Denken sie nach, was sie in 100 Tagen w�hlen wollen.
Teil 1. Ablehnungsgesuch gegen eine Gerichtsperson des Landgerichts
Darmstadt
Teil 2. Strafanzeige gegen mehrere Richter des Landgerichts Darmstadt und
Amtsgerichts Langen
Teil 1
Landgericht Darmstadt
Pr�sident
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Az. 8 Ns � 8110 Js 1537/09
Diplom Mathematiker XXXXXXXX XXXXXX
Ehemalige Professor f�r deutsche zivil Recht und Prozess bei der
ukrainischen Justizakademie
XXXXXX Str. 1
XXXXXX XXXXXX
Fon: +49(0)6103-921 908
Mail: aXXXX...@XXXXXX.com
Internet: www.XXXXXX.de
06.15.2009
In eigener Sache der Berufung
Ablehnungsgesuch der Gerichtsperson in der Sache der Berufung gem�� � 24
(2) StPO wegen Befangenheit, juristische Inkompetenz und Verschw�rung
Begr�ndung
Der Beschwerdef�hrer hat am 6.06.09 einen Antrag (Anlage 1) gestellt,
welche gesetzwidrig abgelehnt wurde (Anlage 2).
1. Juristische Inkompetenz
Der Gerichtsperson behauptet, Zitat: �Im deutschem Strafprozess gibt es
nach der geltenden Strafprozessordnung f�r den Angeklagten keine
Prozesskostenhilfe.� (Anlage 2). Dabei � 172 (3) StPO besagt �F�r die
Proze�kostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in b�rgerlichen
Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem f�r die Entscheidung
zust�ndigen Gericht einzureichen.�
2. Befangenheit
Gesetzwidrige Verweigerung des Rechtes des Berufungsf�hrers auf Recht
und rechtliches Geh�r beweist, dass Gerichtsperson erkennbare Absichten
hat, die Rechte des Berufungsf�hrers weiter massiv zu verletzen.
3. Verschw�rung.
Erstinstanzlicher Prozess wurde durch massive Verletzung des Rechtes
allgemein und des Rechtes des Angeklagten insbesondere, der
Prozessordnung und Menschenrechte zu einer Farce gemacht worden. Jetzt
hat die Gerichtsperson Absicht, gleiche juristische Farce am 23.06.2009
vorzunehmen.
Es wird beantragt, die Gerichtsperson abzulehnen und dem Antrag des
Berufungsf�hrers(Anlage 1) stattzugeben.
Im Auftrag der Gerechtigkeit
Diplom Mathematiker, XXXXXXXX XXXXXX
Teil 2
Staatsanwaltschaft beim
Oberlandsgericht Frankfurt
Zeil 42
60313 Frankfurt Diplom Mathematiker XXXXXXXX XXXXXX
Ehemalige Professor f�r deutsche zivil Recht und Prozess bei der
ukrainischen Justizakademie
XXXXXX Str. 1
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06.06.2009
Strafanzeige gegen Richtern des Landgerichts Darmstadt Dr. Griem, Dr.
Pelzer, Volland, Dr. Kaiser, Becker, Biskamp und gegen Richter des
Amtsgericht XXXXXX Dr.Schnurr und Richterin des Amtsgericht XXXXXX
Honemann wegen Rechtsbeugung, � 339 StGB; Falschbeurkundung im Amt, � 348
StGB, und Geb�hren�berhebung, � 352 StGB.
Betrachten wir Betr�ge aus der Anlage 1.1 (Eine Zwangsvollstreckung)
Straftaten in Amt der Richtern Dr. Griem, Dr. Pelzer, Volland, Dr.
Kaiser.
1. OLG FiM, Zivilsenat Darmstadt ; 013 W 45/08; 50,00� (Anlage 1)
Diese Zahlungsanforderung ist direkte Folge der mehreren Verletzungen des
Gesetzes von der Seite des Richters Griem: Rechtsbeugung, � 339 StGB;
Falschbeurkundung im Amt, � 348 StGB, und Geb�hren�berhebung, � 352 StGB,
wie es in der Strafanzeige gegen ihn vom 08.03.2009 ausgef�hrt wurde, und
Verletzung der Paragraphen � 114, � 124 und � 625 ZPO bez�glich
Prozesskostenhilfe.
