nicht, was Pr�sumtion der Unschuld bedeutet und warum es
notwendig ist.
3. Sie ist nicht in der Lage, logisch zu denken. Sie forderte den
Kl�ger an, zu beweisen, dass etwas nicht existiert.
4. Sie kann zwischen einer Klage wegen Nichtigkeit der Verwaltungsakten
und einer einstweiligen Verf�gung nicht unterscheiden.
5. Sie hat sich schon eine Meinung dar�ber gebildet, wie Prozess
ausgehen muss. Ich erhebe damit ein Befangenheitsgesuch.

Anlage 4
Alle diese Vorw�rfe sind mit Dokumenten belegt und bewiesen. Metaphorisch
hypothetische Satz �ber eine Putzfrau, welche bei einem Gericht lange
Zeit arbeitet und versucht sich selbstdidaktisch in Jura auszubilden, in
dem sie alles lie�t, was rausgeschmissen wurde, kann stimmen oder auch
nicht. Niemand kann beweisen, dass es nicht wahr ist. Also, wo kann man
in diesem Zitat Anzeichen einer Beleidigung als Straftat finden? Herr
Sch�ler hat in seiner Phantasie genau das gesehen, was in Realit�t nicht
existiert.
Zitat. �Soweit der Antragsteller sich in ungeh�riger Weise �ber die
Qualifikation der Richterin ausl�sst, handelt es sich nicht um
Tatsachenbehauptungen, sondern um Beschimpfungen��
Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 2 (Anlage
5)
Danke Herr Sch�ler! Ich habe Ihre Redewendung mit Begeisterung in meine
Schatzkammer der deutschen Sprache eingef�gt. Im Klartext hei�t es: �Der
Antragsteller lie� sich eine ungeh�rige Beschimpfung �ber Qualifikation
der Richterin aus.� Und noch genauer �Der Antragsteller hat die Richterin
in ungeh�riger Weise beleidigt.� Duden bezeichnet das Wort �ungeh�rig�
als �die Regeln des Anstands, der guten Sitten verletzend. Syn.:
anst��ig, unartig, dreist, frech, ungezogen, unversch�mt�� Wer von uns
beiden da beschimpft hat? Der Kl�ger beim Sozialgericht Darmstadt hat
sich strafbar schon bei der Erhebung des Befangenheitsgesuchs in der
kranken Wahrnehmung des Herrn Sch�ler gemacht. Muss man Paragraphen �
186, � 187, � 188, � 189, � 190, � 192, � 193 und � 199 StGB au�er Kraft
setzen und Herrn Sch�ler zum Ma� der Straftat Beleidigung ernennen? Wenn
Herr Sch�ler sich beleidigt f�hlt, Straftat ist bewiesen. Und jetzt
stellt sich die Frage: in wie fern kann man sich auf die Meinung des
Herrn Sch�ler, dass er sich beleidigt f�hlt, verlassen? Die Zitat oben
ganz lapidar behauptet, dass �Soweit der Antragsteller��, egal ob
begr�ndet oder nicht, etwas behauptet, dann ist es eine Unversch�mtheit.
Es gibt einen MenschSch�ler und einen UntermenschKl�ger beim
Sozialgericht Darmstadt. Soweit der UntermenschKl�ger seinen Mund �ffnet,
