Am Sun, 23 Sep 2018 06:32:07 +0000 schrieb David Seppi:
> Michael.Uray schrieb:
>
>> Ist dies rechtens, dass hier von PayPal bzw. von dem Anwaltbüro
>> gleich eine Mahngebühr verrechnet wurde, ohne dass ihm zuerst einmal
>> die Forderung überhaupt in Briefform zugestellt wurde?
>
> Was wurde mit PayPal darüber vertraglich vereinbart (AGB)?
>
>> Wie soll er hier denn weiter vorgehen?
>
> Die AGB lesen und schauen, was da über geplatzte Zahlungen und über
> Zahlungsaufforderungen und Mahnungen steht.
Dazu habe ich folgende relevante Punkte in den AGBs gefunden.
1.4.2. Mitteilungen an Sie
Sie stimmen zu, dass PayPal Sie auf folgenden Wegen kontaktieren beziehungsweise benachrichtigen darf:
Per E-Mail: Wir senden eine E-Mail an die in Ihrem PayPal-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse;
Online: Per Veröffentlichung auf der PayPal-Website oder in Ihrem PayPal-Konto;
Per Post: Wir senden die Mitteilung an die in Ihrem PayPal-Konto hinterlegte Anschrift;
Per Telefon: Wir rufen Sie an oder senden Ihnen eine SMS.
Sie können Kopien sämtlicher Dokumente bei uns anfordern und wir werden Ihnen diese Dokumente in einem Format zur Verfügung stellen, das Sie dauerhaft abspeichern und abrufen können (z.B. als E-Mail). Wenn Sie die Zusendung von Dokumenten auf Papier wünschen, berechnen wir dafür eine Dokumentengebühr gemäß Anhang 1 (Gebührenaufstellung) Ziffer A4.5.
Sie können Ihre Zustimmung zum Erhalt dieser Informationen auf elektronischem Wege durch Mitteilung an PayPal gemäß Ziffer 1.5. widerrufen. Für diesen Fall behält sich PayPal jedoch das Recht vor, Ihr PayPal-Konto gemäß Ziffer 7. zu schließen.
https://www.paypal.com/at/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_AT#r1
10.1.3 Ausgleich Ihrer Verbindlichkeiten
Ihre Verbindlichkeiten gegenüber PayPal, die aus einer der oben beschriebenen Haftungsgründe entstehen, können wir unmittelbar durch Einzug von einem etwaigen Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ausgleichen. Wenn Sie kein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto haben, können wir eingehende Zahlungen zum Ausgleich nutzen oder mit Ihnen einen anderen Weg der Bezahlung vereinbaren. PayPal kann dazu auch den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einschalten.
https://www.paypal.com/at/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_AT#r10
In einer meiner eigenen älteren E-Mails (2013-09-19) von Paypal zu geänderten AGB habe ich folgendes gefunden.
1.5 Mitteilungen von PayPal an Sie.
Sie stimmen zu, dass PayPal Sie auf folgenden Wegen kontaktieren bzw. benachrichtigen darf:
• Per E-Mail: Wir senden eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Sie in Ihrem PayPal-Konto hinterlegt haben. Diese Mitteilung gilt nach 24 Stunden als zugegangen, sofern wir keine Nachricht erhalten, dass die E-Mail nicht zugestellt werden konnte.
• Per Veröffentlichung auf der PayPal-Website(s): Eine solche Mitteilung gilt 24 Stunden, nachdem sie auf der Website veröffentlicht wurde, als zugegangen. Die Mitteilung kann auch in Ihrem PayPal-Konto erfolgen.
• Per Post: Wir senden die Mitteilung an die Anschrift, die Sie in Ihrem PayPal-Konto hinterlegt haben. Diese Mitteilung gilt drei Geschäftstage nach Absendung als zugestellt.
• Per Telefon: Wir rufen Sie an oder senden Ihnen eine SMS.
Ich vermute sie haben die Punkte "gilt als zugegangen" zu "auf folgenden Wegen kontaktieren beziehungsweise benachrichtigen darf" geändert, da es rechtlich nicht gehalten hätte (hat?).
Sein Problem war ja, dass er die eigentliche Forderung nie erhalten hatte, da diese ja im Spam Filter gelandet ist.
Bin ich verpflichtet, meinen Spam Filter regelmäßig zu kontrollieren? Manche E-Mails landen ja auch gar nicht im Spam Filter sondern werden ganz gelöscht.
Hätte er einen Brief oder einen Anruf von Paypal bekommen, dann hätte er die offenen Forderungen ja sofort beglichen.
Soweit mir bekannt ist, sieht die Judikatur einen Brief bzw. ein Fax mit einer Forderung ja als sicher zugestellt an, doch wie sieht das mit E-Mails aus?
Off Topic:
Ich habe hier früher oft mitgelesen und auch gelegentlich kommentiert, doch Newsgroups sind inzwischen ja ziemlich aus der Mode gekommen und viele Server wurden geschlossen.
Wie (Software, NNTP Server) greift ihr hier denn eigentlich auf die Inhalte von at.gesellschaft.recht zu? Gibt es irgend welche moderneren Alternativen (z.b. Facebook Gruppen) zu diesem Thema?
Ich hatte früher einmal Outlook Express dafür in Verwendung, aber das ist ja nicht mehr verfügbar.
Verwendet ihr Google Groups? - Dort habe ich irgendwie bedenken, dass meine reguläre E-Mail Adresse bei den Nachrichten verwendet wird, was ich aus Spamschutz unbedingt vermeiden möchte.