Sachverhalt
Erst wurde der Kl�ger im Prozess von Rechtsanw�lten Gorev-Drozd, Zeil 41,
Frankfurt vertretend. Sp�ter stellte es sich heraus, dass der Mandant
wegen Zahlungsunf�higkeit keinen weiteren Beitrag zahlen kann. Die
Kanzlei hat Antrag auf PKH beim Landgericht Darmstadt gestellt und
gleichzeitig Mandat gek�ndigt. Dem Kl�ger im Prozess 8 O 102/06 �XXXXXX
gegen Schneider� wurde vom Zivilsenat beim Landgericht Darmstadt vom
08.06.2007 eine Prozesskostenhilfe bewilligt. Der Kl�ger und ihm
zugewiesene neue PKH Rechtsanw�ltin Ebenau wurden �ber schon vorhandene
Bewilligung des PKH Antrages nicht informiert. Aus diesem Unwissen
stellte Sie einen neuen Antrag auf PKH vom 10.08.2007. Wenn erste PKH
noch gilt, dann aus versehen gestellter zweite PKH-Antrag muss aus
formalen Gr�nden zur�ckgewiesen werden. Dass hat Gericht im Bescheid vom
06.05.2008(Anlage 2) gemacht, aber es wurde gleichzeitig Streitwert der
Klage gemindert, was dem entsprechend auch kleiner Entsch�digung des PKH
Rechtsanw�ltin gemacht hat. Dr. Griem hat eine Revolution im Jurisprudenz
durchgef�hrt, in dem er behauptete, dass Schadenersatzanspruch auf die
Summe der Steuer gemindert werden muss. Wegen Gesetzwidrigkeit des
Bescheides hat PKH Rechtsanw�ltin eine Beschwerde erhoben. Rechtsbeugende
Juristen machen aus dieser Beschwerde eine Sofortbeschwerde, als ob PKH
nie bewilligt wurde, weisen es zur�ck und fordern den Kl�ger an, Kosten
der Sofortbeschwerde in H�he von 50� zu tragen, weil gem�� � 127 (4) ZPO
die Kosten der Sofortbeschwerde werden nicht zur�ck erstattet. Das hei�t,
dass im Fall, wenn PKH Antrag vom Anfang an abgelehnt w�re, und der
Kl�ger sich deswegen beschwert, er muss die Kosten der Beschwerde selbst
tragen, weil er keine PKH Unterst�tzung hat. Wir dagegen haben laufende
Prozesskostenhilfe und aus Versehen gestellten zus�tzlichen Antrag auf
PKH. Diesen zweiten Antrag hat das Gericht aus formalen Gr�nden nicht
bewilligt und beil�ufig hat auch Streitwert der Klage ge�ndert. Also, es
gibt keine Voraussetzungen f�r � 127 (4) ZPO.
Fazit. Der Kl�ger geniest noch heute PKH und muss keine aus dem Luft
genommene Prozesskosten Tragen. Die Zahlungsanforderung zum 1. ist
gesetzwidrig und das Geld muss zur�ckerstattet werden. Hier gibt es alle
Anzeigen der Rechtsbeugung � 339 StGB (Ignorierung der laufenden PKH,
absichtliche falsche Anwendung des Begriffes �Sofortbeschwerde� und
Versteuerung des Schadensersatzanspruches) und Geb�hren�berhebung � 352
StGB.
Straftat in Amt des Richters Dr.Schnurr
2. Amtsgericht XXXXXX (Hessen) 032 OWi 7/08 001; 05.04.08 ; 25� (Anlage
1)
In diesem Fall wurde dem Beschwerdef�hrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit
gem�� StvO (falsch Parken) vorgeworfen. Der Beschwerdef�hrer bestritt,
dass er die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, weil es Sabbatfeier
war und sein Auto sich auf dem Parklatz des Hofes des Hauses befand. Auf
Kostenbescheid des XXXXXXer B�rgermeisters vom 19.02.2008(Anlage 3.1) hat
der Beschwerdef�hrer einen Widerspruch vom 28.03.2008 sofort nach der
Zustellung des Bescheides eingereicht. Also genanter Bescheid trat nicht
in Kraft. Die XXXXXXer Beh�rden haben sich dann ganz andere Schema und
Betrug ausgedacht, um den Beschwerdef�hrer zu Zahlung zu zwingen. Sie
haben ein virtuelles Verfahren beim Amtsgericht XXXXXX ausgemacht, um
dann die Verfahrenkosten auf den Beschwerdef�hrer aufzulegen. So wurde
dem Beschwerdef�hrer ein gef�lschter Gerichtsbeschluss (Anlage 3.2)
zugeschickt und eine Zahlungsanforderung als Kosten des angeblichen
Gerichtsverfahrens in Computer der Gerichtskasse Darmstadt eingetragen.
Wie ich schon gewohnt bin, sind alle gef�lschten Gerichtsbeschlusse nicht
anfechtbar. Ganzer Inhalt des genannten Beschlusses ist reine L�ge.