dann ist es in allen F�llen eine Insultierung. Soweit der MenschSch�ler
sein Mund �ffnet, dann beeilt sich schon Kamerad Oberstaatsanwalt
Siebecker mit Strafanzeige; Polizeistelle Dreieich beeilt sich, den
Straft�ter zu vernehmen; Kamerad Richter Dr. Kaspeck beeilt sich, den
Strafbefehl zu signieren; und Einzelstrafrichter Siebertz beeilt sich,
Auftrag zu erf�hlen, und durch den Urteil dem unschuldigen Menschen eine
exemplarische Lehre zu erteilen. Einige decken einander und andere lecken
diesen den Staub von den F��en.
Um seine unbegr�ndeten Missbilligungen zu bekr�ftigen, f�hrt er weiter
fort:
Zitat. �Beschimpfungen und Beleidigungen sind nicht geeignet,
substantiierte Ablehnungsgr�nde zu ersetzen�
Anlage 5
Solche Taktik nennt sich �Vom kranken Kopf auf gesunde zu schieben.� Herr
Sch�ler beschimpft den Kl�ger pers�nlich und grob, was wir mit Hilfe von
Duden belegt haben, und meint damit, als ob der bettelarme Kl�ger allen
und jeden beschimpfe. Die substantiierten Ablehnungsgr�nde bezeichnet er
auch als Beschimpfungen der Richterin, um diese au�er Betrachtung zu
ziehen. Also, Herr Scholler hat sich als Doktor einer Wissenschaft
erwiesen, welche darin besteht, dort Beschimpfungen und Beleidigungen zu
sehen, wo diese gar nicht existieren, ein Gaukler, welche Blumen,
Kaninchen, Beleidigungen und Beschimpfungen aus den Armen zaubern kann,
ein Professor der Illusion. Wie hoch soll die Ehre eines Scharlatans
sein, welche nicht w�hlerisch in seinen schmutzigen Mitteln ist, um wei�e
Farbe in Schwarz umzumalen? Wenn man �berhaupt �ber keine Ehre verf�gt,
kann diese seine Art der Ehre verletzt werden? Oder man nur versucht,
seine Gef�hle, die gar nicht existieren, teuer zu verkaufen. Wenn die
Ehre beim Herrn Sch�ler nicht verletzt werden kann, kann dann sein
Verstand auch nicht verletzt werden? W�re m�glich.
Soweit der MenschSch�ler sein Mund �ffnet, fliegen von dort nicht Falten
des Guten und der Gerechtigkeit, sondern kriechen die Raupen des
Wahnsinns aus, welche gegebene Tatsachen, Realit�t und gesunden Verstand
mit Geweben seiner L�ge f�r anderen auch unzug�nglich machen zu
versuchen. Sp�ter wird ihm vorgeworfen, dass er unf�hig ist, logisch zu
denken. Das ist ein von vielen Beispielen daf�r.
Zitat. �Soweit der Antragsteller sich darauf beschwert, dass die
abgelehnte Richterin ihm ein Beweisst�ck der Beklagten zugesandt und
dessen R�cksendung verlangt habe, w�rde ein Verfahrensbeteiligter bei
vern�nftiger W�rdigung keinen Anlass haben, an der Unvoreingenommenheit
der Richterin zu zweifeln.�
Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 2 (Anlage
5)

