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Juristische Scharlatane

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Geist der Wahrheit

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Sep 4, 2009, 11:43:39 AM9/4/09
to
Juristische Scharlatane

Wie bequem es sein kann! Der Berufungsrichter beim Landgericht Darmstadt
Happel, welche im Berufungsprozess 55 Male gegen dutzend Gesetze
versto�en hat, entschied eigenh�ndig und schon wieder gesetzwidrig, dass
Revision des Beschuldigten verworfen werden soll. Es besteht begr�ndeten
Verdacht, dass er Jura nie studiert und Gesetze nie gelesen hat, obwohl
als Vorsitzende Richter beim Landgericht Darmstadt er, Gesetze
durchzubl�ttern, f�r alle F�lle tun sollen h�tte. Daraus folgt, dass in
Deutschland man nicht nur Doktor Titel in Jura kaufen kann, sondern auch
Juradiplome. Wie viele es beruflichen Scharlatanen in Deutschland gibt,
wei�t niemand. Sie sitzen an vielen Staats- und Beratungsstellen und
beziehen fette Geh�lter und Honorare. Scharlatanen und Hochstaplern haben
f�r sich ein dolce Vita verschafft, f�r anderen aber ein Albtraum. Sie
bilden verbrecherische Vereine und Kameradschaften, und leisten
gegenseitige Deckung, um ihr Recht auf Unrecht, absolute Willk�r, Betrug,
F�lschungen und Gesetzmissachtungen zu verteidigen. Die beliebteste f�r
alle Scharlatanen Bereiche sind: Medizin, Jurisprudenz, Versicherungen,
Management, Politik und Staatsverwaltung. Kein Scharlatan oder
Hochstapler besorgt sich Doktortitel oder Diplom eines Mathematikers,
Physikers oder Chemikers, weil man solchen sofort auswendig machen wird.
Sonst, kann jeder Versager-Rechtsanwalt oder sogar eine Hausfrau ein
Verteidigungsminister oder Ministerpr�sident werden. Hauptsache, ein
Scharlatan geh�rt zum Kreis der Selbsterw�hlten. Es gibt nirgendwo so
viele berufsunf�higen Juristen wie in Hessen. Landgericht Darmstadt wurde
fast zum Internat f�r juristisch behinderte Fachkr�fte gemacht. Allerlei
Scharlatane und Hochstapler haben sich dort zum Feiern von Dolce Vita
zusammengefunden. Man kann in Darmstadt fast jeden frisch gebackenen
Dortor der Jura mit gekauften Doktortiteln unterbringen. W�rde Mist der
Mastschweine nicht beseitigt werden, wird ganze Mastbetrieb kaputt gehen.
Auf �hnliche Art und Weise zerst�ren Scharlatane und Hochstapler die
ganze Gesellschaft und den Staat. Masse der F�ule der Gesellschaft w�chst
unaufh�rlich weiter. H�tte eine Atombombe solche kritische Masse der
Ladung bei sich, explodierte sie sofort. W�re es vern�nftig zu warten bis
Gesellschaft sich in die Luft jagen wird und der Staat zusammen bricht?
Augiasstall der Gesellschaft muss endlich mit starkem Strom der Wahlen
bereinigt werden. Als Beispiel des Gesagten werden der �ffentlichkeit in
diesem E-Mail zwei Dokumente zur Verf�gung gestellt, welche die reine
Wahrheit darstellen.

Dokument 1*************************************************

Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt


Az. 8110 Js 1.537/09 � 8Ns
Diplom Mathematiker XXXXX XXXXXXXXXXXX
Ehemalige assoziierter Professor f�r
deutsche Recht und Prozess bei einer
Justizakademie (1992-1995)
XXXXXXXXXXXXXX XXX XX
XXXXX XXXXXXXX
Fon: +49(0)XXX-XXX XXX
Mail: XXX...@XXXXXXXXXX.XXX
Internet: www.XXXXXXXXXXXXXX.XXX

04.09.2009
Stellungnahme zum gesetzwidrigen Beschluss des Richters Happel vom
25.08.2009, die Revision des Beschuldigten zu verwerfen.
Der genannte Beschluss wurde am 29.08.09 eingegangen. (Zustellung �
Anlage 1)

Es wird beantragt den gesetzwidrigen Beschluss des Richters Happel f�r
ung�ltig zu erkl�ren. Es wird auch Staatsanwaltschaft auf gesetzwidrigen
Handeln des Richters Happel aufmerksam gemacht.

Begr�ndung.

Die Revision wurde vom Richter Happel mit dem Beschluss vom 25.08.2009
aus folgenden formalen Gr�nden verworfen.
Zitat. �Die Revisionsantr�ge und ihre Begr�ndung sind innerhalb der Frist
des � 345 Abs. 1 StPO weder zu Protokoll der Gesch�ftsstelle des
Gerichtes erkl�rt noch in einer vom Verteidiger oder von einem
Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift eingereicht worden.�

Oben vorgef�hrte Aussage des Berufungsrichters Happel ist falsch.
1. Revisionsantrag des Beschuldigten vom 23.06.2009 wurde per
Einschreiben am 25.06.2009 an Landgericht Darmstadt zugeschickt.
(Postquittung � Anlage 2). Also eine Woche Frist wurde angehalten.
2. Schriftliche Urteilsbegr�ndung des Berufungsrichters Happel wurde am
24.07.2009 zugestellt. (Zustellung � Anlage 3) Also, Frist f�r
Revisionsbegr�ndung endet sich am 24.08.2009.
3. Revisionsbegr�ndung des Beschuldigten wurde per Einschreiben an
Landgericht Darmstadt am 17.08.2009 abgeschickt. (Postquittung � Anlage 4
). Also Frist f�r Revisionsbegr�ndung wurde gem�� � 345 Abs. 1 StPo
angehalten.
4. Gem�� Art. 6 Abs. der Konvention f�r Menschenrechte hat jeder
Angeklagte Recht sich selbst zu verteidigen. In Revisionsantrag und
Revisionsbegr�ndung hat sich der Beschuldigte als eigener Verteidiger
bestellt. Also, beide Dokumente sind von einem Verteidiger gem�� � 345
Abs. 2 unterschrieben. Dar�ber hinaus das Gesetz schlie�t einen
Beschuldigten als eigener Verteidiger nicht aus.
5. Der Berufungsrichter Happel ist nicht berechtig gem�� � 23 Abs. 1
StPO �ber Verwerfung der Revision zu entscheiden.
Zitat. �Ein Richter, der bei einer durch ein Rechtsmittel angefochtenen
Entscheidung
mitgewirkt hat, ist von der Mitwirkung bei der Entscheidung in einem
h�heren Rechtszug
kraft Gesetzes ausgeschlossen.�
� 23 Abs. 1 StPO

Um Beantragten wird gebeten


Anlagen


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