1. Es gibt keinen Verfahren 32 OWi 7/08
2. Gef�lschter Gerichtsbeschluss ernennt keine zwei Seiten der Sache.
Sagen so: anonymer X gegen XXXXXXXX XXXXXX. Wer soll hier als anonymer X
hier auftreten?
3. Der gef�lschte Gerichtsbeschluss l�gt �ber Antrag des
Regierungspr�sidiums in Kassel vom 19.02.08. Das Dokument mit gleichem
Datum und Az ist kein Antrag des Regierungspr�sidiums in Kassel, sondern
Kostenbescheid des XXXXXXer B�rgermeisters vom 19.02.2008(Anlage 3.1).
4. Das l�sst annehmen, dass anonymer X des virtuellen Gerichtsverfahren
ist XXXXXXer B�rgermeister.
5. Der gef�lschte Gerichtsbeschluss besagt, dass Antrag des
B�rgermeisters wurde abgelehnt. (Anlage 3.2).
6. Obsiegende Seite (der Beschwerdef�hrer) muss die Kosten des
virtuellen Bu�geldverfahrens doch nicht tragen.
7. Warum dann die Kosten des gef�lschten Verfahrens wurden auf die
Seite aufgelegt, welche diesen gef�lschten Prozess gewonnen hat?
Fazit. Richter Dr. Schnurr hat gef�lschten Beschluss erfasst, welche dem
gesunden Verstand, Jura und allen Gesetzen widerspricht, um einen
unschuldigen Menschen mit Geld zu bestrafen. Bl�dsinn des Beschlusses
entspricht gar und voll dem �brigen f�r Deutschland Betrug: �Gratuliere!
Sie haben gewonnen! Deshalb m�ssen Sie uns bezahlen.� Der
Beschwerdef�hrer hat sich �ber diesen Unrecht beim Pr�sident des
Amtsgericht Herrn Dr. Schnurr und dem Pr�sident des Landgericht Darmstadt
beschwerden. Zahlungsanforderung blieb trotzdem im Computersystem der
Gerichtskasse. Hier gibt es alle Anzeichen der folgenden Straftaten in
Amt: Falschbeurkundung im Amt, � 348 StGB, und Geb�hren�berhebung, � 352
StGB.
Straftat in Amt der Richtern Dr. Kaiser, Becker, Biskamp
3. OLG FfM, Zivilsenat Darmstadt, 013 W 79/08 001; 23.11.08, 50,00�
Das ist noch ein Akt des juristischen Wandalismus gegen einen Mitb�rger.
50� ist nicht so viel, aber der bettelarme Beschwerdef�hrer muss eine
Woche ohne Nahrung bleiben, um das Geld zu besorgen. Wie wir es schon
gesehen haben, geh�rt Manipulation von Begriffen zum Arsenal seiner
giftigen Waffen.
Sachverhalt
Der Beschwerdef�hrer hat gegen Dr.Griem ein Befangenheitsgesuch vom
31.07.2008 ausgestellt. Dieses Befangenheitsgesuch wurde von seinen
Kameraden zornig abgelehnt. Dann schrieb der Beschwerdef�hrer dem
Landgericht Darmstadt, welche auch als Oberlandgericht Frankfurt
auftritt, eine Stellungnahme vom 13.09.2008(Anlage 4) zum ungerechten
Beschluss diesbez�glich vom 04.09.2008. Die Richter des Landgerichts
Darmstadt Dr. Kaiser, Becker, Biskamp umbenannten die Stellungnahme des
Beschwerdef�hrers in eine sofortige Beschwerde gem�� � 46 (2) ZPO und
erstellten einen Beschluss vom 30.10.2008(Anlage 5) �ber angebliche
Beschwerde wegen Zur�ckweisung des Befangenheitsgesuches. Also es gibt
folgende Tatsachen
1. Es gab keine Beschwerde des Beschwerdef�hrers, sondern eine
Stellungnahme (Anlage 4). Es ist in Jurisprudenz unbekannt, dass eine
Stellungnahme irgendwelche Gerichtskosten verursachen kann.
2. Beschluss �ber angebliche Beschwerde(Stellungnahme) wurde von
Kollegen des Richters erfasst, gegen welchen Befangenheitsgesuch erhoben
wurde. Es ergibt sich eine Motivation, gegen einen unschuldigen Menschen
Rache auszu�ben, welche gewagt hat, sich gegen Straftaten in Amt eines
Richters (Dr. Griem) zu w�hren.