Unf�higkeit des Herrn Sch�ler logisch zu denken besteht darin, dass er
Dinge in logische Verbindung gebracht hat, welche zu einander in keiner
logischen Beziehung stehen: (1) Unf�higkeit gerichtliche Aktenf�hrung
ordentlich auszu�ben und (2) Unvoreingenommenheit der Richterin. Nicht
vorbestrafte Richterin M�llerSteinwachs und ihr Apologet und Bewunderer,
auch noch nicht vorbestrafter Herr Sch�ler, verstehen die Sorgen eines
bettelarmen nicht vorbestraften Kl�gers nicht, welche kein Geld hat, um
unn�tige und ca. 100 g schweren Unterlagen auf eigene Kosten zur�ck zu
schicken. Das war kleinstes Problem von vielen, welche im
Befangenheitsgesuch (Anlage 4) aufgelistet worden sind. Herr Sch�ler war
gerade nicht in der Lage, diese Realit�t wahrzunehmen.
Betrachten wir noch ein Beispiel der schlechten Qualit�t des
professionellen Einsatzes von Herrn Sch�ler. Um zu beweisen, dass
inkompetente Handlung der Richterin Dr. M�llerSteinwachs in Wirklichkeit
kompetent sei, fand er in Milliarden Zeilen der juristischen Texte
passendes Zitat, riss es aus dem Kontext und f�gte es in
Ablehnungsbescheid hinein, als Beweis, das die Richterin genauso
handelte.
Zitat. �So wird schon im Beschluss vom 13. Dezember 2005 (L 9 AS 48/05
ER) u.a. ausgef�hrt: ��berschreiten die Aufwendungen f�r die Unterkunft
den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang, ist es Sache
des Hilfeempf�ngers, im einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen, das
er sich ernsthaft und intensiv um eine andere bedarfsgerechte und
kosteng�nstigere Wohnung bem�ht hat und es ihm trotz seiner Bem�hungen
nicht m�glich gewesen ist, eine solche Wohnung zu finden��
Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt von 12.10.29008. Seite 3 (Anlage
6)
Ich sehe schon, wie ein aus Stolz wegen so einen Meistersatz platzt ein
degenerierter Jurist. Er versteht es nicht und nicht es nicht wahr, wie
krank und falsch das Zitat ist. Literarisch zu sehen ist diese Satz ein
Flop. �Besonderheit des Einzelfalles� ist eine ideale Tautologie.
Begriffe Besonderheit und Einzelfall sind Synonyme. Die Phrase hei�t also
�Einzelf�lligkeit des Einzelfalles�. Begriff �bedarfsgerechte und
kosteng�nstigere Wohnung� stellt eine logisch absolut unm�gliche Sache
dar, weil eine kosteng�nstigere Wohnung nur bedarfsungerecht sein kann.
Um Absurdit�t des Zitats oben offenkundig zu machen, basteln wir daraus
eine Parodie. �berschreiten die Vorstellungen �ber angemessenen Umfang
des Daseins, ist es Sache des jeden Gottes Gesch�pf, im Einzelnen
darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er sich ernsthaft und intensiv
bem�ht hat zu beweisen, dass es Gott gibt, und es ihm trotz seiner
Bem�hungen nicht m�glich gewesen ist, so ein Beweis vorzubringen. Jetzt
sehen wir klar und deutlich, dass das Zitat eine falsche logische Aussage
darstellt. Der Doktor der Zauberei Herr Sch�ler erkl�rte damit eine
falsche Aussage f�r wahr. Er ist in Logik und Rhetorik so schlecht
ausgebildet, dass folgende absolute Wahrheit ihm unbekannt ist: ES IST
UNM�GLISCH ZU BEWEISEN, DAS ETWAS NICHT EXISTIERT. > Man muss nicht
beweisen, dass seine Schuld nicht existiert (Beweis der Unschuld). Wer
Schuld behauptet, soll sie vorbringen. > Man muss nicht beweisen, dass
eine bestimmte Wohnung (g�nstigere und bedarfsgerechte) nicht existiert.
Wer behauptet, dass so eine Wohnung existiert, muss solche Wohnung als
Angebot darlegen. Unsere �berlegungen haben bis hier nur mit dem, wie man
absolute Wahrheit der Logik versteht und anwendet. Da Juristen sich mit
den Beweisen besch�ftigen m�ssen, sollen sie auch elementaren Prinzipien
der Schlussfolgerungsbildung verstehen. Es gib zwei wichtigsten davon.
(1) Aus Wahr kann nur Wahr folgen. (2) Aus Unwahr (Falsch) kann beliebige
Folge gebildet werden. Deshalb ist es wichtig immer zu beweisen, dass
Anfangsaussage wahr ist. Aussage des Zitats oben ist falsch. Das
bedeutet, man kann daraus beliebige Schlussfolgerungen ableiten, auch
solche, die zu Unrecht f�hren. Jetzt ergibt sich die Frage, ob Herr
Sch�ler das absichtlicht macht. Wenn er das absichtlich macht, dann ist
er ein Scharlatan, welche �ber die Leichen der unschuldigen Menschen
Kariere in Jurisprudenz machen will. Wenn er sich irrt, dann ist er nur
schlecht ausgebildet, was mir auch lieber, weil dann er eine Chance hat,
seine Ausbildung nachzuholen.
Fazit. Ist Herr Sch�ler ein b�ser Mensch? Ja! Er hat eine Strafanzeige
gegen einen unschuldigen Kl�ger des Sozialgerichts Darmstadt erstellt.
Gibt es irgendwelche Umst�nde, welche diese unmoralische Strafverfolgung
eines bettelarmen und sozial schwachen Menschen mildern? Ja! Er wollte
damit eine Dame imponieren, was sein Vergehen im menschlichen Sinne
verst�ndlich macht, nicht aber rechtfertigt. Ist Herr Sch�ler f�r Beruf
eines Juristen nicht ausreichend ausgebildet? Ja! Er versteht nicht oder
versteht falsch Grundprinzipien der Jurisprudenz: Pr�sumtion der
Unschuld, Grundlagen der Logik und der Rhetorik, und Bildung der
logischen Schlussfolgerungen. Er hat nicht ausreichende Kenntnisse �ber
Konvention f�r Menschenrechte, welche von Deutschland unterschrieben und
durch Parlament verabschiedet ist. Seine Kenntnisse in deutschem Recht
sind auch nicht ausreichend. Er hat eine Strafanzeige wegen Beleidigung
gem�� � 185 und � 194 StGB abgelegt. Diese Paragraphen aber hat er nie in
seinem Leben gelesen. Die Paragraphen sind f�r Straftat Beleidigung nicht
Ma�gebend (geben keine Merkmale). Daf�r sind andere Paragraphen
zust�ndig. Das bedeutet, dass es gem�� � 185 und � 194 StGB keine
Straftat gibt. Das seinerseits besagt, dass seine Strafanzeige belanglos
ist. Nur Straftat in Amt des Einzelstrafrichters Siebertz beim
Amtsgericht Darmstadt hat zur Verurteilung eines unschuldigen Menschen,
wie es bei Verschw�rern geplant wurde, gef�hrt. Die Darmst�dter Gerichte
k�nnen Situation mit der Ausbildung der eigenen Juristen wesentlich
verbessern, wenn sie den Unterschreiber dieses Dokuments f�r zwei
Semester als Professor f�r Logik, Rhetorik und Beweistheorie engagieren.
Ich schw�re es bei Vernunft, dass sie mir ein Angebot schulden, weil ich
alle philosophische Werke von Hegel als logische Formeln dargestellt, mit
anderen Worten, in reine Logik abgebildet. Nirgendwo werden sie einen
besseren Fachmann finden k�nnen.