3. Ein PKH Kl�ger muss keine Gerichtskosten bezahlen.
Fazit. Die Richter des Landgerichts Darmstadt Dr. Kaiser, Becker, Biskamp
haben die gleiche Masche mit angeblichen Sofortbeschwerde wie vorherige
drei abgespielt: man erkl�rt egal was f�r eine Sofortbeschwerde, weist
sie in allen F�llen zur�ck und fordert dann eine Bezahlung f�r diesen Akt
des juristischen Wandalismus. Es gibt alle Anzeigen der Rechtbeugung �
352 StGB (falsche Anwendung von Gesetzen, Manipulation mit Begriffen) und
Falschbeurkundung im Amt, � 348 StGB (Es ist doch eine falsche
Beurkundung, wenn man eine Stellungnahme f�r Sofortbeschwerde erkl�rt.)
Also, diese Zahlungsanforderung ist auch gesetzwidrig, und es ist eine
Folge einer Straftat in Amt. Der Beschwerdef�hrer hat den Pr�sident des
Landgerichts Darmstadt �ber diesen Unfug informiert und angefordert
Zahlungseintrag in Computersystem zu entfernen. Der aber aus Judenhass
und Antisemitismus lie� es gelten.
Strafanzeige gegen Richterin beim Amtsgericht XXXXXX Honemann wegen
Geb�hren�berhebung, � 352 StGB. (Straftaten im Amt)
Sachverhalt
Am 18.01.2006 wurde eine Klage des Beschwerdef�hrers gegen Rechtsanwalt
Werner Mathias Schneider beim Amtsgericht XXXXXX erhoben. Richterin
Honemann hat sofort eine unverh�ltnism��ige Zahlungsanforderung (Anlage
6.1) in H�he von �4.818.00 dem Kl�ger zugeschickt, um �berhaupt Klage
aufzunehmen. Dabei wusste sie, dass Amtsgericht XXXXXX f�r diese konkrete
Klage nicht zust�ndig ist. Sie wollte nur ihrem bekannten Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Werner Mathias Schneider, den Beklagten, einen Gefallen tun,
in dem die M�glichkeit gegen Schneider eine Klage zu erheben unm�glich
w�re. Der Kl�ger hat seine letzten Ersparnisse doch �berwiesen. (Anlage
6.2) Nach dem das Geld an Gerichtskasse Darmstadt �berwiesen wurde,
erkl�rte Richterin Honemann, dass Amtsgericht XXXXXX f�r die Klage
unzust�ndig ist (Anlage 6.3). Seit dem verweigert Landgericht Darmstadt
das Geld in H�he von �4.818.00 zur�ckzuerstatten, welche f�r
erstinstanzlichen Rechtzug, welche nie stattfand, bezahlt wurde.
Fazit. Richterin Honemann hat den Kl�ger finanziell ruiniert, um den
Kumpel, Rechtsanwalt Schneider, aus der Verantwortung zu befreien. Dabei
hat sie den Kl�ger, den Beschwerdef�hrer, betrogen, um seine Klage
unm�glich zu machen. Es ist doch ein Betrug, wenn ein nichtzust�ndiges
Gericht eine Gerichtsgeb�hr f�r erstinstanzlichen Rechtszug anfordert,
welche nicht stattfand und nicht stattfinden kann. Es gibt also alle
Anzeichen der Rechtsbeugung, � 339 StGB, Missbrauch des Amtes f�r Betrug
und Geb�hren�berhebung, � 352 StGB. Es ist doch eine Rechtbeugung, wenn
man in Widerspruch der ZPO und allen Gesetzen eine rechtwidrige
Geb�hrzahlung erhebt? Dieses Strafdelikt hat folgende kranke
Dreifaltigkeit
1. Das Gericht war f�r Sache nicht zust�ndig.
2. Erstinstanzliches Rechtzug fand nie statt.
3. Streitwert der Klage wurde gerichtlich nicht festgestellt. Also es
gibt keinen Grund f�r eine Kalkulation der Geb�hr.
4. H�he der Geb�hr wurde so ausgew�hlt, um m�glichst schmerzhafter
einen Kl�ger zu schlagen, welche gewagt hat, einen korrupten Rechtsanwalt
zu verklagen.
Allgemeines Fazit. Alle diese Straft�ter in Amt haben etwas Gemeinsames:
sich haben sich r�cksichtslos und gesetzwidrig f�r einen korrupten
Rechtsanwalt Schneider eingesetzt. Wenn alle diese Straft�ter in Amt
unbestraft davon gehen werden, dann ist Deutschland kein Rechtstaat mehr
und Jurisprudenz ist die Quelle aller Verbrechen.
In Auftrag der Gerechtigkeit
Dipl. Math. XXXXXXXX XXXXXX
P.S. Wenn diese Unrecht im Laufe einer Woche nicht korrigiert wird, alle
Politiker des Landes werden �ber diesen Unfug informiert. Noch eine Woche
sp�ter wird �ffentlichkeit �berall in der Welt in Kenntnis gesetzt.