Zweiter Anfall

Was f�r ein Paar konnte entstehen, welche eine Dynastie der Doktoranten
der Jura gr�ndete. Man braucht dann keine Ausbildung in Jura absolvieren,
wenn er ein geborene Doktor der Jura ist. Wie Prediger schon einmal
gesagt hat, es gibt nichts neu unter der Sonne.

�Als nun Herodes Geburtstag hatte, tanzte die Tochter von Herodias vor
den G�sten. Das gefiel Herodes so gut, dass er einen Eid schwor und ihr
versprach, ihr alles zu geben, was sie sich w�nschte.�
Mattheus 14, 67
Und was kann Prinzessin Richterin des Sozialgerichts Darmstadt Dr.
M�llerSteinwachs sich w�nschen, wenn sie sich von einem bettelarmen
Propheten so beleidigt f�hlt?

��Gib mir jetzt sofort auf einem Teller den Kopf des T�ufers Johannes!
��
Mattheus 14, 8.
Der Herrscher des Sozialgerichts Darmstadt hat keine andere Wahl, als den
Wunsch der Richterin Dr. M�llerSteinwachs zu erf�llen.
�Sein Kopf wurde auf einem Teller hergebracht und dem M�dchen �berreicht.

Mattheus 14, 11.
Wird es dem Papst der Jurisprudenz und Herrscher des Sozialgerichts
Darmstadt gelingen, den Kopf des gehassten bettelarmen Kl�gers auf einem
Tablett zu servieren? Position des vorsitzenden Richters ist daf�r stark
genug. Er hat Geld und Macht und er hat alles in �berfluss. Ist es eine
Mission des deutschen Sozialgerichts, sozial schwachen und bettelarmen
Menschen am Boden zu zerst�ren? Man muss diese Frage leider mit Ja
beantworten.
Dem Vorsitzenden Richter am Sozialgericht, Herrn Sch�ler, und seinem
Kamerad dem Oberstaatanwalt beim Landgericht Darmstadt, Herrn Siebecker,
wurde es nicht gelungen, eine juristisch wirksame Anklage gegen einen
unschuldigen bettelarmen Menschen, den Opfer von ALG II Willk�r, zu
basteln. Am 29.04.2009 versuchte dann der Einzelstrafrichter beim
Amtsgericht Darmstadt, Herr Siebertz, den Kampf gegen Gerechtigkeit,
welchen zwei andere juristische Versagern verloren haben, zu gewinnen.
Trotz offensichtliche und bewiesene Belanglosigkeit der Anklage
behauptete der Einzelstrafrichter, dass die Stellungnahme des Angeklagten
vom 21.12.2008(Anlage 7) zum Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt,
welche wir vorher unter die Lupe genommen haben, doch eine Beleidigung
der Ehre von Herrn Sch�ler sei, weshalb er den Angeklagten, den
bettelarmen unschuldigen Menschen den Opfer der ALG II Willk�r, welche
Lebensunterhalt monatlich 700� hat, zu den 20 Tagen Sitzen im Knast trotz
alle Gesetze, der Vernunft und gesunden Verstand nach eigenen ein�ugigen
Ma� verurteilt. Soll ein unschuldiger Mensch im Knast sitzen, weil
Einzelrichter Siebertz so kranke Vorstellungen �ber die Ehre hat? wie wir
schon gesehen haben, darf Herr Sch�ler noch weniger Anspruch auf die Ehre
haben als anderer anst�ndiger Mensch wehen seiner juristischen
�quilibristik, kranken Wortspielereien und �bertriebenen Darstellung
seiner Gef�hle. Noch weniger hat er Anspruch auf Ehre als ein Adliger.
Adel ist genau das, was ihn mangelt. Man kann mit Duden jedes Wort der
umstrittenen Stellungnahme des Angeklagten pr�fen, und er wird dort kein
Schimpfwort finden. Betrachten wir genau diesen Beweisst�ck der Anklage.

Satz 01. �Ich lachte mich tot, nach dem ich Ihre Hausaufgabe vom 10.12.08
aufmerksam gelesen habe. �
Jeder darf sich tot lachen, ohne daf�r bestrafft zu werden. Die Freiheit
des Totlachens hat noch niemand annulliert. Also, das ist keine
Beleidigung.

Satz 02. �Herren Sch�ler, Koepke und Hannappel bekommen von mir ein
fettes 6.�
Der Verfasser des Dokuments wusste im Moment des Schreibens nicht, dass
Hannapel eine Frau ist. Deshalb richtige Fassung des Satzes muss so
aussehen: �Herren Sch�ler und Koepke und Frau Hannappel bekommen von mir
ein fettes 6.� Weiteres hat auch gezeigt, dass Herr Koepke und Frau
Hanappel an dem juristischen Verbrechen nicht teilgenommen haben, weil
sie vom Vorgesetzten Sch�ler gezwungen wurden, den Bescheid nur zu
unterschreiben. Deshalb einzig richtige Fassung des Satzes 02 ist: �Herr
Sch�ler bekommt von mir ein fettes 6.� W�re das eine strafbare
Beleidigung, dann m�ssen alle Professoren in Knast sitzen, weil
Studenten, welche bei Pr�fungen durchgefallen sind, gegen sie berechtigte
Strafanzeigen wegen Beleidigung erhoben haben. Ad absurdum ist bewiesen,
dass diese Satz keine Beleidigung darstellt.

Satz 03. �Und kommen sie mir nicht mit dem Quatsch, als ob ihres profanen
Beschluss unanfechtbar sein.�
Umstrittene oder gegenstandlose Meisterwerke werden oft durch Klausel �
gem�� � 177 SGG Beschluss unanfechtbar sei� gesch�tzt. Der Beschluss hat
tats�chlich Merkmale, profan zu sein, wie wir schon gesehen haben. Es
gibt deshalb genug gr�nde f�r eine Nichtszulassungsbeschwerde. Deshalb
Satz 03 ist keine Beleidigung, sondern die reine Wahrheit. Das Problem
konnte auch mit einem minimalen Aufwand gelost werden. Mit
Gefangenheitsgesuch hatte der Kl�ger keine Absicht, beruflichen Schaden
der Richterin zu zuf�gen, sondern er f�hlte sich in Sackgasse getrieben.
Beim Eingang des Gefangenheitsgesuchs konnte man den Kl�ger zu einem
Freundlichengespr�ch einladen, um alle Fragen zu kl�ren. H�tte der Kl�ger
Gewissheit, dass er richtig verstanden wurde, nehme er
Gefangenheitsgesuch sofort zur�ck. Er ist doch ein vern�nftiger Mensch.

Satz 04. �Bl�dsinn ist immer anfechtbar.
Wahr. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 05. Ich weise ihre dilettantische �bung vom 10.12.08 zur�ck, als
Ding, welche mit dem gesunden Verstand unvereinbar ist.
Die Wahrheit dieses Satzes wurde vorher mehrmals bewiesen. Also, das ist
keine Beleidigung.

Satz 06. �Ich versichere euch, dass niemand von euch bei mir staatliche
Pr�fungen in Jura bestanden haben h�tte.�
Das ist wahr. Deshalb schlage ich mich selbst als Professor f�r
Weiterbildung der Juristen vor. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 07. �Offensichtlich, haben sie zu viele Juraunterrichte geschw�nzt.

Das ist ein berechtigter Zweifel. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 08. �Sonst niemand konnte es nachvollziehen, woher ihre schreiende
juristische Analphabetentum, Barbarei, Unkenntnis, Unwissenheit,
Unintelligenz, Ignorantentum, Unkultur und Obskurit�t kommen. �
Der Satz 08 stellt eine Begr�ndung des berechtigten Zweifels aus dem Satz
07 dar. Um eine literarische Hyperbel zu bilden, sind in diesem Satz
einige synonyme aufgelistet. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 09. �Wie kann man beim lebendigen Leib und beim Bewusstsein
behaupten, dass juristische Bl�dsinn, welche in einem Beschluss schon am
23 Dezember 2005 (L 9 AS 48/05 ER) ausgef�hrt ist, absolute unanfechtbare
Wahrheit sei? �
Das ist eine rhetorische Frage, welche sich auf niemanden pers�nlich
bezieht. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 10. �Deutsche Jurisprudenz versinkt im Ozean des Bl�dsinns genau in
der ersten Linie wegen Missbrauchs von � 177 SGG. �
Es stimmt und der Satz adressiert niemanden pers�nlich. Also, das ist
keine Beleidigung.

Satz 11. �Statt selbst zu denken, schreiben sie alles aus anderen
Urteilen und Beschl�ssen ab. �
Der Satz sprich �ber dritte Person Plural. Wer sind diese �sie�? Das sind
alle schlecht ausgebildete Juristen der ganzen Welt. Man kann dies
Pr�dikat konkretisieren. Das sind alle Juristen, welche noch in
Schuljahren an allen Schulpr�fungen alles bei Nachbarn abgeschrieben
haben. Abschreibung wurde zu Norm ihres beruflichen Widergangs. Der Satz
adressiert Herrn Sch�ler pers�nlich gar nicht. Also, das ist keine
Beleidigung.

Satz 12. �Ich wiederhole es noch mal, sie sind absolute Profane in Jura.

Nebensatz stellt dritte Person Plural dar. Diese Satz besagt, dass alle
Juristen, welche alles nur abschreiben, sind absolute Profane in Jura. Es
ist wahr. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 13. �Sie sind nicht f�hig selbst�ndig und logisch zu denken, richtig
Schlussfolgerungen zu bilden. �
Satz 13 stellt auch dritte Person Plural dar. Alle Juristen, welche nur
abschreiben, sind nicht f�hig selbst�ndig und logisch zu denken, richtig
Schlussfolgerungen zu bilden. Das ist Grund daf�r, dass Ausbildungswesen
Abschreibungen nicht erlaubt. Das ist wahr. Also, das ist keine
Beleidigung.

Satz 14. �Rhetorik haben sie auch nicht gelernt. �
Das ist wahr, sonst hielte man diese Stellungnahme, welche reine Rhetorik
implementiert, f�r eine Straftat Beleidigung. Also, das ist keine
Beleidigung.

Satz 15. �Es hat keinen Sinn, mit ihnen Diskussionen zu f�hren. �
Der Setz 15 stellt Freiheit der Meinungs�u�erung dar. Die Leute haben
doch keinen Grund, sich beleidigend zu f�hlen, weil mit ihnen niemand
diskutieren will. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 16. �Gehen sie lieber in Kindergarten und fangen sie von dort aus
alles auf neu an. �
Wir haben es gesehen, dass Herr Sch�ler seinen Beruf, Gesetze und
moralische Verpflichtungen nicht ernst nimmt. Es sieht so aus, dass alles
f�r ihn nur ein Spiel w�re. Sozialgericht und Amtsgericht Darmstadt sind
nur Dekorationen seines Spiels um einen Beruf. Er lie� spielerisch einen
unschuldigen Menschen verurteilen. Ich glaube ich h�re, wie er sagt, dass
er das alles nicht ernst gemeint habe. Um sich f�r Zukunft zu
orientieren, spielen Kinder auch solche Berufspiele in Kinderg�rten. Ein
Kind spielt den Richter, andere den T�ter. Das Urteil wird auf der Stelle
vollstreckt. Dabei sind Kinder zu einander oft sehr brutal und gnadenlos.
Jedes Kind verk�rpert die absolute Gerechtigkeit gegen�ber sich selbst
und nicht gegen�ber den anderen. Das alles ist normal f�r einen
Kindergarten. Da es viele Anzeichen gibt, dass Beruf eines Richters f�r
Herr Sch�ler nur ein Rollenspiel sei, ist es durchaus angebracht ihn
metaphorisch wieder in Kindergarten zu schicken. Auch ein einfacher
Besuch eines Kindergartens konnte nicht schaden. Also, das ist keine
Beleidigung.


Satz 17. �Ich warne euch, werden sie durch ihre Inkompetenz mir ein
Senfk�rnchen der Gerechtigkeit wegnehmen, werde ich euch alle �berall in
der Welt ber�hmt machen, als exemplarisches Beispiel, welche profane
Hochstapler in der unechten Jurisprudenz eines in die H�hle versinkendes
Staates spielen k�nnen. �
Es geht hier um alle Feinde der Gerechtigkeit �berall in der Welt. Ich
best�tige es, dass Kr�fte des Unrechtes jeden Staat im Abgrund des
Verderbens versinken lie�en. Also, das ist keine Beleidigung.

Satz 18. �Ich habe keinen Grund mit euch zimperlich zu sein.�
Es steht mir zu, mit wem ich zimperlich sein m�chte, oder auch nicht.
Also, das ist keine Beleidigung.

Fazit. Es ist bewiesen, dass Beweisst�ck der Anklage tats�chlich
niemanden beleidigt. Es gibt auch keine gesetzlichen oder moralischen
Gr�nde zu behaupten, dass der Angeklagte jemanden mit seiner
Stellungnahme vom 21.12.2008 beleidigt hat. Vorsitzender Richter beim
Sozialgericht Sch�ler, Oberstaatsanwalt beim Landgericht Darmstadt
Ziebecker und Einzelstrafrichter beim Amtsgericht Darmstadt Siebertz
haben einen verbrecherischen Verein gebildet und mehrere Straftaten in
Amt begangen, Rechtsbeugung, Strafanzeige gegen eines im voraus
unschuldigen Menschen und dessen Verurteilung, gegen mehreren Artikeln
der Konvention f�r Menschenrechte versto�en, was durch Verschw�rung gegen
des Rechtsstaats Deutschland und der Gerechtigkeit zur Verurteilung eines
unschuldigen Menschen gef�hrt hat.

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